Fahrverbot auf der Autobahn: Sonderregelungen für Lkw

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Bußgeldkatalog-Sanktion, die ein Fahrverbot nur für die Autobahn verhängt, gibt es nicht.
Eine Bußgeldkatalog-Sanktion, die ein Fahrverbot nur für die Autobahn verhängt, gibt es nicht.

Inwiefern gibt es auf der Autobahn ein spezielles Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist immer ärgerlich. Wer seinen Führerschein für längere Zeit abgeben muss, der sieht sich in seiner Lebensführung meist stark eingeschränkt. Eine solche Sanktion gilt jedoch für sämtliche Straßen – ein allein sich auf die Autobahn beziehendes Fahrverbot gibt es als Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nicht.

Nichtsdestotrotz kann von einem Fahrverbot auf der Autobahn gesprochen werden, wenn es um das Fernreiseverbot für Lkw geht. Damit sollen in den Stoßzeiten zur Urlaubszeit die meist genutzten Autobahnen etwas entlastet werden. Details erklären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahrverbot auf der Autobahn

Wann gilt für Lkw ein Fahrverbot auf der Autobahn?

Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger, die geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter befördern, dürfen samstags in der Ferienzeit (1. Juli bis 31. August) auf bestimmten Strecken der Autobahn nicht verkehren (Ferienfahrverbot).

Wann droht Rasern ein Fahrverbot auf der Autobahn?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 41 km/h auf der Autobahn droht Temposündern ein einmonatiges Fahrverbot. Auf einer Stadtautobahn droht dieses schon ab 31 km/h zu viel, da diese innerorts verläuft.

Gibt es ein Diesel-Fahrverbot auf der Autobahn?

Derzeit gibt es in Deutschland keine Autobahn, auf der ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge besteht.

Das auf der Autobahn geltende Fahrverbot für Lkw in den Ferien

Das für die Autobahn geltende Fahrverbot in den Ferien ist nicht mit dem Sonn- und Feiertagsverbot zu verwechseln, welches in § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist. Darin ist vorgeschrieben, dass Fahrzeuge (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen auf sämtlichen Straßen in Deutschland nicht fahren dürfen.

Das Ferienreiseverbot, das in der Fernreiseverordnung geregelt ist, ist jedoch tatsächlich ein für Lkw geltendes Fahrverbot auf der Autobahn. Genau genommen sind damit nicht sämtliche Autobahnen gemeint, sondern bestimmte Strecken und Streckenabschnitte. Diese müssen von Lkw-Fahrern an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli und dem 31. August jeweils zwischen 07:00 und 20:00 Uhr gemieden werden.
Auf bestimmten Strecken der Autobahn gibt es ein Fahrverbot während der Ferien - dies gilt jedoch nur für Lkw.
Auf bestimmten Strecken der Autobahn gibt es ein Fahrverbot während der Ferien – dies gilt jedoch nur für Lkw.

Diese Vorschrift gilt für:

  • Lkw mit Anhänger und
  • Lkw über 7,5 t

zum entgeltlichen bzw. zum geschäftsmäßigen Transport von Gütern. Auch die mit einem solchen Transport verbundenen Leerfahrten sind von diesem Fahrverbot für die Autobahn eingeschlossen.

In der ganz unten stehenden Tabelle sind alle von dem Fernreiseverbot betroffenen Streckenabschnitte zusammengefasst.

Fahrverbot: Auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen

Natürlich kann auf der Autobahn ein Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto begangen werden, auch wenn es dort in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt. So sind an einigen Stellen, etwa wegen eines hohen Unfallrisikos, dennoch Verkehrszeichen aufgestellt, die ein Tempolimit vorgeben. Missachten Sie dieses, begehen Sie einen Geschwindigkeitsverstoß außerorts und können durchaus mit einem Fahrverbot belangt werden.

Ein Fahrverbot kann wegen einer Abstandsmessung auf der Autobahn verhängt werden.
Ein Fahrverbot kann wegen einer Abstandsmessung auf der Autobahn verhängt werden.

Einem Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit auf der Autobahn können Sie wie jedem anderen Schreiben dieser Art begegnen: Im Regelfall müssen Sie die damit verhängten Sanktionen begleichen bzw. antreten. Im Einzelfall könnte jedoch ein Einspruch gegen das Fahrverbot berechtigt sein, wenn dieses bspw. die berufliche Existenz des Verkehrssünders bedroht.

Auch kann ein Fahrverbot aus einer Abstandsmessung auf der Autobahn resultieren – bei den hohen Geschwindigkeiten fällt es den Fahrern häufig schwer, den korrekten Abstand einzuhalten bzw. einzuschätzen. Wenn Sie mit mehr als 100 km/h unterwegs sind, kann ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot die Folge für einen Abstandsverstoß sein. Wie lange das Fahrverbot gilt, hängt von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab.

Sollten Sie dagegen Einspruch einlegen wollen, können Sie sich unter Umständen auf Fehler bei der Abstandsmessung berufen, wenn bspw. ein Überholmanöver oder das abrupte Bremsen des Vordermanns die Ursache war.

