Trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren: Welche Folgen hat das?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Der Arbeitsweg ist nicht vom Fahrverbot ausgenommen
Verstoßen Sie als Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, müssen Sie sich wohl oder übel auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, wie z. B. ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg, einstellen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann Ihnen auch ein Fahrverbot aufgebrummt werden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Führerschein für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten abgeben und dürfen in dieser Zeit nicht fahren.
Dies stellt vor allem Fahrer, die beruflich auf ihren „Lappen“ angewiesen sind, vor ein großes Problem. Denn wie sollen sie ihren Beruf ausüben, wenn sie ihren Arbeitsort erst gar nicht erreichen können oder wenn sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein Kraftfahrzeug benötigen? Welche Folgen drohen können, wenn Sie als Autofahrer trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren und welche Alternativen es gibt, um diese Konsequenzen zu vermeiden, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren
Bei einem Fahrverbot stellt der Arbeitsweg keine Ausnahme dar. Daher handelt es sich auch in einem solchen Fall um Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit um eine Straftat. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann daraufhin eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden.
Gelten Sie als Ersttäter, da Sie sich in den vergangenen zwei Jahren keinen Verkehrsverstoß geleistet haben, können Sie innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst entscheiden, wann Sie das Fahrverbot antreten. In diesem Fall können Sie beispielsweise Urlaub nehmen oder mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie von zu Hause arbeiten, um gar nicht erst in Versuchung zu geraten, trotz Fahrverbot zur Arbeit zu fahren. Mussten Sie hingegen in den letzten zwei Jahren bereits ein solches Verbot absitzen, werden Sie als Wiederholungstäter angesehen und müssen Ihren Führerschein an dem Datum abgeben, das im Bußgeldbescheid vermerkt ist.
Wäre ein Fahrverbot in Ihrem Fall unzumutbar, z. B. weil Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel steht, kann es sich um einen sogenannten Härtefall handeln. Können Sie einen solchen vor Gericht nachweisen, besteht die Möglichkeit, das Verbot zu umgehen und es in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Dies wird jedoch stets je nach Einzelfall entschieden.
Wenn Sie bei einem Fahrverbot trotzdem zur Arbeit fahren
Grundsätzlich gibt es bei einem Fahrverbot keine Ausnahme, um den Arbeitsweg zu bestreiten. Daher ist es in Bezug auf die drohenden Konsequenzen unerheblich, ob Sie in Ihrer Freizeit Fahrten mit dem Kfz unternehmen oder trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren bzw. von dort wieder nach Hause.
In allen drei Fällen begehen Sie eine Straftat, weshalb das Ganze nicht mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg erledigt ist. Vielmehr müssen Sie sich laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr einstellen. Es ist daher keine gute Idee, trotz Fahrverbot zu fahren.
Trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren: Welche Alternativen gibt es?
Damit Sie gar nicht erst in Versuchung geraten, trotz Fahrverbot zur Arbeit zu fahren, haben wir Ihnen im Folgenden einige Alternativen aufgelistet. Bedenken Sie jedoch, dass es dabei stets auf die individuellen Umstände des Falls ankommt und möglicherweise nicht jede Option für Sie infrage kommt:
- Sofern Sie als Ersttäter gelten, also in den letzten zwei Jahren nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, haben Sie das Recht dazu, innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst zu bestimmen, wann Sie das Fahrverbot antreten. In diesem Fall können Sie sich für die Zeit des Verbots Urlaub nehmen oder mit Ihrem Chef vereinbaren, dass Sie von zu Hause arbeiten, sofern Ihre Tätigkeit dies zulässt. Auch wenn dies eine Umstellung bedeutet, würden Sie dadurch zumindest nicht auf den Gedanken kommen, trotz Fahrverbot zur Arbeit zu fahren.
- Würde ein Fahrverbot Ihre berufliche Existenz gefährden, kann ein sogenannter „Härtefall“ vorliegen. Wenn Sie ein solches Verbot unverhältnismäßig hart treffen würde und Sie dies vor Gericht nachweisen können, haben Sie gegebenenfalls die Option, das Fahrverbot zu umgehen. Stattdessen müssten Sie dann eine höhere Geldstrafe zahlen.
Wichtig: Vor allem Letzteres ist relativ schwer zu bewerkstelligen und in der Regel nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich. Das Gericht wird in der Regel bei seiner Entscheidung zudem überprüfen, ob Sie nicht während des Fahrverbots Urlaub nehmen, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder auf eine Fahrgemeinschaft zurückgreifen könnten. Sind Sie in der Vergangenheit bereits häufiger auffällig geworden, ist es besonders schwer bis unmöglich, ein solches Verbot zu umgehen. Dennoch ist es empfehlenswerter, sich an einen Anwalt zu wenden und die jeweiligen Möglichkeiten mit ihm zu besprechen, anstatt trotz Fahrverbot zur Arbeit zu fahren und sich strafbar zu machen.