Restwert vom Auto: Wie viel ist Ihr Auto nach einem Unfall wert?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Restwert nach einem Verkehrsunfall: Wie viel ist das Auto noch wert?
Der Restwert nach einem Unfall spielt eine maßgebliche Rolle, wenn das Auto einen Totalschaden erlitten und es der Geschädigte deshalb nicht mehr reparieren lassen, sondern verkaufen möchte.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Restwert vom Auto
Der Restwert ist der Wert eines Autos, den der Besitzer nach einem Unfall bei einem Verkauf noch bekommen kann.
Der Restwert wird in aller Regel von einem Sachverständigen ermittelt und in einem Kfz-Gutachten festgehalten.
Findet der Geschädigte keinen Käufer, muss sich die Versicherung des Unfallgegners um einen kümmern.
So ist bei einem Totalschaden der Restwert des Autos zu ermitteln
Die Reparaturunwürdigkeit und damit ein Totalschaden bei einem Auto ist anzunehmen, wenn die Reparatur aufgrund des Vergleichs zwischen dem Wiederbeschaffungswert (z.B. 5.000 €) und den notwendigen Reparaturkosten (6.000 €) als wirtschaftlich sinnlos anzusehen ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Der PKW-Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen kann.
Die Entschädigungsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Damit wird der Betrag erstattet, den das Altfahrzeug hatte und den der Geschädigte benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Ein neuwertiges Auto zählt nicht als Maßstab, da der Wertverlust des Gebrauchtwagen einzubeziehen ist.
- Wiederbeschaffungswert des Autos: 5.000 €
- Restwert des Autos: 1.000 €
- Entschädigungsleistung: 4.000 €
Ein Sachverständiger muss für das Auto den Restwert ermitteln
Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht. Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen. Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Im Haftpflichtschadensfall kann ihn der Geschädigte selbst beauftragen. Er hat für das Auto den Restwert zu berechnen. Steht der KFZ-Restwert fest, muss der Geschädigte das Auto zum Restwert unverzüglich verkaufen, um Standkosten zu vermeiden.
Der Übererlös ist auf den Restwert nach einem Unfall anzurechnen
Bei der Schadensberechnung ist der Betrag maßgebend, den der Geschädigte bei der bestmöglichen Verwertung des PKW tatsächlich erzielt (BGH DAR 1992, 172). Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, da er am Schadenfall nichts verdienen soll. Auf Verlangen der Versicherung muss er den tatsächlich erzielten Restwert nachweisen.
Geschädigter braucht keine Marktforschung zu betreiben
Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen, um für sein Fahrzeug einen möglichst höheren Preis als den im Gutachten festgestellten KFZ-Restwert zu erzielen (BGH DAR 1985, 218). Es genügt, wenn er sein Auto einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem vom Sachverständigen kalkulierten Preis bzw. Restwert des PKW anbietet und veräußert. Die Bewertung des Gutachters ist maßgebend. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, die Versicherung des Unfallgegners vor dem Verkauf zu informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, ein eventuell besseres Angebot zu machen (BGH DAR 1993, 251).
Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf die Möglichkeit eines eventuell höheren Restwertes verweisen, der bei einem Totalschaden als Restwert nur auf einem Sondermarkt oder durch die Einbeziehung spezialisierter Restwerteaufkäufer zu erzielen wäre. Er braucht sich nicht auf „Mondpreisangebote“ verweisen zu lassen (BGH DAR 1993, 251).
Findet der Geschädigte keinen Kaufinteressenten, kann er den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auffordern, einen Interessenten zu benennen, der bereit ist, das Fahrzeug zu dem Restwert des Autos nach dem Unfall zu kaufen.
Grundsätze im Überblick
- Der Geschädigte darf sein Fahrzeug nach einem Unfall zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige beim Totalschaden als Restwert ermittelt hat.
- Sofern der Haftpflichtversicherer ein höheres Restwertangebot unterbreitet, muss der Geschädigte dieses Angebot annehmen und darf das Fahrzeug nicht mehr zu dem im Sachverständigengutachten benannten Restwert verkaufen.
- Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf einem Sondermarkt zu erzielen gewesen wäre.
- Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, wenn er diesen mühelos ohne „überobligatorische Anstrengungen“ erzielen konnte. Sofern er sein Altfahrzeug beim Kauf eines neuen PKW in Zahlung gegeben hat, braucht er sich einen vom Händler eingeräumten Rabatt nicht als Übererlös anrechnen zu lassen (OLG KölnVersR 1994, 1290).
