Fahrverbot – Wann es verhängt wird und wie es umgangen werden kann
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020
Der Ratgeber zum Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Krankheiten
Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Je nach Schwere eines Delikts kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Jedoch ist das in der Regel nur bei besonders schweren Vergehen der Fall, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs stark beeinflussen.
Geblitzt! Wann droht ein Fahrverbot?
Wann Fahrverbote erfolgen ist je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die nach geltendem Bußgeldkatalog verhängt werden kann. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde angeben. Sie erhalten Ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück.
Ein Fahrverbot wird im Gegensatz zu einem Führerscheinentzug normalerweise zwischen einem und drei Monaten angeordnet.
Ein Fahrverbot kann bei verschiedenen Verstößen gegen die StVO drohen: bei einem Rotlicht- oder Tempoverstoß, bei Alkohol und Drogen am Steuer oder bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes.
Kostenloses eBook: Fahrverbot – antreten, umgehen, umwandeln
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Fahrverbot umgehen: Saß ein anderer Fahrer am Steuer?
Ein Fahrverbot ist immer ärgerlich - insbesondere, wenn Sie selbst gar keine Ordnungswidrigkeit begingen, sondern das Auto verliehen hatten. Andere wollen, um der Sanktion zu entgehen, fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben. Mehr zum Thema lesen Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Fahrverbot bei Epilepsie: Ist die Fahrtauglichkeit ausgeschlossen?
Unterschiedliche Krankheiten und körperliche Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Betroffene ein ärztliches Fahrverbot auferlegt bekommen. Doch wie verhält es sich bei Epilepsie? Ist in diesem Fall die Fahrtauglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen? Unser Ratgeber verrät es. » Weiterlesen...
6 Monate Fahrverbot – wenn der Führerschein ein halbes Jahr weg ist
Ein halbes Jahr Fahrverbot kann eine harte Strafe darstellen - vor allem, wenn Sie auf Ihren Führerschein beruflich oder privat angewiesen sind. Wir klären Sie darüber auf, wann Sie mit welchen Strafen rechnen müssen und wie Sie die Zeit in einem Fahrverbot sinnvoll nutzen können. » Weiterlesen...
9 Monate Fahrverbot oder auch: eine lange Sperrfrist
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1 Jahr Fahrverbot – eine Maßregelung zum Schutze des Verkehrs
1 Jahr Fahrverbot kann eine harte Strafe sein. Vor allem, wenn Sie auf Ihren Führerschein beruflich oder privat angewiesen sind. Wir klären Sie darüber auf, wann Sie mit welchen Strafen rechnen müssen und wie Sie die Zeit in einem Fahrverbot sinnvoll nutzen können. » Weiterlesen...
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Ein Fahrverbot stellt für die meisten Betroffenen eine starke Einschränkung im Alltag dar. Die führerscheinfreie Zeit in den Urlaub zu verlegen, wäre eine Möglichkeit. Doch was tun, wenn der Urlaub noch monatelang entfernt ist? Kann das Fahrverbot irgendwie hinausgezögert werden? » Weiterlesen...
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Ab wie viel km/h droht ein Fahrverbot innerorts und außerorts?
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Ein einmonatiges Fahrverbot kann dem Betroffenen ziemlich lang werden. Doch die genaue Anzahl der Tage ist oft unklar. Lesen Sie hier, nach welchem Schema ein Fahrverbot berechnet wird. Erfahren Sie außerdem, wann der Führerschein abgegeben werden muss und ob ein Fahrverbot umgangen werden kann. » Weiterlesen...
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Ab wie viel Punkte ein Fahrverbot droht – und wann der Führerschein ganz weg ist
Für schwerwiegende Verkehrsverstöße drohen neben der Verhängung von Geldbußen und Punkten auch häufig Fahrverbote. In welcher Verbindung Punkte in Flensburg zu Fahrverboten, aber auch zum Führerscheinentzug stehen, lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
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Einspruch gegen ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog einlegen
Ein Fahrverbot trifft viele Menschen oft hart, gerade wenn diese auf ihren Führerschein angewiesen sind. Dann stellt sich die Frage, wann ein Einspruch gegen das Fahrverbot eingelegt werden kann. Unser Ratgeber beantwortet diese und liefert ein kostenloses Muster für den Einspruch. » Weiterlesen...
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Wer sich unter dem Einfluss von Alkohol ans Steuer setzt, der begeht mindestens eine schwere Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat. Ein solcher Verstoß gegen die Verkehrsregeln wird daher immer mit einem Fahrverbot bzw. mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Was genau auf Betroffene zukommt, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Fahrverbot: Wie lange müssen Sie auf Ihr Auto verzichten?
Schwerwiegende Verkehrsverstöße, aber auch Straftaten können betroffenen Autofahrern auch sehr unliebsame Konsequenzen bedeuten. Vor allem Fahrverbote können vereinzelt gravierende Folgen für die Betroffenen haben. Aber wie lange müssen Sie auf den Führerschein verzichten, wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde? » Weiterlesen...
Fahrverbot für Wiederholungstäter: Wenn der Verkehrssünder nicht lernen will
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Wenn Sie den Straßenverkehr gefährden, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Sie haben dann Ihren Führerschein für ein bis drei Monate abzugeben und dürfen in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug führen. Lesen Sie hier, welche Strafen drohen, wenn Sie trotz Fahrverbot fahren. » Weiterlesen...
Handy am Steuer: Kann ein Fahrverbot verhängt werden?
Das das Handy am Steuer zu einem Bußgeld führen kann, sollte eigentlich jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein,. Doch kann auch ein Fahrverbot verhängt werden? Wann Fahrer beim Handy am Steuer mit einem solchen rechnen müssen, erläutert unser neuer Ratgeber zum Thema näher. » Weiterlesen...
Das Diesel-Fahrverbot in Deutschland: Was steckt eigentlich dahinter?
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Mit zunehmenden Alter schwinden Konzentrationskraft und Reaktionsvermögen in der Regel. Das ist ein normaler Prozess. Doch hinter dem Steuer kann das fatale Folgen haben. Gibt es daher ein Fahrverbot für Senioren? Müssen diese den Führerschein irgendwann gänzlich abgeben? Wir klären auf! » Weiterlesen...
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Dieselfahrzeuge: Warum ein Verbot in Deutschland beschlossen wurde
Aus welchem Grund wird darüber diskutiert, ob Dieselfahrzeuge verboten werden? Wie soll das Verbot umgesetzt werden? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema "Verbot von Dieselfahrzeugen", um welche Städte es geht, welche Folgen daraus resultieren und wie Sie herausfinden, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. » Weiterlesen...
Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was hier zu beachten ist
Was genau der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug ist, wird vielen Verkehrsteilnehmern erst klar, wenn es sie persönlich betrifft. Informationen ob ein Fahrverbot auch bei einem Führerscheinentzug vorliegt und ob beides gleichzeitig ausgesprochen werden kann, finden Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Fahrverbot: Wann ein Härtefall vorliegt und was Sie tun können
Wann genau liegt bei einem Fahrverbot ein Härtefall vor? Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Fahrverbot umgehen und es aufgrund von "unzumutbarer Härte" in eine Geldstrafe umwandeln möchten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...
Verjährung von einem Fahrverbot – Eine schwierige Angelegenheit
Ein Bußgeldbescheid kann verjähren, wenn er nicht rechtzeitig zugestellt wird oder die Vollstreckung innerhalb einer festgelegten Zeit nicht möglich ist. Doch wie sieht das bei einer Nebenstrafe wie dem Fahrverbot aus? Unter welchem Umständen eine Verjährung für ein Fahrverbot eintritt, können Sie im neuen Ratgeber zum Thema nachlesen. » Weiterlesen...
Fahrverbot aufteilen – In keinem Fall anwendbar
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und muss das Fahrverbot abgeleistet werden, fragen sich viele Betroffene, ob sie eine Möglichkeit haben die Strafe so abzuleisten, dass so wenig wie möglich Nachteile entstehen. Die Fragen nach dem Aufteilen oder Splitten des Fahrverbots tritt dabei häufig auf. Informationen zur rechtlichen Lage und ob ein Splitten möglich ist, finden Sie im neuen Ratgeber zum Thema. Gibt es Möglichkeiten eine Fahrverbot zu umgehen oder dieses sogar zu verhindern? Informationen zum Thema können Sie im neuen Ratgeber finden. » Weiterlesen...
Fahrverbot verschieben – Unter bestimmten Umständen möglich
Nach einem Bußgeldbescheid und einem Fahrverbot, fragen sich viele wann Sie dieses antreten müssen. Ein Fahrverbot kann unter Umständen verschoben werden. Wann und für wen dies möglich ist, erfahren Sie im neuen Ratgeber. » Weiterlesen...
Fahrverbot umwandeln – Ein höheres Bußgeld anstatt das Auto stehen zu lassen
Wurde in einem Bußgeldverfahren ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt, kann dieses unter Umständen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Für welche Autofahrer dies gilt und wie dies veranlasst werden kann, erfahren Sie im neuen Ratgeber. » Weiterlesen...
Führerschein abgeben – Wo Sie diesen hinschicken und was Sie beachten müssen
Wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein Fahrverbot verhängt, muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wo Sie Ihren Führerschein abgeben können und wer die Verwahrung übernimmt, erfahren Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Fahrverbot umgehen: In Ausnahmefällen ist dies möglich
Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, muss dieses auch in den meisten Fällen angetreten werden. Gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen oder dieses sogar zu verhindern? Informationen zum Thema können Sie in diesem Ratgeber finden. » Weiterlesen...
Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss
Gegen Sie wurde im Zuge eins Bußgeldverfahrens ein Fahrverbot ausgesprochen und Sie wissen nicht wann und wie Sie dieses antreten müssen? Im neuen Ratgeber zum Thema finden Sie alle Information zur richtigen Vorgehensweise. » Weiterlesen...
Ärztliches Fahrverbot gemäß Anlage 4 FeV: Das können die Folgen sein
Ein Fahrverbot kann nicht nur nach einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat drohen. Auch einige Erkrankungen können dazu führen, dass Kraftfahrer ein Fahrverbot erhalten. Informationen zu diesem Thema finden Sie im neuen Ratgeber. » Weiterlesen...
Fahrverbot im Ausland – Was ist hierbei zu beachten?
Gegen Sie wurde ein Fahrverbot ausgesprochen und Sie fragen sich jetzt, ob Sie Ihre Dienst- oder Urlaubsreise in Ausland mit dem Auto antreten können? Welche Strafen drohen können, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis im Ausland unterwegs sind, erfahren Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Fahrverbot – Ab wann es droht und angetreten werden muss
Sie haben ein Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot beinhaltet? Sie fragen sich ab wievielen Punkten ein Fahrverbot droht. Ab wann dieses verhängt wird und wann es angetreten werden muss, erfahren Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Das Verbot ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Betroffene beruflich auf das Auto angewiesen ist. Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Fahrverbote abwenden kann. Um das Fahrverbot aber erst gar nicht zu begehen, sollen zuerst die Begrenzungen genannt werden, ab dem dieses erworben werden kann.
Ein Fahrverbot kann entweder durch ein Urteil des Strafgerichts aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr erfolgen oder wegen einem Bußgeldbescheid festgesetzt werden. Damit werden Fahrverbote erst mit der Rechtskraft des Urteils oder dem Eintreffen des Bußgeldbescheids wirksam. Sollte der Fall bis zum Amtsgericht weitergeleitet und hier kein Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Fahrverbot eine Woche nach der Zustellung des Urteils wirksam. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer nicht an der Verhandlung teilgenommen hat. Sollte der Betroffenen an der Verhandlung teilgenommen haben, gilt das Fahrverbot eine Woche nach der Verkündung des Urteils.
Die Frist des Fahrverbots beginnt erst nach der amtlichen Verwahrung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde oder Institution. Ein Fahrverbot ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Ein 6-Monate-Fahrverbot beispielsweise gibt es, zumindest im Verkehrsrecht, nicht.
Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
Im Gegenteil zum Fahrverbot kann bei besonders schweren Vergehen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Um beide Begrifflichkeiten voneinander zu unterscheiden, müssen erst einmal die Definitionen von Fahrerlaubnis und Führerschein geklärt werden:
- Fahrerlaubnis: Das ist die Berechtigung ein Fahrzeug zu führen.
- Führerschein: Das ist das amtliche Dokument, welches die Erlaubnis des Fahrens eines Kfz bescheinigt. Außerdem sind auf ihm die Führerscheinklassen vermerkt, welche der Besitzer führen darf.
Wie bereits erwähnt, kann das Fahrverbot maximal 3 Monate andauern. Befindet das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde, dass der Fahrer nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, kann der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Bei dieser Maßnahme wird die Erlaubnis des Fahrens entzogen, sodass der Betroffene erst einmal eine Sperrfrist abwarten muss. Kurz nach Ablauf dieser darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen und muss aufzeigen, dass er verschiedene Maßnahmen wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen hat, um sein Verhalten im Verkehr zu bessern. Fährt er während der Sperrfrist Auto, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Das hat schwere Strafen zu Folge!
Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot?
Der aktuelle bzw. offizielle Bußgeldkatalog ist in Bezug auf Vergehen im Straßenverkehr folgendermaßen gestaffelt:
- zwischen 5 und 55 Euro: Verwarnungsgeld
- über 55 Euro: Bußgeld
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
- 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
- 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Es gibt keine grundsätzlichen Regelungen, ab welchem Bußgeld ein Fahrverbot und Punkte erwartet werden können. Allgemein kann man sagen, dass Bußgelder über 60 Euro mit einem Punkt geahndet werden. Jedoch gilt dies nicht für alle Vergehen ab diesem Wert. Punkte in Flensburg gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten über 60 Euro, wenn die Tat unmittelbar die Sicherheit des Verkehrs gefährdet. So müssen Fahrer seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 zwar ein Bußgeld von 100 Euro für das Fahren in einer Umweltzone ohne eine gültige Umweltplakette zahlen, aber keinen Punkt erwarten. Der Verstoß Handy am Steuer, der nachweislich die Konzentration des Fahrers reduziert, kostet 100 Euro und einen Punkt.
Ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, zieht ein Fahrverbot nach sich.
Die Höchstzahl ist 8 Punkte in Flensburg, bevor ein Fahrverbot droht. Jedoch wird hier dann nicht mehr von einem Fahrverbot als solches gesprochen, sondern vom Fahrerlaubnisentzug. Die Länge des Fahrverbots kann nicht anhand der Punkte pauschal gesagt werden. Dies ist dann jedoch im aktuellen Bußgeldkatalog ersichtlich.
Fahrverbot: Alkohol- und Drogendelikte werden hart bestraft
Alkohol und Drogen am Steuer sind schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr, die die Sicherheit auf öffentlichen Straßen massiv stören. Aus diesem Grund sind im Bußgeldkatalog auch harte Strafen für diese Delikte vorgesehen. In Deutschland gilt eine gesetzliche Promillegrenze von 0,5. Wer über diesen Wert kommt und ein Fahrzeug fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Alkohol-Delikte werden in der Regel mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet:
- Mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
- …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, kann bereits ab 0,3 Promille Schwierigkeiten bekommen. Hierbei kann es mit der Entziehung des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe enden. Bei einem Alkoholgehalt von über 1,1 Promille im Blut wird auch kein Fahrverbot mehr verhängt, sondern gleich die Fahrerlaubnis entzogen.
Die gleiche Staffelung wie beim Fahrverbot bei Alkohol findet auch bei Drogen im Straßenverkehr Anwendung. Bereits ab dem ersten Verstoß wird ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
Fahrverbot: Geschwindigkeit nicht eingehalten
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist auch ein gefährliches Vergehen, welches nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Aus diesem Grund wird bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt. Doch ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Wer die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (auch auf der Autobahn) um mindestens 26 km/h überschreitet, muss seit dem 28. April 2020 mit einem Fahrverbot bei Geschwindigkeit rechnen. Die Grenze innerhalb geschlossener Ortschaften liegt seit der Einführung der StVO-Novelle bei 21 km/h.
Außerorts wird ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h verhängt. Ein 2-monatiges Fahrverbot gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei mehr als 70 km/h fällig. Ein Fahrverbot bei hoher Geschwindigkeit tritt innerorts eher ein als außerorts. Das bedeutet, wenn Sie innerorts 55 km/h zu schnell unterwegs sind, gibt es bereits ein Fahrverbot mit einer Dauer von 2 Monaten (zum Vergleich: bei 55 km/h außerorts zu viel ist es nur ein Monat).
Fahrverbot: Rote Ampel überfahren
Fahrverbote werden auch beim Überfahren einer roten Ampel fällig, selbst, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot aufleuchtete. Sobald Sie eine rote Ampel überfahren und eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursachen, gibt es ein Fahrverbot von einem Monat. Leuchtet die Ampel länger als eine Sekunde rot, läuft es in der Regel auch auf 1 Monat Fahrverbot hinaus. Liegt eine besondere Schwere in der Tat, kann die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen werden oder eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.
Gibt es bei Fahrerflucht Fahrverbot?
Fahrer- oder Unfallflucht wird vom Gesetzgeber “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” genannt und ist eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens kann Fahrerflucht ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dabei entscheidet das Gericht, was auf den Betroffenen zukommt.
Fahrverbote gelten als Nebenstrafe im deutschen Rechtssystem. Sie werden nicht selbstständig verhängt, sondern nur neben einer Hauptstrafe.
Bekommt der Fahrer also eine Geld- oder Freiheitsstrafe zugesprochen, kommt in der Regel noch ein Fahrverbot hinzu. Dieses darf sich auf 6 Monate ausweiten, da hier das Strafrecht gilt.
Ablauf und Umfang des Fahrverbots
Im Straßenverkehrsgesetz wird zwischen einem groben und einem beharrlichen Fahrverbot gesprochen. Beides unterscheidet sich folgendermaßen:
- Grobe Pflichtverletzung: Vergehen, welches objektiv die Ursache eines schweren Unfalls sein kann und subjektiv grobe Nachlässigkeit, großen Leichtsinn und Gleichgültigkeit zeigt
- Beharrliche Pflichtverletzung: Vergehen, die wiederholt begangen werden und keine Einsicht in früheres Handeln zeigen
So kann es auch vorkommen, dass Wiederholungstäter eher ein Fahrverbot in Kauf nehmen müssen. Sofern ein Zusammenhang zu den Maßnahmen besteht, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Beispielsweise kann ein Verbot auf einen Fahrer zukommen, wenn er zum wiederholten Mal falsch parkte. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es besonders harte Regelungen.
Kfz-Fahrer, die zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h geblitzt oder angehalten werden, müssen ihren Führerschein für einen Monat abgeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übliche Strafe ein Fahrverbot vorsieht oder nicht. Sollte es aber bei einer oder beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Jahres regulär zu einem Fahrverbot laut Bußgeldkatalog kommen, verlängert sich dieses um einen Monat.
Wie läuft das Fahrverbot ab?
In der Regel kommt zuerst der Bußgeldbescheid, der Ihnen verrät, welches Bußgeld auf Sie zukommt und ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen können. Sie haben danach 2 Wochen Zeit, um den Bußgeldbescheid anzunehmen oder Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich in der Regel Einspruch einzulegen, wenn der Job durch das Fahrverbot gefährdet ist.
Sollte der Betroffene in den 2 Wochen keinen Einspruch einlegen, gilt das Fahrverbot als rechtskräftig. Ab diesem Schritt unterteilt sich der Werdegang in
- Ersttäter und
- Wiederholungstäter.
Ersttäter sind Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben haben. Diese haben die Möglichkeit einer 4-Monats-Frist. Das bedeutet, dass die Kfz-Fahrer einen Monat der nächsten 4 Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots wählen können. Das Eintrittsdatum vom Fahrverbot, also wann sie es antreten, kann eigenständig ausgewählt werden. Dabei zählt die Frist, wenn der Führerschein in der zuständigen Behörde angekommen ist. Wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Fahrverbot in Kauf nehmen mussten, können Sie nicht von dieser Regel Gebrauch machen. Für Sie gilt dann der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Dies kann nach einem Gerichtsurteil oder bei Erscheinen des Bußgeldbescheides sein.
Wer das Fahrverbot verschieben will, darf seit 2 Jahren kein weiteres Fahrverbot verursacht haben. Die Frist des Verbots gilt an dem Tag, an dem Sie Ihre Fahrerlaubnis abgegeben haben. Sollte dies beispielsweise der 3. März sein, können Sie Ihren Führerschein am 2. April abholen.
Der Führerschein kann entweder per Post abgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Im Bußgeldbescheid finden Sie die Behörde oder Institution, bei der dies geschehen muss. Dies kann die Polizei, Fahrerlaubnisbehörde etc. sein. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein wieder zugeschickt werden, was mit zusätzlichen Kosten für den Versand versehen ist. Sie können ihn natürlich auch selbst abholen. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen der Betroffene seinen Führerschein bereits vor Ablauf der Frist per Post erhielt. In diesem Fall muss er dennoch die Frist abwarten, bis er fahren kann. Sollte er dies nicht beachten, macht er sich strafbar.
Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?
Wenn Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird, dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge mehr fahren. Auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Es kann vorkommen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Einschränkung im Bußgeldbescheid angibt. Sollte dies der Fall sein, gelten die dort beschriebenen Bestimmungen. Wird darauf kein Bezug genommen, sind alle Fahrzeuge tabu, auch wenn Sie eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzen.
Kann ich das Fahrverbot umgehen?
Das Fahrverbot zu umgehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei manchen Situationen ist es möglich, das Fahrverbot umwandeln zu können. Hierbei wird oftmals das Bußgeld verdoppelt und das Fahrverbot gestrichen. Um das Fahrverbot abwenden zu können, muss jedoch ein versierter Anwalt zurate gezogen werden, der die Chancen objektiv abwägen kann. Oft wird hierbei davon gesprochen, sich aus dem Fahrverbot “freikaufen” zu können. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. Zum Beispiel können Sie das Fahrverbot umgehen, wenn dies Ihr erstes Fahrverbot ist. Bei folgenden Fällen hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Chancen auf eine Geldstrafe statt Fahrverbot sinken:
- Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer
- wiederholte Verstöße
- Betroffener besitzt Punkte in Flensburg
Um ein Fahrverbot umgehen zu können, muss der Anwalt dem Gericht klarmachen, dass der Betroffene wegen des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren könnte. Hier wird von einer “unzumutbaren Härte” gesprochen, die der Betroffene glaubhaft darstellen muss.
Oft wird davon gesprochen, das Fahrverbot aufteilen zu können. Dies ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Das Fahrverbot kann nicht geteilt werden. Das Fahrverbot muss in einem Stück abgewartet werden.
Eine weitere Möglichkeit, um das Fahrerverbot umgehen zu können, ist die Argumentation des “Augenblickversagens“. Beispiele hierfür sind Wahrnehmungsfehler der Verkehrsschilder oder ein Fahrer, der keine Ortskenntnis besitzt. Aber auch dieses Argument hängt vom individuellen Fall ab und wird nicht von jedem Gericht anerkannt. Deshalb ist es auch hier empfohlen, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Fahren trotz Fahrverbot?
Fahren trotz Fahrverbot wird laut § 21 der StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Bei Ersttätern wird von einer milderen Strafe ausgegangen. Es kann aber dennoch zu einem weiteren Fahrverbot kommen, welches dann an das bisherige angehängt wird. So können also Fahrverbote auch schnell zum Führerscheinentzug werden.
In äußerst seltenen Fällen kann auch das Fahrzeug entzogen werden. Dies ist möglich, wenn der Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass eine Person das Auto fuhr, obwohl der Halter davon wusste, dass der Fahrer ein Fahrverbot verhängt bekommen hat. Der zweite Fall für diese drastische Maßnahme ist, sobald der Fahrer innerhalb der vergangenen 3 Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen hat.
Ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie etc.
Fahrverbote können nicht nur ausgesprochen werden, weil der Fahrzeugfahrer verhaltensauffällig im Straßenverkehr war und die Sicherheit auf öffentlichen Straßen gefährdete. Letzteres kann auch eintreten, wenn Fahrer bestimmte Krankheiten besitzen, die für das Bedienen eines Fahrzeugs ungeeignet sind.
Ein Beispiel hierfür ist Epilepsie. Diese Krankheit verursacht Krampfanfälle, die unregelmäßig auftreten und dadurch das Führen eines Fahrzeugs erschweren. Aus diesem Grund kann ein ärztliches Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot kann bei Epilepsie ausgesprochen werden, wenn Ärzte der Fahrerlaubnisbehörde mittels Gutachten bescheinigen, dass die betroffene Person nicht zum Fahren geeignet ist.
Personen mit Epilepsie droht ein Fahrverbot, wenn ein großes Risiko besteht, dass auch Anfälle während der Fahrt auftreten können. Der Gesetzgeber unterscheidet in erstmalig auftretende Anfälle und dem Vorliegen einer Epilepsie.
In der Regel wird das Fahrverbot bei einem erstmaligen Anfall auf die Dauer von 3 bis 6 Monate festgesetzt.
Die Fahrtauglichkeit kann wieder erlangt werden, wenn
- seit mindestens einem Jahr keine Anfälle mehr auftraten,
- wenn nur noch Anfälle auftreten, die das Fahren nicht beeinflussen (dies wird mindestens ein Jahr beobachtet) sowie
- wenn die Anfälle seit mindestens 3 Jahren nur noch im Schlaf auftreten.
