Menü

Fahrverbot vorbei: Wann gibt’s den Führerschein zurück?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein bis drei Monate lang nicht Auto fahren: Für viele eine schwere Probe

Wann bekommen Sie nach dem Fahrverbot den Führerschein zurück?
Wann bekommen Sie nach dem Fahrverbot den Führerschein zurück?

Alle Teilnehmer im Straßenverkehr müssen sich an gewisse Regeln halten. So soll gewährleistet werden, dass alle sicher ans Ziel kommen. Verstößt ein Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer gegen die gesetzlichen Vorgaben, muss er mit Sanktionen rechnen.

In der Regel müssen Sie bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zumindest mit einem Bußgeld rechnen. Bei schwereren Verstößen können zusätzlich Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Bei Letzterem handelt es sich um eine sogenannte Fahrerlaubnismaßnahme.

Der Betroffene muss seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben und darf währenddessen kein Kraftfahrzeug führen. Doch wie lange dauert ein Fahrverbot und wann gibt’s den Führerschein genau zurück?

FAQ: Führerschein zurück nach einem Fahrverbot

Wann erhalte ich den Führerschein zurück nach einem Fahrverbot?

Sie erhalten den Führerschein zurück, wenn die Dauer des Fahrverbots vorbei ist. Eine Neubeantragung ist nicht notwendig.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot ein bis drei Monate dauern. Bei Straftaten kann ein Fahrverbot ein bis sechs Monate lang sein.

Wann darf ich wieder Autofahren?

Ein Fahrzeug dürfen Sie erst dann wieder im Straßenverkehr führen, wenn die Dauer des Fahrverbots abgelaufen ist. Erhalten Sie den Führerschein vor Ablauf des Fahrverbots zurück, dürfen Sie nicht fahren.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate. Die Dauer hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab. Hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: Waren Sie innerorts 31 km/h zu schnell unterwegs, müssen sie den Führerschein einen Monat lang abgeben. Haben Sie eine Ampel überfahren, die schon länger als eine Sekunde rot geleuchtet hat, dauert das Fahrverbot zwei Monate. Sind Sie zum zweiten Mal mit 0,5 Promille oder mehr gefahren, ist ein Fahrverbot von drei Monaten zu erwarten.

Doch wie lang ist ein Monat in diesem Zusammenhang eigentlich genau? Sind Wochen oder Tage von Bedeutung? Schließlich ist dies beim Fahrverbot dahingehend wichtig, wann Sie den Führerschein zurück erhalten. Zu beachten ist hierbei § 37 Abs. 4 der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). Dieser besagt Folgendes:

Der Tag ist zu 24 Stunden, die Woche zu sieben Tagen, der Monat und das Jahr sind nach der Kalenderzeit zu berechnen. Demgemäß ist bei der Berechnung nach Monaten oder Jahren bis zu dem Tage zu rechnen, der durch seine Zahl dem Anfangstage entspricht. Fehlt dieser Tag in dem maßgebenden Monat, so tritt an seine Stelle dessen letzter Tag.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben? Sind Sie Ersttäter, können Sie einen Termin innerhalb der folgenden vier Monate wählen. Für Wiederholungstäter – das sind Fahrer, welche bereits innerhalb der letzten zwei Jahre ein Fahrverbot absitzen mussten – gelten jedoch strengere Regeln. Sie müssen den Führerschein in der Regel bereits ab Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung bei der zuständigen Behörde abgeben.

Ab wann dürfen Sie wieder Auto fahren?

Fahrverbot: Wann Sie den Führerschein zurück erhalten, hängt von der kalendarischen Einteilung ab.
Fahrverbot: Wann Sie den Führerschein zurück erhalten, hängt von der kalendarischen Einteilung ab.

Da das Fahrverbot in Monaten angegeben wird, ist also die kalendarische Einteilung von Bedeutung. Wann Sie den Führerschein nach einem Fahrverbot zurück erhalten, variiert daher je nach dem betreffenden Monat. Geben Sie ihren Führerschein für ein einmonatiges Fahrverbot im Januar ab, dann müssen Sie 31 Tage aufs Auto verzichten. Im Februar wären es lediglich 28 bzw. 29 Tage.

Ein Beispiel: Sie treten am 3. Mai das Fahrverbot an. Wann gibt’s den Führerschein zurück? Sie dürfen ab dem 3. Juni wieder fahren. Das Fahrverbot dauert damit 31 Tage.

Beachten Sie Folgendes: In der Regel schickt Ihnen die zuständige Behörde den Führerschein zu, wenn das Fahrverbot endet. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie dann wieder fahrend dürfen. Häufig erfolgt die Versendung durch die Behörde nämlich schon etwas früher. Sie müssen abwarten, bis das Fahrverbot tatsächlich vorbei ist. Ansonsten fahren Sie ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,37 von 5)
Fahrverbot vorbei: Wann gibt’s den Führerschein zurück?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

12 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Karen
    Am 26. Juni 2023 um 2:09

    Hallo
    Mein Mann hat seinen Führerschein vor 8jahren abgeben müssen. Er war Selbstständiger LKW Fahrer und es wurde festgestellt dass er überladen war und andere sachen. Er bekam ein Fahrverbot und eine Geldstrafe. Kann er den Führerschein nach so langer zeit wieder bekommen? An welche Stelle muss man sich wenden um zu erfahren welche Auflagen und Unterlagen man erbringen muss?