- Bei einem Neufahrzeug (Laufleistung bis 1000 Kilometer, einen Monat seit Zulassung), das in seiner Substanz erheblich beschädigt wurde, liegt ein unechter Totalschaden vor, der den Geschädigten zur Abrechnung auf Totalschadenbasis berechtigt.
- Wird das beschädigte Fahrzeug unrepariert veräußert, kann der Geschädigte nicht mehr die fiktiven Reparaturkosten verlangen, die er verlangen könnte, wenn er das Fahrzeug unrepariert weiter benutzen würde. In diesem Fall steht ihm nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zu.
- Der Geschädigte brauch sich nur auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis verweisen zu lassen, wenn der Restwert des Fahrzeuges den Schrottwert erreicht (BGH NJW 1985, 2469).
Hallo
hatte einen Wildunfall, der Schaden beträgt 5000Euro….der Wiederbeschaffungswert 4500. Der Restwert wurde mit 1500 angegeben. Was passiert jetzt wenn ich für das Auto als sogenannte Umweltprämie 3700euro bekomme?
Hallo Oliver,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung erteilen.
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hallo :-)
ich hatte einen unverschuldeten auffahrunfall… mein auto stand an einer roten ampel und mir ist jemand aufgefahren. laut kostenvoranschlag der werkstatt ist ein erheblicher schaden von ca. 2000 euro an dem heck entstanden. die gegnerische versicherung hat daraufhin einen eigenen gutachter beauftragt. soweit so gut. dieser gutachter hat aber keinen kfz wert ermittelt, keinen rest wert ermittelt .. eigendlich garnichts ermittelt… er meinte nur trocken: das kfz ist so alt ( bj 1997 ) und der lack ist so schlecht ( es ging in dem kostenvoranschlag ja noch nicht mal um den lack sondern um die stoßstange unter der plastikverkleidung ) dass der auffahrunfall eh keinen weiteren schaden mehr angerichtet hat… geht das so einfach? oder kann ich einen neues gutachten anfordern?
liebe grüsse
Hallo Moira,
bei Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
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Moin,
mein Ford ist ein Wirtschaftlicher totalschaden mir wurde die vorfahrt genommen durch die bvg….
Gutachter von ford hat ermittelt:
Reparaturkosten inkl. MwSt. (überschlägig) 3.092,07€
Wiederbeschaffungsdauer 12-14 < Keine ahnung was genau damit gemeint ist.
Nutzungsausfallentschg. p. Tag 27€
Wiederbeschaffungswert (steuerneutral) 872€
Restwert (Steuerneutral) 30€
Will mein auto nicht reparieren lassen sondern selbst verkaufen.
Was kriege ich von der gegnerischen Versicherung gezahlt wenn ich das auto nicht Reparieren lassen will?
Muss ich der Gegnerischen versicherung den Verkaufspreis übermittel und wird dieser dann angerechnet?
mfg.
Hallo Kevin,
bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Alles Weitere ist mit der Versicherung abzusprechen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
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moin,
ich habe selber einen unfall verursacht, totalschaden, teilkasko versichert daher keine versicherungsleistung. ich hatte mein auto zwei tage und ich bin ca. 190 km gefahren. wie komme ich an einen restwerteinkäufer ohne einen teuren gutachterr noch zusätzlich bezahlen zu müssen ??? danke. lg. mocken
Hallo Frau Mocken,
wir können Ihnen leider keine Anbieter empfehlen.
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Hallo liebes Team,
ich hatte einen Wildunfall auf einer Dienstfahrt mit meinem Privatwagen.
Wir möchten das Auto gern im unreparierten Zustand verkaufen.
Angebot Ankäufer 5400 euro (= Restwert)
Laut Aussage der Versicherung wird uns folgendes angeboten
Reperaturbetrag (5962euro)- selbstbeteiligung (300 euro) – Restwert (5400) =262Euro
Bekomme also nur 5662 euro, obwohl der Wiederbeschaffungswert bei 9000 Euro liegt?
Das kann ich mir nicht vorstellen!
Hallo Linda,
in der Regel ergibt sich die Entschädigungsleistung aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.