Diese Punkte treffen jedoch nur auf Fahrer der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zu. Bei der sogenannten Gruppe 2 bestehend aus C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E darf bei der Feststellung einer Epilepsie nicht mehr gefahren werden.
Das Fahrverbot nach einem Schlaganfall kann nur verhängt werden, wenn der Betroffene selbst zur Fahrerlaubnisbehörde oder einem Arzt geht. In der Regel ergreift die Behörde keine Maßnahmen, wenn sie keinerlei Kenntnis über die Erkrankung besitzt. Wenn Sie jedoch selbst weiterfahren, obwohl Sie eingeschränkt sind, kann nicht nur die Versicherung nicht mehr für Unfälle haften, sondern auch ein langes Fahrverbot ausgesprochen werden.
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Hallo,
Ich würde heute beim rot fahren geblitzt.
Ich arbeite bei ein Pflegedienst und musste so schnell wie möglich zu einem Patienten fahren weil der kein Insulin mehr hatte und ich ihn welches besorgen musste. Ihn ging es schon ganz schön schlecht und die im Büro mir gesagt haben ich soll so schnell wie möglich zu ihm fahren dabei hab ich es in Kauf genommen da es um des Wohles des Patienten ging.
Mein frage hierbei währe gibt es dafür Regelungen die diesen Speziellen Fall klären ?
Hallo Christian,
hierbei würde Ihr spezieller Fall als Einzelfall entschieden werden und müsste überprüft werden. diesbezüglich sollten Sie sich nochmal an die jeweilige Bußgeldstelle wenden und nachfragen.
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Hallo,
ich habe zwei rechtskräftige Fahrverbote von je 1 Monat, brauche aber meinen Führerschein beruflich, weil ich im Aussendienst arbeite. 1 Monat kann ich mit Urlaub überbrücken aber zwei ist nicht möglich. zwei Monate ausfallen wäre wiederum für den Arbeitgeber schlecht, weil er mich in dieser Zeit nicht einsetzen kann.
Wie muss ein Brief an die Behörde aussehen, dass man beide Fahrverbote zusammen zu einem Monat Fahrverbot zusammenführt. Gibt es da Musterbeispiele im Netz oder bei euch ?
Danke für die Antwort.
Grüße O.Koy
Hallo O.Koy,
in der Regel ist es eher nicht möglich, dass ein Fahrverbot, wenn dieses erteilt wurde aufgehoben wird oder 1 Monat erlassen wird. Eine Erteilung eines Fahrverbotes wird durchaus eine Begründung haben und von den Behörden daher durchgesetzt werden. Sie können sich dennoch bei der Verwaltungsbehörde erkundigen, ob bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
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Hallo,
ich muss demnächst wegen zweier Geschwindigkeitsverstösse den FS für vier Wochen abgeben. Ich habe auch einen internationalen FS. Muss ich den auch abgeben oder kann ich damit während meines Urlaubs in den USA fahren? Für den Mietwagen brauche ich den FS.
Hallo Karin,
ein internationaler Führerschein ist nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein gültig. Es ist möglich, einen Vermerk zum Fahrverbot auf Ihrem Führerschein eintragen zu lassen, sodass Sie ihn behalten können.
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ich wurde mit 54ng/ml THC erwischt es war im Dezember 2014 ich habe seitdem keinen füherschein mehr auf dem brief von Landkreis steht ein Monat Fahrverbot und 500 euro Bußgeld habe auch gelesen das es nach drei bis sechs Monaten verjährt jetzt sagte mir ein kumpel das die mir den lappen wieder zurrück geben müssten aber ich bin mir nicht sicher ob ich zur mpu muss oder ob ich ihn so ganz locker wieder bekommen kann danke im voraus
Hallo Valon,
sobald Sie bei der Führerscheinstelle die Wiederausgabe des Führerscheins beantragen, wird die Behörde es Ihnen mitteilen, wenn Sie zu einer MPU verpflichtet sein sollten.
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Hallo,
bin gerade dabei in der Fahrschule meinen Fuhrerschein der FE.-KL. A zu machen.
Jetzt bekam ich ein Fahrverbot von einem Monat,wegen zu schnellem fahren.
Kann nun während des Fahrverbots die Fahrausbildung beendet, und die Prüfung abgelegt werden?
MFG
Hallo Manfred,
es kommt darauf an, auf welche Klassen sich das Fahrverbot bezieht. Ist lediglich die Klasse B davon betroffen, sollte es kein Problem sein, die Führerscheinprüfung in der Klasse A abzulegen. Handelt es sich jedoch um ein generelles Fahrverbot, so ist es Ihnen nicht erlaubt, jegliche Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen und Sie müssen die Prüfung verschieben.
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Hallo hab da mal ne frage und zwar habe ich scheiße gebaut, ich habe mit ( gepustet ) 0,78 Promille einen Unfall mit anschließender fahrerflucht begangen es wurden zum Glück keine verletzt aber zwei pöller und zwei Schilder habe ich abgerissen , als mein auto dann nicht mehr weiter wollte Kamm die Polizei zur Autobahn , ich habe den Vorfall direkt zugegeben.
Meine Frage ist womit muss ich auf jedenfall rechnen ? Habe den lappen erst 1 Jahr und 6 Monate und bin somit noch in der probezeit aber es ist meine erste Straftat und habe mir bis dato nichts zu Schulden kommen lassen
Hallo Pierre,
verstoßen Sie in der Probezeit gegen die Null-Promille-Grenze, kommt in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Alkohol am Steuer sowie Fahrerflucht werden in der Probezeit als A-Delikte angesehen, was eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit sich bringt. Hinzu kommt, dass es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Da uns jedoch nicht alle Umstände bekannt sind, können wir nicht sagen, mit welchen Sanktionen Sie genau rechnen müssen.
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Ich finde leider zu meiner Frage keine Info im Internet. Kann mir kaum vorstellen, dass diese noch nie gestellt wurde.
Kann man ein 1Monats-Fahrverbot+Bussgeld in ein verlängertes Fahrverbot (zB. 2 Monate) umwandeln und dafür das Bussgeld umgehen?
Ich fühl mich ordentlich abgezockt, und würde lieber zeitweise auf meinen Lappen verzichten als dass ich dem Staat auch noch mein verdientes Geld zuschiebe.
Hallo Christoph,
in der Regel ist es möglich, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln, jedoch nicht andersherum.
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Hallo zusammen,
ich bin mit 62 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden. Folge ist 440 Euro 2 Punkte Und 2 Monate Fahrverbot. Ich bin erst Täter und besitze keine Punkte. Ich habe bisher erst den anhörungsbogen bekommen und noch nicht den Bußgeldbescheid. Meine Frage ist kann ich sofort den Führerschein abgeben weil ich jetzt noch für Längere Zeit Krank geschrieben bin und so nicht auf das Auto angewiesen bin ?Wenn Ja wo muss ich den abgeben?
Danke Mfg.
Hallo Franz,
erst, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, können Sie Ihren Führerschein abgeben. Sobald Sie den Bescheid bekommen, können Sie Ihren Führerschein an der nächsten Polizeidienststelle hinterlegen.
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Hallo,
1999 und 2003 mit Alkohol am Steuer. Führerschein entzogen. Flensburg Auskunft vor kurzem 0 Punkte. Auf einer bzw. letzten Seite steht ein Datum, das diese beiden Vorfälle 1999 und 2003 …… Bis Mai 2018 in meiner Akte geführt werden.
Jetzt meine Frage: ist es richtig das der Vorfall 1999 mit dem von 2003 zusammen gerechnet werden muss und somit eine Tilgungsfrist von 15 Jahren entspricht?
2013 bzw. 20014 bin mir nicht sicher, ist doch ein Gesetz gekommen wo sagt das jeder Einzelfall mit einem weiteren nicht mehr zusammen gerechnet wird? Ob rückwirkend oder ab dann, möchte ich bitte wissen?
Angenommen ich muss bis Mai 2018 Tilgungsfrist waten, gibt es da kein Gesetz was sagt ok, ein Jahr oder 2 Jahre oder der gleichen um meinen Führerschein wieder zu bekommen??? JEMAND DER IM GEFÄNGNIS SITZT BEKOMMT BEWÄHRUNG, so etwas in der Richtung meine ich. Abgesehen von MPU.
Ich hoffe auf gute Neuigkeiten. Danke und Grüße
Hallo Gac 76,
vor der Punktereform im Jahr 2014 wurde die Tilgungsfrist der alten Punkte durch neu hinzukommende Punkte beeinflusst, sprich die Verjährung begann mit jedem neuen Punkt wieder von vorn. Punkte, die Sie nach der Reform erhalten haben, beeinflussen sich nicht mehr gegenseitig. Punkte vor der Reform verfallen jedoch noch nach den alten Tilgungsfristen. Dies bedeutet, dass der Punkteabbau in Ihrem Fall erst im Jahr 2003 beginnen konnte. Straftaten mit Führerscheinentzug waren in der Regel nach 10 Jahren verjährt, was im Jahr 2013 der Fall gewesen sein muss. Ihren Führerschein können Sie dementsprechend neu beantragen, müssen jedoch damit rechnen, dass die zuständige Führerscheinstelle Bedingungen für die Wiedererteilung stellt, wie beispielsweise die Teilnahme an einer MPU. Ohne die MPU können Sie Ihren Führerschein erst nach 15 Jahren neu beantragen, also im Jahr 2018, weil die Vergehen nach dieser Zeit normalerweise aus Ihrer Akte gelöscht werden.
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Hallo
Wie kann ich mein Führerschein trotz 8 Punkte behalten?
Ich brauche mein Führerschein wegen meinen Arbeit!
Danke
Hallo Jonas,
Sie müssen leider den Ablauf der Sperrfrist abwarten, um einen neuen Führerschein zu bekommen.
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hallo undzwar zu meiner frage wurde ausserhalb geschlossener ortschaften ansatt 100 oder 120 weis ich leider nicht ganz genau mit 200 geblitzt 3 Monate Fahrverobt und 600euro bussgeld und nochmal 3punkte erwarten mich aber würde es gehen wenn ich mehr bussgeld zahle und dafür meinen Schein behalten darf da ich auf meinen lappen angewiesen bin wegen meiner beruflichen ausbildung und eventueller übernahme und falls das nicht klappt würde es gehen da ich die deutsche und türkische staatsangehörigkeit habe mit einem türkischen Führerschein trotzdem in deutschland fahren zu können
Hallo Hamza,
wenn Sie Ihren Führerschein behalten wollen bzw. das Fahrverbot umgehen möchten, sollten Sie mit einem Anwalt den Fall erörtern, denn dies ist in der Regel nur gerichtlich möglich. Dann müssten Sie auf besondere Härte plädieren. Ob dies Erfolgsaussichten hat, muss allerdings ein Fachmann beurteilen. Mit dem türkischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland auch nicht fahren.
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aber ich habe gedacht das es 6 monate lang möglich ist mit einem türkischen führerschein zu fahren erst dann ist er in deutschland nicht mehr möglich oder nicht
Hallo Hamza,
ein türkischer Führerschein ist in Deutschland generell schon zulässig, wenn Sie aber ein Fahrverbot in Deutschland haben, dürfen Sie nicht fahren, egal welchen Führerschein Sie dabei haben.
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Guten Abend.
Ich bin Innerorts geblitzt worden. Ich wollte die Spur wechseln, da diese auf eine Spur reduziert wurde. Als ich blinkte und wechseln wollte beschleunigte ein Lkw Fahrer und wollte mich nicht wechseln lassen. Ein anderes Fahrzeug hinter mir. Also beschleunigte ich das ich noch vor dem LKW wechseln konnte und der hinter mir hinter dem LKW. Als ich wechselte blitzte es. Mit. Tollerants 31 km/h. 2 Punkte 190 € und 1 Monat fahr Verbot. Habe keine Punkte gehabt und 2 mal 15 € bezahlt wegen 3 bzw. 6 km/h Überschreitung. Die Punkte und das Bußgeld sehe ich ein, aber das Fahrverbot nicht. Was soll ich machen ich bezahlte vor einer Woche das Bußgeld.
Hallo Christian,
wenn Sie das Bußgeld zahlen, akzeptieren Sie die Strafe. Da können Sie nicht mehr viel machen. Außerdem sieht der Bußgeldkatalog für Vergehen, die mit zwei Punkten geahndet werden, ein Fahrverbot vor. Das ist also rechtens. Letztlich spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, wieso Sie zu schnell waren. Maximal mit einem Einspruch hätten Sie Ihre Situation den Behörden erklären können. Diese hätte dann ggf. den Fall neu bewerten können. Mit der Zahlung des Bußgeldes ist ihr Bußgeldbescheid allerdings rechtskräftig. Mit einem Einspruch ist also nichts mehr zu erreichen.
