Fahrverbot: Wann ein Härtefall vorliegt und was Sie tun können
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Welche Möglichkeiten Sie in einem Härtefall in puncto Fahrverbot haben
Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis gehört das Fahrverbot zu den härtesten Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für auffällig gewordene Kraftfahrer in petto hat.
Gerade, wenn der betroffene Autofahrer aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist, fällt er aus allen Wolken, wenn plötzlich ein Fahrverbot im Raum steht.
Einige würden alles dafür tun, um weiterhin Auto fahren zu dürfen. Doch ist es überhaupt möglich, dass Gerichte von einem Fahrverbot absehen? Wann handelt es sich im Verkehrsrecht beim Fahrverbot um einen Härtefall? Kann ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden?
Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Härtefall beim Fahrverbot
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder diesen zur Pflege von Angehörigen benötigen.
Liegt ein Härtefall vor, kann das Fahrverbot ggf. in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.
Dies ist nur im Rahmen einer Verhandlung vor Gericht möglich. Diesbezüglich empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
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In einem Härtefall das Fahrverbot umgehen?
In einem sogenannten Härtefall kann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absehen. Es gilt dabei, vor Gericht zu beweisen, dass es sich um „unzumutbare Härte“ handelt. Steht beispielsweise die berufliche oder wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel, wäre dies der Fall.
Folgende Punkte können Ihnen jedoch in die Quere kommen, wenn Sie das Fahrverbot wegen einem Härtefall umgehen möchten:
- Sie haben wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
- Sie haben sich ein Vergehen mit Alkohol oder Drogen am Steuer zuschulden kommen lassen.
- Sie haben bereits einige Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto angesammelt.
Was muss sonst beachtet werden?
Um dem Gericht glaubhaft beweisen zu können, dass es sich bei einem Fahrverbot um “unzumutbare Härte” handeln würde, sollten Sie sich in der Regel die Hilfe eines Anwaltes zusichern lassen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Einige Gerichte verlangen außerdem eine Aussage bzw. Stellungsnahme vom Arbeitgeber des Verkehrssünders, um einschätzen zu können, dass es sich wirklich um „unzumutbare Härte“ handelt, etwa weil sonst die Kündigung droht.
In folgenden Fällen entschied das zuständige Gericht, von einem Fahrverbot abzusehen:
- bei einem Selbstständigen, der mit Fahrzeugteilen handelte und aus finanziellen Gründen keinen weiteren Fahrer einstellen konnte.
- bei einem Geschäftsführer, der jeden Tag ungefähr 500 Kilometer zurücklegen musste, um seinen Geschäften nachzugehen.
- bei einem Steuerberater, der sich selbstständig gemacht hatte und ohne die auswärtigen Termine bei Mandanten seine Tätigkeit nicht weiter hätte ausüben können.
Fällt die Entscheidung positiv für den betroffenen Kraftfahrer aus und das Fahrverbot wird als Härtefall anerkannt, verläuft es meist so, dass das Bußgeld verdoppelt oder verdreifacht wird.