Stau umfahren: Was ist verboten und was ist erlaubt?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Stau umfahren verboten

Dürfen Sie einen Stau in Deutschland grundsätzlich umfahren?

Ja. Das Ausweichen über Land- und Bundesstraßen ist Ihnen grundsätzlich gestattet. Ausnahmen gelten an bestimmten Tagen in Bayern, wenn dort ein spezielles Durchfahrtsverbot für den Ausweichverkehr gilt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Mit welchem Bußgeld müssen Sie rechnen, wenn Sie verbotswidrig einen Stau über die anliegenden Gemeinden umfahren?

Missachten Sie das eingerichtete Verbot, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Zudem leitet Sie die Polizei wieder zurück auf die Autobahn. Genauere Informationen zu den Bußgeldern finden Sie an dieser Stelle.

Dürfen Sie Rastanlagen nutzen, um einen Stau zu umfahren?

Nein. Das Durchfahren von Raststätten zum Überspringen von Staus ist Ihnen nicht erlaubt. Wenn Sie Rastanlagen lediglich zur Durchfahrt nutzen, müssen Sie mit einem Bußgeld ab 10 Euro rechnen.

Bußgeldtabelle: Verbotswidrig Stau umfahren

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Sie missachteten das Durchgangsverbot für Ausweichverkehr bei Stau durch das Verkehrszeichen 250
… mit Pkw50 €
… mit Motorrad50 €
… mit Pkw-Gespann55 €
… mit Kraftomnibus55 €
… mit Lkw100 €
Sie durchfuhren eine Rastanlage, um den Stau zu umfahren10 €
… mit Behinderung15 €
… mit Gefährdung20 €
… mit Gefährdung25 €
Sie befuhren den Seitenstreifen, um schneller voranzukommen75 €1
… mit Gefährdung90 €1
… mit Unfall110 €1

Wo dürfen Sie einen Stau nicht umfahren?

Stau umfahren oder nicht? Was ist erlaubt?
Stau umfahren oder nicht? Was ist erlaubt?

Wenn Sie rechtzeitig von einem Stau vor sich auf der Autobahn erfahren, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, diesem auszuweichen und dem Verkehrschaos zu entgehen.Sie müssen dazu lediglich die Autobahn an einer Anschlussstelle verlassen und einen Umweg über Bundes- oder Landstraßen nehmen. So können Sie den Stau umfahren.

Doch solche Ausweichmanöver bringen auch Probleme mit sich. Gemeinden, die an stark frequentierten Ausweichstrecken liegen, leiden häufig darunter, wenn plötzlich der Autobahnverkehr durch ihre Straßen rollt. Es kommt zu Abgas- und Lärmbelästigungen, Gefährdungen von Anwohnern und weiteren Verkehrsstaus, weil die ländlichen Straßen nicht für die vielen Fahrzeuge ausgelegt sind.

In Bayern gelten daher entlang bestimmter Autobahnen temporäre Durchfahrtsverbote. Hier einen Stau zu umfahren ist verboten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es ist Freitag, Samstag oder Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag.
  • Auf der betroffenen Autobahn herrscht Stau oder stark stockender Verkehr.
  • Die Verkehrspolizei hat kurzfristig die Aktivierung des Verbots beschlossen.
  • Das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art”) ist aufgestellt mit dem Zusatzschild „für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn”.

Die Verbote können entlang der folgenden Routen auftauchen:

  • A8 in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim und Berchtesgadener Land
  • A93 im Landkreis Rosenheim
  • A7 in den Landkreisen Ostallgäu und Oberallgäu
  • B2/B23 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Werden Sie dabei erwischt, wie Sie trotz Verbot einen Stau umfahren, werden Sie von der Polizei zurück auf die Autobahn geleitet und müssen mit mind. 50 Euro Bußgeld rechnen. Haben Sie in den betroffenen Orten hingegen ein konkretes Ziel, gilt das Durchfahrtsverbot für Sie nicht und Sie dürfen die Strecke legal befahren. Bei einer Kontrolle müssen Sie unter Umständen glaubhaft nachweisen, dass Sie tatsächlich zur Ortschaft wollen und nicht nur durch sie hindurch.

Gut zu wissen: Die gleiche Regelung gilt übrigens auch in Österreich, insbesondere in Tirol. Wenn Sie hier während der Hauptreisesaison unterwegs sind, ist das Durchqueren bestimmter Dörfer, um einen Stau zu umfahren, verboten. Sie dürfen in diesem Fall die Autobahn nicht verlassen, solange Sie nicht nachweisen können, dass Ihr Ziel in der jeweiligen Region liegt.

Verbotene Ausweichmanöver auf der Autobahn

Von den erwähnten Sonderfällen in Bayern abgesehen, ist es in Deutschland also grundsätzlich erlaubt, über Ausweichstrecken einen Stau zu umfahren. Streng verboten sind aber Ausweichmanöver direkt auf der Autobahn, wie z. B.

Raststätten, Parkplätze und Tankstellen sind Flächen, die ausdrücklich nicht dem fließenden Verkehr gewidmet sind. Sie sollen Ihnen zum Parken, Tanken oder Ausruhen dienen. Wenn Sie diese einfach nur durchfahren, um einige hundert Meter Stau zu überspringen, verstoßen Sie gegen das Gebot der Fahrbahnnutzung (§ 2 Abs. 1 StVO) und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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