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In Tempo-30-Zone zu schnell gefahren?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog 30er Zone: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

In der 30er Zone geblitzt?

Blitzer in einer Tempo-30-Zone sind nicht selten
Blitzer in einer Tempo-30-Zone sind nicht selten

Die 30er Zone ist eine Idee aus Niedersachsen und wurde 1983 in der Innenstadt von Buxtehude eingeführt. Aufgrund der schnellen Steigerung der Verkehrssicherheit und der daraus resultierenden positiven Erfahrungen beschloss das deutsche Parlament zwei Jahre später, die Tempo-30-Zone auch in anderen Städten einzuführen.

Auch andere Länder adaptierten die Idee der 30er Zone. In der Schweiz waren 40er Zonen beliebt; dies änderte der Bundesrat aber ab, als er den Erfolg in Deutschland und Österreich bemerkte. Eine Bürgerinitiative kämpft zwischenzeitlich für die Ausweitung der 30er Zonen in der EU.

FAQ: 30er Zone

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone?

Das kommt darauf an, um wie viel Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. So kann die Geschwindigkeitsübertretung in der 30er-Zone zwischen 30 und 800 Euro kosten, zudem sind Punkte und Fahrverbote möglich. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick.

Ab welchem Tempo droht in der 30er Zone ein Fahrverbot?

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h in der 30er Zone müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.

Welchen Zweck erfüllen 30er Zonen?

30er Zonen sollen vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen. Hier können Sie mehr dazu nachlesen.

Im Video: Alles zur 30er-Zone

Video zur Tempo-30-Zone
Alle wichtigen Informationen zur 30er-Zone finden Sie auch in unserem Video.

Die Funktion und gesetzliche Grundlage der Tempo-30-Zone in Deutschland

Die Tempo-30er-Zone erfüllt drei grundlegende Funktionen. So soll die 30-Zone die Verkehrssicherheit erhöhen. Aufgrund eines Verkehrssicherheitsprogrammes führte Berlin vor fast allen Schulen und Kitas die 30er Zone ein. Hier ist die Drosselung der Geschwindigkeit besonders wichtig, da Schulkinder meist wenig auf den Verkehr achten und die Wahrscheinlichkeit sinkt, einen tödlichen oder verletzenden Unfall zu verursachen.

Zudem zeigten Studien, dass Autofahrer in einer Tempo-30er-Zone öfter dazu bereit sind, abzubremsen, wenn sie ein Kind am Straßenrand sehen.

Berliner Straßen messen etwa 5.300 Kilometer. Ein Viertel davon sind 30er Zonen.

Zudem soll eine 30-Zone Emissionen reduzieren. In der Zone reduzieren sich nicht nur die Abgase, sondern auch der Lärm. Aus diesem Grund ist die 30er Zone besonders in verkehrsberuhigten Wohngebieten beliebt. Ob die Tempo-30-Zone aber wirklich Abgase reduziert, ist noch unklar. Einige Studien belegen diese Theorie; andere Forscher fanden jedoch Beweise, dass die These nicht stimmt.

Der dritte Grund für die Einführung von 30er Zonen auf der Straße ist, dass dieser Bereich die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert. Wie bereits erwähnt, ist die 30-Zone besonders in Gegenden beliebt, die viele Wohnhäuser aufweisen. Die verminderten Geräuschimmissionen verbessern die Lebensqualität der Anwohner.

Trotzdem ergab eine Studie, dass 87 Prozent der Fahrzeugfahrer die Höchstgeschwindigkeit in einer 30-Zone überschreiten.

Die 30-Zone in der StVO

Die 30er Zone ist in der StVO geregelt
Die 30er Zone ist in der StVO geregelt

Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Verkehrszeichen und -einrichtungen in Deutschland. Absatz 1c bestimmt die Tempo-30er-Zone. Darin wird angeordnet:

  • Die 30-Zone darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften errichtet werden.
  • “Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ sind besonders hierfür geeignet.
  • Die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden ordnen die Errichtung einer 30-Zone in Absprache mit der entsprechenden Gemeinde oder Stadt an.
  • Die Tempo-30er-Zone darf nicht auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen errichtet werden. Ferner regelt die StVO, dass sich die Zonen nicht dort befinden dürfen, wo weitere Vorfahrtstraßen sind.
  • Eine 30er Zone darf nur durch Kreuzungen, Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungsfreundliche Radwege verlaufen, die nicht durch Lichtzeichen, also Ampeln, geregelt werden. Ausnahme: 30er Zonen, die vor dem 1. November 2000 errichtet wurden und Ampeln für Fußgänger besitzen.
  • In einer Tempo-30-Zone muss die Rechts-Vor-Links-Regelung gelten.

In der Tempo-30-Zone zu schnell gefahren

Grundsätzlich gelten für alle Verkehrsteilnehmer, die in der 30-Zone geblitzt wurden, die normalen Bußgelder, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit sich bringt.

