Garagennutzung: Was ist erlaubt und was nicht?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Garagennutzung

Gibt es eine einheitliche Garagennutzungsverordnung?

Die Garagennutzung ist per Gesetz in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer können eigene Vorgaben diesbezüglich machen. Allerdings gibt es auch einheitliche Regelungen, welche zum Beispiel die Garagengröße betreffen. Zudem gilt überall in Deutschland, dass Sie nur Ihr Kraftfahrzeug in der Garage parken dürfen.

Wie darf eine Garage genutzt werden?

Grundsätzlich soll sich die Garagennutzung darauf beschränken, dass diese einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug darstellt. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden. Das schließt zum Beispiel Reifen oder eine Dachbox mit ein.

Was darf man nicht in die Garage stellen?

Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.

Kann im Zusammenhang mit der Garage ein Bußgeld ausgesprochen werden?

Ja. Eine unsachgemäße Garagennutzung kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. In Hessen ist beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn Sie eine Garage zweckentfremden.

Welche Vorschriften gibt es zur Garagennutzung?

Die korrekte Nutzung von Garagen ist in Deutschland genau geregelt.
Die korrekte Nutzung von Garagen ist in Deutschland genau geregelt.

Wer in Deutschland eine Garage bauen möchte, muss sich eine entsprechende Genehmigung einholen. Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer legen fest, welchen Vorgaben dieser Abstellraum gerecht werden muss.

Unterschieden wird zum Beispiel zwischen:

  • Kleingaragen: bis 100 m²
  • Mittelgaragen: 100 m² bis 1.000 m²
  • Großgaragen: über 1.000 m² (Als Großgaragen werden auch solche bezeichnet, die über mehr als 50 Stellplätze verfügen.)

Zudem müssen beim Bau strikte Bestimmungen bezüglich der Maße von Decken, Wänden sowie der Mindestlänge und -breite von Stellplätzen eingehalten werden. Die Baugenehmigung geht auch mit einer Zweckbestimmung einher: Eine Garagennutzung ist nur als Stellplatz für ein Kraftfahrzeug erlaubt.

Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Garagen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie in Ihrer eigenen Garage nur das Kraftfahrzeug abstellen dürfen. Es ist auch erlaubt, Gegenstände, die mit dem Wagen in Zusammenhang stehen, dort unterzubringen.

Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Garagennutzung als Lagerraum für die nachfolgenden Gegenstände erlaubt ist:

  • Wagenheber
  • Reifen
  • Dachboxen und Dachgepäckträger
  • Starthilfekabel
  • Kraftstoff in geringen Mengen (variiert je Garagenverordnung in den einzelnen Bundesländern)
  • Öl, Frostschutzmittel und Scheibenreiniger (in unerheblichen Mengen)

Gut zu wissen: Viele Bundesländer verfügen über eine eigenständige Garagenverordnung, welche die Vorgaben zur Garagennutzung definiert. Einige Bundesländer haben diese Bestimmungen allerdings auch in andere Verordnungen integriert. In Berlin trat die Garagenverordnung zum Beispiel 2004 außer Kraft. Sie ist nun in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen integriert.

Garagen: Diese Nutzung ist verboten

Eine Garagennutzung als Abstellraum ist verboten.
Eine Garagennutzung als Abstellraum ist verboten.

Wie bereits erwähnt, sieht das Garagennutzungsrecht vor, dass diese nur als Abstellfläche für ein Kfz dienen sollen. Verboten ist daher eine:

  • Garagennutzung als Abstellraum, zum Beispiel für eine Skiausrüstung oder andere sperrige Gegenstände, die eigentlich in den Keller gehören
  • Garagennutzung als Werkstatt (Hierbei können sogar Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog für die Umwelt drohen, wenn entsprechende Materialien nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.)
  • Garagennutzung als Partykeller, Büro oder Schlafplatz

Nutzung der Garage: Zweckentfremdung kann zu Bußgeld führen

In Deutschland ist die ausschließliche Garagennutzung für Kfz Pflicht, da der öffentliche Parkraum immer geringer wird. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab.

