Stau umfahren: Was ist verboten und was ist erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 18. September 2026
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Stau umfahren verboten
Ja. Das Ausweichen über Land- und Bundesstraßen ist Ihnen grundsätzlich gestattet. Ausnahmen gelten an bestimmten Tagen in Bayern, wenn dort ein spezielles Durchfahrtsverbot für den Ausweichverkehr gilt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Missachten Sie das eingerichtete Verbot, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Zudem leitet Sie die Polizei wieder zurück auf die Autobahn. Genauere Informationen zu den Bußgeldern finden Sie an dieser Stelle.
Nein. Das Durchfahren von Raststätten zum Überspringen von Staus ist Ihnen nicht erlaubt. Wenn Sie Rastanlagen lediglich zur Durchfahrt nutzen, müssen Sie mit einem Bußgeld ab 10 Euro rechnen.
Bußgeldtabelle: Verbotswidrig Stau umfahren
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Sie missachteten das Durchgangsverbot für Ausweichverkehr bei Stau durch das Verkehrszeichen 250 | ||
| … mit Pkw | 50 € | |
| … mit Motorrad | 50 € | |
| … mit Pkw-Gespann | 55 € | |
| … mit Kraftomnibus | 55 € | |
| … mit Lkw | 100 € | |
| Sie durchfuhren eine Rastanlage, um den Stau zu umfahren | 10 € | |
| … mit Behinderung | 15 € | |
| … mit Gefährdung | 20 € | |
| … mit Gefährdung | 25 € | |
| Sie befuhren den Seitenstreifen, um schneller voranzukommen | 75 € | 1 |
| … mit Gefährdung | 90 € | 1 |
| … mit Unfall | 110 € | 1 |
Inhaltsverzeichnis:
Wo dürfen Sie einen Stau nicht umfahren?

Wenn Sie rechtzeitig von einem Stau vor sich auf der Autobahn erfahren, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, diesem auszuweichen und dem Verkehrschaos zu entgehen.Sie müssen dazu lediglich die Autobahn an einer Anschlussstelle verlassen und einen Umweg über Bundes- oder Landstraßen nehmen. So können Sie den Stau umfahren.
Doch solche Ausweichmanöver bringen auch Probleme mit sich. Gemeinden, die an stark frequentierten Ausweichstrecken liegen, leiden häufig darunter, wenn plötzlich der Autobahnverkehr durch ihre Straßen rollt. Es kommt zu Abgas- und Lärmbelästigungen, Gefährdungen von Anwohnern und weiteren Verkehrsstaus, weil die ländlichen Straßen nicht für die vielen Fahrzeuge ausgelegt sind.
In Bayern gelten daher entlang bestimmter Autobahnen temporäre Durchfahrtsverbote. Hier einen Stau zu umfahren ist verboten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es ist Freitag, Samstag oder Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag.
- Auf der betroffenen Autobahn herrscht Stau oder stark stockender Verkehr.
- Die Verkehrspolizei hat kurzfristig die Aktivierung des Verbots beschlossen.
- Das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art”) ist aufgestellt mit dem Zusatzschild „für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn”.
Die Verbote können entlang der folgenden Routen auftauchen:
- A8 in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim und Berchtesgadener Land
- A93 im Landkreis Rosenheim
- A7 in den Landkreisen Ostallgäu und Oberallgäu
- B2/B23 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie trotz Verbot einen Stau umfahren, werden Sie von der Polizei zurück auf die Autobahn geleitet und müssen mit mind. 50 Euro Bußgeld rechnen. Haben Sie in den betroffenen Orten hingegen ein konkretes Ziel, gilt das Durchfahrtsverbot für Sie nicht und Sie dürfen die Strecke legal befahren. Bei einer Kontrolle müssen Sie unter Umständen glaubhaft nachweisen, dass Sie tatsächlich zur Ortschaft wollen und nicht nur durch sie hindurch.
Gut zu wissen: Die gleiche Regelung gilt übrigens auch in Österreich, insbesondere in Tirol. Wenn Sie hier während der Hauptreisesaison unterwegs sind, ist das Durchqueren bestimmter Dörfer, um einen Stau zu umfahren, verboten. Sie dürfen in diesem Fall die Autobahn nicht verlassen, solange Sie nicht nachweisen können, dass Ihr Ziel in der jeweiligen Region liegt.
Verbotene Ausweichmanöver auf der Autobahn
Von den erwähnten Sonderfällen in Bayern abgesehen, ist es in Deutschland also grundsätzlich erlaubt, über Ausweichstrecken einen Stau zu umfahren. Streng verboten sind aber Ausweichmanöver direkt auf der Autobahn, wie z. B.
- das Fahren auf dem Seitenstreifen
- das Fahren durch die Rettungsgasse
- das Durchfahren von Rastanlagen
Raststätten, Parkplätze und Tankstellen sind Flächen, die ausdrücklich nicht dem fließenden Verkehr gewidmet sind. Sie sollen Ihnen zum Parken, Tanken oder Ausruhen dienen. Wenn Sie diese einfach nur durchfahren, um einige hundert Meter Stau zu überspringen, verstoßen Sie gegen das Gebot der Fahrbahnnutzung (§ 2 Abs. 1 StVO) und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
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