Das Fahrverbot verhindern: So kann das klappen
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Strafe für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Fahrverbot verhindern?
Nach deutschem Verkehrsrecht kann eine Ordnungswidrigkeit, die im Straßenverkehr begangen wurde, nicht nur mit einem Bußgeld bestraft werden – auch ein Fahrverbot steht zur Debatte. Dieses ordnet die zuständige Behörde regelmäßig an, wenn für die Ordnungswidrigkeit auch mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.
Aber es kann auch schon zum Fahrverbot kommen, wenn Verkehrsteilnehmer wiederholt gegen eine Verkehrsregel verstoßen haben. Ist die Handlung bereits mit einem Fahrverbot bewehrt, so kann die Behörde dieses ggf. verlängern.
Für viele ist der Führerschein jedoch essentiell, beispielsweise auf dem Land oder für Berufskraftfahrer. Betroffene können das Fahrverbot unter Umständen verhindern. Wann ist dies möglich?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot verhindern
Das geht nur, wenn Sie vor Gericht einen Härtefall geltend machen. Weitere Infos diesbezüglich erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Da Sie ein Fahrverbot nur vor Gericht verhindern können, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, der mit Ihnen gemeinsam eine Strategie ausarbeitet.
Sind Sie Ersttäter, dürfen Sie sich nach Rechtskraft einen Zeitraum innerhalb der nächsten vier Monate aussuchen. Bei Wiederholungstätern beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft.
Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhält der Halter des Wagens normalerweise einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen und erst im Anschluss einen Bußgeldbescheid. In diesem sind alle Angaben zum Tatvorwurf, den Beweismitteln und den angeordneten Maßnahmen zu finden.
Halter, die zum Tatzeitpunkt nicht gefahren sind, können bereits im Anhörungsbogen diese Tatsache angeben und so das Fahrverbot verhindern, das ansonsten vielleicht gegen sie verhängt würde. Dazu sollte der tatsächliche Fahrer benannt oder – bei nahen Verwandten – vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Fehler im Bußgeldverfahren
Ist der Halter jedoch der Fahrer gewesen, wird es schwieriger, das Fahrverbot zu verhindern. Hier kann es jedoch lohnend sein, den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen. Form- und Verfahrensfehler können ebenso Einspruchsgründe darstellen wie etwa Messfehler. An folgenden Punkten könnte zum Beispiel angesetzt werden:
- Ist die Person durch das Blitzerfoto identifizierbar?
- Sind alle nötigen Angaben im Bußgeldbescheid enthalten?
- Sind die gemachten Angaben korrekt?
- Könnten Messfehler vorliegen (fehlende Eichung der Geräte etc.)?
Umwandlung in höhere Geldbuße
Sind Bußgeldbescheid und Tatvorwurf korrekt, ist das Fahrverbot kaum zu verhindern. Lediglich in Ausnahmefällen kann eine Umwandlung in ein deutlich höheres Bußgeld erfolgen. Auch hierzu ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden – denn nur mit einer guten, stichhaltigen Begründung wird die Behörde überhaupt erwägen, das Fahrverbot umzuwandeln.
Normalerweise kommt diese Möglichkeit nur in Betracht, wenn
- es sich um kein Alkohol- oder Drogendelikt handelt,
- der Beschuldigte kein Wiederholungstäter ist und
- bisher keine Punkte in Flensburg gegen ihn bestanden haben.