  2. Unknown41
    Am 25. Februar 2023 um 16:24

    Hallo
    Sitze gerade mein 1 monatiges Fahrverbot ab.
    Auf stehen schreiben wann ich wieder fahren darf steht 8.3 um 24 Uhr…das heißt?
    Ich darf am 8.3 wieder fahren oder erst am 9.🤷‍♂️

    • Nati
      Am 29. Februar 2024 um 13:13

      Am 08.03. um 24 Uhr heisst am 09.03.

  3. Said
    Am 3. Juli 2021 um 14:19

    Schönen Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage.
    Ich habe am 05.06.2021 für einen Monat meinen Führerschein abgegeben.
    Meinen Führerschein habe ich am 03.07.2021 wieder zurück bekommen.

    Im Brief steht,, ich weise darauf hin, dass sie vor ablauf des fahrverbotes am 07.07.2021 kein Kraftfahrzeug führen dürfen“.
    Meine Frage ist.
    darf ich offiziel am 07.07.2021 wieder fahren , oder erst wenn der 07.07.2021 endet, sprich am 08.07.2021 wieder fahren.
    Ich verstehe diesen Satz auf dem Brief nicht wirklich.

    Mit freundlichen Grüßen
    said

  4. Daniel L
    Am 17. Oktober 2020 um 20:23

    Hallo!
    Ich hatte 1 Monat Fahrverbot (30er Zone übersehen und mit 63 geblitzt worden), darf seit 16.10. 0:00 Uhr wieder fahren.
    Bis jetzt habe ich aber meinen Führerschein nicht zurück bekommen.
    Habe Mail an Bussgeldstelle geschickt und nachgefragt.
    Darf ich jetzt trotzdem schon fahren, obwohl Führerschein nicht zurück?
    Grüße

  5. Sven
    Am 12. September 2020 um 9:20

    Hätte eigentlich gestern mein Führerschein wueder bekommen müssen er ist aber nicht angekommen darf ab heute wieder fahren was kann ich jetzt tun ?Kann ich fahren mit dem Brief den ich bekommen wo drine steht das ich wieder ab den 12.9 fahren darf .Würde mich über eine Kommentar dazu sehr freuen

  6. Peter
    Am 23. April 2020 um 18:51

    Nach einmonatigen Fahrverbot und abgelaufener Sperrfrist ,sagt die zusständige Sachbeabeiterinn im Landratsamt ” erst wider fahren wenn der Führerschein zugeschickt wurde ” mit der Entschuldigung das die Kolleginn es übersehen habe, und man könne rechtlich dagegen vorgehen. Das ist nun 3 Wochen her…… Laut ihr mache ich mich Strafbar!!!

  7. Casim
    Am 30. März 2020 um 16:56

    Hallo ! Ich habe mein Führerschein am 09.12.2019 abgegeben wegen Alkohol. Es ist einen Straftat Gerichtsverhandlung war am 21.01.2020 da haben die entschieden dass ich 8 Monaten Fahrverbot kriege.. bis jetzt ist alles klar. Aber später habe ich von Strassenverkehrsamt Brief bekommen da steht es dass ich mein führerschein neu beantragen muss erstehilfe machen muss .. dass habe ich auch noch verstanden aber was ich nicht verstanden habe ich würde mein führerschein frühsten am 22.09.2020 bekommen..ich dachte diese 8 Monaten sind am 10.08.2020 rum.. haben die (strassenverkehrsamt) da irgendwie nicht falsch gerechnet? Warscheinlich haben die ab Gerichtsverhandlung gerechnet oder? Wenn ja meine Frage ist , ist es nicht ab Entzug des Führerschein?

  8. Dieter S.
    Am 3. März 2020 um 15:18

    Habe meinen Führerschein am 26.02.2020 für ein einmonatiges Fahrverbot an den Landkreis Helmstedt per Einschreiben mit postalischer Anschrift ( nicht Postfach) gesendet. Die DP hatte im Tracking mitgeteilt, das das Einschreiben am 28.02.2020 im Postfach der Behörde abgelegt wurde. Heute am 3.03.2020 bekomme ich die Nachricht das das Einschreiben von der Behörde empfangen wurde. Dadurch das jetzt die Tage des März mit 31 Tagen zählt + der Verspätung 29.02.-03.03.2020 ergibt sich ein durch die Behörde verlängertes Verbot von 6 Tagen. Dürfen die das oder ist die Behörde nicht verpflichtet das Fahrverbot auf die verordneten Monat zubeschränken und substantielle Verlängerung auszuschließen?
    Grüße

  9. Sergii
    Am 10. September 2019 um 13:17

    Hallo.
    Ich habe Fahrverbot 1 Monat wegen Rote Licht gehabt .Ich habe meine litauische Furerschein abgegeben.Fahrverbot ist abgelaufen aber Furerschein ich habe nicht beckommen zuruck.Was soll ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:55

      Hallo Sergii,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. simon
    Am 4. September 2019 um 14:22

    Bekomme ich den Führerschein bei Abgabe von 4 Wochen zugeschickt.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.