Fahrverbot ohne einen Führerschein: Ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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Eine Fahrerlaubnis wird für die meisten Fahrzeuge benötigt
Möchten Sie in Deutschland Auto fahren, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um die staatliche Erlaubnis, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist hingegen das Dokument, welches belegt, dass eine Person eine bestimmte Fahrerlaubnis besitzt.
Ganz klar dürfen Auto, Lkw, Motoroller und Motorrad nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis gefahren werden. Nichtsdestotrotz setzen sich manche Personen hinters Steuer, obwohl sie dies gar nicht dürfen. Droht dann ein Fahrverbot, wenn sie ohne Führerschein unterwegs sind?
Und was geschieht, wenn eine Person auf dem Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht? Muss sie dann ein Fahrverbot fürchten, ohne einen Führerschein zu besitzen? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot ohne Führerschein
Während des Fahrverbots ruht die Fahrerlaubnis und der Führerschein wird vorübergehend amtlich verwahrt. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Führen Sie den Führerschein nicht mit, kostet das 10 Euro. Haben Sie keine Fahrerlaubnis und fahren ohne Führerschein, gilt das als Straftat und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Sie können ein generelles Fahrverbot für jede Art von Fahrzeug erhalten, wenn Sie keinen Führerschein haben und als Radfahrer einen Verstoß begehen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Fahren ohne Führerschein vs. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wie bereits erwähnt, besteht ein wichtiger Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Führen Sie beim Fahren das Dokument nicht mit, sind Sie jedoch in Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, droht lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Ein Fahrverbot fürs Fahren ohne Führerschein droht hier also nicht.
Anders verhält es sich, wenn eine Person nicht die vorgegebene Fahrerlaubnis besitzt. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat, wenn der Betroffene trotzdem ein Kfz führt. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Gibt es ein Fahrverbot für Radfahrer ohne Führerschein?
Auch Radfahrer müssen sich, wie andere Teilnehmer im Straßenverkehr, an gewisse Regeln halten. Hierzu gehört es unter anderem, dass sie nicht über rote Ampel fahren dürfen und sich stets anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll verhalten müssen. Zudem dürfen Radfahrer nicht stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Wer ab 1,6 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat.
Diese wird mit drei Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe bestraft. Des Weiteren wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrradfahrer bei Fahrten mit unter 1,6 Promille in jedem Fall vor Sanktionen verschont bleiben. Schon ab 0,3 Promille sind gewisse Sanktionen möglich, wenn der Betroffene Fahrauffälligkeiten zeigt oder gar einen Unfall verursacht.
Auffällige Autofahrer müssen bei gewissen Verstößen ein- bis drei Monate auf ihren Führerschein verzichten und dürfen in dieser Zeit weder Auto, Lkw, Motorrad noch andere Kfz fahren. Doch wie verhält es sich bei Radfahrern? Können Sie nach einer Alkoholfahrt ein Fahrverbot bekommen, ohne überhaupt einen Führerschein für Auto & Co zu besitzen? Schließlich wird für das Fahren eines Fahrrads keine Fahrerlaubnis benötigt.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz
Mit einem solchen Fall musste sich im August 2012 das Oberverwaltungsgericht Koblenz beschäftigen (Az.: 10 A 10284/12). Ein Radfahrer war mit 2,44 Promille unterwegs und fiel auf, da er in Schlangenlinien fuhr. Die zuständige Behörde legte fest, dass er eine MPU absolvieren müsse, was der Radfahrer jedoch ablehnte. Laut Ansicht der Behörde zeigte er damit, dass er nicht für das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art geeignet sei und erteilte deshalb ein generelles Fahrverbot – auch fürs Fahrrad.
Hallo, ich habe eine Frage zum Fahrverbot ohne Führerschein.
Gegen mich wurde ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, da ich auf einem E-Roller gegen das StVG verstoßen habe.
Ich habe jedoch noch keinen Führerschein, sondern bin im Moment dabei einen zu machen. Dementsprechend habe ich auch keinen Führerschein den ich abgeben kann. Deshalb wäre meine Frage, wie und ab wann das Fahrverbot in Kraft tritt?
Ich hoffe auf eine Baldige Rückmeldung.
Liebe Grüße
Oskar G