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Hallo,
ich wurde heute auch geblitzt mit 45 zu schnell und werde meinen Führerschein auch abgeben müssen. Mein Vater besitzt einen Führerschein kann aber gesundheitsbedingt kein Auto mehr fahren. Kann ich das Fahrverbot an ihn übertragen wenn ich ihn als fahrende Person eintrage? :-)
Hallo André,
dabei begingen Sie den Tatbestand der falschen Verdächtigung – dies ist eine Straftat gemäß § 164 StGB.
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Hallo, und einen schönen Tag.
Ich habe folgendes Problem:
Wurde außerhalb einer Ortschaft geblitzt, 41km zu schnell.
Habe deutschen Führerschein, wohne aber in Frankreich.
Bußgeld in Höhe von 160 Euro wurde auch schon bezahlt.
Muss ich meinen FS in Deutschland abgeben, wenn ja, bei welcher Behörde?
Hallo Stephan,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h innerorts gilt ein einmonatiges Fahrverbot. Der Führerschein muss dabei nicht abgegeben werden. Ihnen ist es aber in dieser Zeit nicht gestattet, ein Fahrzeug zu führen.
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Hallo ich hab 8 punkte schon und hab mein führerschein abgegeben ist ein monat her wan kann ich einen mpu machen und was ist mit vorbereitung wan kann ich die machen wie laüft es ab??
Hallo Orhan,
Sie müssen sich selbst um den Termin bei einer MPU-Stelle in Ihrer Umgebung bemühen. Informieren Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle oder Verkehrsbehörde über mögliche Anlaufstellen.
Zum Ablauf finden Sie hier Informationen: https://www.bussgeldkatalog.org/mpu/
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Ich muß mpu machen, vas ven ich in andre stadt führerschein mache darf ich in deutschland damit fahren?
Hallo janko,
um die MPU kommen Sie nicht herum – es sei denn, Sie warten die 15 Jahre der Verjährungsfrist ab und begehen in dieser Zeit keine weiteren Verstöße.
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Hallo
Mal eine frage was passiert wenn ich mit 80 in einer 50er zone innerorts geblitzt werde und noch in der Probezeit bin
Hallo Philipp,
in diesem Fall kommen ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Außerdem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Hallo Bußgeld Team,ich wollte meinen Führerschein an einem Freitagnachmittag bei der zuständigen Polizeibehörde abgeben.Da wurde mir gesagt das das Verbot aber erst ab Montag beginnt,ist das rechtens?
Hallo Mich.
in der Regel ist der Termin für den Beginn des Fahrverbotes im Bescheid der Behörde aufgeführt. Fragen diesbezüglich können Sie an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde richten.
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Hallo Bußgeld Team,
ich bin innerhalb eines Jahres einmal 22kmh ausserorts zu schnell gefahren und dann 26kmh zu schnell (beides 100er Zonen). Im zweiten Bescheid wurde jetzt zusätslich 1 Monat Fahrverbot verordnet. Vorher hatte ich nie Punkte. Ich habe so verstanden, dass ein Fahrverbot droht beim zwei mal >= 26kmh. Lohnt sich ein Einspruch? Mit dem Bußgeld bin ich einverstanden, nur das Verbot tut richtig weh, da ich 80km täglich fahre.
Danke!
Hallo Nico,
da die Behörden durchaus auch bei einem zweiten hohen Verstoß gegen die Geschwindigkeit dies als Beharrlichkeit werten können, ist ein Fahrverbot durchaus möglich. Da wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen können, ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie sich diesbezüglich eher an einen Rechtsberater wenden.
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ich habe 1 Monat Fahrverbot bekommen-
kann ich einen ” kurzen” Monat wählen oder sind es immer 28 Tage?… wie läuft das wg der unterschiedlich langen Monate?
Hallo Anna,
Sie können in der Tat einen “kurzen” Monat wählen.
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Hallo liebes Bußgeld Team,
Ich musste wegen Alkohol 1.26 meinen Fs am 4.1.2016 bei der Polizei abgeben und habe für 6 Monate eine sperrfrist. Nun habe ich den Bescheid bekommen, dass ich erst am 18.8. Den fs frühestens wieder erhalten kann. Die Zustellung des Strafmaß kam am 19.2. Gilt nicht der Tag, an dem der fs abgegeben wurde? Im voraus besten Dank. VG Silvia
Hallo Silvi,
wenn das Verfahren mit der Rechtskraft eines Strafbefehls beendet wurde, also z. B. kein Einspruch eingelegt wurde, dann gilt das Datum, an dem der Strafbefehl erlassen wurde.
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Hallo.
Ich bin vor wenigen Tagen einer Dame im Stadtverkehr “hinten drauf” gefahren. Nur Blechschaden. Atemalkohol bei mir o,8.
Vor zehn Jahren wurden bei einer Verkehrskontrolle 0,51 gemessen.
Wann gilt das als verjährt? Oder gilt das als Wiederholungstat?
Womit habe ich zu rechen?
Dazu: ich bin in Besitz einer Jagdscheines und einer Waffenbesitzkarte. Sind diese unter diesen Umständen gefährdet?
Danke!
Frauke
Hallo Frauke,
je nachdem, wann genau Sie den ersten Verstoß begangen haben, ist er bereits verjährt oder nicht. Es ist durchaus möglich, dass Sie aufgrund des jetzigen Verstoßes Ihre Waffenbesitzerkarte abgeben müssen. Der Jagdschein sollte aber vorerst erhalten bleiben.
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Hallo,
Ich habe meinen Führerschein jetzt seit 12 jahren und hatte bis jetzt noch nie punkte und bin auch noch nie zu schnell gefahren. Jetzt wurde ich auf der autobahn bei erlaubten 120km/h mit 162km/h gelasert da ich das schild 120 in der nacht nicht gesehen habe. Gibt es eine möglichkeit um das fahrverbot herum zu kommen da ich arbeitstechnisch auf den Führerschein angewiesen bin?
Hallo JB,
das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß sollte bezahlt werden, da hier ein Verkehrsdelikt vorlegen. unabhängig davon, ob bisher ordnungsgemäß gefahren wurde.
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Hallo! Ich habe einmal in der PROBEZEIT Kannabis konsumiert (wert 1,4 ng)
Es war eine Ordnungswidrigkeit ..Bußgeld 705 Euro 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot + Ich musste das Besondere Aufbauseminar für alkohol-/drogenauffällige Fahranfänger besuchen.
Zur MPU musste ich nicht.
Ich habe jetzt vor den Lkw-Führerschein zu machen (C1)… Darf ich den machen oder ist es Problematisch?
MFG
Hallo Arthur.S,
da sollte es keine Probleme geben, solange Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Außer dem Aufbauseminar und dem verlängerten Probezeit haben Sie keine weiteren Auflagen erhalten.
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Schönen Guten Tag,
hätte da eine Frage, musste meinen FS wegen Rotlichtverstosses 4 Wochen abgeben.
Die 4 Wochen sind nächste Woche um. Gestern meinte ein Freund zu mir ob ich meinen FS schon zurückbeantragt hätte.
Nun zu meiner Frage: Wird mir mein Führerschein automatisch zurückgesandt oder muss ich diesen schriftlich/telefonisch zurückbeantragen?
MFG
Hallo Alexander,
in der Regel wird der Führerschein per Einschreiben an Sie zurückgesendet.
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hallo…
habe ein schreiben bekommen… wegen ordnungswidrigkeit…etc.. 860 € bußgeld, 1 monat fahrverbot… habe noch 4 monate zeit dafür – die ich auch nutzen möchte. Aber habe gestern nach dem einkaufen mein geldbörse verloren :(.
wenn ich jetzt einen FS beantrage (habe ja noch 4 monate zeit bis zur abgabe) wird er direkt als eingesendet betrachtet?? denn ich habe mit der firma schon alles geklärt das ich 4 wochen im sommer nehmen kann um die zeit zu überbrücken.
Hallo Alex,
sie sollten eine Verlustmeldung bei der Führerscheinstelle beantragen. Dort kann Ihnen auch die weitere Vorgehensweise erklärt werden. Vermutlich können Sie aber an Ihrem Plan festhalten.
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Hallo!
Mein Freund hatte leider vor gut zwei Jahren bereits ein Fahrverbot. Nun hat es ihn wieder erwischt.
Wir wissen nun nicht, ob der Tattag oder der Bußgeldbescheid oder die Abgabe seines Führerscheines damals als Berechnung für diese zwei Jahre-Frist gilt. Wir hoffen, es ist der Tattag! Dann wäre die Frist von zwei Jahren rum.
Wir sitzen nun ziemlich ratlos da und danken Ihnen im Voraus
Hallo Melli,
in der Regel ist es immer der Tag der Rechtskraft, also zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.
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Hallo,
ich bin vor wenigen Tagen bezüglich einer Abstandsmessung “erwischt” worden und habe bereits einen Zeugenfragebogen erhalten. von einem Monat Fahrverbot ist auszugehen. Hier nun meine Frage als Ersttäter: würde gerne, da ich aus beruflichen Gründen auf meinen Füherschein angewiesen bin, die Abgabe meines FS dann in meinem Urlaub Mitte Juli bis Mitte August verlegen wollen….. ist das möglich wegen der 4 monatigen Frist ??? Lieben Dank im Voraus für die Antwort
Hallo Dirk,
wenn Sie zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann dies als eine Option gelten. Jedoch sollten Sie dies auch nachweisen können und müssten sich diesbezüglich mit der Behörde absprechen.
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Hallo
Ich wurde gestern mit 0.66 promille angehalten.
Ab wann gilt nun genau das Fahrverbot?
Darf ich jetzt noch fahren und wenn ja wie lange?
Eine Vorbelastung wegen Alkohol liegt meines Wissens nicht nach.
Danke im Voraus für die Antwort
Hallo Robert,
ab 0,5 Promille gibt es zwei Punkte, 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wenn Sie bereits ein Fahrverbot in den letzten beiden Jahren hatten, gilt das Fahrverbot nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (zwei Wochen nach Erhalt). Sind Sie Ersttäter, müssen Sie innerhalb von vier Monaten das Fahrverbot anzutreten.
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Hallo, im August 2014 musste ich wegen außerorts 41 Kmh zu schnell 1 Monat meinen Führerschein abgeben. Jetzt im Januar bin innerorts mit 28 kmh zu schnell geblitzt worden. Muss ich nun den Schein wieder abgeben. Ich dachte immer innerhalb 2 Jahren gilt man als Wiederholungstäter??
Hallo Peter,
als Wiederhoungstäter sollten Sie nicht gelten, da die letzte Überschreitung älter als ein Jahr ist. Ihnen drohen somit ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
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Wie ist die Definition von einem Monat? Zum 25.3.-24.4. oder immer 01.bis 30/31. des Folgemonats?
Hallo,
das Fahrverbot geht immer vom 1. bis zum letzten Tag eines Monats.
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Hallo,
im Bußgeldbescheid wurde ein Fahrverbot von 1 Monat beschieden und angegeben, dass er an der bei der im Absender genannten oder einer anderen Bußgeldstelle abzugeben ist. Absender ist eine Stelle in Sachsen, wir wohnen jedoch in einem anderen Bundesland, kann der Führerschein auch im Heimatbundesland abgegeben werden? Und ist es auch möglich, dass ein Dritter meinen Führerschein bei der entsprechen Behörde abgibt, z.B. mit einer Vollmacht?
Hallo Unbekannt,
wie in dem Schreiben erwähnt, kann auch in einer anderen Bußgeldstelle ihr Führerschein abgegeben werden. dies kann selbstverständlich eine in Ihrem Bundesland sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der Behörde, ob eine Vollmacht für eine dritte Person ausreicht.
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Nachdem meine frage bisher nicht sichtbar ist, stelle ich sie noch einmal: Ich habe einen Bussgeldbescheid wegen Geschwindigkeit mit 1-monatigem Fahrverbot erhalten. Ich bin jedoch aus beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen. Für die ausübung meines Berufs ist der Führerschein Besitz Voraussetzung. Was muss ich konkret tun um bspw. eineUmwandlung in eine Geldbuße zu erwirken?
Hallo Christina,
in dieser Situation würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
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Hallo,
ich musste im April 2014 meinen Führerschein für 4 Wochen wegen zu schnellem Fahren , außerorts/Autobahn von ca. 40kmH abgeben ( inkl. 2 Punktein Flensburg / nach neuer Regelung).
Nun bin ich Ende Januar geblitzt worden beim verlassen der Ortschaft mit 11kmH zu schnell. Der Bußgeldbescheid beläuft sich auf 25 €. Da meine “Probezeit” noch läuft , gelte ich nun als Wiederholunngstäter / muss ich meinen Führerschein wiederholt abgeben ? Danke für eure Auskunft, VG Sebastian
Hallo Sebastian,
erst ab zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten gelten Sie als Wiederholungstäter. Dementsprechend müssen Sie Ihren Führerschein nicht erneut abgeben.
