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Fahrverbot umgehen: Saß ein anderer Fahrer am Steuer?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Irrtümlich einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen? Einen anderen Fahrer können Sie angeben, wenn Sie Einspruch einlegen.
Irrtümlich einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen? Einen anderen Fahrer können Sie angeben, wenn Sie Einspruch einlegen.

Fahrverbot erhalten: Was, wenn ein anderer das Fahrzeug lenkte?

Ein Fahrverbot ist die drastischste Sanktion, die der Bußgeldkatalog wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängen kann. Häufig schränkt es den Fahrer akut in seinem alltäglichen Leben ein. Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie selbst die Tat gar nicht begangen haben, sondern Ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt verliehen hatten.

Können Sie ein Fahrverbot umgehen, weil ein anderer Fahrer für den Verstoß verantwortlich war? Das ist in der Tat möglich, da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt und nicht die Halterhaftung – die Behörde muss sichergehen, dass die verkehrsrechtlichen Konsequenzen dem tatsächlichen Fahrer auferlegt werden.

FAQ: Fahrverbot umgehen bei anderem Fahrer

Kann ich ein Fahrverbot umgehen, wenn ein anderer Fahrer verantwortlich ist?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Der Fahrer, der für den Verstoß verantwortlich ist, erhält das Fahrverbot.

Wie kann ich das Fahrverbot umgehen, wenn ich nicht der Fahrer war?

Sie können im Anhörungsbogen angeben, dass Sie nicht gefahren sind und auch den Namen des tatsächlichen Fahrers nennen. Sie können auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Was passiert, wenn ich einen anderen Fahrer angebe, aber selbst gefahren bin?

Geben Sie fälschlicherweise einen anderen Fahrer an, ist gegebenenfalls der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt. Es kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.

Option 1: Beim Anhörungsbogen Ihre Möglichkeiten wahrnehmen

Wurde eine Ordnungswidrigkeit registriert, wird zunächst ein Anhörungsbogen versendet. Dieser soll dem mutmaßlichen Täter die Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. Zwar ist das Ausfüllen und Zurücksenden des Bogens nicht verpflichtend (es sei denn, Sie müssen die Angaben zur Person ausfüllen bzw. korrigieren), aber für Beschuldigte, die zum Tatzeitpunkt nicht hinter dem Steuer saßen, tut sich damit eine Gelegenheit auf.

Diese können an dieser Stelle der Behörde mitteilen, dass sie nicht selbst fuhren. Wollen Sie das Fahrverbot umgehen, weil ein anderer Fahrer auf dem Fahrersitz saß, dann sollten Sie im Anhörungsbogen auch dessen Namen angeben.

Option 2: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Haben Sie die Frist zur Beantwortung des Bogens verpasst, wird in der Regel ein Bußgeldbescheid versandt. In diesem Fall können Sie nicht einfach mehr bei der Behörde den Irrtum aufklären und so das Fahrverbot umgehen, weil ein anderer Fahrer verantwortlich ist. Stattdessen müssen Sie form– und fristgerecht Einspruch gegen die verhängten Sanktionen einlegen.

Dazu heißt es in § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG):

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.

Auch hier können Sie angeben, dass ein anderer Fahrer für den Verstoß verantwortlich ist. Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist es immer förderlich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Sie hinsichtlich der Formulierung des Schreibens und Ihrer Chancen beraten. Sollte es zu einem Verfahren vor Gericht kommen, kann er Sie vertreten.

Sollten Sie das Fahrverbot abwenden oder umwandeln wollen, obwohl Sie schuldig sind, etwa weil dies eine für Sie untragbare Einschränkung bedeuten würde, kann Ihnen ein Rechtsanwalt ebenfalls weiterhelfen. Allerdings sind die Chancen auch abhängig von der Ursache für den Verstoß. So kann eine geschickte Argumentation wegen Augenblicksversagen bessere Chancen haben als mutwillige Missachtung der Verkehrsregeln.

Keine Option: fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben

Geblitzt: Fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben, um das Fahrverbot abzuwenden, ist strafbar.
Geblitzt: Fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben, um das Fahrverbot abzuwenden, ist strafbar.

Sie wollen das Fahrverbot umgehen, ein anderer Fahrer saß aber gar nicht hinter dem Steuer? Auf gar keinen Fall sollten Sie jemand anderen angeben – auch nicht, wenn Sie dies mit der Person abgesprochen haben und diese bereitwillig die Sanktionen auf sich nimmt, etwa ein Verwandter, der Ihnen helfen möchte oder ein Fremder, der von Ihnen für die Fahrverbot-Übernahme bezahlt wird.

Die Behörde kann den Namen in der Datenbank eingeben und das Führerscheinfoto desjenigen einsehen. Werden hier deutliche Abweichungen zum Blitzerfoto sichtbar, wird die Lüge aufgedeckt.

Haben die ermittelnden Beamten den Verdacht, dass Sie lügen, kann ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Wird der Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) als erfüllt angesehen, müssen Sie mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Achtung: Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie ein Führerscheinentzug. Letzteres bedeutet für Sie das Einbüßen der Fahrerlaubnis für mind. sechs Monate. Um sie wiederzuerlangen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Ein Fahrverbot stattdessen dauert längstens drei Monate. Den Führerschein bekommen Sie im Anschluss anstandslos wieder ausgehändigt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Birgit B
    Am 9. Dezember 2021 um 14:22

    Guten Tag,
    meine Tochter wurde geblitzt, als sie eine rote Ampel überfuhr.
    Der Wagen ist auf den Namen meines Mannes zugelassen.
    Den Behörden ist klar, dass er nicht der Fahrer ist.
    Ich als ihre Mutter überlege, dass mein Name im Zeugenfragebogen angegeben wird, da meiner Tochter
    in der Probezeit härtere Sanktionen drohen.
    Meine Frage daher: wird bei Zahlung der Strafe mein Passbild mit dem Blitzerfoto meiner Tochter
    verglichen? Ich würde auch die doppelte Summe zahlen, damit die Behörden nicht meinen
    Führerschein bekommen und damit das Foto sehen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

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