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Reparaturkosten 5000€ lt Gutachten
Wiederbeschaffung 2700€
Restwert 810€
Entschädigung 1890€
Kosten Gutachten 644,15
Übernahme der Vers. des Verursachers 2534,15€
Was ist mit der 130% Regelung bei Reparatur?
Abschleppkosten?
Nutzungsausfall und wie hat der Nachweis auszusehen?
Ersatzfahrzeug?
Auslagenpauschale?
Autoverwertung hat 360€ geboten! Kann man das als Schrottpreis ansetzen?
Hallo Alina,
hier finden Sie alle Informationen zur Schadensregulierung nach einem Unfall: https://www.bussgeldkatalog.org/schadensregulierung/
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Hallo liebes Team,
bei meinem Wagen handelt es sich wohl um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die Werkstatt bei der der Wagen steht, hat bei der Restwertermittlung seitens des Gutachters geboten und das höchste Gebot abgegeben.
Sollte ich mich für den Verkauf an diese (nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung) entscheiden, gibt es etwas was ich beachten muss?
Damit meine ich, was sollte nicht im Kaufvertrag stehen bzw. was sollte im Kaufvetrag stehen?
Könnte die Werkstatt auf mich zurückkommen und sagen, von manchen Schäden etc. hätte Sie nichts gewußt und Teile des Geldes zurückverlangen?
Sollte ich mir den Kaufvertrag zuschicken lassen, oder vor Ort unterschreiben?
Sollte die Abgabe der Papiere nach Eingang des Geldes erfolgen?
Mir geht es darum, falls ich verkaufe, dass im Nachhinein keine Ansprüche von Dritten in dieser Angelegenheit erhoben werden können.
Vielen Dank,
Jonas
Hallo Jonas,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen zur Erstellung eines Kaufvertrages an einen Anwalt verweisen.
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Hallo,
mein 16 Jahre alter Opel Astra ist durch einen Unfall ein Totalschaden.
Da er noch fahrbereit ist und ich auch kein Geld für ein neues Auto habe, will ich mir die Entschädigung auszahlen lassen. Jetzt hat die Versicherung ein verbindliches Angebot von einer Firma das ich mein Fzg für 103 € verkaufen soll. Muss ich es verkaufen?
Hallo Carmen,
hier finden Sie Informationen zur Abrechnung nach einem Unfall mit Totalschaden: https://www.bussgeldkatalog.org/totalschaden/#abrechnung_und_reparatur_beim_wirtschaftlichen_totalschaden
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Hallo!
Nach einem Unfall bei dem mein geparktes Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, ist ein Gutachten erstellt worden.
Die Reparaturkosten würden sich auf rund 26.000€ belaufen.
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 15.700€.
Der Restwert wurde auf 5700€ beziffert.
Im Gutachten stehen drei Angebote von Autohändlern. U.a. über die 5700€ vom Händler/Werkstatt wo mein Fahrzeug steht.
Muss der Händler dieses Angebot jetzt bezahlen wenn ich mein Fahrzeug an ihn verkaufen will?
Oder kann er dieses Angebot an Bedingungen knüpfen? Zum Beispiel, die 5700€ gibt es nur wenn ich auch dort ein neues Fahrzeug kaufe.
Nach einem Telefonat mit meinem Ansprechpartner dort, wurde mir so etwas durch die Blume gesagt, mitgeteilt…
Hallo Maik,
sofern es sich nicht um ein unverbindliches Angebot handelt, ist ein Kaufangebot in der Regel bindend.
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Danke für die schnelle Antwort!
Es war ein verbindliches Angebot gültig bis 15.06.
Hat sich aber mit dem heutigen Tag erledigt. Das Fahrzeug wurde ohne Bedingungen am heutigen Tag aufgekauft.
Ich denke der betreffende Ansprechpartner wollte sich nur kurz wichtig machen. Eventuell um mir ein wenig schlechtes Gewissen einzureden um dann dort doch ein anderes oder neues Fahrzeug zu kaufen.
Vielen Dank.
Guten tag ich hatte einen unverschuldeten Unfall.
Wiederbeschaffungswert 2700€
Reparaturkosten 2830€
Restwert 700€ ( Drei Angebote wurden ein geholt)
Das ergab das eingeholte Gutachten vom kfz sachverständigen.
Ich möchte das Fahrzeug weiter nuzten.
