
Fahrverbot – Wann es verhängt wird und wie es umgangen werden kann
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023
Der Ratgeber zum Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Krankheiten
Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die im Bußgeldkatalog verzeichnet sind. Je nach Schwere eines Delikts kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Jedoch ist das in der Regel nur bei besonders schweren Vergehen der Fall, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs stark beeinflussen.
Geblitzt! Wann droht ein Fahrverbot?
Wann Fahrverbote erfolgen ist je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die nach geltendem Bußgeldkatalog verhängt werden kann. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde angeben. Sie erhalten Ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück.
Ein Fahrverbot wird im Gegensatz zu einem Führerscheinentzug normalerweise für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten angeordnet.
Ein Fahrverbot kann bei verschiedenen Verstößen gegen die StVO drohen: bei einem Rotlicht- oder Tempoverstoß, bei Alkohol und Drogen am Steuer oder bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes.
Sind Sie Ersttäter können Sie den Termin, an welchem Sie das Fahrverbot antreten, innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach der Rechtskraft des Bescheids selbst festlegen.
Es ist nur in wenigen Fällen möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Die Entscheidung trifft stets ein Richter im Einzelfall. Dieser muss dann beurteilen, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht.
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Wann genau liegt bei einem Fahrverbot ein Härtefall vor? Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Fahrverbot umgehen und es aufgrund von "unzumutbarer Härte" in eine Geldstrafe umwandeln möchten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...
Ein Fahrverbot kann eine schwierige Angelegenheit für jeden Kraftfahrer sein. Ist es möglich, dass der Füherschein eventuell gar nicht abgegeben werden muss, trotz der Strafe? Unter welchen Voraussetzungen Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein dennoch nicht abgeben müssen, können Sie im neunen Ratgeber zum Thema nachlesen. » Weiterlesen...
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Nach einem Bußgeldbescheid und einem Fahrverbot, fragen sich viele wann Sie dieses antreten müssen. Ein Fahrverbot kann unter Umständen verschoben werden. Wann und für wen dies möglich ist, erfahren Sie im neuen Ratgeber. » Weiterlesen...
Wurde in einem Bußgeldverfahren ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt, kann dieses unter Umständen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Für welche Autofahrer dies gilt und wie dies veranlasst werden kann, erfahren Sie im neuen Ratgeber. » Weiterlesen...
Wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein Fahrverbot verhängt, muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wo Sie Ihren Führerschein abgeben können und wer die Verwahrung übernimmt, erfahren Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, muss dieses auch in den meisten Fällen angetreten werden. Gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen oder dieses sogar zu verhindern? Informationen zum Thema können Sie in diesem Ratgeber finden. » Weiterlesen...
Gegen Sie wurde im Zuge eins Bußgeldverfahrens ein Fahrverbot ausgesprochen und Sie wissen nicht wann und wie Sie dieses antreten müssen? Im neuen Ratgeber zum Thema finden Sie alle Information zur richtigen Vorgehensweise. » Weiterlesen...
Ein Fahrverbot kann nicht nur nach einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat drohen. Auch einige Erkrankungen können dazu führen, dass Kraftfahrer ein Fahrverbot erhalten. Informationen zu diesem Thema finden Sie im neuen Ratgeber. » Weiterlesen...
Gegen Sie wurde ein Fahrverbot ausgesprochen und Sie fragen sich jetzt, ob Sie Ihre Dienst- oder Urlaubsreise in Ausland mit dem Auto antreten können? Welche Strafen drohen können, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis im Ausland unterwegs sind, erfahren Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Sie haben ein Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot beinhaltet? Sie fragen sich ab wievielen Punkten ein Fahrverbot droht. Ab wann dieses verhängt wird und wann es angetreten werden muss, erfahren Sie im neuen Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Das Verbot ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Betroffene beruflich auf das Auto angewiesen ist. Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Fahrverbote abwenden kann. Um das Fahrverbot aber erst gar nicht zu begehen, sollen zuerst die Begrenzungen genannt werden, ab dem dieses erworben werden kann.