Das Tempo in einer 30er Zone ist auf 30 km/h beschränkt. Achten Sie deshalb besonders in Wohngebieten und vor Schulen auf die runden Schilder mit einer schwarzen „30“ darauf. Oftmals stellen die Beamten hier Blitzer auf, da an diesen Stellen gefährliche Situationen in Folge von einer überhöhten Geschwindigkeit entstehen können.

Geblitzt werden in einer 30-Zone kann nur erfolgen, wenn noch kein beendendes Schild vorhanden ist. Denn eine 30er Zone muss ein Anfangs- und ein ausgegrautes End-Schild (Zeichen 274) besitzen, um korrekt angezeigt zu werden.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen. (Quelle: § 39 Abs. 1a StVO)

Wer zu schnell in der 30er Zone unterwegs ist, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 115 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 26 bis 30 km/h: 180 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 31 bis 40 km/h: 260 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat
Dieses 30er Zone-Schild signalisiert, dass die Zone beginnt. Ein graues Verkehrszeichen zeigt das Ende der Tempo-30-Zone.
Dieses 30er Zone-Schild signalisiert, dass die Zone beginnt. Ein graues Verkehrszeichen zeigt das Ende der Tempo-30-Zone.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone kann teuer werden. Erst recht, wenn noch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot hinzukommen. Bereits 50 km/h in der 30er Zone kosten den Verkehrssünder 70 Euro. Wurden Sie jedoch in der 30-Zone mit 60 geblitzt, erwarten Sie bereits 115 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Dieser ist immer dann besonders ärgerlich, wenn das Punktekonto in Flensburg bereits 7 Punkte zählt. Dann muss der Betroffene nämlich die Fahrerlaubnis abgeben und darf für mindestens sechs Monate nicht mehr fahren. Was bei einem Fahrerlaubnisentzug zu beachten ist, finden Sie im Ratgeber dazu.

Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Im unserem Video finden Sie alle wichtigen Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wiederholungstäter in der 30er Zone

Einträge im deutschen Bußgeldkatalog für eine 30er Zone gibt es nicht weiter. In der Regel gilt das gleiche Bußgeld in einer 30er Zone wie auch auf dem Rest der innerstädtischen Straßen. Vorfahrtsmissachtungen oder Abstandsverstöße können auch hier geahndet werden. Steht also ein Blitzer in einer 30er Zone sieht der Bußgeldkatalog die gleichen Strafen vor, wie beispielsweise auch bei Parkverstößen im normalen Stadtverkehr.

So kann es also auch vorkommen, dass ein Verkehrssünder ein Fahrverbot erhält, obwohl der Bußgeldkatalog für diese Geschwindigkeitsüberschreitung keines vorsieht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie geblitzt werden in der 30er Zone und Sie mit über 26 km/h unterwegs sind. Passiert dies zweimal in einem Zeitraum von 12 Monaten, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein einmonatiges Fahrverbot verhängen.

Sind es also keine 50 km/h in der 30-Zone gewesen, sondern eher 60 km/h müssen Sie aufpassen. Diese „Wiederholungstäter-Regelung“ gilt jedoch nicht nur in der 30-Zone. Sind Sie beispielsweise in der Tempo-30-Zone 26 km/h zu schnell und dann noch einmal auf der Autobahn, droht das Fahrverbot.

Parken in der 30er Zone

Die StVO kennt keine besonderen Regelungen für das Parken in der 30er Zone. Auch hier gilt es, Halte- und Parkverbote zu beachten. Selbst die Bußgelder für die 30er Zone zu dieser Thematik sind nicht anders als in anderen Bereichen der Ortschaft.

Es gelten also auch hier normale Vorschriften für das Parken in der 30er Zone. Achten Sie jedoch besonders auf Parkbuchten und die Begrenzungslinien der Parkplätze. Zusätzlich ist es ratsam, die Halte- und Parkverbotsschilder zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Bußgeldrechner für 30er Zone

63 Kommentare

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  1. Andreas
    Am 18. Januar 2016 um 18:57

    Hallo.

    nachdem ich im September für 1 Monat meine Führerschein abgegeben habe wegen 2 x mehr als 21 km außerhalb geschloßener Ortschaft innerhalb von 1 Jahr bin ich im Dezember in einer Zone 30 geblitzt worden.
    Nach Toleranzabzug 53 km/h. Also 23 km/h

    Was kann jetzt kommen außer der 80 € und 1 Punkt ???
    Kann das evtl. ein längeren Fahrverbot nach sich ziehen ??

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 11:58

      Hallo Andreas,

      in der Tat können die Behörden den Tatbestand der “Beharrlichkeit” geltend machen. Allerdings ist dies kein Muss: Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. In diesem Fall können die Strafen höher ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Rita
    Am 7. Januar 2016 um 14:49

    Hallo,
    Bin heut in sallhausen geblitzt worden mein tacho zeigte 53 an.
    Zone 30 Lärmschutz……
    auf der Gegenfahrbahn Geschwindigkeit 50kmh…
    wo ist die Logik
    Mein kleines Auto macht mit 50 nicht mehr Lärm alsmit 30
    Warum steht dort nicht Lärmschutz30LKW?
    sowie andere Einfahrt von Annahütte da stehen vielmehr Häuser
    Da liegt schon eine Vermutung nah….