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1.7 promill erstemall was wartet mich ich habe führeschein 14 jahre
Hallo bilent,
mit einem geprüften Alkoholgehalt über 1,09 Promille erwartet Sie sehr wahrscheinlich eine Entziehung des Führerscheins, eine Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg.
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Hallo,
Mein Cousin aus Griechenland war vor einem Monat hier (in Deutschland) zu Besuch bei uns (2 Wochen lang), während seines Besuches nutzte er ab und zu mein Auto.
Letzte Woche kam ein Brief von der Bußgeldstelle. Mein Cousin hat die zulässige Geschwindigkeit um 43 km/h überschritten. (Ausserhalb geschlossener Ortschaften).
Mir ist bewusst, dass er jetzt 1 Monat fahrverbot bekommen wird.
Aber er lebt ja dauerhaft in Griechenland, was passiert jetzt mit dem Fahrverbot?
Kann mir kaum vorstellen dass er ein Fahrverbot bekommen wird, da er ja in Griechenland lebt.
Was passiert in solchen Fällen? Wird einfach das Bußgeld erhöht? Was ist mit dem Fahrverbot?
Vielen Dank
Hallo Niko,
in der Regel wird das Fahrverbot durchgesetzt – jedoch nur auf deutschen Boden. Dazu wird meist ein entsprechender Vermerk im Führerschein vorgenommen. Ihr Cousin kann also nach wie vor in Griechenland fahren.
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Ich habe einen Bussgeldbescheid wegen Geschwindigkeit mit 1-monatigem Fahrverbot erhalten. Ich bin jedoch aus beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen. Für die ausübung meines Berufs ist der Führerschein Besitz Voraussetzung. Was muss ich konkret tun um bspw. eineUmwandlung in eine Geldbuße zu erwirken?
Hallo Christina,
es wird notwendig sein, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen. Dieser kann Ihnen die erforderlichen Schritte genau erklären.
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Hallo ich wohne in D und hab ein Ausländische Fs bin vor 2 Jahr in D mit Alkohol erwischt. die strafe hab ich bezahlt und mein Fs würde am meine Heimat zugeschickt. Ihn mein Heimat hab ich wieder den Fs bekommen darf ich jetzt wieder in D Fahren ohne Probleme???
Hallo Paul,
wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie einfach bei den Behörden nach, ob eine Sperre existiert bzw. ob das Fahrverbot bereits vollzogen wurde.
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Seit 14 Jahren Führerschein, bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Jetzt muß den Führerschein höchst wahrscheinlich selbst verschuldet wegen viel zu dichtem Auffahren abgeben. Das riesen Problem was ich nun habe: Ich fahre in 3 Wochen für 2 Jahre auf Weltreise mit dem eigenen Fahrzeug. Ich gehe davon aus, daß in spätestens 2 Wochen der Anhörungsbogen kommt. Wenn der dazugehörige Bußgeldbescheid kommt, werde ich Deutschland aber wahrscheinlich bereits verlassen haben (geht an den in Deutschland gemeldeten Wohnsitz, Briefkasten wird von Bekannten geleert). Keinen Führerschein für 3 Monate im Ausland zu haben geht nicht, da ich mich in keinem Land länger als einen Monat aufhalten kann. Ein Grenzübertritt ohne Führerschein mit Fahrzeug ist logischer Weise nicht möglich, ohne Fahrzeug aufgrund von Zollbestimmungen aber auch nicht. Was zur Hölle kommt jetzt auf mich zu?
Hallo Lieber nicht,
solange es noch keinen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gibt, dürfen Sie ohne weiteres mit Ihrem Fahrzeug fahren. Ein Fahrverbot gilt dann auch nur in Deutschland. Als Ersttäter haben Sie auch eine Vier-Monats-Frist, in der Sie selbst entscheiden können, wann Sie das Fahrverbot antreten. Nun sind Sie aber zwei Jahre außer Landes. Mit Erhalt des Bußgeldbescheides sollten Sie sich dann an die Behörden wenden und fragen, wie Sie das regeln können. Möglicherweise können Sie das Fahrverbot in Deutschland hinter sich bringen, ohne in Deutschland zu sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.
Hallo.
Mein Freund ist Rumäne und hat einen rumänischen FS, der vor 2 Jahren eingezogen wurde aufgrund falscher Kennzeichen in Rumänien und er ist in der Zeit nochmal gefahren uns hat dadurch eine GefängnisStrafe bekomm und möchte jetzt gerne wissen da er hier eine feste Adresse hat wie er dort verfahren kann…Muss er neu machen oder einfach zur Behörde den zuschicken lassen denn hier ist das ja anders vom gesetz…Er ist nicht anulliert und in rumänien müsste er einen Auffrischungskurs machen um ihn zu bekommen. Wie ist das hier da er jetuz hier lebt und gerne wieder fahren möchte.
Hallo Kaddi,
je nach der Fahrvergangenheit können das die deutschen Behörden genauer bewerten und Ihnen diesbezüglich Auskunft geben. Bitte informieren Sie sich darüber, wie es in Rumänien grundsätzlich ist, bei der Ausländerbehörde.
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Hallo,
habe gerade ein 2-monatiges Fahrverbot hinter mir und mich strikt an die behördlichen Auflagen gehalten. Ein Freund erzählte mir jetzt, dass er trotz Fahrverbot gefahren ist, da es zentral nirgends hinterlegt ist. Ist das wirklich so, oder wird das Fahrverbot in Flensburg registriert und ist so im Falle einer Kontrolle durch die Polizei abrufbar?
Hallo Thomas,
das Fahrverbot wird registriert und dies kann auch bei einer Kontrolle negativ bewertet werden. Bei einem Fahrverbot sollte also nicht gefahren werden. Sonst gilt dies als weiterer grober Verstoß gemäß der Regelungen.
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Hallo,
ich bin im Juli 2015 mit knapp 40 km/h zu viel innerorts geblitzt worden. Am 05.01.2016 habe ich daher meinen Führerschein für einen Monat abgegeben. Jedoch bin ich am 31.12.2015 erneut geblitzt worden. Diesmal in einer 100er Zone auf der Autobahn und das mit 30 km/h zu viel. Daher meine frage, ob ein erneutes Fahrverbot auf mich zu kommt bzw., ob schlimmeres auf mich zu kommen kann?!
MfG Paul
Hallo Paul,
Ihren Angaben zufolge gelten Sie normalerweise als Wiederholungstäter, da die erste Geschwindigkeitsüberschreitung weniger als ein Jahr zurückliegt. Es ist möglich, dass sich das Fahrverbot verlängert oder Sie ein erneutes Verbot auferlegt bekommen, je nachdem wann der Bußgeldbescheid Sie erreicht.
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Hallo!
Mich würde ein Fahrverbot weniger stören als über 100€ Strafe. Ist auch ein Tausch Fahrverbot gegen Geldstrafe möglich? Eher selten der Fall, nur ich fahre selten und 100€ tun da mehr weh.
Hallo Micha,
nach unserem Wissen ist das nicht möglich. Sie können aber bei Ihrer Bußgeldstelle nachfragen und uns auf dem Laufenden halten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Als Ausländer, nicht mit ordentlichen Wohnsitz in Deutchland, habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen wegen missachten des Rotlicht der Lichtzeichenanlage.*)
Dazu habe ich auch einen Fahrverbots auf die dauer von 1 Monat bekommen.
Meine Frage ist jetzt , muss ich als nicht Deutchen inhaber und nicht wohnhaft in Deutchland mein Fuhrershein in Verwahrung geben/schicken oder geht dat anders ?
Im Brief steht das “..bei ausländischen Fahrausweisen das Fahrverbot eintragen zu lassen. ” anderfalls muss er beschlagnahmt werden? Was bedeutet das ich ein Fahrverbot eintragen muss? Wie funktioniert das?
Das Verfahren war in Düsseldorf.
*) Eine Ampel hatte Grun, de folgende AMpel hatte Rot aber um anzuhalten musste ich auf die Schienen des Strassenbahnes anhalten. Und das schien mir Gefährlich und ist in die Niederlände Verkehrordungswidrig.
Hallo Brondini,
es empfiehlt sich, bei der entsprechenden Behörde nach den Informationen zu fragen und den Eintrag direkt vor Ort einschreiben zu lassen. Der entsprechende Eintrag erfolgt in Ihren Führerschein.
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Ich muss meinen Führerschein abgeben, da bei mir bei einer Kontrolle erhöhte Alkoholwerte festgestellt wurden.
Ich kann aber das Ergebnis der Messung irgendwie nicht so ganz nachvollziehen. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,38mg/l. Mündlich wurde mir gesagt, dass die Werte der Messung verdoppelt werden müssen. Was bedeutet das?
Ich bin in eine Polizei/Routinekontrolle “geraten” (mit PKW) also kein auffäliges Fahren oder gar ein Unfall.
Ich werde jetzt meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Da ich aber beruflich meinen LKW Führerschein brauche, besteht die Möglichkeit, dass ich während der Arbeitszeit LKW fahren darf?
Hallo Vitaliy,
es empfiehlt sich, erst einmal abzuwarten, ob und auf welcher Grundlage Sie einen Bußgeldbescheid bekommen. Ein Anwalt kann diesen gegebenenfalls überprüfen. Beim Fahrverbot können bestimmte Fahrzeugklassen ausgenommen werden – allerdings liegt dies im Ermessen der Behörden. Auch hier ist die Hilfe eines Anwalts ratsam.
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Ich muss meinen Führerschein wegen zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines Jahres , am 25.2.16 abgeben.
Was kann ich tun , damit ich den Führerschein erst am 1.4.16 abgeben muss, damit ich beruflich keine Schwierigkeiten bekomme?
Hallo Matthias,
als “Ersttäter” wird Ihnen meist die 4-Monatsregel gewährt. Dann können Sie das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten antreten und den Termin frei wählen. Für Wiederholungstäter gilt das Fahrverbot ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Rechtskraft hat der Bescheid, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Durch einen Einspruch kann der Bescheid nicht rechtskräftig werden. Der Einspruch muss erst geprüft werden.
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Hallo,
icH habe gerade einen Zeugenfragebogen erhalten ( Diesen werde ich jetzt Ausgefüllt an die Zuständige Stelle zurücksenden)
ich habe laut schreiben am 8.12.2015 eine Rotlicht missachtet. ( Rotphase länger als 1 Sekunde)
Es wird mir eine Verkehrsordnungswidriegkeiten zu Grunde gelegt
Von offizieller Seite her (200€ und 1 Monat Fahrverbot+2pkt)
Hatte noch Nie Punkte in Flensburg und musste auch noch nie den FS abgeben ( seit Führerschein besitzt) in ca. 12 Jahren also ohne Delikt.
Meine Frage : Ist es möglich das Fahrverbot in ein doppeltes Bußgeld umzuwandel?
Hallo Hagen,
in einigen Ausnahmefällen ist dies durchaus möglich. Das kommt allerdings auf den Einzelfall drauf an und muss von der Behörde überprüft werden. Demnach müssen Sie sich mit dieser genau besprechen, ob der Fall bei Ihnen zutrifft.
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Hallo,
Im Mai 2015 bin ich innerorts mit 47km\h zu viel geblitzt worden. Bußgeld, Punkte und ein Monat Fahrverbot liegen nun hinter mir. Im Dezember 2015 bin ich auf der Autobahn in einer 100ter Zone mit knapp 170 km\h geblitzt worden. Als Wiederholungstäter werde ich zwangsläufig würdet ein Fahrverbot bekommen. Kann ich dieses jedoch noch abwenden? Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und bin beruflich daher auf den Führerschein angewiesen.
Lieber Grüße und danke im voraus,
Anni
Hallo Anni,
in Einzelfällen kann ein Fahrverbot umgangen werden. Bei wiederholten Verstößen ist es jedoch in der Regel unwahrscheinlich. Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
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Hallo,
ich muss den Führeschein für einen Monat abgeben, 41km/h ausserhalb zu schnell. Hab auch akzeptiert. Wenn ich diesen per Einschreiben/Rückschein sende, ist er Schein ja auch nicht mehr in meinem Besitz, sondern schon in “Behördlicher Verwahrung”. Gilt dann der Einsendetag, Datum Poststempel/Urkunde? Oder erst wenn in der Führerscheinstelle die Post eingeht und dort den Schein jemand in Verwahrung nimmt und auf den Kalender schaut. Wir leben Hier auf dem Land und zur nächsten Führerscheinstelle ist das mal locker fast ne Tagesreise. Ich darüber mal ne positive Richterentscheidung gelesen. Wann und wie lange das her ist weiss ich allerdings nicht mehr.
Hallo Peter,
es gilt der Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht.