Die Versicherung hat jetzt ein eigenes Restwertangebot ermittelt in höhe von 1370€. Ist dieses Angebot rechtskräftig?
Der auszuzahlende Betrag wird dadurch deutlich geringer.
Hallo jakup,
da die Reparaturkosten so hoch sind, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung ersetzt in einem solchen Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent, lassen Sie die Arbeiten fachmännisch durchführen und behalten Sie das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang, muss die Versicherung die Reparaturkosten zahlen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem Fall kompetent beraten.
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Hallo,
ich war Geschädigte bei einem Unfall im Januar 2016.
Der Restwert meines Autos liegt bei 150Euro.
Jetzt möchte ich demnächst das Auto verkaufen.
Kann ich den Restwert von. 150 Euro verlangen oder ist das ein Problem wenn ich einen Käufer finden sollte, der
mir mehr dafür bezahlt?
Danke
Hallo Ulrike,
wird ein Übererlös erzielt, muss dieser angerechnet werden. da Sie als Geschädigte nicht am Schadenfall verdienen sollen.
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Mein Pkw hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat den Restwert auf 200E angesetzt. Wenige Tage nach Erhalt des Gutachtes habe ich Angebot für 300euro zu Verkaufen ,würde es gerne tun um die Standgebühr zu minimieren aber bin nicht sicher ob ich es darf ?,wegen Gegenerische Versicherung ? die brauchen noch ein paar wochen das sie es bearbeiten und meine standgebühren werden immer mehrer. Was soll ich tun?
Hallo Dado,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.
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Hallo,ich bin geschädigter bei einem Unfall.Was bekomme ich von der gegnerischen Versicherung ?Zusammenfassung:Reperaturschaden Reperaturkosten ohne MwSt.EUR 3.976,21 Gesamtbetrag inkl.19,00%MwSt.EUR 4.731,69 Wiederbeschaffungswert(Steuerneutral)EUR 5.200,00 Restwert(Steuerneutral)EUR 1.200,00
Hallo Mario,
wir können nicht einschätzen, welche Zahlungen die gegnerische Versicherung tätigt.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fahrzeug (keine 3 Jahre alt), wurde von einem LKW übersehen und zu einem wirtschaftlichen Totalschaden erklärt. An dem Fahrzeug wurden ursprünglich noch ein paar Extras, wie Standheizung, Tieferlegung usw. ein- bzw. angebaut. Der Zeitwert, laut Gutachten, ermöglicht mir aber gerade einmal die Beschaffung des eigentlichen Fahrzeuges (gebraucht, gleiches Modell und Grundausstattung), ohne die Extras.
Es entstehen weitere Kosten (für Material und Einbau), um den Wagen wieder so aussehen zu lassen wie den Alten.
Meine Frage: Muss ich nun wirklich für diese Kosten selbst aufkommen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
die Versicherung nur dazu verpflichtet, Ihnen der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu bezahlen. Ob dies in Ihrem Fall eingehalten wird, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.
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Mein Sohn (Alter 21 Studend) hat unter alkohoeinfluss ein Auto Beschädigt
Für die Tat wurde bereits ein Strafbefehl erlassen
Jetzt kommt vom Anwald des Geshädigten noch eine Schadensersatzforderung über 600 € inkl. MwSt aufgrund von Kostenvoranschlägen
Wenn ich das Auto in Mobile suche Baujahr 1992 erhalte ich Angebote von 150 – 400 €
Was kann ich tun?
Hallo Oliver,
grundsätzlich ist es ratsam, die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung erfolgen zu lassen. Diese wird Sie bzw. Ihren Sohn zwar aufgrund des Alkohols in Regress nehmen, allerdings können Sie dann sicher sein, dass die Regulierung korrekt erfolgt. Zu den genauen Zahlen können wir Ihnen aber nichts sagen. Welcher Restwert für ein Auto infrage kommt, muss in der Regel ein Gutachter entscheiden. Dieser hat zudem die örtlichen Gegebenheiten zu beachten. Im Zweifel können Sie sich ebenfalls an einen Anwalt wenden, allerdings müssen die Kosten Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung tragen.