Ein Fahrverbot kann entweder durch ein Urteil des Strafgerichts aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr erfolgen oder wegen einem Bußgeldbescheid festgesetzt werden. Damit werden Fahrverbote erst mit der Rechtskraft des Urteils oder dem Eintreffen des Bußgeldbescheids wirksam. Sollte der Fall bis zum Amtsgericht weitergeleitet und hier kein Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Fahrverbot eine Woche nach der Zustellung des Urteils wirksam. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer nicht an der Verhandlung teilgenommen hat. Sollte der Betroffenen an der Verhandlung teilgenommen haben, gilt das Fahrverbot eine Woche nach der Verkündung des Urteils.
Die Frist des Fahrverbots beginnt erst nach der amtlichen Verwahrung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde oder Institution. Ein Fahrverbot ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Ein 6-Monate-Fahrverbot beispielsweise gibt es, zumindest im Verkehrsrecht, nicht.
Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug: Die Unterschiede
Im Gegenteil zum Fahrverbot kann bei besonders schweren Vergehen die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Um beide Begrifflichkeiten voneinander zu unterscheiden, müssen erst einmal die Definitionen von Fahrerlaubnis und Führerschein geklärt werden:
- Fahrerlaubnis: Das ist die Berechtigung ein Fahrzeug zu führen.
- Führerschein: Das ist das amtliche Dokument, welches die Erlaubnis des Fahrens eines Kfz bescheinigt. Außerdem sind auf ihm die Führerscheinklassen vermerkt, welche der Besitzer führen darf.
Wie bereits erwähnt, kann das Fahrverbot maximal 3 Monate andauern. Befindet das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde, dass der Fahrer nicht zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, kann der Fahrerlaubnisentzug die Folge sein. Bei dieser Maßnahme wird die Erlaubnis des Fahrens entzogen, sodass der Betroffene erst einmal eine Sperrfrist abwarten muss.
Kurz nach Ablauf dieser darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen und muss aufzeigen, dass er verschiedene Maßnahmen wie etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen hat, um sein Verhalten im Verkehr zu bessern. Fährt er während der Sperrfrist Auto, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Das hat schwere Strafen zu Folge!
Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot?

Der aktuelle bzw. offizielle Bußgeldkatalog ist in Bezug auf Vergehen im Straßenverkehr folgendermaßen gestaffelt:
- zwischen 5 und 55 Euro: Verwarnungsgeld
- über 55 Euro: Bußgeld
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeit (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro)
- 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und Straftat
- 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Es gibt keine grundsätzlichen Regelungen, ab welchem Bußgeld ein Fahrverbot und Punkte erwartet werden können. Allgemein kann man sagen, dass Bußgelder über 60 Euro mit einem Punkt geahndet werden. Jedoch gilt dies nicht für alle Vergehen ab diesem Wert. Punkte in Flensburg gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten über 60 Euro, wenn die Tat unmittelbar die Sicherheit des Verkehrs gefährdet. So müssen Fahrer seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 zwar ein Bußgeld von 100 Euro für das Fahren in einer Umweltzone ohne eine gültige Umweltplakette zahlen, aber keinen Punkt erwarten. Der Verstoß Handy am Steuer, der nachweislich die Konzentration des Fahrers reduziert, kostet 100 Euro und einen Punkt.
Ein Verstoß, welcher 2 Punkte verursacht, zieht ein Fahrverbot nach sich.
Die Höchstzahl ist 8 Punkte in Flensburg, bevor ein Fahrverbot droht. Jedoch wird hier dann nicht mehr von einem Fahrverbot als solches gesprochen, sondern vom Fahrerlaubnisentzug. Die Länge des Fahrverbots kann nicht anhand der Punkte pauschal gesagt werden. Dies ist dann jedoch im aktuellen Bußgeldkatalog ersichtlich.
Fahrverbot: Alkohol- und Drogendelikte werden hart bestraft
Alkohol und Drogen am Steuer sind schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr, die die Sicherheit auf öffentlichen Straßen massiv stören. Aus diesem Grund sind im Bußgeldkatalog auch harte Strafen für diese Delikte vorgesehen. In Deutschland gilt eine gesetzliche Promillegrenze von 0,5. Wer über diesen Wert kommt und ein Fahrzeug fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Alkohol-Delikte werden in der Regel mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet:
- Mit 0,5 Promille oder mehr ein Fahrzeug bedient: 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot
- …beim zweiten Mal: 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot
- …beim dritten Mal: 1.500 Euro und 3 Monate Fahrverbot
Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, kann bereits ab 0,3 Promille Schwierigkeiten bekommen. Hierbei kann es mit der Entziehung des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe enden. Bei einem Alkoholgehalt von über 1,1 Promille im Blut wird auch kein Fahrverbot mehr verhängt, sondern gleich die Fahrerlaubnis entzogen.