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Hallo. Ein gutes neues Jahr. Gestern bekam ich nach über einem Monat per Förmliche Zustellung vom Amtsgericht München Staatsanwaltschaft zur Kenntnisnahme ein Schreiben Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefärdung. Beschluss : Die Fahrerlaubnis wird mir vorläufig entzogen. Ein schuldloser Auffahrunfall um ein Kind nicht zu gefährden brachte die Erstzugriffsbeamten auf den Plan. Da ich zugab einen Piccolo getrunken zu haben und wegen Luftmangel wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Als Notärztin habe ich einen anstrengenden Beruf. Fazit :
Blutalkoholkonzentation von 1,51 Promille im Mittelwert. Erklären kann ich mir das nur so, da ich auch Hustensaft und Klosterfrau Melissengeist wegen einer Erkältung getrunken habe. §§69 Abs.1 und 2, 316StGB. Zur Sicherung sei es erforderlich die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Frage : Soll ich ohne weiteres meinen Führerschein abgeben oder doch besser erst einmal Rücksprache mit meinem RA nehmen !?
Ich bin Italienerin mit Hauptwohnsitz in Itaien.
Ich besitze einen internationalen Führerschein mit Wohnsitz Ceska Republika.
Eine positive MPU habe ich im Jahre 2007 abgelegt, da ich 9 Jahre ohne Führerschein
aus persönlichen Gründen ( mein Sohn wurde im Ausland ermordet ) war. MfG
Hallo Rosa,
leider können wir zu individuellen Fällen keine Ratschläge erteilen, da wir keine Rechtsberatung bieten dürfen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen in dieser Frage sicher weiterhelfen.
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Hallo!
Ich bin Luxemburger mit Wohnsitz in Lu.
Auto hat Luxemburger Kennzeichen!
Jetzt wurde mir in Deutschland der F.S. bei einer Trunkenheitsfahrt abgenommen und der wird nun nach Luxemburg geschickt!
Was kann mir jetzt in Lux. passieren?
Danke
Hallo Jos,
in Luxemburg wird Ihnen nichts weiter passieren. Die zuständige deutsche Behörde wird sich bei Ihnen bezüglich weiterer Konsequenzen wie einer Bußgeldzahlung melden.
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Hallo,
ich hatte 15 minuten einen Aussetzer auf der Autobahn. Ich habe einen verwirrenden Anruf von meiner Freundin bekommen die Zuckerkrank ist ( Muss Sprizen ! ), dort brabbelte Sie ganz komisch, so dass ich in der Annahme war, sie ist wieder stark unterzuckert und fällt ( wieder ! ) ins Koma. Da sie meine Frau fürs Leben ist, habe ich Gaß gegeben, mehr als erlaubt ist, um schneller bei ihr zu sein..
Mir wird vorgeworfen: ( Zivil Streife hinter mir, alles auf Video )
140 KM/H gefahren wo erlaubt 120 KM/H sind = 20 KM/H zu schnell
136 KM/H gefahren wo erlaubt 100 KM/H sind = 36 KM/H zu schnell
129 KM/H gefahren wo erlaubt 80 KM/H sind = 49 KM/H zu schnell
Ausserdem bin ich zu dicht aufgefahren auf dem Vordermann und habe rechts überholt..
Zudem bin ich in der Probezeit, habe gerade mal 1 Monat den Führerschein. Ich nehme weder Drogen noch trinke ich Alkohol.. ich hatte nur so wahnsinnig Angst um Sie und nun bin ich wohl mein Lappen los?!
Hallo Andre,
es ist schwierig, das genaue Strafmaß hier abschätzen zu können. Vermutlich wird Ihre Probezeit auf 4 Jahre verlängert und eine Nachschulung angeordnet. Es könnte sein, dass jedes Delikt einzeln bewertet wird. Dann müssen Sie mindestens mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Punkte und hohe Bußgelder werden vermutlich auch auf Sie zukommen. In der Tabelle unseres Artikels zum Thema Geschwindigkeitsueberschreitung können Sie das genaue Strafmaß nachlesen. Gewissheit erhalten Sie allerdings nur mit dem Bußgeldbescheid.
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Habe eine Fahrverbot bekommen und meinen Führerschein abgeben ich habe Ihn per Einschreiben zu der zuständigen Behörde geschickt nun ist der Brief erst 5 Tage später dort eingetroffen ab wann gilt das Fahrverbot?
Hallo Helmut,
in der Regel sollte das Fahrverbot ab dem Moment gelten, in dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eintrifft.
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Hallo, ich hatte vor ca. 1 Monat Verkehrsunfall keine Verletzte. Ich bin ins Feld gefahren ins graben rein und wieder raus, dann bin ich Irgendwann stehen geblieben.
Beweismittel; Unfallaufnahme von Polizei
Jetzt meine Frage mir wird Vorgeworfen das;
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen – oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
Ist mein Führerschein damit weg für ein paar Monaten oder nicht.?
Hallo Harun,
das kommt auf den Einzelfall an. Wenn im Brief der Behörden nichts über ein Fahrverbot steht, wird vermutlich auch keins verhängt.
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Hallo…Bin im dieses Jahr zum zweiten mal geblitz worden das erste mal mit 29kmh…Und beim zweiten Mal mit 26kmh…Habe ich mit 1 Monat fahrverbot zu rechnen?
Hallo Nicole,
in der Tat können Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. In diesem Fall kann ein Fahrverbot angeordnet werden.
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Hallo,
ich bin bei meiner 17-jährigen Tochter als Begleitperson eingetragen.
Ich muss nun für 1 Monat meinen Führerschein abgeben. Darf ich in dieser Zeit immer noch als Begleitperson fungieren oder nicht?
Vielen Dank und Grüsse
HighD
Hallo HighD,
Sie als Begleitperson müssen als Begleitperson Ihren Führerschein mitführen. Mussten Sie diesen abgeben, können Sie dieser Auflage nicht nachkommen, müssen aber selbst mit keinen Sanktionen rechnen. Allerdings können Ihre Tochter Strafen erwarten, da Sie einer vollziehbaren Auflage nach § 48a Abs. 2 Satz 1 FeV zuwiderhandelt (Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 9 FeV). Während des 1-monatigen Fahrverbots ruht deshalb auch ihre Fahrerlaubnis.
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Ich muss den Führerschein für 4 Wochen abgeben und ihn dazu demnächst per Post an die Bussgeldstelle einschicken. Welche Versandart empfiehlt sich dabei – normaler Brief, Einschreiben oder Einschreiben Einwurf ?
Danke und Gruss.
Hallo Josef,
dies bleibt Ihnen überlassen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein sollten Sie auf der sicheren Seite sein.
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Hallo,
ich habe heute zum ersten Mal eine rote Ampel überfahren und die Polizei war dabei leider direkt hinter mir. Der Polizist sagte was von 400 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot. Gibt es dir Möglichkeit, die Geldstrafe in ein verlängertes Fahrverbot umzuwandeln? Ich bin Geringverdienerin und mir würde das Bußgeld eher zu schaffen machen,als das Fahrverbot. Behindert, oder gefährdet habe ich niemanden,es war 4 Uhr morgens.
LG
Hallo Monja,
dies sollte in der Regel nicht möglich sein. Allerdings bieten die Bußgeldbehörden meist eine Ratenzahlung an, wenn Sie Ihre wirtschaftliche Situation darlegen.
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Hallo, ich hab vor ein paar Monaten ein Bußgeld bekommen mit Fahrverbot weil ich ausserorts zu schnell war. Da das aber alles Zeitlich nicht so optimal war wollte ich den jetzt irgendwann abgeben da man ja 4 Monate Zeit hat. Dummerweise wurde ich aber in der Zeit auch wieder angehalten und auch wieder außerorts und hab heute wieder einen Bußgeldbescheid bekommen wo auch wieder was von Fahrverbot drin steht. Heißt das das ich den dann direkt 2 Monate abgeben muss?
Hallo Caro,
in der Tat kommen nun zwei Monate Fahrverbot auf Sie zu – sollten Sie beide Male mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sein, kann sogar ein zusätzlicher Monat Fahrverbot verordnet werden. Unter Umständen können Sie den Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins nicht mehr selbst bestimmen – dies liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
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Sie schreiben in einem Absatz: Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?
Wenn Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird, dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge mehr fahren. Auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Es kann vorkommen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Einschränkung im Bußgeldbescheid angibt. Sollte dies der Fall sein, gelten die dort beschriebenen Bestimmungen. Wird darauf kein Bezug genommen, sind alle Fahrzeuge tabu, auch wenn Sie eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzen.
Gilt das auch für eine Motorjacht, wenn ich dafür einen separaten Führerschein besitze?
Hallo Dieter,
ein Fahrverbot sollte nicht für den Bootsführerschein gelten – da dieser nicht für den Straßenverkehr gilt.
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Ich bin deutscher Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland (sondern in DK). Ich besitze natürlich einen deutschen Führerschein, aber wird für mich noch ein Punktekonte beim VZR geführt? Ich erwarte auf Grund einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer deutschen Autobahn einen Punkt und frage mich, wie dieser handtiert wird?
Hallo Björn,
auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen, haben Sie nach wie vor ein Punktekonto in Flensburg. Auf diesem Konto wird der Punkt dann eingetragen.
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Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Zuständige Behörde ist die zentrale Bußgeldstelle Speyer.
a) kann ich meinen Führerschein bei einer Polizeidienststelle abgeben und auch wieder abholen?
b) falls a) nicht zutrifft und ich meinen Führerschein freitags per Einschreiben wegschicke, ab welchem Tag gilt das Fahrverbot? Samstag oder Montag?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Thomas,
der Führerschein muss an die zuständige Führerscheinstelle gesandt werden. Die Frist beginnt, wenn der Führerschein eintrifft – in dem beschriebenen Fall also wahrscheinlich am Montag.
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Hallo,
bin innerhalb geschlossener Ortschaften 31km/h zu schnell gefahren (81 statt 50 km/h). Geldbuße 160 € und 1 Monat Fahrverbot.
Bin zum ersten mal geblitzt worden, fahre schon seit 20 Jahren Auto.
Meine Fragen:
1. Von Punkten ist in dem Schreiben gar nicht die Rede! Hab ich trotzdem 2 Punkte?
2. Kann ich die Frist von 4 Monaten irgendwie verlängern? Würde den Führerschein gern erst im Juli abgeben.
3. Wenn ich den Führerschein am Freitag verschicke, kommt er am Samstag an. Ist da jemand in der Behörde oder beginnt erst am Montag darauf die Frist?
Danke für die Antwort.
Hallo Alina,
Punktesanktionen müssen nicht im Bußgeldbescheid stehen, Sie haben also aller Wahrscheinlichkeit dennoch zwei Punkte bekommen. In Einzelfällen lässt sich das Fahrverbot verschieben oder sogar gegen ein höheres Bußgeld eintauschen. Allerdings ist dazu meist ein Rechtsanwalt vonnöten.
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Ich habe eine Verkehrordnungswidrigkeit begangen in dem ich den Abstand auf der Autobahn nicht eingehalten habe.Fuhr 112km und habe den abstand von 56m nicht eingehalten sondern nur 12m.Jetzt habe ich ein Busgeld von 160€ – Kosten(i.d.R.) – 2 Punkte – Und 1 Monat Fahrverbot bekommen.Ich bin momentan Arbeitssuchend und sobald ich eine Arbeit gefunden habe wo ich ein Führerschein brauche kann ich kein Fahrverbot angehen.Kann ich da irgend was machen ohne Anwalt ?
Hallo Willi,
in bestimmten Fällen kann das Fahrverbot umgangen werden. Dazu ist jedoch ein Anwalt notwendig. Es handelt sich zudem um Einzelfallentscheidungen.
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Mir ist da etwas passiert, 2008 in einer ähm 30er oder 50er Zone zu schnell gefahren, ich glaube 78 oder 82 Km/H, so stand es auf dem Papier, was ich nicht mehr besitze und mehr als 10 Monate nach dem es passierte, mir zu Händen kam, da ich ins Ausland gezogen bin und zu dem Zeitpunkt im Urlaub in Deutschland war. Ich konnte also eh nicht viel machten, dachte ich damals.
Mal angenommen, es hätte dafür normalerweise 1 Monat Fahrverbot in Deutschland gegeben, wann würde es verjähren? Im Zettel damals stand nichts von Fahrverbot oder Punkte, nur Stellungsnahm bis Datum (Monate überschritten bei mir eingangen).
Den Zweitwohnsitz 2008 meldete ich zu Ende 2008 ab. Das alles ist nun fast 8 Jahre her, verjährt so etwas oder könnte es theoretisch passieren, dass ich einen Monat mal den Führerschein abgeben müsste oder ist es egal,. weil ich sowieso jetzt spätestens Anfang nächsten Jahres den Führerschein in den Führerschein des Wohnsitz-Landes wechseln muss, wegen EU-Recht?
