
Garagennutzung: Was ist erlaubt und was nicht?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. September 2023
FAQ: Garagennutzung
Die Garagennutzung ist per Gesetz in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer können eigene Vorgaben diesbezüglich machen. Allerdings gibt es auch einheitliche Regelungen, welche zum Beispiel die Garagengröße betreffen. Zudem gilt überall in Deutschland, dass Sie nur Ihr Kraftfahrzeug in der Garage parken dürfen.
Grundsätzlich soll sich die Garagennutzung darauf beschränken, dass diese einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug darstellt. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden. Das schließt zum Beispiel Reifen oder eine Dachbox mit ein.
Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.
Ja. Eine unsachgemäße Garagennutzung kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. In Hessen ist beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn Sie eine Garage zweckentfremden.
Welche Vorschriften gibt es zur Garagennutzung?
Inhaltsverzeichnis:

Wer in Deutschland eine Garage bauen möchte, muss sich eine entsprechende Genehmigung einholen. Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer legen fest, welchen Vorgaben dieser Abstellraum gerecht werden muss.
Unterschieden wird zum Beispiel zwischen:
- Kleingaragen: bis 100 m²
- Mittelgaragen: 100 m² bis 1.000 m²
- Großgaragen: über 1.000 m² (Als Großgaragen werden auch solche bezeichnet, die über mehr als 50 Stellplätze verfügen.)
Zudem müssen beim Bau strikte Bestimmungen bezüglich der Maße von Decken, Wänden sowie der Mindestlänge und -breite von Stellplätzen eingehalten werden. Die Baugenehmigung geht auch mit einer Zweckbestimmung einher: Eine Garagennutzung ist nur als Stellplatz für ein Kraftfahrzeug erlaubt.
Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Garagen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie in Ihrer eigenen Garage nur das Kraftfahrzeug abstellen dürfen. Es ist auch erlaubt, Gegenstände, die mit dem Wagen in Zusammenhang stehen, dort unterzubringen.
Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Garagennutzung als Lagerraum für die nachfolgenden Gegenstände erlaubt ist:
- Wagenheber
- Reifen
- Dachboxen und Dachgepäckträger
- Starthilfekabel
- Kraftstoff in geringen Mengen (variiert je Garagenverordnung in den einzelnen Bundesländern)
- Öl, Frostschutzmittel und Scheibenreiniger (in unerheblichen Mengen)
Gut zu wissen: Viele Bundesländer verfügen über eine eigenständige Garagenverordnung, welche die Vorgaben zur Garagennutzung definiert. Einige Bundesländer haben diese Bestimmungen allerdings auch in andere Verordnungen integriert. In Berlin trat die Garagenverordnung zum Beispiel 2004 außer Kraft. Sie ist nun in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen integriert.
Garagen: Diese Nutzung ist verboten

Wie bereits erwähnt, sieht das Garagennutzungsrecht vor, dass diese nur als Abstellfläche für ein Kfz dienen sollen. Verboten ist daher eine:
- Garagennutzung als Abstellraum, zum Beispiel für eine Skiausrüstung oder andere sperrige Gegenstände, die eigentlich in den Keller gehören
- Garagennutzung als Werkstatt (Hierbei können sogar Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog für die Umwelt drohen, wenn entsprechende Materialien nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.)
- Garagennutzung als Partykeller, Büro oder Schlafplatz
Nutzung der Garage: Zweckentfremdung kann zu Bußgeld führen
In Deutschland ist die ausschließliche Garagennutzung für Kfz Pflicht, da der öffentliche Parkraum immer geringer wird. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab.
Bei einer Zweckentfremdung, wenn Sie die Garage also zum Beispiel als Hobbyraum nutzen, können schon einmal 500 Euro fällig werden. Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.
Wichtig: Neben Verordnungen kann die Garagennutzung zusätzlich auch im Mietvertrag geregelt sein, wenn Sie einen entsprechenden Stellplatz anmieten. Verstoßen Sie hierbei gegen die Vorgaben, droht Ihnen nicht selten eine Kündigung.
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Hallo,
Unser Nachbar hat, im Zuge der Bebauung des Nachbargrundstückes mit einem Einfamilienheim, unsere Grenze mit einem Carport(Garage) bebaut, um Kosten für einen Keller zu sparen. Nun nutzt er diesen Stellplatz um alles Mögliche aufzubewahren. KFZ natürlich, Regentonne, Mülltonne, kleine Werkstatt, Sperrmüll(Holz) und es ist jede Menge Brennholz entlang der Wände aufgestapelt. Jetzt hat er sich auch Solaranlage auf Dach bauen lassen und in diesem Zusammenhang seine Lademöglichkeit für sein neues E-Auto, in eben jenen Carport verlegt. Über ein Verlängerungskabel geht eben dieser Anschluss, der Walbox, durch das gesamte Holz hindurch. Frage: Wann ist dieser „Stellplatz“ eine Zweckentfremdung? Was muss ich als Nachbar hinnehmen? Ist das noch eine Garage oder schon ein Hausanbau? Zudem bekümmert mich, die erhebliche gestiegene Brandlast, da die Einfahrt nicht durch ein Tor verschlossen ist und es des öfteren sehr dicht gezündete Böller dort landen.
Guten Tag,
Ich bin Hausmeister in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Ich wollte sie fragen ob das Reparieren von einem Moped , 5 Stunden lang , mit eingeschaltetem Garagenlicht Licht zulässig ist und das schon mehrmals?
Danke für die Antwort
Ich habe eine Doppelgarage, in der es nur sehr schwer ist mit 2 Autos zu parken. Zudem stehen dort 4 Fahrräder und ein e-Skooter, die das Parken für 2 Autos unmöglich macht.
Darf ich nun 1 Auto auf der Straße parken?
Mein Nachbar möchte mich nun anzeigen, da ich nicht beide Autos in der Doppelgarage parke.
1.Wenn die Garagenregelung vorsieht, daß die gemietete Garage nur für ein Fahrzeug gilt, ist damit nur das EIGENE Fahrzeug des Garagenmieters/Besitzers gemeint? Darf das Fahrzeug von Familienangehörigen, Freunden, Dienstleistern dann dort nicht abgestellt werden?
2. Wenn das verboten ist, müßte zu Kontrollzwecken auch die Fahrzeugnummer des Mieters/Besitzers grundsätzlich an
der Garage bzw. dem Stellplatz sichtbar angebracht werden. Ist das so?
Wie bringe ich eine Anzeige gegen brennende Gegenstände in einer 6 KFZ Tiefgarage an.
Hausverwaltung reagiert nicht.
Feuerwehr !!!