Bei einer Zweckentfremdung, wenn Sie die Garage also zum Beispiel als Hobbyraum nutzen, können schon einmal 500 Euro fällig werden. Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.

Wichtig: Neben Verordnungen kann die Garagennutzung zusätzlich auch im Mietvertrag geregelt sein, wenn Sie einen entsprechenden Stellplatz anmieten. Verstoßen Sie hierbei gegen die Vorgaben, droht Ihnen nicht selten eine Kündigung.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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48 Kommentare

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  1. uli k.
    Am 23. Oktober 2025 um 23:35

    ich habe eine garage vor 10 jahren an einen Unternehmer gemietet, die Garage ist erdgeschoss des Mehrfamilienhauses, in dem ich nicht wohne und der Mieter wohnt auch nicht. der Mieter hat in der Garage kein Auto geparkt sondern Haushaltsgegenstände gelagert, für die Kündigungsgrund ist selbst nutzen angegeben. nicht zwecktentfremdung geschrieben. nach der Garage Kündigung, jetzt kommt! er hätte viele Sachen in der Garage vermisst, der Mieter ist eine große Unternehmer, warum hat er die Garage gemietet? gewohnt hat er nicht auch kein auto geparkt. das ist ein Rätsel und fängt an viele Sachen vermisst? die Garage hat nur eine Gebäude Versicherung, ich habe nicht gewusst, was der Mieter mit der Garage gemacht hat. wie geht man mit solchen rafinierten Menschen um? ich kann den Garagenmieter Ordnungsamt anzeigen? wegen der Zwecktentfremdung, sogar fristlos kündiegen, man sieht sich im Leben mindestenz 2 Mal, deswegen möchte ich von euch hören, wie kann man diplomatisch mit der Lage umgehen?
    danke schon voraus

  2. Fümel
    Am 5. Oktober 2025 um 21:28

    torwege von Reihengaragen dürfen wie gestrichen werden?

  3. Katharina
    Am 15. September 2025 um 8:13

    Hallo, ich habe eine Frage, in die Runde, wir haben vor einem Jahr unser Elternhaus geerbt und die 2. Frau meines Vaters lagert in einer der Garagen weiterhin Ihre Reifen. Trotz einer mündlichen Abmachung, dass Sie die Reifen Anfang der Jahres ( 2025) entfernt liegen sie nun im Septermber 2025 noch immer dort . Wir haben Ihr geschrieben, dass sie die Reifen bitte innerhalb 2 Wochen abholt, falls dies nihct der FAll ist wir ihr den Garganeplatz mit 60 Euro monatlich in Rechnung stellen.
    Sie hat die Reifen bisher leider nicht abgeholt oder sich zurück gemeldet, um die Situation zu klären.

    Meine Frage dazu ist: Können wir Ihr nun einfach monatlich eine Rechung über 60 Euro stellen? Und könnne wir dafür einen Vordruck für eine Garagenvermietung nehmen, obgleich Sie diesen Vertrag nactürlich nicht unterschrieben hat, sonder er von uns erzwungen wird, auf Grund der oben beschriebenen Situation.
    Vielen Dank für Tipps zur Vorgehensweise, viele Grüße, Katharina

  4. K.
    Am 10. September 2025 um 21:37

    Wir sind in einen Neubau als Eigentümer eingezogen vor 4 Jahren. Wir haben ganz klare Hausordnungsregeln, die kaum einer einhält. Tiefgaragenplätze zu gestellt mit irgendwelchen Regalen aller Art. Mit Spieldachen bestückt. Auch Kartonagen oder Getränkekisten. Matratzen oder ähnliches. Die Treppenhäuser werden mit Schuhschränken zugestellt. Auch Fahrräder oder ähnliches werden abgestellt. Auch Kinder wagen.
    Meine Frage wäre nun, wie ist der Brandschutz oder Fluchtwege eigentlich Gesetzlich geregelt
    LG K.