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Hallo. Wir hatten letzte Woche einen Unfall mit einem LKW. Dieser hat laut BMW einen Schaden von 11000 Euro verursacht. Der Zeitwert des Autos liegt noch bei etwa 14.000.-15000 Euro. Den Restwert kenn ich leider noch nicht. Da dies leider schon der 3. Unverschuldete Unfall mit diesem Fahrzeug ist haben wir kein gutes Gefühl mehr mit diesem Auto. Die beiden letzten Reparaturen beliefen sie auf etwa 10.000 Euro. Wir möchten das Fahrzeug los werden ohne drauf zu legen. Problem ist. Es wird Finanziert und 16000 sind noch offen. Welche Möglichkeiten hab ich ihn zu verkaufen ohne Verlust. Vielen Dank.
Hallo Thomas,
leider bieten wir keine Finanz- oder Verkaufsberatung und müssen an dieser Stelle an einen Experten verweisen.
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Ich habe einen Unfall gehabt, bei dem ich jemandem auf der Autobahn aufgefahren bin. Ich bin Vollkasko versichert mit 1000,- SB. Der Wagen (jetzt 2 Jahre alt) ist bzw. war vor dem Unfall ca 18000€ wert, Reparatur laut Gutachter soll ca 14000 kosten. Ich möchte dass der Wagen repariert wird, der Gutachter hat den Wagen aber für 48 Std in eine schrottbörse gestellt, um den Schrottwert zu ermitteln.
Ich war immer der Überzeugung, dass die Versicherung im Vollkasko Fall die Reparatur bezahlt, da sie noch nicht den Totalschaden darstellt und bin nun völlig verunsichert ..
Danke für evtl Tipps, Infos ..
Iris
Hallo Iris,
in der Regel kommt die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug auf, wenn dies wirtschaftlich einen Sinn ergibt. Andernfalls bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt. Einzelheiten dazu sollten Sie in Ihrem Vertrag finden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe einen BMW als Unfall Gekauft,und diesen schaden sebst behoben.bin seit 48 Jahren KFZ Schlosser.
Nach einem Jahr ist mir einer ins Auto gefahren hinten links.der vorschaden war vorne rechts.
Da es von dem vorschaden kein Gutachten gibt,ich aber Rechnungen über neuteile belegen kann.
Sagt die versicherung es war ein Totalschaden,und ist mit dem Gutachten des jetzigen Schaden
nicht einverstanden.Weigert sich den Schaden zubegleichen.Das Gericht hat einen Obergutachter
beauftragt ein neues Gutachten zumachen.Der sagt sie müssen beweisen das es kein Totaschaden war.
Hat einer so was schon gehabt??
Lg Klaus
Am 03.01 wurde mein Fahrzeug Honda Civic EG 3 beschädigt.
Gutachter war am 17.01 anwesend und gestern ist das Gutachten hier angekommen.
Reparaturkosten ohne Mwst. 1433,-€
Wiederbeschaffungswert 1100,-€
Restwert 100,-€
Wiederbeschaffungsdauer 12 Kalendertage
Beurteilung Totalschaden
Verk. Sicherheit nicht gegeben.
Sind 12 Kalendertage nicht viel zu wenig da ich schon 30 Tage auf das Gutachten warten musste und in dieser zeit mein Fahrzeug nicht nutzen konnte ?
Mit welchen Leistungen kann ich rechnen bzw. was steht mir zu ?
Beste Grüße
Honda
Hallo Honda,
wir dürfen Sie leider nicht im Einzelfall beraten. Sie sollten dies mit Ihrem Rechtsbeistand besprechen. Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt mit dem Tag, an dem der Totalschaden festgestellt worden ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Redaktion von bussgeldkatalog.org
vielen dank für die Information zur Wiederbeschaffungsdauer.
Beste Grüße
Honda
Hallo
hatte heute einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen. Also keine Schuld.
Sagen wir mal wiederbeschaffungswert ist bei 6000 Euro
Auto ist noch 2000 wert. Reperatur kosten also 4000 Euro. Nun möchte ich aber das Auto nicht verkaufen und reparieren lassen. Würde die gegnerische Versicherung zahlen auch wenn das Auto ein wirtschaftlicher totalschaden ist?