Hallo Sven,
in der Regel dürften Sie jetzt nicht mehr mit einer Ahndung rechnen. Ein Fahrverbot können Sie häufig nicht umgehen. In einigen Fällen ist die Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld möglich, wenn der eingelegte Einspruch nicht erfolgreich war.
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Bin ich bei einem weiteren Vergehen bei oder mit einem vorhandnen Punkt in Flensburg noch Ersttäter?
Hallo Uwe,
als Ersttäter gelten Sie in der Regel, wenn Sie das erste Mal einen Verstoß aus einem bestimmten Bereich geleistet haben. Sind Sie bereits wegen überhöhter Geschwindigkeit auffällig geworden und wurden jetzt mit Alkohol am Steuer erwischt, gelten Sie vermutlich noch als Ersttäter.
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1. Bin heute mit 58km abzgl, 3km i n der 30 er Zone geblitzt worden. Wenn ich nun ein zweites mal mit 25 km zu viel z.B in der 30er Zone geblitzt werde und wieder einen Punkt bekomme, muss ich dann mit dem Führerschein abgeben.
2. Was wenn ich das nächste mal mit 26km zu viel in der 30er Zone geblitzt werde?
3. Wann wird oder werden die Punkte gelöscht?
Hallo Uwe,
die Abgabe des Führerscheins erwartet Sie bei insgesamt 8 Punkten im Fahreignungsregister beim KBA in Flensburg. Kommt es innerhalb eines Jahres zweimal zu Geschwindigkeitsübertretungen von 26 km/h und mehr droht in der Regel ein Fahrverbot.
Seit der Punktereform verjähren Punkte einzeln. Das bedeutet:
– eine Ordnungswidrigkeit (1 Punkt) verjährt nach 2,5 Jahren
– schwere Ordnungswirdrigkeit/Straftaten verjähren nach 5 Jahren
– Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis verjähren nach 10 Jahren.
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Ich bin dieses Jahr als Ersttäter mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 41km/h geahndet worden und bin das Fahrverbot bereits angetreten. Nun wurde ich erneut geblitzt, habe allerdings noch keinen Bescheid (vermutlich ca. 20-30 km/h zu schnell). Wenn ich nun den deutschen Führerschein auf einen ausländischen Führerschein (EU) umschreibe bevor die Zustellung des Verkehrsvergehen erfolgt, erlischt dann die Ersttat bzw. kann dann kein zweites Fahrverbot wegen Wiederholungstat mehr ausgesprochen werden?
Hallo Fritz,
durch die Umschreibung werden die Eintragungen nicht gelöscht – es würde also auch in diesem Fall ein erneutes Fahrverbot anfallen.
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Ich bin innerorts mit 86 kmh geblitzt worden. Laut Bußgeldrechner muß ich mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Meine Tochter wird in 4 Jahren 17 Jahre alt. Kann ich mich dann als Begleitperson für “Begleitendes Fahren mit 17” eintragen lassen?
Hallo Claudia,
nein, können Sie nicht. Sie müssen zur Antragstellung Ihrer Tochter nur maximal einen Punkt besitzen. Die beiden Punkte verjähren aber erst nach fünf Jahren.
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Ich habe eine Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen, da ich außerhalb geschlossener Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit genau um 41 km/h überschritten habe. 160,00 EUR und 1 Monat Fahrverbot. Ich habe seit über 30 Jahren weder Bußgeld noch Punkte bekommen. Besteht hier irgendwie die Möglichkeit, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird, da ich den Führerschein zu meiner Arbeitsstelle jeden Tag benötige.
Hallo Günter,
in bestimmten Fällen kann das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld einzutauschen. Hier empfiehlt sich aber, die Hilfe Eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Zudem können Sie als Ersttäter das Fahrverbot verschieben: Ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids haben Sie eine Frist von 4 Monaten, innerhalb welcher Sie das Fahrverbot antreten können.
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Hallo, ich wurde mit 154 kmh auf einer 100 zone geblitzt (mit Toleranz 49kmh zu schnell). Auf dem bild kann mich recht ok erkennen, was kann ich tun da ich auf mein Führerschein angewiesen bin ( das wird dann das zweite mal sein in einem jahr). Ich bin noch in der probezeit und habe 4 punkte bereits! Kann ich nichts dagegen tun, dass ich den Führerschein behalten kann?
Hallo Merta,
in Einzelfällen können die Behörden das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln – allerdings empfiehlt sich, einen Anwalt zur Beratung hinzu zu ziehen: Diese Regelung greift in der Regel nur für Ersttäter.
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Hallo liebe Redaktion,
ich wurde in dem letzten halben Jahr leider 5 mal geblitzt. Ich war hierbei 2 mal 12km/h zu schnell und 3 mal unter 10km/h zu schnell. Droht mir hier ein Fahrverbot, da ich zu oft geblitzt wurde? Wie oft kann man im Jahr geblitzt werden, wenn man unter 20 km/h zu schnell ist ?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo Tom,
hierfür gibt es keine feste Regelung. Die Bußgeldstelle kann die Maßnahmen individuell erhöhen, wenn sie der Meinung ist, dass Sie ein individuelles Strafmaß benötigen, um aus den begangenen Fehlern zu lernen.
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Hallo liebe Redaktion,
ich bin innerhalb von zwei Wochen zwei mal geblitzt worden. Einmal mit 24 km/h und einmal mit 30 km/h zu viel. Je ein Punkt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich meinen Führerschein noch behalten darf? Bisher kein Punkt in Flensburg… Fahre seit 2009.
Vielen Dank vorweg :)
Hallo Jenni,
in der Regel dürfte Sie kein Fahrverbot erwarten, da Sie erst nach zwei Überschreitungen von mehr als 26 km/h zu viel als Wiederholungstäter gelten.
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Hallo,
ich werde demnächst ein Fahrverbot wegen wiederholtem Alkohol 0,7 Promille für 3 Monate erhalten.
Zusätzlich droht eine MPU. In welchem ermessen liegt die MPU und kann man diese in irgend einer weise umgehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Johann,
bei wiederholten Alkohol- oder Drogendelikten fällt in der Regel eine MPU an. Die MPU können Sie meist nur umgehen, in dem Sie die 15 jährige Verjährungsfrist abwarten. Eine weitere Beratung kann Ihnen ein Rechtsanwalt geben.
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Hallo. ..
Ich habe vor 8 Monaten meinen Führerschein entzogen bekommen
Grund:
Alkohol am Steuer (Straftat mit 1,6 Promille)
Ich wollte nur Umparken
Bis jetzt ist noch kein schreiben von der Staatsanwaltschaft oder Gericht gekommen!
Ist es schon verjährt , oder kann ich noch belangt werden???
Hallo Chriss,
Straftaten in Folge von Alkohol besitzen eine längere Verjährung; in der Regel sind es drei Jahre.
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Hallo , Ich muss meinen Führerschein für 1 Monat abgeben,habe leider schon 2 Punkte,brauche aber den Führerschein,da ich sonst meinen Job verliere.Wie kann ich die Führerscheinabgabe verhindern ?
Hallo Ralf,
in bestimmten Fällen können Sie das Fahrverbot umgehen und in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Dies ist unter Umständen möglich, wenn Ihr berufliche Zukunft davon abhängt. Den Antrag können Sie jedoch nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes beantragen. Dieser wird Sie auch weiter beraten.
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Hallo,
die Definition eines Monats ist mir immer noch nicht ganz klar: wenn ich wählen kann, macht es dann Sinn den Führerschein im Februar (29 Kalendertage) abzugeben, weil ich mir im Gegensatz zum Januar (31 Kalendertage) 3 Tage spare?
Danke für eine Antwort
Alex
Hallo Alexander,
die Frist richtet sich nach Kalendermonaten. Das bedeutet, dass Sie die Frist in der Tat um ein paar Tage verkürzen können, wenn Sie diese im Februar ansetzen.
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Wenn ich meinen Führerschein am 04.12. am Abend persönlich bei der Polizei abgebe. Wann kann ich ihn dann wieder abholen? (ich habe 1 Monat Fahrverbot aufgrund Geschwindigkeit). Am 03.01. (Sonntag)?
Hallo Alexander,
Sie können den Führerschein am 3. Januar wieder abholen. Sprechen Sie einfach mit der Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie den Führerschein bereits am Freitag davor abholen dürfen. In diesem Fall dürfen Sie aber auch dann erst wieder ab Sonntag fahren.
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Hallo
Meine Freundin wurde in den letzten Monat zwei mal geblitzt einmal mit 28 km/h zu viel und das andere mal mit 24km/h sie ist noch in der Probezeit. Könnt ihr mir sagen was sie erwarten wird ?
Hallo Melli,
bei Geschwindigkeitsverstößen von über 21 km/h handelt es sich um sogenannte A-Verstöße. Der erste A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein weiterer A-Verstoß während der verlängerten Probezeit führt zu einer Verwarnung und zur Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Hinzu kommen für beide Delikte die üblichen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
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Wenige Tage vor Ende der Probezeit beging ich eine Geschwindigkeitsübertretung (22 km/h außerhalb). Ab wann zählen die Punkte. Muß ich zum Aufbauseminar, wenn die Starfe nach meiner Probezeit rechtskräftig wird?
Hallo Mike,
die Punkte zählen ab Tatzeitpunkt. Das bedeutet, dass Sie zum Aufbauseminar müssen, auch wenn die Punkte erst nach Ablauf der Probezeit rechtswirksam werden.
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Ich habe ein 2 monatiges Fahrverbot. Gilt dies auch im Ausland ?
Kann ich also im Urlaub in Spanien oder USA trotzdem fahren ?
Hallo Ralph,
grundsätzlich gilt das Fahrverbot auf deutschem Hoheitsgebiet. Allerdings müssen Sie beim Fahrverbot Ihren Führerschein an die Behörden abgeben. Das Fahren ohne Führerschein wird im Ausland unterschiedlich stark geahndet – in manchen Fällen sind Geldstrafen bis über 1000 Euro, bzw. Freiheitsstrafen zu erwarten.
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Ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben und möchte ihn am Morgen des 01.10.15 abschicken damit er am 02.10.15 ankommt und mein Fahrverbot wirksam wird. Darf ich mit einer Führerscheinkopie und dem Bußgeldbescheid in der Tasche noch bis zum Abend des 01.10.15 fahren ? Vielen Dank im Voraus .
Hallo Uwe,
ja, das ist möglich, da das Fahrverbot an dem Tag beginnt, an dem der Führerschein bei der Behörde angekommen ist. Jedoch ist die Kopie des Führerscheins nicht gültig; sie wird nicht anerkannt. Haben Sie den Führerschein nicht parat, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
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Hallo. Mein Fahrverbot wurde durch doppeltes Bußgeld aufgehoben. Qualifizierter Rotlichtverstoß. Wie lange beträgt dann die PunkeTilgung, auch 5 Jahre? Zweitens gilt man in der Zukunft beim drohenden Fahrverbot auch als Wiederholungstäter? Oder kann man von der 4-Monatsregel Gebrauch machen? MfG
Hallo Lukas,
hier gilt eine Tilgungsfrist von fünf Jahren, da Sie in der Regel zwei Punkte hierfür erhalten. Sie gelten nun als Wiederholungstäter, da diese Tat – unabhängig vom geänderten Strafmaß – in Ihrer “Akte” in Flensburg und bei den zuständigen Behörden vermerkt wird.
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Ich muste dieses Jahr bereits 2 mahl meinen Führerschein für je einen Monat abgeben jetzt wurde ich wieder geblitzt und frage mich ob ich jetzt bei einer Überschreitung von 26 kmh der Führerschein wieder 1 monat oder länger weg ist?
mit freundlichen Grüßen
Alex
Hallo Alex,
Sie müssten in der Tat einen Monat Fahrverbot bekommen.
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Hallo, ich habe meine Fahrerlaubnis vor 11/4 Jahren schon mal für überhöhte Geschwindigkeit für einen Monat abgegeben. Jetzt habe ich einen Punkt bekommen für zu schnelles Fahren. Außerdem einen weiteren Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft von 43 Km/h zu schnell. Muß ich jetzt mit acht Wochen Fahrverbot rechnen?
Gruss Horst
Hallo Horst,
Sie müssen mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen – als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als einmal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden.
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Habe wegen 31 km geschwindigkeitsüberschreitung in der 30-er Zone 4 Wochen keinen Führerschein. Meine Frage: Meine Zwillinge haben mit 17 Den Führerschein gemacht und begleitetes Fahren beantragt, bei dem ich als Begleitperson eingetragen bin. Darf ich, in der Zeit, in der ich den Führerschein abgeben muß trotzdem Begleitperson sein oder Düren die beiden in dieser Zeit dann auch icht fahren?
