Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt: Geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Allein gegen ein Fahrverbot vorgehen: Was muss ich wissen?

Sie wollen Ihr Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt? Rein rechtlich ist dies möglich.
Sie wollen Ihr Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt? Rein rechtlich ist dies möglich.

Ein Fahrverbot ist für einige Fahrer leichter zu verschmerzen als für andere. Wer aus beruflichen oder dringenden persönlichen Gründen auf das Fahren angewiesen ist, will eine solche Sanktion oft nicht akzeptieren. Tatsächlich gibt es mehrere Möglichkeiten im Verkehrsrecht, dagegen vorzugehen – empfehlenswert ist aber immer die Untersützung von einem Rechtsanwalt.

Sollte der Betroffene aber nicht über genug Geld verfügen, um einen Anwalt zu bezahlen und auch keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, fragen Sie sich vermutlich: Kann ich mein Fahrverbot umwandeln, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen? Das ist in der Tat möglich, da das Gesetz Sie nicht verpflichtet, für einen Einspruch rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen – zudem besteht die Möglichkeit, gegen einzelne Punkte des Bußgeldbescheids vorzugehen, welche nicht das Bußgeld, aber eben das Fahrverbot beeinflussen. Allerdings sollten Sie sich vorher genau über die richtige Vorgehensweise informieren.

FAQ: Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt

Kann ich ein Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt?

Um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, benötigen Sie keinen Anwalt – eine Rechtsberatung ist aber sinnvoll.

Wie kann ich ein Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt?

Sie können innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann lässt sich ein Fahrverbot umwandeln?

Ein Fahrverbot lässt sich umwandeln, wenn zum Beispiel Fehler im Bußgeldbescheid vorhanden sind oder das Fahrverbot eine besondere Härte darstellt.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Beim Einspruch Frist und Form wahren

Die gesetzlichen Regelungen zum Bußgeldverfahren sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verankert. Dazu gehören auch die Vorschriften zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. In § 67 OWiG steht geschrieben:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.

Sind diese Voraussetzungen nicht eingehalten, wird der Einspruch abgelehnt. Wollen Sie daher ein Fahrverbot umwandeln, ohne einen Anwalt zu konsultieren, sollten Sie sich in Ihrem Schreiben an folgendem Schema orientieren:

  • Ihre eigenen Kontaktdaten
  • Adressat ist die Behörde, die Ihnen den Bescheid zuschickte
  • “Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Aktenzeichen XY” als Betreff
  • Datum des Bußgeldbescheids
  • Aufzählung der gegen Sie verhängten Sanktionen
  • Begründung des Einspruchs
  • Ort, Datum und Unterschrift
Wollen Sie ein Fahrverbot umwandeln oder umgehen, ohne einen Anwalt zurate zu ziehen, kommt es aber auf die Begründung an. In einigen Fällen wird das Fahrverbot zu einem Bußgeld umgewandelt. Wenn Sie Ihre Unschuld beweisen können, sieht das Gericht i. d. R. von einem Fahrverbot komplett ab.

Möglichkeiten, das Fahrverbot abzuwenden

Wer ein Fahrverbot umgehen möchte, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen, sollte zunächst den Bußgeldbescheid prüfen.
Wer ein Fahrverbot umgehen möchte, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen, sollte zunächst den Bußgeldbescheid prüfen.

Können Sie es sich nicht leisten, den Führerschein abzugeben, sollten Sie sicherstellen, dass die Begründung für den Bußgeldbescheid nachvollziehbar und schlüssig ist. Im Idealfall stützen Sie diese mit Beweisen wie Unterlagen, Zeugenaussagen, Fotos etc.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über Ihre Optionen im Verkehrsrecht, wollen Sie ein Fahrverbot umwandeln oder abwenden, ohne einen Anwalt zu konsultieren:

  • Fehler im Bußgeldbescheid: Im Bußgeldbescheid gibt es fehlerhafte Angaben (ein Buchstabendreher reicht nicht aus!) oder er ist nicht vollständig gemäß § 66 OWiG. Auch ein Messfehler kann ein Grund sein. Im Idealfall sollten Sie diesen aber beweisen können z. B. indem Sie Akteneinsicht beantragen und sich mit den Unterlagen dem Verfahren gegen Sie vertraut machen.
  • Besondere Härte: Trifft ein Fahrverbot Sie mit besonderer Härte, könnte sich das Gericht womöglich zu einem Umwandeln des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld bewegen lassen. Ein solcher Einzelfall ließe sich evtl. damit begründen, dass Sie um Ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, wenn Sie nicht mehr fahren können, oder dass Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen. Wie Ihre Chancen tatsächlich stehen, können wir jedoch nicht bestimmen.
  • Andere Rechtsgüter ungefährdet: In einigen Fällen stimmten Gerichte einem Abwenden der gemäß dem Bußgeldkatalog verhängten Sanktion zu, wenn geschickt damit argumentiert wird, dass andere Verkehrsteilnehmer durch die Ordnungswidrigkeit nicht gefährdet wurden, etwa weil das Verkehrsaufkommen gering war. Förderlich wäre es hier, wenn Sie sich in der Vergangenheit – zumindest in den letzten 24 Monaten – nichts haben zuschulden kommen lassen. Diese Variante könnte jedoch schwer umzusetzen sein, wollen Sie das Fahrverbot umwandeln, ohne einen Anwalt mit der nötigen Erfahrung im Argumentieren vor Gericht hinzuzuziehen.
Übrigens: Droht ein Fahrverbot von einem Monat und Sie gelten als Ersttäter (wenn Sie in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot auferlegt bekommen haben), dann reicht es u. U. für Sie aus, dass Sie das Fahrverbot innerhalb einer viermonatigen Frist zu einem beliebigen Zeitpunkt abgegeben können.

Zu jeder Zeit gilt: Wenn Sie ein Fahrverbot umwandeln wollen, ohne einen Anwalt hinzuziehen, ist das zwar möglich. Allerdings haben Sie bessere Chancen, wenn Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Jenny
    Am 24. Oktober 2022 um 9:24

    Hallo,
    mir wurde ein rotlichtverstoß anhöhrungsbogen zugesendet. Beim ersten wurde ich als Täter ausgeschlossen. Samstag dagegen kam der zweite anhöhrungsbogen. Nun steht plötzlich eine Zeugin der bildauswertung da und mir wird der Verstoß zugeworfen.
    komme ich da irgendwie raus?

  2. Paul
    Am 27. Juni 2019 um 17:41

    Sehr hilfreich

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