  5. Mülfarth
    Am 10. September 2025 um 8:35

    Ich finde das Gesetz total in Ordnung. Ich wohne in einem Viertel wo viele Garagen Höfe vorhanden sind. Über die Hälfte dieser Garagen werden zweckentfremdet.
    Hausbesitzer haben zum größten Teil 2 bis 3 Autos die auf der Straße geparkt werden, so das man nicht mal einen Parkplatz findet um den Einkauf hinein zu tragen.
    Ich finde dieses Verhalten gegenüber den Menschen die keine Garage haben, mehr als Rücksichtslos. Wofür gibt es Gesetze???? Wenn die Kommunen konsequent kontrollieren würden, hätten sie auch mehr Einnahmen.
    Und Anwohner ohne Garage hätten auch einen Parkplatz.
    Das nächste Problem ist, das diese Garagenhöfe keinen Stromanschluss haben. Da sollte allgemein überall mal nachgerüstet werden, damit der Kauf eines E Auto interessanter wird. Ich habe solch eine Garage ohne Strom und werde genau deswegen kein E Auto kaufen.

  6. G.G.
    Am 8. September 2025 um 16:59

    Hallo,
    meine Nachbarin hat eine Garage die bis zum platzen mit Möbel,Kartons usw zugestellt ist.Dazu noch Platz vor der Garage für mindestens 2 Autos hintereinander.Wenn man die Garage aus Platztechnischen Gründen nicht nutzen kann.Ich darf laut meinem Vermieter alleine vor dem Haus im Hof parken.Neuerdings stellt sie sich aber nun auch in den Hof.
    Und meist so das ich nicht mehr reinpasse oder kurbeln muss wie blöd.Draussen finde ich meist schwer Platz weil dort 4 Parkplätze frei sind ,wobei einer von ihrem Freund genutzt wird.Er aber so parkt das nur noch 3 hinpassen.
    Es nervt

  7. H.B.
    Am 17. Juni 2025 um 16:48

    In unserer Straße stehen 3 Garagen nebeneinander. Die Mittlere wird aber als Werkstatt für Holzarbeiten genutzt.
    Ist das zulässig?

  8. Monsieur K.
    Am 4. Juni 2025 um 17:04

    Profi-Tip: Bei Garagenmuffeln nehmen die örtlichen Ordnungsämter eure Anzeigen, gern auch schriftlich. entgegen.
    Der Verwaltungsweg dauert einige Wochen, ist aber gründlich. Quelle: Eigene Erfahrung.

  9. Ingo W.
    Am 4. Mai 2025 um 22:17

    Ein abgemeldetes und bereits dick mit Staub bedecktes großes KFZ steht bereits seit über 1 Jahr in der Gemeinschafts Tiefgarage einer WEG.
    Was ist zu tun, um Endlich Platz zu schaffen für einen fahrbaren und auch angemeldeten anderen PKW ?

  10. Boso
    Am 3. April 2025 um 9:23

    Darf man in Bayern eine Garage und deren 12 m lange Zufahrt als Lagerraum (Mögel, Fahrräder, Holzlager etc.) nutzen, wenn am Anfang der Zufahrt ein Carport hingebaut wurde. Das Auto kann zwar nicht mehr in die Garage gestellt werden, aber wegen dem Carport sollte das kein Problem sein, oder?

  11. Mustermann
    Am 20. März 2025 um 6:56

    Wer eine Garage oder Stellplatz hat ist meiner Meinung nach dazu verpflichtet sein kfz dort abzustellen.
    Es ist dumm ( die Personen die das nicht nutzen sind dumm) den anderen Autofahrern den Parkplatz weg zu nehmen!,
    Es wird wohl immer diese unterbelichteten Personen geben !!

  12. Hannelore P.
    Am 8. März 2025 um 13:39

    Frage: kann ich in meiner Duplexgarage meinen abgemeldeten PKW dort abstellen.

  13. Helga
    Am 15. Januar 2025 um 14:00

    Wer eine Garage besitzt sollte sie auch für sein Auto nutzen. Es geben Nachbarn, die trotz Garage das Auto draußen vor dem Haus abstellen und demjenigen den Platz weg nehmen die keine Garage besitzen. Entweder weil irgendein Mist in der Garage gelagert wird oder weil man egoistische und rücksichtslose Nachbarn hat. Das Bußgeld kann für solche Leute nicht hoch genug sein.