Die gleiche Staffelung wie beim Fahrverbot bei Alkohol findet auch bei Drogen im Straßenverkehr Anwendung. Bereits ab dem ersten Verstoß wird ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
Fahrverbot: Geschwindigkeit nicht eingehalten
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist auch ein gefährliches Vergehen, welches nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Aus diesem Grund wird bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot verhängt. Doch ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Außerorts wird ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung von 41 bis 51 km/h verhängt. Ein 2-monatiges Fahrverbot gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei mehr als 70 km/h fällig. Ein Fahrverbot bei hoher Geschwindigkeit wird innerorts schneller verhängt als außerorts. Das bedeutet, wenn Sie innerorts 51 km/h zu schnell unterwegs sind, gibt es bereits ein Fahrverbot mit einer Dauer von 2 Monaten (zum Vergleich: bei 55 km/h außerorts zu viel ist es nur ein Monat).
Kfz-Fahrer, die zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h geblitzt oder angehalten werden, müssen ihren Führerschein ebenfalls für einen Monat abgeben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übliche Strafe ein Fahrverbot vorsieht oder nicht. Sollte es aber bei einer oder beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Jahres regulär zu einem Fahrverbot laut Bußgeldkatalog kommen, verlängert sich dieses um einen Monat.
Fahrverbot: Rote Ampel überfahren

Fahrverbote werden auch beim Überfahren einer roten Ampel fällig, selbst, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot aufleuchtete. Sobald Sie eine rote Ampel überfahren und eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursachen, gibt es ein Fahrverbot von einem Monat. Leuchtet die Ampel länger als eine Sekunde rot, läuft es in der Regel auch auf 1 Monat Fahrverbot hinaus. Liegt eine besondere Schwere in der Tat, kann die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen werden oder eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe drohen.
Gibt es bei Fahrerflucht ein Fahrverbot?
Fahrer- oder Unfallflucht wird vom Gesetzgeber “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” genannt und ist eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens kann Fahrerflucht ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dabei entscheidet das Gericht, was auf den Betroffenen zukommt.
Fahrverbote gelten als Nebenstrafe im deutschen Rechtssystem. Sie werden nicht selbstständig verhängt, sondern nur neben einer Hauptstrafe.
Bekommt der Fahrer also eine Geld- oder Freiheitsstrafe zugesprochen, kommt in der Regel noch ein Fahrverbot hinzu. Dieses darf sich auf 6 Monate ausweiten, da hier das Strafrecht gilt.
Ablauf und Umfang des Fahrverbots
Im Straßenverkehrsgesetz wird zwischen einem groben und einem beharrlichen Fahrverbot gesprochen. Beides unterscheidet sich folgendermaßen:
- Grobe Pflichtverletzung: Vergehen, welches objektiv die Ursache eines schweren Unfalls sein kann und subjektiv grobe Nachlässigkeit, großen Leichtsinn und Gleichgültigkeit zeigt
- Beharrliche Pflichtverletzung: Vergehen, die wiederholt begangen werden und keine Einsicht in früheres Handeln zeigen
So kann es auch vorkommen, dass Wiederholungstäter eher ein Fahrverbot in Kauf nehmen müssen. Sofern ein Zusammenhang zu den Maßnahmen besteht, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Beispielsweise kann ein Verbot auf einen Fahrer zukommen, wenn er zum wiederholten Mal falsch parkte. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es besonders harte Regelungen.
Wie läuft das Fahrverbot ab?

In der Regel kommt zuerst der Bußgeldbescheid, der Ihnen verrät, welches Bußgeld auf Sie zukommt und ob Sie mit einem Fahrverbot rechnen können. Sie haben danach 2 Wochen Zeit, um den Bußgeldbescheid anzunehmen oder Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich in der Regel Einspruch einzulegen, wenn der Job durch das Fahrverbot gefährdet ist.
Sollte der Betroffene in den 2 Wochen keinen Einspruch einlegen, gilt das Fahrverbot als rechtskräftig. Ab diesem Schritt unterteilt sich der Werdegang in
- Ersttäter und
- Wiederholungstäter.