Hallo Eike,
in der Regel sollte durch ein Gutachten abgeklärt werden, wie hoch der Schaden ist und ob dieser überhaupt behoben werden kann. Für die Schadensregulierung ist die gegnerische Versicherung zuständig, sodass diese Ihnen mitteilen sollte, in welcher Höhe dies geschehen wird. In diesem Fall sollten sie mit der Versicherung, falls Ihnen diese bekannt ist, in Verbindung treten und dies mit dieser abklären
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Ich habe eine grundsätzliche Frage.
folgendes Beispiel:
wirtschaftlicher Totalschaden
Wiederbeschaffungswert: 5000€
Restwert nach Unfall: 2000€
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und der Schaden mit der Versicherungen abgerechnet wird (hier: WBW-RW= 3000€ Erstattung), gehört dann der Versicherung das Fahrzeug oder kann ich zusätzlich das Fahrzeug nochmal zum Restwert veräußern!?
Danke vorab
Hallo Andreas,
da der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird – die Versicherung zahlt ihn also nicht – können Sie das Auto verkaufen, um diesen Restwert zu erlangen.
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Hallo mein Wagen hatte vor kurzen einen Auffahrundfall mit einem ermittelten wirtschaftlichen Totalschaden und einem begutachteten Wiederbeschaffungswert von 4300,- Euro ermittelt. Die gegnerische Versicherung möchte mir 2625,- Euro erstatten und hat mir einen Kaufangebot von 1700,- unterbreitet.
Nun ist der Wagen eigentlich schon 5 Tage vor dem Unfall von mir privat für 5600 Euro verkauft gewesen und der Käufer ist jedoch von seinem Kauf auf Grund des Schadens zurückgetreten. Was kann ich tun?
Hallo Ronny,
normalerweise haben Sie in dieser Situation keine andere Möglichkeit, als den Wagen an die Versicherung zu verkaufen. Der eigentliche Käufer hat in der Regel jegliches Recht, aufgrund des Schadens vom Kauf zurückzutreten.
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Hallo,
ich hatte einen Autounfall. Mein Auto hat einen Totalschaden, welches ich aber noch abbezahlen muss. (ca. 7.000)
Reparaturkosten: 17.789,20
Wiederbeschaffungswertangabe: 8.100
Restwert 2.000
Meine Frage: Wie viel Geld bekomme ich? ich habe gedacht, dass die 8.100 der Zeitwert ist. Der Wert des Auto vor dem Unfall. Damit könnte ich das Auto abbezahlen und hätte dann noch circa 1.000 €.
Dann hat das Auto ja noch einen Restwert von 2.000 €.
Heißt das nicht, dass ich 3.000 € insgesamt bekomme?
Hallo Alina,
entscheidend sind der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Von der Versicherung bekommen Sie in der Regel die Differenz beider Werte ausgezahlt. In Ihrem Fall also 6.100 Euro. Zudem können Sie das Auto mit Totalschaden für 2.000 Euro veräußern. Entsprechend sollten Sie am Ende auf die 8.100 Euro kommen.
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Hallo,
Ich hatte einen Unfall (mir wurde die Vorfahrt genommen) und mein verunfalltes Fahrzeug wurde als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Das Gutachten beziffert den Restwert auf 1100€ und den Wiederbeschaffungswert auf 3000€. Nun habe ich mir mittlerweile ein neues Auto gekauft und meinen Unfallwagen hat dieser Händler für 200€ in Zahlung genommen und mir daraufhin diesen Betrag angerechnet. Jetzt hat die gegnerische Versicherung einen höheren Restwert (217€) ermittelt. Welcher Wert ist denn jetzt bindend? Die 110€ aus meinem Gutachten, die 200€ vom Händler oder die 217€ von gegnerischen Versicherung?
Hallo Patricia,
in der Regel ist eher bindend, was das Gutachten bzw. die gegnerische Versicherung sagt. Da diese sogar noch mehr ermittelt hat, sollten Sie sich auf diesen Wert beziehen.
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Hallo
Habe von dem Gutachter eine Angebot bekommen, dass jemand 800€ für das Auto geben würde. Das Auto ist eine finanzeller Totalschaden. Jetzt sagt die Versicherung sie haben jemand gefunden der 2200€ zahlt.
Wie kann man kontrollieren ob die Versicherung auch die genauen Angaben des Schadens angegeben haben, da ja dort ein großer Unterschied in der Summe ist.
Hatte eigendlich einen bekannten der mir 1000€ geben wollte.
Viele grüße
Hallo Berends,
um dies zu kontrollieren, können Sie sich normalerweise einfach mit dem möglichen Käufer in Verbindung setzen und bei ihm nachfragen.
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