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Sind bei einem Fahrverbot Ausnahmen möglich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Lässt sich die Erziehungsmaßnahme umgehen?

In welchen Fällen sind beim Fahrverbot Ausnahmen möglich?
In welchen Fällen sind beim Fahrverbot Ausnahmen möglich?

Halten sicher Autofahrer nicht an die geltenden Verkehrsregeln, sieht der Bußgeldkatalog bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot vor. Dabei hat diese Maßnahme vor allem eine erzieherische Funktion und trifft so manch einen Führerscheininhaber deutlich härter als die Geldsanktion.

Doch sieht der Gesetzgeber beim Fahrverbot Ausnahmen vor, die es zum Beispiel ermöglichen, lediglich den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurückzulegen? Ist es unter Umständen möglich, den zeitweisen Führerscheinverlust nur auf bestimmte Fahrzeugklassen zu beschränken? Oder lässt sich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Ausnahmen vom Fahrverbot

Kann beim Fahrverbot eine Ausnahme für den Arbeitsweg erteilt werden?

Nein, ein erschwerter Arbeitsweg rechtfertigt beim Fahrverbot üblicherweise keine Ausnahmen. Als Ersttäter haben Sie allerdings die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots selbst zu bestimmen und können dieses zum Beispiel in Ihre Urlaubszeit legen.

Gelten Fahrverbote für alle Kfz?

Üblicherweise erstreckt sich ein Fahrverbot auf alle Kfz, unter bestimmten Umständen können allerdings einzelne Fahrzeugklassen ausgenommen werden. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

Ist es möglich, sich beim Fahrverbot eine Ausnahmegenehmigung zu erkaufen?

In Einzelfällen lässt sich ein Fahrverbot umgehen, indem Sie ein deutlich höheres Bußgeld bezahlen. Diese Option besteht allerdings nur, wenn die Folgen des Fahrverbotes aufgrund der besonderen Härte nicht zumutbar sind.  

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Wann sind beim Fahrverbot Ausnahmen möglich?

Sonderfälle beim Fahrverbot: Eine Ausnahme bei der Landwirtschaft kann das Führen von Traktoren erlauben.
Sonderfälle beim Fahrverbot: Eine Ausnahme bei der Landwirtschaft kann das Führen von Traktoren erlauben.

Damit ein Fahrverbot seiner erzieherischen Funktion gerecht wird und die betroffenen Personen dazu anregt, ihr Fahrverhalten zu überdenken, gewähren Behörden und Gerichte Ausnahmen nur in Einzelfällen.

So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen, wenn die Folgen dieses eine unzumutbare Härte darstellen. Als Gründe kommen dafür unter anderem eine Abhängigkeit vom Fahrzeug aufgrund von beruflichen Gründen oder einer schweren körperlichen Behinderung infrage. Bei einem längeren oder beschwerlicheren Weg zur Arbeit dürfen Verkehrssünder üblicherweise allerdings nicht auf eine Ausnahmeregelung hoffen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass die Gerichte als Ausgleich für das umgangene Fahrverbot stattdessen deutlich höhere Bußgelder verhängen.

Darüber hinaus sind beim Fahrverbot weitere Ausnahmen möglich. So können bestimmte Fahrzeugklassen ausgeschlossen werden. In der Praxis betrifft dies üblicherweise die die Klasse T und L, die vor allem für die Tätigkeit in der Landwirtschaft häufig unerlässlich sind. Möglich ist diese Ausnahmeregelung vor allem auch dadurch, dass von den entsprechenden Fahrzeugarten eine wesentlich geringere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Schließlich sind beispielsweise Traktoren bauartbedingt deutlich langsamer unterwegs.

Außerdem ist es in Ausnahmefällen möglich, auch das Fahren mit dem Mofa trotz Fahrverbot zu erlauben. Das geringere Gefahrenpotenzial beruht in diesem Fall vor allem auf dem deutlich geringen Gewicht des Fahrzeugs.

Wichtig! Damit überhaupt die Option besteht, beim Fahrverbot von Ausnahmen zu profitieren, müssen Sie fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Möglich ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bescheides. Ob in Ihrem individuellen Fall ein solches Vorgehen erfolgsversprechend ist, sollten Sie ggf. auch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. B, Ralf
    Am 20. Juni 2021 um 7:46

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bin auf der Autobahn geblitzt worden! A57 Richtung A52 Düsseldorf! In einer Kurve ist dort die Blitzanlage!
    Welcher Bussgeldkatalog gilt aktuell in NRW? Gilt noch die Regelung ab 40 km/h zu schnell ein Monat Fahrverbot? Aber nur wenn man 2 mal in 12 Monaten 26km/ h zu schnell war? Ich würde mich sehr um eine Info freuen! Wir bleiben in Kontakt!
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf B

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