Im Stau bei Hitze: Bewahren Sie einen kühlen Kopf und vermeiden Sie Bußgelder!
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 24. Juni 2019
Was ist im Stau bei Hitze erlaubt?
Falsches und richtiges Verhalten im Stau bei Hitze
Stehen Sie mit Ihrem Fahrzeug im Stau und die Hitze macht Ihnen zu schaffen, könnten Sie versucht sein, es mit den Verkehrsregeln einmal nicht so genau zu nehmen. Doch dies ist nicht zu empfehlen, denn hohe Temperaturen allein stellen keine Entschuldigung dar, gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu verstoßen, weshalb Sie vor Bußgeldern nicht gefeit sind. Aber was ist überhaupt im Stau bei Hitze erlaubt und was nicht?
Dürfen Sie aus dem Auto aussteigen, um z. B. auf die Toilette zu gehen?
NEIN. Gemäß § 18 Abs. 9 StVO ist das Betreten der Autobahn grundsätzlich tabu und wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Lediglich wenn Sie eine Unfallstelle absichern müssen oder wenn ein Notfall vorliegt, kann eine Ausnahme gemacht werden. Im Stau bei großer Hitze zu stehen, ist jedoch für sich genommen noch kein solcher Notfall – ebenso wenig wie eine drückende Blase.
Dürfen Sie im Stau den Anschnallgurt lösen?
JA. Die Fahrbahn dürfen Sie zwar nicht betreten, aber Sie können sich im Stau trotzdem ein bisschen mehr Bewegungsfreiheit gönnen, indem Sie Ihren Anschnallgurt lösen. Denn gemäß § 21a StVO entfällt die Anschnallpflicht bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit – und bei ausgeschaltetem Motor sowieso.
Dürfen Sie Ihre Füße aus dem Fenster hängen?
JA. Dies ist für den Beifahrer selbst bei voller Fahrt erlaubt, solange er dabei angeschnallt bleibt (allerdings raten Verkehrssicherheitsexperten davon ab). Im Stau kann auch der Fahrer seine Glieder aus dem Fenster halten und sich so ein wenig Kühlung verschaffen.
Dürfen Sie nackt bzw. oben ohne im Auto sitzen?
JA. Sowohl Männer als auch Frauen dürfen in Deutschland in ihrem eigenen Fahrzeug mit freiem Oberkörper oder auch völlig nackt sitzen. Lediglich wenn sich andere Verkehrsteilnehmer durch die Nacktheit so sehr gestört fühlen, dass gemäß § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Belästigung der Allgemeinheit vorliegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. In der Theorie kann dafür ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro anfallen, in der Praxis belassen es die Polizisten aber üblicherweise bei einer Verwarnung.
Mit Motorrad im Stau: Auch bei Hitze ist der Standstreifen tabu.
Dürfen Sie den Standstreifen befahren?
NEIN. Der Standstreifen darf nur in Notfällen, z. B. bei einer Panne, genutzt werden und ist ansonsten freizuhalten. Befahren Sie den Standstreifen, um sich an dem Stau vorbeizumogeln, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Dürfen Sie sich als Motorradfahrer durch den Stau schlängeln?
NEIN. Auch wenn für Motorradfahrer in ihrer dicken Lederkluft und in Ermangelung einer Klimaanlage ein Stau bei Hitze eine besondere Strapaze darstellt, gibt ihnen das nicht das Recht, sich zwischen den wartenden Fahrzeugen durchzuschlängeln. Hierfür fallen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt an. Auch das Befahren der Rettungsgasse und des Standstreifens sind absolut tabu. Lediglich das Links-Überholen auf der äußeren linken Fahrspur ist erlaubt, häufig fehlt es hier jedoch an Platz, um den vorgeschriebenen Seitenabstand einzuhalten.
Bei Verstößen im Stau drohen Bußgelder
Lassen Sie sich eine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr zu Schulden kommen, müssen Sie je nach Tatbestand mindestens mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog zeigt, welche Sanktionen anfallen, wenn Sie im Stau – ob bei Hitze oder nicht – gegen die Regeln verstoßen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Fahrzeug verlassen, obwohl keine Notfallsituation vorlag | 10 € | ||
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt | 75 € | 1 | |
Sich als Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt | 100 € | 1 | |
Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder wenden, ohne dass die Polizei die Aufforderung dazu gab | variiert | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis |
Bußgelder in Bezug auf die Rettungsgasse:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat1 M |
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat1 M |
mit der StVO-Novelle neu eingeführte Tatbestände: | |||
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* |
* neues Fahrverbot derzeit aufgrund eines Formfehlers in der StVO-Novelle wohl nichtig |
Verfasse einen neuen Kommentar