Vom Fahrverbot freikaufen: Ist das möglich?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wenn Sie nicht auf den Führerschein verzichten können
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden je nach Schwere unterschiedlich hart sanktioniert. Während geringfügige Regelmissachtungen in aller Regel nur eine Geldbuße nach sich ziehen, gehen schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten auch schon einmal mit einem Fahrverbot einher.
Dabei handelt es sich um einen temporären Entzug vom Führerschein, der bis zu drei Monate andauern kann. Für Betroffene bedeutet das nicht selten eine große Einschränkung, sind viele doch auf ihr Kraftfahrzeug im Alltag angewiesen.
Können Sie sich dann einfach vom Fahrverbot freikaufen? Bis wann können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Vom Fahrverbot freikaufen
Sie können sich nicht von einem Fahrverbot freikaufen. Allerdings ist es unter Umständen möglich, dass der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird. Diese Option besteht allerdings nicht in jedem Fall.
Wollen Sie sich von 1 Monat Fahrverbot freikaufen, indem Sie ein höheres Bußgeld stattdessen anstreben, müssen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und auf einen Härtefall plädieren. Im Rahmen einer Verhandlung vor Gericht wird dann geklärt, ob dies wirklich der Fall ist.
Ob ein Härtefall bezogen auf das Fahrverbot vorliegt, wird von einem Richter im Einzelfall beurteilt. Eine besondere Härte kann gegeben sein, wenn dem Verkehrssünder durch den temporären Verlust der Fahrerlaubnis eine Kündigung droht oder dieser auf sein Kfz angewiesen ist, um Angehörige zu versorgen bzw. zu pflegen.
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Wann wird ein Fahrverbot ausgesprochen?
Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden, können grundsätzlich durch drei verschiedene Maßnahmen sanktioniert werden: die Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Letzteres wird bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen. Der Temposünder muss dann für mindestens einen Monat den Führerschein in amtliche Verwahrung geben und darf für diesen Zeitraum keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Gut zu wissen: Das Fahrverbot soll eine erzieherische Wirkung erzielen. Durch den Verzicht auf das Kraftfahrzeug soll der Verkehrssünder dazu verleitet werden, das eigene Fehlverhalten zu überdenken. Im optimalen Fall zieht er daraus seine Schlüsse und hält sich fortan an die Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO).
Können Sie sich vom Fahrverbot freikaufen?
Landet ein Bußgeldbescheid inklusive der Anordnung eines Fahrverbots im Briefkasten, ist der Schreck zunächst einmal meist groß. Bei einigen Betroffenen kommen dann sogar Sorgen um die berufliche Existenz auf, wenn sie auf das Fahrzeug angewiesen sind.
Da kommt die Frage auf, ob Sie sich vom Fahrverbot freikaufen können. Grundsätzlich ist diese Option nicht vorgesehen. Allerdings gibt es einen Weg, über welchen Sie das Fahrverbot eventuell umgehen können.
In einem Härtefall ist es nämlich möglich, dass das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird. Somit würden Sie sich quasi vom Fahrverbot freikaufen. In den nachfolgenden Absätzen erklären wir, welche Schritte Sie einleiten sollten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot einlegen
Wollen Sie sich vom Fahrverbot freikaufen, dieses also in ein höheres Bußgeld umwandeln lassen, müssen Sie zunächst einmal einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie maximal zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens Zeit.
Der Einspruch muss schriftlich an die Bußgeldstelle geschickt werden. Als Begründung sollten Sie angeben, dass ein Fahrverbot in Ihrem Fall eine besondere Härte bedeuten würde. Die Bußgeldstelle wird den Fall dann erneut prüfen.
Natürlich können Sie auch einen Einspruch einlegen, wenn Sie die Sanktionen für nicht gerechtfertigt halten. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Blitzer können nämlich Messfehler auftreten, welche das Messergebnis ungültig machen.
Wichtig: Halten Sie sich nicht an die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, werden die Sanktionen rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie das Fahrverbot in diesem Fall nicht mehr abwenden können. Daher empfiehlt es sich, Ihr Schreiben als Einschreiben zu verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie den Einspruch fristgerecht eingelegt haben.
Freikaufen bei Fahrverbot: Ein Richter entscheidet im Einzelfall
Wollen Sie sich vom Fahrverbot freikaufen und haben einen entsprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, wird der Fall im Anschluss in aller Regel vor Gericht verhandelt, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung bleibt. Der Richter versucht dann herauszufinden, ob ein Fahrverbot tatsächlich eine besondere Härte bedeutet.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie vor Gericht vertreten und eine Argumentation ausarbeiten, um das Gericht davon zu überzeugen, dass bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
Haben Sie Erfolg, wird das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt. Dies ist allerdings in der Regel nur möglich, wenn Sie als Ersttäter gelten. Wurde in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen, gelten Sie als Wiederholungstäter. Dann besteht die Option, dass Sie sich vom Fahrverbot freikaufen, in der Regel nicht mehr.
Interessant: Sind Sie Ersttäter, müssen Sie das Fahrverbot nicht sofort nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten. Sie können innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten selbst einen Termin auswählen, an welchem Sie Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben.
Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?
Wie bereits erwähnt, ist es nur möglich, dass Sie sich vom Fahrverbot freikaufen, wenn ein Härtefall vorliegt. Denn eigentlich soll der temporäre Verzicht auf die Fahrerlaubnis einen erzieherischen Effekt erzielen.
Doch wann genau kann ein solcher Härtefall eigentlich vorliegen? Dieser kann beispielsweise gegeben sein, wenn die berufliche Existenz von der Fahrerlaubnis abhängt und ein Fahrverbot zum Verlust des Arbeitsplatzes führen würde.
Allerdings ist diese Begründung rechtlich umstritten, da der Verkehrsteilnehmer sich der Wichtigkeit seines Führerscheins eigentlich bewusst sein müsste und ihn das entsprechend von Regelmissachtungen abhalten sollte.
Ein weiteres Argument, welches für einen Härtefall sprechen kann, ist, dass der Betroffene auf sein Fahrzeug zur Betreuung bzw. Pflege von Angehörigen angewiesen ist.
Gut zu wissen: Können Sie vor Gericht nachweisen, dass es sich bei der Regelmissachtung um ein Augenblicksversagen und somit nicht um eine grobe Fahrlässigkeit handelt, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden.
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