Teurer Blumenstrauß: Schneeglöckchen-Pflücker droht Bußgeld

News von Sascha Münch

Veröffentlichungsdatum: 4. März 2026

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wenn graue Winterwolken den ersten warmen Sonnenstrahlen weichen, sprießen Schneeglöckchen und andere Blumen hervor und verleihen der Natur die ersten Frühlingsfarben. So manch einer kommt da auf die Idee, die Frühblüher zu pflücken und zu Hause in die Blumenvase zu stellen. Doch hier sollten Sie aufpassen, denn einige Pflanzenarten stehen unter besonderem Schutz. Wir verraten Ihnen, welche Frühblüher Sie pflücken dürfen (in kleinen Mengen natürlich) und welche Sie besser stehen lassen sollten.

Wie hoch fallen die Strafen für das illegale Pflücken oder Ausgraben geschützter Pflanzen aus?

BundeslandBußgeld
Baden-Württembergkeine Angabe
Bayern mind. 50 €
Berlinkeine Angabe
Brandenburg mind. 50 € bis 5.000 €
Bremen mind. 50 € bis 20.000 €
Hamburg mind. 25 € bis 50.000 €
Hessenkeine Angabe
Mecklenburg-Vorpommernmind. 50 €
Niedersachsen mind. 50 €
Nordrhein-Westfalenmind. 25 €
Rheinland-Pfalzmind. 76,69 € bis 10.225,84 €
Saarland mind. 50 €
Sachsen mind. 50 €
Sachsen-Anhaltkeine Angabe
Schleswig-Holsteinkeine Angabe
Thüringen mind. 75 € bis 10.000 €

Infografik: Welche Frühblüher dürfen Sie pflücken, welche nicht?

Stehen Schneeglöckchen deutschlandweit unter Naturschutz?

Schneeglöckchen stehen in Deutschland unter Naturschutz
Schneeglöckchen stehen in Deutschland unter Naturschutz

Ja. Die wilde Form des Schneeglöckchens hat im Bundesgebiet keinen wirklichen Naturstandort. Das heißt, es gibt keine Stellen, an denen die Pflanze natürlicherweise vorkommt. Schneeglöckchen dürfen Sie deshalb und aufgrund der geringen Bestände in Deutschland weder pflücken noch ausgraben. Halten Sie sich nicht an diese Regelung, drohen hohe Geldstrafen.

Wer in seinem Garten Schneeglöckchen pflanzen möchte, ohne eine Strafe zu riskieren, kann die Frühjahrsblüher jedoch legal kaufen. Im Herbst führen viele Baumärkte oder Gartencenter entsprechende Zwiebeln.

Achtung! Nicht nur Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz. Auch andere Frühblüher wie Märzenbecher (auch: Maiglöckchen) oder Buschwindröschen sind geschützt. Wer sie pflückt muss mit Strafen rechnen. Unsere Infografik veranschaulicht, welche Frühblüher unter Naturschutz stehen und welche Sie pflücken dürfen.

Die bayerische Polizei ermittelte 2017 gegen einen Schneeglöckchen-Pflücker

Wer Schneeglöckchen pflückt, riskiert eine hohe Strafe
Wer Schneeglöckchen pflückt, riskiert eine hohe Strafe

Auch in Bayern sind Schneeglöckchen unter besonderen Schutz gestellt. Das wurde 2017 einem Mann zum Verhängnis, denn als er März eine größere Menge der Blumen auf einer Wiese ausgrub, beobachteten ihn Passanten und zeigten ihn an.

Die bayerische Polizei nahm anschließend die Ermittlungen auf und konnte über das Autokennzeichen des Mannes den Blumenpflücker ausfindig machen. Dieses hatten sich die Passanten in Vorfeld notiert.

Unterdessen hatte der in Österreich wohnende Mann die Schneeglöckchen in seinem eigenen Garten wieder eingepflanzt. Für diesen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz leitete die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Laufen ein Verfahren ein. Ob der Mann allerdings tatsächlich ein Bußgeld zahlen musste, ist unbekannt.

Mehr über den Pflanzennaturschutz in Deutschland erfahren Sie in unserem Ratgeber: Geschützte und seltene Pflanzen in Deutschland.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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3 Kommentare

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  1. Burak
    Am 15. März 2025 um 15:00

    Wie kommen die 84 Cents zustande?

  2. Sabine W.
    Am 27. Juni 2024 um 21:25

    Hallo Thomas, könnten Sie mir bitte mitteilen, ob man verblühten Lavendel im öffentlichen Raum schneiden darf. Er würde dann ja eventuell noch ein zweites Mal blühen.
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße
    Sabine

  3. A. Ratzel
    Am 5. Dezember 2022 um 17:29

    Könnten Sie bitte die Rechtsquelle nennen, nach denen die Frühblüher geschützt sind?

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