Ersttäter sind Fahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben haben. Diese haben die Möglichkeit einer 4-Monats-Frist. Das bedeutet, dass die Kfz-Fahrer einen Monat der nächsten 4 Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots wählen können. Das Eintrittsdatum vom Fahrverbot, also wann sie es antreten, kann eigenständig ausgewählt werden. Dabei zählt die Frist, wenn der Führerschein in der zuständigen Behörde angekommen ist. Wenn Sie innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Fahrverbot in Kauf nehmen mussten, können Sie nicht von dieser Regel Gebrauch machen. Für Sie gilt dann der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Dies kann nach einem Gerichtsurteil oder bei Erscheinen des Bußgeldbescheides sein.
Wer das Fahrverbot verschieben will, darf seit 2 Jahren kein weiteres Fahrverbot verursacht haben. Die Frist des Verbots gilt an dem Tag, an dem Sie Ihre Fahrerlaubnis abgegeben haben. Sollte dies beispielsweise der 3. März sein, können Sie Ihren Führerschein am 2. April abholen.
Der Führerschein kann entweder per Post abgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Im Bußgeldbescheid finden Sie die Behörde oder Institution, bei der dies geschehen muss. Dies kann die Polizei, Fahrerlaubnisbehörde etc. sein. Nach der verhängten Zeit kann der Führerschein wieder zugeschickt werden, was mit zusätzlichen Kosten für den Versand versehen ist. Sie können ihn natürlich auch selbst abholen. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen der Betroffene seinen Führerschein bereits vor Ablauf der Frist per Post erhielt. In diesem Fall muss er dennoch die Frist abwarten, bis er fahren kann. Sollte er dies nicht beachten, macht er sich strafbar.
Gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge?
Wenn Ihnen ein Fahrverbot erteilt wird, dürfen Sie keinerlei Fahrzeuge mehr fahren. Auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Es kann vorkommen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Einschränkung im Bußgeldbescheid angibt. Sollte dies der Fall sein, gelten die dort beschriebenen Bestimmungen. Wird darauf kein Bezug genommen, sind alle Fahrzeuge tabu, auch wenn Sie eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzen.
Kann ich das Fahrverbot umgehen?
Das Fahrverbot zu umgehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei manchen Situationen ist es möglich, das Fahrverbot umwandeln zu können. Hierbei wird oftmals das Bußgeld verdoppelt und das Fahrverbot gestrichen. Um das Fahrverbot abwenden zu können, muss jedoch ein versierter Anwalt zurate gezogen werden, der die Chancen objektiv abwägen kann. Oft wird hierbei davon gesprochen, sich aus dem Fahrverbot “freikaufen” zu können. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. Zum Beispiel können Sie das Fahrverbot umgehen, wenn dies Ihr erstes Fahrverbot ist. Bei folgenden Fällen hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Chancen auf eine Geldstrafe statt Fahrverbot sinken:
- Verstoß mit Alkohol und Drogen am Steuer
- wiederholte Verstöße
- Betroffener besitzt Punkte in Flensburg
Um ein Fahrverbot umgehen zu können, muss der Anwalt dem Gericht klarmachen, dass der Betroffene wegen des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz verlieren könnte. Hier wird von einer “unzumutbaren Härte” gesprochen, die der Betroffene glaubhaft darstellen muss.
Oft wird davon gesprochen, das Fahrverbot aufteilen zu können. Dies ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Das Fahrverbot kann nicht geteilt werden. Das Fahrverbot muss in einem Stück abgewartet werden.
Eine weitere Möglichkeit, um das Fahrerverbot umgehen zu können, ist die Argumentation des “Augenblickversagens“. Beispiele hierfür sind Wahrnehmungsfehler der Verkehrsschilder oder ein Fahrer, der keine Ortskenntnis besitzt. Aber auch dieses Argument hängt vom individuellen Fall ab und wird nicht von jedem Gericht anerkannt. Deshalb ist es auch hier empfohlen, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe droht?

Fahren trotz Fahrverbot wird laut § 21 der StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Bei Ersttätern wird von einer milderen Strafe ausgegangen. Es kann aber dennoch zu einem weiteren Fahrverbot kommen, welches dann an das bisherige angehängt wird. So können also Fahrverbote auch schnell zum Führerscheinentzug werden.
