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Tempo 30 vor Schulen auch während der Ferienzeit und an Feiertagen

News von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Sie können häufig die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen, geschweige denn angemessen darauf reagieren und benötigen deshalb einen besonderen Schutz. Wo sich besonders viele Kinder aufhalten, sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Deshalb gilt häufig Tempo 30 vor Schulen. Diese Geschwindigkeit sollte auch in den (Sommer-)Ferien bzw. an Feiertagen eingehalten werden.

30er Zone vor Schulen auch während der Ferien? Fragestellung nicht gesetzlich geregelt

Gilt Tempo 30 vor Schulen auch zu Ferienzeiten?
Gilt Tempo 30 vor Schulen auch zu Ferienzeiten?

Wer in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Antwort auf die Frage sucht, ob Kraftfahrer auch in den Ferien oder an Feiertagen mit Tempo 30 vor der Schule fahren müssen, wenn ein entsprechendes Schild dies anordnet, sucht dort vergeblich.

Dieser Umstand ist im Verkehrsrecht nicht eindeutig definiert. § 3 Abs. 2a StVO besagt lediglich Folgendes:

„Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern […] insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Auch während der Schulferien müssen Kraftfahrer davon ausgehen, dass sich Kinder auf dem Schulgelände aufhalten. Denn viele Schulen bieten eine Ferienbetreuung an. Außerdem sind Sport- und Spielplätze auf den Schulhöfen beliebte Treffpunkte von Kindern während der Ferienzeit. Schon aus diesem Grund gebietet es sich, zu diesen Zeiten ebenfalls Tempo 30 vor Schulen einzuhalten.

Uneinheitliche, teils widersprüchliche Rechtsprechung zu Tempo 30 vor der Schule an Feiertagen

Ob Tempo 30 vor der Schule auch an Feiertagen gilt, obwohl ein Zusatzzeichen "Mo - Fr" angibt, ist rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen.
Ob Tempo 30 vor der Schule auch an Feiertagen gilt, obwohl ein Zusatzzeichen “Mo – Fr” angibt, ist rechtlich nicht eindeutig zu beurteilen.

Tatsächlich beschäftigten sich bereits einige Gerichte mit der Frage, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er Zone vor Schulen auch an Feiertagen gelte. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg etwa hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

Ein Autofahrer wurde an einem Karfreitag vor der Schule geblitzt, weil er die durch das Verkehrszeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hatte. Das Schild wurde durch das Zusatzzeichen „Mo – Fr, 7 – 16 h“ und das Hinweisschild „Schule“ ergänzt.

Der Fahrer berief sich darauf, dass Tempo 30 vor Schulen nur zu tatsächlichen Schulzeiten gelte und nicht an gesetzlichen Feiertagen. Die Richter des OLG sahen das anders. Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, gilt Tempo 30 vor der Schule, denn:

„Im Interesse der Verkehrssicherheit dürfe es nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überlassen bleiben, nach einer differenzierten Betrachtung selbst zu beurteilen, ob die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund der örtlichen Besonderheiten auch für auf Wochentage fallende gesetzliche Feiertage sinnvoll ist und gelten soll.“

[Quelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.9.2019, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 488/19 (1774/19)]
 

Nach Auffassung des Gerichts verlangt der Straßenverkehr einfache und klare Regeln. Kraftfahrer müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus dem Einhalten dieser Vorschriften ergeben, hinnehmen – im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Aus diesem Grund und den oben benannten Erwägungen ist es nur konsequent, dass Kraftfahrer auch während der Schulferien das angeordnete Tempo 30 vor Schulen einhalten müssen.

Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich. Es kommt durchaus vor, dass andere Gerichte eine gegensätzliche Auffassung vertreten, so z. B. das Amtsgericht Wuppertal. Dessen Richter entschieden, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vor der Schule nicht an Feiertagen gilt (Urteil vom 08.01. 2014, Az.: 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13). In dem zugrundliegenden Fall befand sich vor der Schule das entsprechende 30er Schild (Verkehrszeichen 274) ergänzt durch die Zusatzschilder „Schule“ und „Mo – Fr, 7 – 18 Uhr“. 

Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer also das durch Schilder angeordnete Tempo 30 vor Schulen nicht einhält, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen, egal ob Sie während der Ferien, zu Ostern oder an einem Schultag zu schnell waren.

Da es sich um einen Tempoverstoß innerorts handelt, können die Sanktionen empfindlich ausfallen. Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird zum Beispiel ein Punkt in Flensburg vermerkt. Ein Fahrverbot ereilt Temposünder innerorts bei einer Geschwindigkeit von 31 km/h oder mehr.

Mit unsere Bußgeldrechner können Sie berechnen, in welcher Höhe ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot fällig werden, wenn Sie eine 30er-Zone vor einer Schule in der Ferienzeit missachten:

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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2 Kommentare

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  1. Mimi
    Am 23. Januar 2024 um 17:08

    Hallo,

    Wenn man geblitzt wurde in einer 30 Zone mit Zusatz: Werktage 7-18h Schule,
    Jedoch hier die Schule nicht mehr vorhanden ist , da sie weggezogen ist.
    Meiner Meinung nach ist dieser Blitzer dann obsolet?

    Würde mich über eine Antwort freuen ,

  2. Claus K
    Am 11. August 2023 um 10:35

    Ist das Parken auf dem Gehsteig erlaubt, wenn der Portstein abgerundet ist? Es sind keine Zusatzschilder vorhanden.

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