  14. Christoph
    Am 7. Januar 2025 um 15:41

    Wie verhält sich das, wenn ein Nachbar eine Garage hat aber leer stehen lässt und sein Auto auf einen öffentlichen Parkplatz stellt?
    Wem müsste man das melden und wem müsste man es melden wenn die Garage zweckentfremdet wird.
    Hab nämlich oft dadurch das Problem das ich keinen Parkplatz finde in meiner Straße.

    • Klaus
      Am 26. Januar 2025 um 15:18

      Ich habe da immer so ein Nachgeschmack, es ist Fakt das niemand einen Garagen Besitzer dazu zwingen kann seine Garage zu nutzen. Ist gibt zwar die Vorschrift das ich nur ein Auto in der Garage parken darf, aber nicht das ich muß.

      • Cora
        Am 21. Juli 2025 um 20:29

        Natürlich kann man einen Garagenbesitzer dazu zwingen, sein Auto in der Garage zu parken, wenn dieser auf der Straße dadurch anderen den grundsätzlich den Parkplatz wegnimmt. Aus diesem Grund sind Garagen extra Steuerbegünstigt und dürfen an der Grundstücksgrenze stehen. Damit sie auch als Garagen genutzt werden.

        Wird eine Garage zweckentfremdet, z.B. als zusätzlicher Lagerraum entfallen diese „Vergünstigungen“.

      • Willi
        Am 4. März 2025 um 13:22

        Klaus das ist eine SUPER Antwort
        Der Nachbar hat i der 1. Garage Sportgeräte mit TV in der 2.Garage Holz für sein Kamin SUPER

  15. Clara
    Am 5. Januar 2025 um 12:15

    Geht diese Regelung auch bei eigenem Eigentum. Wir haben ein eigenes Haus Grundstück und Garage diese sind nicht in Vermietung sonder werden nur von uns Eigentümer benutz. Wir haben diese gekauft nicht vermietet. Da darf ich doch wohl in meiner eigenen Garage machen was ich will. Meine Garage ist abgezäunt und befindet sich auf meinem Grundstück.

    • Rhett W.
      Am 15. November 2025 um 13:07

      Das Ordnungsamt hat kein Recht, ohne Einwilligung oder richterliche Erlaubnis Dein Grundstück zu betreten. Solch eine Genehmigung wird auch nicht ohne Weiteres erstellt. Ist keine Gefahr im Verzug und keine richterliche Durchsuchungsgenemigung vorhanden, muß die Polizei unverrichteter Dinge wieder gehen.

    • Thorsten S.
      Am 2. Oktober 2025 um 12:56

      Ist leider nicht so….

    • A. M.
      Am 8. Juni 2025 um 18:31

      Das würde mich aber auch mal interessieren.

  16. Stefan
    Am 4. Januar 2025 um 15:11

    Schrecklich hier zu lesen, dass die meisten Menschen nix besseres zu tun haben,wie den Nachbarn bei der Behörde anscheißen zu wollen.Habt Ihr kein eigenes Leben?Ich hab 2 Garagen in einem Einfamilienhaus.Davor ein Carport.Das Haus ist 50 Jahre alt.Dementsprechend passen die Modernen Autos schon garnicht mehr durch das Tor.An die Denunzianten hier?Soll ich jetzt das Haus abreißen um die Einfahrten zu vergrößern?

    • Veronika
      Am 28. Januar 2025 um 23:22

      Ich bin erschrocken, dass so viele ihre Nachbarn, mit denen sie schon lange nebeneinander wohnen melden wollen, weil sich etwas Anderes in der Garage befindet.
      Vor vielen Jahren hatten wir so ein Verhalten schon mal, das uns dann um die Ohren flog!
      Traurig, unglaublich…..

