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Führerschein einschicken: Wo muss das Dokument hin?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Den Führerschein per Post verschicken

Führerschein einschicken: Ein Einschreiben ist in diesem Fall sinnvoll.
Führerschein einschicken: Ein Einschreiben ist in diesem Fall sinnvoll.

Schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten können harte Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen. Neben einer hohen Geldbuße und Punkten in Flensburg kommt auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten hinzu.

Dieser temporäre Entzug der Fahrerlaubnis trifft viele Führerscheinbesitzer meist hart. Doch wie müssen Sie vorgehen, wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde? Sie müssen in jedem Fall den Führerschein einschicken.

Für den Zeitraum des Fahrverbots muss sich das Dokument in amtlicher Verwahrung befinden. Doch wann und wo genau müssen Sie den Führerschein einsenden? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Führerschein einschicken

Müssen Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein einschicken?

Ja. Wird Ihnen ein Fahrverbot auferlegt und Sie legen keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, müssen Sie den Führerschein in amtliche Verwahrung geben.

Wann muss ich den Führerschein einsenden?

Wurde Ihnen in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot auferlegt, haben Sie ab Rechtskraft vom Bußgeldbescheid vier Monate Zeit, den Führerschein einzuschicken. Sind Sie Wiederholungstäter, müssen Sie den Führerschein zu Beginn der Rechtskraft einschicken.

Wo muss ich meinen Führerschein einschicken bei einem Fahrverbot?

Wird ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde, welche den temporären Führerscheinentzug erlassen hat. Dem Bescheid können Sie dann die Adresse entnehmen, an welche Sie den Führerschein einschicken müssen.

Was droht, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Das Fahren trotz Fahrverbot stellt eine Straftat dar. Sie machen sich in diesem Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig und müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.

Fahrverbot: Wo Sie den Führerschein einschicken müssen

Auf dem Bußgeldbescheid steht, wo Sie den Führerschein einschicken müssen.
Auf dem Bußgeldbescheid steht, wo Sie den Führerschein einschicken müssen.

Haben Sie sich eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit geleistet, die ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wurden Sie als Fahrer ermittelt, haben Sie die Möglichkeit, im Anhörungsbogen Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.

Tun Sie dies nicht, erstellt die Bußgeldstelle automatisch einen Bußgeldbescheid, in welchem die gegen Sie ausgesprochenen Sanktionen aufgelistet werden. Auch das Fahrverbot wird hierbei aufgeführt.

Legen Sie keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, werden die Sanktionen innerhalb von zwei Wochen rechtskräftig und somit müssen Sie den Führerschein einschicken. Doch wohin eigentlich?

In aller Regel können Sie die jeweilige Adresse dem Bußgeldbescheid entnehmen. Der Führerschein sollte an die Verwaltungsbehörde geschickt werden, die den Bescheid erstellt hat. Hat die zentrale Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid erlassen, können Sie den Führerschein auch bei jeder Polizeidienststelle in Verwahrung geben.

Wichtig: Bei einem Fahrverbot sollten Sie den Führerschein per Einschreiben verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, wann das Dokument bei der Behörde eingegangen ist.

Führerschein einschicken: Ab wann gilt das Fahrverbot?

Wie eingangs bereits erwähnt, kann ein Fahrverbot bis zu drei Monate lang andauern. Viele Betroffene fragen sich daher, ab welchem Zeitpunkt der temporäre Fahrerlaubnisverlust genau beginnt.

Grundsätzlich ist das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt in Kraft, wo Sie den Führerschein einschicken und dieser in amtlicher Verwahrung landet. Wann genau Sie das Dokument einschicken müssen, hängt davon ab, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind.

Als Wiederholungstäter tritt das Fahrverbot mit der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid in Kraft. Wenn Sie allerdings Ersttäter sind, haben Sie vier Monate Zeit, in denen Sie den Führerschein einschicken können.

Wichtig: Ist das Fahrverbot abgelaufen, schickt Ihnen die Behörde den Führerschein in aller Regel automatisch per Post zurück. Haben Sie diesen bei einer Dienststelle der Polizei abgegeben, können Sie das Dokument in der Regel auch dort wieder abholen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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2 Kommentare

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  1. Ralf S
    Am 4. Januar 2023 um 3:25

    Mein Führerschein ist trotz Einschreiben mit Rückantwort seit zwei Wochen bei der Busstelle nicht angekommen, was kann ich tun?

  2. Siebert
    Am 10. September 2022 um 12:04

    Hallo,

    ich werde meinen Führerschein per Post an die Bussgeldstelle übersenden. Aufgrund der Entfernung habe ich praktisch keine Möglichkeit, ihn persönlich abzugeben. Von wann bis wann genau gilt dann das 1-monatige Fahrverbot? Ab dem Datum, wo mein Führerschein der Bussgeldstelle zugeht, oder mein Versanddatum. Sendet die Bussgeldstelle den Führerschein auch erst nach dem 1 Monat zurück oder wird das so getaktet, dass ich den Führerschein quasi mit dem 32. Tag wieder in der Hand halte? Alles in allem befürchte ich nämlich, dass durch den Versand per Post mehr als 1 Monat bei rum kommt, wo ich das Auto nicht benutzen darf ohne Führerschein.

    VG Siebert

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