Geplante Bußgelderhöhung: Kostet das Handy am Steuer bald 500 Euro?

News von Jan Frederik Strasmann

Veröffentlichungsdatum: 6. November 2026

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ein kurzer Blick aufs Smartphone während der Fahrt kann verheerende Folgen haben – und könnte für Autofahrende in Deutschland bald drastisch teurer werden. Angesichts alarmierender Unfallzahlen fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), das Bußgeld für die unerlaubte Handynutzung am Steuer auf mindestens 500 Euro anzuheben. Flankiert wird der Vorstoß von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger, der den bundesweiten Einsatz automatisierter Handy-Blitzer vorantreiben will, um Verstöße künftig noch lückenloser aufzudecken.

Neues Bußgeld für das Handy am Steuer? Das könnte auf Sie zukommen!

Geplante Bußgelderhöhung: Das Handy am Steuer könnte bald ein Bußgeld von 500 Euro nach sich ziehen.
Geplante Bußgelderhöhung: Das Handy am Steuer könnte bald ein Bußgeld von 500 Euro nach sich ziehen.

Laut einer Studie von „Die Unfallforschung der Versicherer“ (UDV) tippt jeder vierte Autofahrende während der Fahrt Nachrichten. In der Altersgruppe der 18- bis 35-Jährigen nutzen 63 Prozent das Mobiltelefon am Steuer. Das hat Folgen: Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 über 1.100 Unfälle mit Personenschaden registriert, die auf die Nutzung elektronischer Geräte zurückzuführen waren. 15 Personen starben, rund 1.450 wurden verletzt.

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine Bußgelderhöhung beim Handy am Steuer auf 500 Euro. Die UDV schlagen alternativ eine Erhöhung auf zwei Punkte bei einem gleichbleibenden Bußgeld von 100 Euro vor.

Bislang liegt das Bußgeld bei einem Handyverstoß im Regelfall bei 100 Euro. Hinzu kommt aktuell ein Punkt in Flensburg. Weitere Informationen zum momentanen Stand können Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €eher nicht

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Mehr Verkehrssicherheit: Handy-Blitzer sollen bundesweit eingesetzt werden

In Rheinland-Pfalz werden bereits erfolgreich Handy-Blitzer – sogenannte Monocams – zur Verkehrsüberwachung eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine hochauflösende Kamera, die an einer erhöhten Stelle montiert wird – beispielsweise auf einer Autobahnbrücke.

Von dort filmt sie durch die Frontscheibe gezielt die Fahrerseite der herannahenden Fahrzeuge. Eine Erkennungssoftware analysiert kontinuierlich den Livestream des fließenden Straßenverkehrs. So werden dann Handyverstöße erkannt.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) befürwortet eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVG), um diese Monocams flächendeckend einführen zu können. Zusätzlich zur Bußgelderhöhung für das Handy am Steuer soll dies für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

Kritik an den geplanten Handy-Blitzern: Datenschutzrechtliche Bedenken

Datenschützer warnen angesichts der Pläne vor einer anlasslosen Massenüberwachung. Das Land Rheinland-Pfalz verweist demgegenüber auf die folgenden Schutzmaßnahmen:

  • Keine dauerhafte Speicherung des Livestreams
  • Automatische Verpixelung von unbeteiligten Personen (beispielsweise der Beifahrer)
  • Manuelle Bestätigung von generierten Aufnahmen durch zwei Kontrollpersonen bei Verdachtsmomenten
  • Sofortige Löschung von Nicht-Treffern

Im Video: Das Wichtigste rund um das Handy am Steuer

Welche Regeln gelten bezüglich der Nutzung von einem Handy am Steuer? Welche Sanktionen drohen? Mehr dazu in diesem Video!
Welche Regeln gelten bezüglich der Nutzung von einem Handy am Steuer? Welche Sanktionen drohen? Mehr dazu in diesem Video!

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

Bildnachweise

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