  17. Michael R
    Am 23. September 2024 um 15:45

    Was darf ich in der Garage tun.? Es geht um eine Doppelgarage,dürfen dort Reparaturen an Fahrzeugen und Motorrädern durchgeführt werden.

  18. Reinhold W
    Am 17. September 2024 um 10:55

    Eine Garage in Bamberg wird seit 2 Jahren als Ort der Einlagerung von Gerichts- und Rechtsanwaltsakten und Büromöbeln genutzt.
    Dies ist der Stadt Bamberg seit Jahren bekannt. Unternommen wird jedoch nichts! Es könnte sich um Kungelei handeln.??
    Was kann man tun, daß diese Garage wirklich als Garage genutzt wird??
    Frdl. Grüße
    Reinhold W

    • Heinrich
      Am 25. September 2024 um 23:05

      Guten Abend.

      Zitat:
      Eine Garage in Bamberg wird seit 2 Jahren als Ort der Einlagerung von Gerichts- und Rechtsanwaltsakten und Büromöbeln genutzt.
      Zitat Ende.

      Da dort laut ihrer Aussage eine „Einlagerung von Gerichts- und Rechtsanwaltsakten und Büromöbeln“ stattfindet, kann und wurde in diesem Fall ggf eine Sonderreglung mit der Stadt Bamberg getroffen. Da es sich dabei ja wie erwähnt um „Gerichts- und Rechtsanwaltsakten“ handelt.
      Nicht in jeder Stadt gibt oder befinden sich entsprechende Möglichkeiten einen Lagerräume anzumieten, da diese zudem auch Teuer sind.

      Mit Freundlichen Grüßen

  19. Gundi
    Am 14. August 2024 um 23:56

    Was ich überhaupt nicht fand war eine Regelung oder Nicht-Regelung, wie man denn vorgehen will, wenn der Garagenbesitzer gar kein Auto hat. Muss der dann leeren Raum vorhalten oder darf er seine Fahrräder reinstellen?

  20. Robert G
    Am 13. Juni 2024 um 19:27

    Wow. Selbst die Nutzung des Privatraums ist in Deutschland reguliert.
    Ich kann’s verstehen, wenn man die Lagerung endzündlicher Stoffe verbieten möchte, aber die Garagennutzungsverordnung steht sinnbildlich für die überbordende Bürokratie in diesem Land.
    Gibt’s eigentlich auch ein Schlafzimmerverordnungsgesetz? Darf ich z.B auch mal im Wohnzimmer schlafen oder ist das auch reguliert?

    • Monsieur K.
      Am 4. Juni 2025 um 17:06

      Der ironische Fragesteller „übersieht“ hier einen klaren Fakt:
      Die nicht in der Garage geparkten Autos nehmen den Platz im öffentlichen Verkehrsraum weg..!
      Insofern ist der Schlafzimmervergleich vollkommen daneben.

    • Martin
      Am 23. September 2024 um 19:15

      Warum baut man eine Garage wenn man Gegenstände lagern will? ..

    • Frank B
      Am 18. August 2024 um 16:09

      Der Witz ist, das Treibstoff, bis 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel natürlich in entsprechenden Kanistern in der Garage gelagert werden dürfen obwohl es sich nächster im leicht entzündbare Stoffe handelt.

      • Brouer
        Am 4. Dezember 2025 um 11:25

        Hat das Reichsgaragengesetz noch Gültigkeit?

      • Daniel H.
        Am 14. Februar 2025 um 14:05

        Diesel ist nicht leicht entzündlich da kann man ein Feuerzeug dran halt das brennt nicht…

    • Klaus K
      Am 17. August 2024 um 17:09

      Ein Raum hat eine Zulassung für eine bestimmte Nutzung. Sie dürfen natürlich nicht einfach eine Druckmaschine in ihr Schlafzimmer stellen und Wohnraum als Gewerberaum zweckentfremden. Jetzt kann man sich an Gesetze halten, man kann den Sinn der Gesetze verstehen, oder man kann es lassen. Aber dann bietet es sich vielleicht an, irgendwo hinzuziehen, wo unsere in der regel sinnvollen Gesetze nicht gelten.