In äußerst seltenen Fällen kann auch das Fahrzeug entzogen werden. Dies ist möglich, wenn der Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass eine Person das Auto fuhr, obwohl der Halter davon wusste, dass der Fahrer ein Fahrverbot verhängt bekommen hat. Der zweite Fall für diese drastische Maßnahme ist, sobald der Fahrer innerhalb der vergangenen 3 Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen hat.
Ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie etc.
Fahrverbote können nicht nur ausgesprochen werden, weil der Fahrzeugfahrer verhaltensauffällig im Straßenverkehr war und die Sicherheit auf öffentlichen Straßen gefährdete. Letzteres kann auch eintreten, wenn Fahrer bestimmte Krankheiten besitzen, die für das Bedienen eines Fahrzeugs ungeeignet sind.
Ein Beispiel hierfür ist Epilepsie. Diese Krankheit verursacht Krampfanfälle, die unregelmäßig auftreten und dadurch das Führen eines Fahrzeugs erschweren. Aus diesem Grund kann ein ärztliches Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot kann bei Epilepsie ausgesprochen werden, wenn Ärzte der Fahrerlaubnisbehörde mittels Gutachten bescheinigen, dass die betroffene Person nicht zum Fahren geeignet ist.
Personen mit Epilepsie droht ein Fahrverbot, wenn ein großes Risiko besteht, dass auch Anfälle während der Fahrt auftreten können. Der Gesetzgeber unterscheidet in erstmalig auftretende Anfälle und dem Vorliegen einer Epilepsie.
In der Regel wird das Fahrverbot bei einem erstmaligen Anfall auf die Dauer von 3 bis 6 Monate festgesetzt.
Die Fahrtauglichkeit kann wieder erlangt werden, wenn
- seit mindestens einem Jahr keine Anfälle mehr auftraten,
- wenn nur noch Anfälle auftreten, die das Fahren nicht beeinflussen (dies wird mindestens ein Jahr beobachtet) sowie
- wenn die Anfälle seit mindestens 3 Jahren nur noch im Schlaf auftreten.
Diese Punkte treffen jedoch nur auf Fahrer der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zu. Bei der sogenannten Gruppe 2 bestehend aus C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E darf bei der Feststellung einer Epilepsie nicht mehr gefahren werden.
Das Fahrverbot nach einem Schlaganfall kann nur verhängt werden, wenn der Betroffene selbst zur Fahrerlaubnisbehörde oder einem Arzt geht. In der Regel ergreift die Behörde keine Maßnahmen, wenn sie keinerlei Kenntnis über die Erkrankung besitzt. Wenn Sie jedoch selbst weiterfahren, obwohl Sie eingeschränkt sind, kann nicht nur die Versicherung nicht mehr für Unfälle haften, sondern auch ein langes Fahrverbot ausgesprochen werden.
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Hallo,
ich bin vor wenigen Tagen bezüglich einer Abstandsmessung “erwischt” worden und habe bereits einen Zeugenfragebogen erhalten. von einem Monat Fahrverbot ist auszugehen. Hier nun meine Frage als Ersttäter: würde gerne, da ich aus beruflichen Gründen auf meinen Füherschein angewiesen bin, die Abgabe meines FS dann in meinem Urlaub Mitte Juli bis Mitte August verlegen wollen….. ist das möglich wegen der 4 monatigen Frist ??? Lieben Dank im Voraus für die Antwort
Hallo Dirk,
wenn Sie zwingend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann dies als eine Option gelten. Jedoch sollten Sie dies auch nachweisen können und müssten sich diesbezüglich mit der Behörde absprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Mein Freund hatte leider vor gut zwei Jahren bereits ein Fahrverbot. Nun hat es ihn wieder erwischt.
Wir wissen nun nicht, ob der Tattag oder der Bußgeldbescheid oder die Abgabe seines Führerscheines damals als Berechnung für diese zwei Jahre-Frist gilt. Wir hoffen, es ist der Tattag! Dann wäre die Frist von zwei Jahren rum.
Wir sitzen nun ziemlich ratlos da und danken Ihnen im Voraus
Hallo Melli,
in der Regel ist es immer der Tag der Rechtskraft, also zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.