Auch ein Diesel-Fahrverbot auf der Autobahn?

Im November 2018 wurde per Gericht erstmals auch ein Diesel-Fahrverbot auf einer Autobahn angeordnet. Betroffen war ein Teil der A 40 bei Essen, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deutschlandweit in vielen Großstädten auf die Einhaltung der festgesetzten Grenzwerte klagte. Die Anordnung wurde bisher jedoch nicht umgesetzt, zudem legte das Land Nordrhein-Westfalen Berufung gegen dieses Urteil ein.

Fahrverbote für den Lkw-Verkehr: Vom Fernreiseverbot betroffene Streckenabschnitte

Wel­cher Strec­kenab­schnitt muss ge­mie­den wer­den?Wel­che Au­to­bahn ist be­trof­fen?
Zwi­schen Au­to­bahn­kreuz Köln-West und An­schluss­stel­le Loh­ne/Dink­la­ge ü­ber
  • Kreuz Le­ver­ku­sen-West,

  • Wup­per­tal,

  • Ka­me­ner Kreuz,

  • Mün­ster

A 1
Zwi­schen dem Au­to­bahn­kreuz O­ber­hau­sen bis zum Au­to­bahn­kreuz bei Bad Oeyn­hau­senA 2
  • Zwi­schen Mönch­hof Drei­eck und Au­to­bahn­kreuz Nürn­berg ü­ber Frank­fur­ter Kreuz

  • Zwi­schen den Au­to­bahn­kreu­zen O­ber­hau­sen und Köln-Ost
A 3
  • Zwi­schen An­schluss­stel­le Of­fen­burg bis zum Au­to­bahn­drei­eck Neu­en­burg

  • Zwi­schen Darm­städ­ter Kreuz und An­schluss­stel­le Karls­ru­he-Süd
A 5
Zwi­schen Au­to­bahn­kreuz Nürn­berg-Süd und An­schluss­stel­le Schwetzingen-Hoc­ken­heimA 6
Zwi­schen Au­to­bahn­drei­eck Schwein­furt/Wern­eck und Au­to­bahn­en­de Bun­des­gren­ze Füs­sen ü­ber
  • Au­to­bahn­kreuz Bie­bel­ried

  • Au­to­bahn­kreuz Ulm/El­chin­gen

  • Au­to­bahn­drei­eck All­gäu
A 7
  • Zwi­schen den An­schluss­stel­len Mün­chen-Ra­mers­dorf und Bad Rei­chen­hall

  • Zwi­schen dem Au­to­bahn­drei­eck Karls­ru­he und der An­schluss­stel­le Mün­chen-O­ber­men­zing
A 8
Vom Ber­li­ner Ring (Ab­zweig Leip­zig/Au­to­bahn­drei­eck Pots­dam) bis zur An­schluss­stel­le Mün­chen-Schwa­bingA 9/E 51
Ber­li­ner Ring, Aus­nah­men stel­len fol­gen­de Be­rei­che dar:
  • zwi­schen der An­schluss­stelle Ber­lin-Span­dau ü­ber
    Au­to­bahn­drei­eck Havel­land bis Au­to­bahn­drei­eck O­ra­nien­burg

  • zwi­schen dem
    Au­to­bahn­drei­eck Spree­au bis Au­to­bahn­drei­eck Wer­der
A 10
Zwi­schen dem Se­li­gen­städ­ter Drei­eck und der An­schluss­stel­le Dort­mund-Süd ü­ber
  • West­ho­fe­ner Kreuz

  • Gam­ba­cher Kreuz
A 45
Zwi­schen Au­to­bahn­kreuz Mec­ken­heim und Au­to­bahn­drei­eck Hoc­ken­heim ü­ber Au­to­bahn­kreuz Kob­lenzA 61
Zwi­schen den An­schluss­stel­len Gärt­rin­gen und Stutt­gart-Zuf­fen­hau­senA 81
  • Zwi­schen Au­to­bahn­kreuz Neu­fahrn und An­schluss­stelle Er­ding

  • Zwi­schen Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen-Feld­mo­ching bis An­schluss­stel­le O­ber­schleiß­heim
A 92
Zwi­schen der An­schluss­stel­le Rei­schen­hart und dem Au­to­bahn­dreieck Inn­talA 93
Von Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen Süd-West ü­ber
  • Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-West,

  • Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen-Al­lach,

  • Au­to­bahn­drei­eck Mün­chen-Feld­mo­ching

  • Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Nord,

  • Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Ost,

  • Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-Süd

  • Au­to­bahn­dreieck Mün­chen/Esch­en­ried
A 99
Zwi­schen An­schluss­stel­le Blu­men­thal und Au­to­bahn­drei­eck Bor­des­holmA 215
Zwi­schen An­schluss­stel­le Stutt­gart-Vai­hin­gen und Au­to­bahn­kreuz Stutt­gartA 831
Zwi­schen An­schluss­stel­le Wal­ten­ho­fen und Au­to­bahn­kreuz All­gäuA 980
Zwi­schen An­schluss­stel­le Sau­er­lach und Au­to­bahn­kreuz Mün­chen-SüdA 995

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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