Hallo Ingrid,
als Begleitperson müssen Sie Ihren Führerschein stets mitführen und ggf vorzeigen. Deshalb dürfen Sie, solange Sie ein Fahrverbot haben, nicht als Begleitperson agieren.
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Hallo, habe einen Anhörungsbogen erhalten. 27 km außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell und Handy am Ohr. Beides für sich ein Punkt. Bin unbelastet. Droht Fahrverbot?
Hallo Frank,
in Ihrem Fall droht kein Fahrverbot, da die Punkte sich auf zwei unterschiedliche Delikte verteilen.
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Hallo,
ich habe im Mai, nachdem innerhalb von 3 Jahren 5 meiner engsten Familienmitglieder hintereinander verstorben sind meinen Führerschein durch eine Trunkenheitsfahrt mit 1,16 % verloren. Anfang Oktober sollte ich theoretisch die Möglichkeit bekommen den FS wieder zu bekommen nachdem ich die Sperrfrist abgegolten und ca 1600 € Strafe gezahlt habe. Ich bin Selbstständig mit einem Sicherheitsunternehmen, seit Mai konnte ich keinen Auftrag mehr annehmen der wirklich Geldbringend war. Jetzt musste ich aber weil meine Reserven weitgehend aufgebraucht sind und meine Existenz in Gefahr ist. Ich hab mich nach München fahren lassen um hier seit Montag für zwei Wochen zu arbeiten. Fahre morgens und Abends mit einem Kollegen zum Objekt. Heute morgen hab ich die Parkhäuser die zum Objekt gehören aufgeschlossen. Denke im Stress nicht dran, setze mich ins Auto und fahr aus der Tiefgarage raus um an der Vorderseite des Objekts Wegegitter auf zu stellen. Und da wars dann soweit, Streifenwagen hält mich direkt an der Ecke vor dem Gelände an. Tata fahren ohne Fahrerlaubnis in der Sperrzeit. Wenn das durch geht bin ich meine Firma quit und ruiniert. Ich hab alles dafür getan das ich nicht fahren muss und dann sowas. Was passiert mit jetzt?
Hallo Mark,
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die entweder mit einer Geldstrafe (berechnet nach Ihrer sozialen Lage, also Einkommen etc.) oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Bei dem Urteil werden auch eventuelle Vorstrafen berücksichtigt, wie bspw. die Trunkenheitsfahrt.
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Ich musste letztes Jahr den Führerschein wegen geringer menge mariuhanna für 1 Monat abgeben. Nach Ablauf habe ich keinen bescheid bekommen und man sagte mir ich müsse ihn neu beantragen. Stimmt das? Muss ich ihn neu beantragen und MPU zwangsweise machen oder kann ich schon längst wieder abholen?
Hallo Armin,
das kommt darauf an, was Ihnen gesagt wurde. Handelt es sich lediglich um ein Fahrverbot, dann können Sie den Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Handelt es sich jedoch um einen Fahrerlaubnisentzug, müssen Sie eine Sperrfrist abwarten und dann die Fahrerlaubnis neu beantragen. In dem Falle prüft die Führerscheinstelle, ob eine MPU nötig ist.
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Sehr geehrte Damen/Herren,
Was passiert jetzt wenn ich einen rumänischen Führerschein besitze und wegen einer Abstandsmessung 1 Monat Fahrverbot in Deutschland erhalten werde. Bleibt der Führerschein in meinem Besitz während dem Fahrverbot in Deutschland, so dass ich in meinem Heimatland fahren kann? Es gibt in Rumänien keine Abstandsmessungen, somit hat ein Fahrverbot auf dieser Basis keine rechtliche Grundlage in Rumänien laut den rumänischen Verkehrsgesetz und ist somit dort nicht übertragbar für diese Tat.
Vielen Dank im Voraus für die Infos.
Mit freundlichen Grüßen,
Victor
Hallo Victor,
die deutschen Behörden können das Fahrverbot nur in ihrem Einzugsbereich, also innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, durchsetzen.
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Hallo,
Wie ist es denn mit Abstandsmessungen? Ich wurde im März diesen Jahres mit weniger als 3/10 halber tachowert gemessen, habe im Mai meinen Lappen für 1 Monat abgegeben und bin heute wieder gemessen worden (grob geschätzt bei 100km/h ca 30m Abstand). Wird hierfür “nur” ein Bußgeld fällig oder muss ich mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?
Hallo Florian,
https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/ hier finden Sie mehr Informationen zu Abstandsvergehen. In manchen Fällen kann die Führerscheinstelle ein Fahrverbot verhängen, wenn Sie beispielsweise ein Wiederholungstäter sind oder ersichtlich ist, dass Sie beharrlich gehandelt haben. Dies prüft die zuständige Behörde jedoch individuell nach Fall.
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Hallo,
Ich habe wegen zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung ein 1 monatiges Fahrverbot bekommen. Das Problem ist das ich alleinerziehend bin und ein behindertes Kind zu Hause hab. Es hat GdB von 80% und die Vermerke B, G und H. Ich muss halt deswegen oft mit ihm zum Arzt Kann ich deswegen irgendwie das Fahrverbot umgehen.
LG Nadine
Hallo Nadine,
die Aufhebung eines Fahrverbotes ist eine Einzelfallentscheidung. Da es uns nicht erlaubt ist, Rechtsberatung zu erteilen, sollten Sie in dieser Frage einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Hallo zusammen!
Ich muss meinen Führerschein bald für einen Monat abgeben. Den Führerschein möchte ich am 1. September 2015 einschicken, sodass das Fahrverbot ab dem 2. September gilt.
Wie definiere ich einen Monat? Sind das genau vier Wochen? Wann wird mein Fahrverbot wieder aufgehoben wenn es ab dem 2. September zählt?
LG
Jenny
Hallo Jenny,
geben Sie das Dokument am 2. September an, können Sie es am 1. Oktober abholen. Ein Beispiel und eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie in diesem Text.
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Hallo ich hätte eine frage,
Ich hatte meinen Führerschein 7 Jahre beschränkt . Musste die ersten 2 Jahre alle 3 Monate Blutwerte abgeben und zum Psychologen gehen. Und die restlichen 5 Jahre alle 6 Monate. Jetzt habe ich meinen Führerschein seit 2 Monaten unbefristet wieder bekommen. Jetzt haben sie mich leider wieder erwischt mit 1,17 Promille. Meine frage wäre jetzt wie lange ist mein schein wieder weg? Und wie lange? Mein letzter Führerschein enzug ist 12 Jahre her. Oder geht man von dem aus das ich ihn erst wieder seit 2 Monaten unbeschränkt habe?
Danke
Peter
Hallo Peter,
ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das heißt, Sie müssen auf das gerichtliche Urteil warten. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis wieder entzogen, da Sie in der Vergangenheit schon mit Alkohol am Steuer zu tun hatten. Zudem können Sie auch mit einer MPU rechnen. Die Führerscheinstelle wird diese Maßnahmen jedoch individuell beurteilen, weshalb wir nichts Konkretes dazu sagen können.
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Hallo,
darf ich bei einem Fahrverbot , das in Deutschland ausgesprochen wurde, im Ausland Fahren?
Gruß
Rainer
Hallo Rainer,
ja, das ist theoretisch möglich. Halten Sie jedoch die ausländischen Behörden an und Sie können keinen Führerschein nachweisen, ist ein ausländisches Bußgeld fällig.
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Hallo zusammen,
Mein Freund macht momentan sein Lkw Führerschein. Er muss in den nächsten Wochen sein Pkw Führerschein abgeben, da er zu schnell gefahren ist. Kann er sein Lkw Führerschein (theoretisch und praktisch) trotzdem vollständig beenden obwohl er sein Pkw Führerschein abgeben muss?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo Sabina,
ja, das geht. Da der Fahrlehrer mit dabei ist, darf er die Ausbildung beenden und auch beide Prüfungen absolvieren. Jedoch sollte er mit dem Fahrlehrer sprechen, da sich dieser in der Regel um die Eintragung der Klassen auf dem Führerschein kümmern. Und da Ihr Freund derzeit keinen Führerschein besitzt, kann dies auch nicht vonstatten gehen.
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Hallo, ich bin neulich in eine Kontrolle geraten und hatte leider 0,66 Promille Restalkohol. Wie stehen meine Chancen, das mir der Führerschein nicht entzogen wird. Ich fahre seit 24 Jahren unfallfrei und war nie betrunken…
LG Bernhard
Hallo Bernhard,
dies liegt im Ermessen der zuständigen Führerscheinbehörde. In der Regel müssen Sie nur mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie den Verkehr dadurch nicht gefährdet haben.
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Hey. Ich würde heute mit dem Auto und mindestens 35 km/h. Also droht mit ein Fahrverbot.
Ich bin derzeit bei dem Erwerb des motorradführerscheins und habe in 20 Tagen meine praktische Prüfung. Inwiefern kann die Sperre mich vom Erwerb abhalten und welche Möglichkeit habe ich dies zu umgehen?
Mit freundlichen Grüßen elmo
Hallo,
in diesem Fall ist der Fahrzeugführer der Fahrlehrer, weshalb lediglich er einen Führerschein nachweisen muss. Sie können also die Prüfung absolvieren, jedoch dürfen Sie nach der bestandenen Prüfung für die Dauer des Fahrverbotes auch kein Motorrad fahren.
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Der Fahrlehrer ist kein Führer eines Kfz, solange er nicht auf dieses einwirkt! Er ist lediglich Verkehrsteilnehmer.
Hallo Niklas,
gemäß § 2 Absatz 15 des Straßenverkehrsgesetzes gilt der Fahrlehrer als Führer des Kfz.
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“außerorts wird ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung von 41 bis 60 km/h verhängt. Ein 2-monatiges Fahrverbot gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei mehr als 61 km/h fällig. ”
Hallo, ich glaube bei den 3 Monaten Fahrverbot müsste es 71 km/h heißen…
Hallo Chris,
vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben das korrigiert.
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Hallo,
ich habe vor knapp 3 Monaten einen Brief bekommen , dass ich spätestens nach 4 Monaten mein Farhverbot antreten muss. Nun kann ich aber meinen Führerschein nicht einschicken, da mir der komplette Geldbeutel geklaut worden ist. wohin kann ich mich wenden um herauszufinden ab wann automatisch mein Fahrverbot beginnt, damit ich weiß ab wann ich nicht mehr fahren darf ?
Lg Leonie
Hallo Leonie,
wenden Sie sich an Ihre örtliche Führerscheinzulassungsstelle. Dort müssen Sie den Verlust Ihres Führerscheins ohnehin melden!
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hallo, habe mal eine frage,ich habe ein fahrverbot von 4wochen bekommen.ich würde gern mal wissen ob man das auch teilen kann d.h 2wochen diesen monat und 2wochen nächsten monat ginge das? oder das man das ganz umgehen kann? würde mich über hilfe freuen.lg
Hallo,
dies ist nicht möglich, es würde für die Behörden zu viel Aufwand bedeuten. Sie müssen das Fahrverbot in einer einzelnen Etappe hinter sich bringen.
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Hallo ich habe mal eine Frage:
Leider war heute nicht mein Tag und ich wurde 2 mal geblitzt.
Die Höchstgeschwindigkeit bei beiden Fällen war 80 km/h.
Einmal war ich ca. 20 km/h zu schnell
und einmal leider ca 37-40 km/h.
Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Vielen Dank für eine hoffentlich positive Rückmeldung.
Grüße
Hallo Sandy,
in der Regel müssen Sie nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Das erste Vergehen wird normalerweise mit einem Bußgeld von 30 Euro und das zweite mit 120 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
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Hallo .ich habe heute eine rote ampel überfahren bzw wetterbedingt “überrutscht “- mir war es nicht mehr möglich zu bremsen ,bzw hab ich gebemst bin aber nicht rechtzeitig zum stehen gekommen und um die kreuzung gerutscht … kann ich da anwaltlich vorgehen ?
Hallo Sunny,
ob sich ein Einspruch lohnt, kann nur ein Anwalt einschätzen. Allgemein gilt jedoch, dass Sie Ihre Fahrweise den Wetterbedingungen anpassen müssen: Bei Eis und Glätte gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr allein. Sie müssen Ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass Sie jederzeit rechtzeitig bremsen können.
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Ich wurde gemessen Überschreitung zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 26km/h. Zulässige Geschwindigkeit:120km/h
Festgestellte Geschwindigkeit:146km/h
Messtoleranz von 5 Km/h wurde berücksichtigt.
Droht mir ein Fahrverbot?
Mfg
Hallo Jochen,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h außerorts erwartet Sie zunächst nur ein Bußgeld von 80 Euro sowie 1 Punkt. Nur wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h (außerorts) zu schnell waren, kann ein Fahrverbot verhängt werden, weil Sie dann als Wiederholungstäter gelten.
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