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Das Fahrverbot verhindern: So kann das klappen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Strafe für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Fahrverbot verhindern?

Tram statt Auto? Um das Fahrverbot noch zu verhindern, muss schnell gehandelt werden.
Tram statt Auto? Um das Fahrverbot noch zu verhindern, muss schnell gehandelt werden.

Nach deutschem Verkehrsrecht kann eine Ordnungswidrigkeit, die im Straßenverkehr begangen wurde, nicht nur mit einem Bußgeld bestraft werden – auch ein Fahrverbot steht zur Debatte. Dieses ordnet die zuständige Behörde regelmäßig an, wenn für die Ordnungswidrigkeit auch mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.

Aber es kann auch schon zum Fahrverbot kommen, wenn Verkehrsteilnehmer wiederholt gegen eine Verkehrsregel verstoßen haben. Ist die Handlung bereits mit einem Fahrverbot bewehrt, so kann die Behörde dieses ggf. verlängern.

Für viele ist der Führerschein jedoch essentiell, beispielsweise auf dem Land oder für Berufskraftfahrer. Betroffene können das Fahrverbot unter Umständen verhindern. Wann ist dies möglich?

FAQ: Fahrverbot verhindern

Wie kann ich ein Fahrverbot verhindern?

Das geht nur, wenn Sie vor Gericht einen Härtefall geltend machen. Weitere Infos diesbezüglich erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Brauche ich einen Anwalt, um das Fahrverbot zu verhindern?

Da Sie ein Fahrverbot nur vor Gericht verhindern können, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, der mit Ihnen gemeinsam eine Strategie ausarbeitet.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Sind Sie Ersttäter, dürfen Sie sich nach Rechtskraft einen Zeitraum innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen. Bei Wiederholungstätern beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Um das Fahrverbot zu verhindern, ist ggf. ein Einspruch die richtige Wahl - ansonsten ist evtl. Schieben angesagt.
Um das Fahrverbot zu verhindern, ist ggf. ein Einspruch die richtige Wahl – ansonsten ist evtl. Schieben angesagt.

Nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhält der Halter des Wagens normalerweise einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen und erst im Anschluss einen Bußgeldbescheid. In diesem sind alle Angaben zum Tatvorwurf, den Beweismitteln und den angeordneten Maßnahmen zu finden.

Halter, die zum Tatzeitpunkt nicht gefahren sind, können bereits im Anhörungsbogen diese Tatsache angeben und so das Fahrverbot verhindern, das ansonsten vielleicht gegen sie verhängt würde. Dazu sollte der tatsächliche Fahrer benannt oder – bei nahen Verwandten – vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Fehler im Bußgeldverfahren

Ist der Halter jedoch der Fahrer gewesen, wird es schwieriger, das Fahrverbot zu verhindern. Hier kann es jedoch lohnend sein, den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen. Form- und Verfahrensfehler können ebenso Einspruchsgründe darstellen wie etwa Messfehler. An folgenden Punkten könnte zum Beispiel angesetzt werden:

  • Ist die Person durch das Blitzerfoto identifizierbar?
  • Sind alle nötigen Angaben im Bußgeldbescheid enthalten?
  • Sind die gemachten Angaben korrekt?
  • Könnten Messfehler vorliegen (fehlende Eichung der Geräte etc.)?
Um das Fahrverbot noch zu verhindern, ist jedoch zügiges Handeln angezeigt. Zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids wird dieser rechtskräftig. Danach ist kein Einspruch mehr möglich. Im Idealfall wenden Betroffene sich daher schnellstmöglich an einen Anwalt. Dieser kann nach Möglichkeit das Fahrverbot verhindern oder einen Musterbrief aufsetzen, mit dem der Klient selbst Einspruch einlegen kann.

Umwandlung in höhere Geldbuße

Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Das Verhindern ist so nur in Ausnahmefällen möglich.
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot: Das Verhindern ist so nur in Ausnahmefällen möglich.

Sind Bußgeldbescheid und Tatvorwurf korrekt, ist das Fahrverbot kaum zu verhindern. Lediglich in Ausnahmefällen kann eine Umwandlung in ein deutlich höheres Bußgeld erfolgen. Auch hierzu ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden – denn nur mit einer guten, stichhaltigen Begründung wird die Behörde überhaupt erwägen, das Fahrverbot umzuwandeln.

Normalerweise kommt diese Möglichkeit nur in Betracht, wenn

  • es sich um kein Alkohol- oder Drogendelikt handelt,
  • der Beschuldigte kein Wiederholungstäter ist und
  • bisher keine Punkte in Flensburg gegen ihn bestanden haben.
Als Wiederholungstäter gelten in diesem Zusammenhang Beschuldigte, gegen die in den letzten zwei Jahren bereits schon einmal ein Fahrverbot nicht zu verhindern war und vollstreckt wurde. Für sie bestehen weitere Einschränkungen. So wird das Fahrverbot bereits mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam, während Ersttäter meist innerhalb einer viermonatigen Frist wählen können, wann genau sie ihr Fahrverbot antreten wollen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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