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hallo…
habe ein schreiben bekommen… wegen ordnungswidrigkeit…etc.. 860 € bußgeld, 1 monat fahrverbot… habe noch 4 monate zeit dafür – die ich auch nutzen möchte. Aber habe gestern nach dem einkaufen mein geldbörse verloren :(.
wenn ich jetzt einen FS beantrage (habe ja noch 4 monate zeit bis zur abgabe) wird er direkt als eingesendet betrachtet?? denn ich habe mit der firma schon alles geklärt das ich 4 wochen im sommer nehmen kann um die zeit zu überbrücken.
Hallo Alex,
sie sollten eine Verlustmeldung bei der Führerscheinstelle beantragen. Dort kann Ihnen auch die weitere Vorgehensweise erklärt werden. Vermutlich können Sie aber an Ihrem Plan festhalten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Schönen Guten Tag,
hätte da eine Frage, musste meinen FS wegen Rotlichtverstosses 4 Wochen abgeben.
Die 4 Wochen sind nächste Woche um. Gestern meinte ein Freund zu mir ob ich meinen FS schon zurückbeantragt hätte.
Nun zu meiner Frage: Wird mir mein Führerschein automatisch zurückgesandt oder muss ich diesen schriftlich/telefonisch zurückbeantragen?
MFG
Hallo Alexander,
in der Regel wird der Führerschein per Einschreiben an Sie zurückgesendet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo! Ich habe einmal in der PROBEZEIT Kannabis konsumiert (wert 1,4 ng)
Es war eine Ordnungswidrigkeit ..Bußgeld 705 Euro 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot + Ich musste das Besondere Aufbauseminar für alkohol-/drogenauffällige Fahranfänger besuchen.
Zur MPU musste ich nicht.
Ich habe jetzt vor den Lkw-Führerschein zu machen (C1)… Darf ich den machen oder ist es Problematisch?
MFG
Hallo Arthur.S,
da sollte es keine Probleme geben, solange Sie die anderen Voraussetzungen erfüllen. Außer dem Aufbauseminar und dem verlängerten Probezeit haben Sie keine weiteren Auflagen erhalten.
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Hallo,
Ich habe meinen Führerschein jetzt seit 12 jahren und hatte bis jetzt noch nie punkte und bin auch noch nie zu schnell gefahren. Jetzt wurde ich auf der autobahn bei erlaubten 120km/h mit 162km/h gelasert da ich das schild 120 in der nacht nicht gesehen habe. Gibt es eine möglichkeit um das fahrverbot herum zu kommen da ich arbeitstechnisch auf den Führerschein angewiesen bin?
Hallo JB,
das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß sollte bezahlt werden, da hier ein Verkehrsdelikt vorlegen. unabhängig davon, ob bisher ordnungsgemäß gefahren wurde.
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Hallo.
Ich bin vor wenigen Tagen einer Dame im Stadtverkehr “hinten drauf” gefahren. Nur Blechschaden. Atemalkohol bei mir o,8.
Vor zehn Jahren wurden bei einer Verkehrskontrolle 0,51 gemessen.
Wann gilt das als verjährt? Oder gilt das als Wiederholungstat?
Womit habe ich zu rechen?
Dazu: ich bin in Besitz einer Jagdscheines und einer Waffenbesitzkarte. Sind diese unter diesen Umständen gefährdet?
Danke!
Frauke
Hallo Frauke,
je nachdem, wann genau Sie den ersten Verstoß begangen haben, ist er bereits verjährt oder nicht. Es ist durchaus möglich, dass Sie aufgrund des jetzigen Verstoßes Ihre Waffenbesitzerkarte abgeben müssen. Der Jagdschein sollte aber vorerst erhalten bleiben.
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Hallo liebes Bußgeld Team,
Ich musste wegen Alkohol 1.26 meinen Fs am 4.1.2016 bei der Polizei abgeben und habe für 6 Monate eine sperrfrist. Nun habe ich den Bescheid bekommen, dass ich erst am 18.8. Den fs frühestens wieder erhalten kann. Die Zustellung des Strafmaß kam am 19.2. Gilt nicht der Tag, an dem der fs abgegeben wurde? Im voraus besten Dank. VG Silvia
Hallo Silvi,
wenn das Verfahren mit der Rechtskraft eines Strafbefehls beendet wurde, also z. B. kein Einspruch eingelegt wurde, dann gilt das Datum, an dem der Strafbefehl erlassen wurde.
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