  3. Thomas
    Am 23. November 2015 um 12:19

    Ich bin vor 2 Jahren zwischen Bronkow und Calau auf der Autobahn mit 166 Kmh geblitzt worden 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte und 160 EURO
    Bin vor Gericht gezogen und habe gewonnen also Kein Fahrverbot
    Haben ein Gutachten vom Blitzer machen lassen.
    Vertreten hat mich RA Freund aus Chemnitz / Super

  4. Svenja
    Am 8. November 2015 um 16:02

    Hallo,
    bin in einer Baustelle 30 kmh erlaubt, mit 60 -65 kmh geblitzt worden.
    Ich wollte auf den nächsten Parkplatz, der einige Meter entfernt war, weil meine 6 jährige Tochter mir sagte ihr wäre schlecht sie müßte brechen.
    Habe ich Chancen gegen das Bußgeld und Führerscheinentzug anzugehen.
    Das ist mir gestern erst passiert. Habe noch nix schriftl. vorliegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2015 um 10:18

      Hallo Svenja,

      ob von einem Bußgeld abgesehen wird, unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michael
    Am 2. November 2015 um 10:41

    Hallo, bin in einer 20er Zone mit ca 40 kmh geblitzt worden. Gelten da die gleichen Bussgelder wie in der 30 Zone oder wird da prozentual draufgeschlagen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2015 um 12:02

      Hallo Michael,

      hier gelten die gleichen Regelungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Niklas
    Am 21. Oktober 2015 um 0:42

    Ein Freund von mir wurde mit 56km/h (nach Toleranzabzug) in einer 30 Zone geblitzt, er ist noch in der Probezeit.
    Was muss er jetzt genau bezahlen? :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 11:15

      Hallo Niklas,

      er muss mit 100 Euro und einem Punkt rechnen. Außerdem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wird verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Daniel
    Am 15. Oktober 2015 um 20:30

    was passiert wenn man mit 53 km/h minus 3km/h in der Probezeit geblitzt wird ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 9:04

      Hallo Daniel,

      mit Toleranzabzug müssen Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Wenn Sie nach Abzug der Toleranz jedoch mehr als 21 km/h zu schnell gefahren sind (etwa, wenn Sie doch 54 km/h gefahren sind), müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg, einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Andreas K.
    Am 23. September 2015 um 21:26

    Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen mit einer Geldbuße von 80.- + Gebühr & Auslagen insgesamt 108,50.-
    Dazu gab es noch einen (1) Punkt :(

    Mir wird zur Last gelegt das ich innerorts in einer 30er Zone 19 km/h (abzüglich Toleranz) zu schnell unterwegs war.
    Im Bußgeldkatalog wird aber geschrieben, alles zwischen 16-20 km/h kostet 35.- und das war es.

    Was stimmt hier nicht!?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andy K

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 11:27

      Hallo Andreas,

      sofern Sie ohne Anhänger unterwegs waren können wir uns die Höhe des Bußgelds und den verhangenen Punkt nicht erklären. Es empfiehlt sich für Sie, einen Anwalt zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Müller
    Am 7. August 2015 um 16:24

    Der Ort des Geschehens war Luth. Wittenberg, Möllensdorfer Str. , Höhe Schwimmbad. Als Handelsvertreter fahre ich grundsätzlich nach Vorschrift und auf Autobahnen nie schneller als 130 kmh. Doch diese Stelle ist eine Abzuockfalle der übelsten Art. Auf der o.g. Strasse kommend, schnurgeradeaus mit erlaubten Tempo 70 kmh, fuhr ich mit eingeschalteten Tempomat. Nun wird man an besagter Stelle heruntergebremst auf 50 kmh und 30 Meter weiter auf 30 kmh. Innerhalb dieser 30 Meter muss man also die Geschw. um 40 kmh reduzieren. Kurz hinter dem 30iger Schild stand der Blitzer hinter einer Mauer.
    Als ich das 50iger Schild sah nahm ich den Tempomat raus und schon war ich in dem 30iger Bereich und hatte noch 59 kmh drauf und peng …!
    Das ist eine speziell zum Abzocken gemachte Situation.

  10. Robert T.
    Am 21. Juli 2015 um 13:16

    Ich bin in einer Zone 30 geblitz worden, nach dem ich vor einer Rechts vor Links Kreuzung runter geschaltet habe , habe ich danach wieder Hoch geschaltet, bin dabei mit 37 km/h geblitzt worden, nach Abzug der Toleranz von 3 km/h bleiben 4 km/h über, das zeigt mein Tacho überhaupt nicht an, dafür soll ich jetzt 15 € bezahlen, das ist schon mehr als Làcherlich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 10:39

      Hallo Robert,

      ja, das ist richtig. Bis zu 10 km/h sind 15 Euro fällig. Die Höchstgeschwindigkeit in einer 30er Zone beträgt 30 km/h, was ein normaler Tacho anzeigen sollte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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