      Machen sie alles immer so, wie sie es wollen, völlig egal, ob sie ihre Mitbürger damit merklich einschränken stören?

      • Paul H
        Am 9. September 2024 um 18:57

        Wo steht denn das mit der Druckmaschine? Ich habe eine Druckmaschine in meinem Wohnzimmer stehen. Ist das etwa auch verboten?

  21. Ute M
    Am 3. Dezember 2023 um 16:15

    Wohne in einem 6-Parteien-Haus mit 6 Garagen (eine für jede Partei) im Haus integriert auf Kellerebene. Ein Hausbewohner nutzt seine Garage als Lagerraum für alles Mögliche, nur nicht für’s Auto. Er hat zwei Autos, die jetzt am Gehweg vor dem Haus stehen. Es kommt zu Unstimmigkeiten mit Schneeräumdienst und dem Haus gegenüberliegenden Kindergarten . Auch hat dieser Mieter sein Auto auf dem Rangierplatz vor den Garagen abgestellt, was dann durch meinen Einspruch bei der Hausverwaltung unterbunden wurde, weil ich zu wenig Rangierplatz hatte, um in meine Garage zu kommen. Muss dieser Mieter nicht kontrolliert werden und ein Bußgeld gefordert werden. Bei uns auf dem Ordnungsamt wird wenig bis nichts unternommen gegen Verordnungssünder. Zu diesem Thema hätte ich gern den Bußgeldkatalog.
    Mfg Ute M

    • Jo
      Am 22. August 2025 um 3:08

      Vielleicht mal mit dem Nachbarn vernünftig und in Ruhe, ohne versteckte Gemeinheiten reden – und damit die Behörden und die Justiz wenigsten ETWAS entlasten?
      Der Staat ist nicht Mutti und auch kein Kindergarten! Wir haben alle als Bürger Rechte und Pflichten – aber auch: Möglichkeiten! Das unterscheidet eine freiheitlich demokratische Grundordung von einer Diktatur! wie aber soll eine freiheitlich demokratische Grundordung jemals hergestellt werdenm wenn sich alle gewohnheitmäßig wieter verhalten wie in einr Diktatur, oder K.u.K. Monarchie?! Das Mannah kam vom himmel – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen täglich neu und wachsam von uns ALLEN KONSTURKTIV erarbeitet werden! Das setzt erwachsene Bürerginne und Bürger voraus, die selbstbestimmt handelnstat nach bei jedem Quark nach Mama, oder dem Staat zu rufen. Wir sind Gleich eunter gleichen – und so sollten wiruns auch verhalten – ohne ansehung der Person: Respektvoll, realtitätsverpflichtet, fair, milde, angemessen, realistisch und kameradschaftlich. (Es gib tviele Leute, die den Kopf mit anderen dingen – sei es „berechtigt“, oder „unsinnig“ so voll haben, daß sie sich in unserem längst zum Irrsinn ausgeuferten Rechtssystem nicht mehr andäquat bewegen können – das passiert selbst Richtern, Staatsanwälten, Imnnenministern und und Landesbischöf(inn)en … „Miteinander Reden“ ist die Devise! ((gibst übrigens mehrere gute Bücher drüber – lesen „püldet“ ;-) )

  22. Jane Blond
    Am 12. September 2023 um 12:49

    Hallo,
    Unser Nachbar hat, im Zuge der Bebauung des Nachbargrundstückes mit einem Einfamilienheim, unsere Grenze mit einem Carport(Garage) bebaut, um Kosten für einen Keller zu sparen. Nun nutzt er diesen Stellplatz um alles Mögliche aufzubewahren. KFZ natürlich, Regentonne, Mülltonne, kleine Werkstatt, Sperrmüll(Holz) und es ist jede Menge Brennholz entlang der Wände aufgestapelt. Jetzt hat er sich auch Solaranlage auf Dach bauen lassen und in diesem Zusammenhang seine Lademöglichkeit für sein neues E-Auto, in eben jenen Carport verlegt. Über ein Verlängerungskabel geht eben dieser Anschluss, der Walbox, durch das gesamte Holz hindurch. Frage: Wann ist dieser „Stellplatz“ eine Zweckentfremdung? Was muss ich als Nachbar hinnehmen? Ist das noch eine Garage oder schon ein Hausanbau? Zudem bekümmert mich, die erhebliche gestiegene Brandlast, da die Einfahrt nicht durch ein Tor verschlossen ist und es des öfteren sehr dicht gezündete Böller dort landen.

    • Shelly
      Am 25. Mai 2024 um 8:07

      Darf ich Fragen ob Sie ein Stalker sind oder haben Sie den Einstieg ins eigene Leben verpasst? Finden Sie es lustig andere zu belästigen und deren Privatsphäre zu stören?
      Kennen Sie den Spruch: „Kehr vor deiner eigenen Tür“?
      Sollten Sie sich zu Herzen nehmen. Sie wollen auch nicht von Fremden Menschen so beobachtet werden.
      Verständnis besteht nur bei Mehrfamilien Häuser und unteranderem beim blockieren Ihrer Einfahrt.
      Hier versuchen Sie nur grundlos jemanden ans Bein zu pissen und das ist so eben unmenschlich als auch Respektlos.
      Denken Sie bitte über Ihr Verhalten nach, so machen Sie die Welt nur noch zu einen schlimmeren Ort. Setzten Sie nicht immer Ihren Egoismus durch nur um sich kurz besser zu fühlen da man jemanden jetzt Probleme bereiten möchte wo es niemanden stört.
      Werden Sie dadurch verletzt? Nein, somit geht es Ihnen doch gut.

      Somit noch ein schönes Leben und achten Sie mehr auf Ihre Fehler, denn nur Ihr Leben spielt in ihrem Leben eine Rolle und Sie sollten das Beste daraus machen. interessieren Sie sich bitte nur für andere Fremde Personen die verletzt sind oder den man optisch an sieht das Sie Hilfe brauchen. Zeigen Sie mehr Menschlichkeit.

      Schönen Tag

  23. Peter-Josef A
    Am 20. Mai 2023 um 7:24

    Guten Tag,
    Ich bin Hausmeister in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Ich wollte sie fragen ob das Reparieren von einem Moped , 5 Stunden lang , mit eingeschaltetem Garagenlicht Licht zulässig ist und das schon mehrmals?
    Danke für die Antwort

    • Jo
      Am 22. August 2025 um 3:12

      Soll er’s mit hoch ins Schlafzimmer nehmen?
      Ist es verboten, Mopeds zu reparieren?
      Nennen Sie mir die Vorschrift, die besagt, daß man im Treppenhaus athmen darf!
      Und? Was machen Sie?!

  24. Peter Le
    Am 13. Mai 2023 um 13:10

    Ich habe eine Doppelgarage, in der es nur sehr schwer ist mit 2 Autos zu parken. Zudem stehen dort 4 Fahrräder und ein e-Skooter, die das Parken für 2 Autos unmöglich macht.
    Darf ich nun 1 Auto auf der Straße parken?
    Mein Nachbar möchte mich nun anzeigen, da ich nicht beide Autos in der Doppelgarage parke.

    • Elke
      Am 23. Dezember 2024 um 22:40

      Wenn Sie eine oder mehrere Garagen haben dürfen Sie dort keine E-Scooter oder Fahrräder parken sondern nur Autos das sagt der Gesetzgeber

  25. Rebecca
    Am 1. März 2023 um 15:10

    1.Wenn die Garagenregelung vorsieht, daß die gemietete Garage nur für ein Fahrzeug gilt, ist damit nur das EIGENE Fahrzeug des Garagenmieters/Besitzers gemeint? Darf das Fahrzeug von Familienangehörigen, Freunden, Dienstleistern dann dort nicht abgestellt werden?

    2. Wenn das verboten ist, müßte zu Kontrollzwecken auch die Fahrzeugnummer des Mieters/Besitzers grundsätzlich an
    der Garage bzw. dem Stellplatz sichtbar angebracht werden. Ist das so?

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