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Stau auf der Autobahn: Welche Regeln gelten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog für Stau auf der Autobahn

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Fahrzeug ver­lassen, ob­wohl keine Notfal­lsituation vor­lag10 €
Seiten­streifen zum schnel­leren Voran­kommen ge­nutzt75 €1
... bei Gefährdung90 €1
... bei Unfall110 €1
in Ein- oder Ausfahrt von Autobahnen gewendet oder rückwärts gefahren, um einen möglichen Stau zu umgehen75 €1
... bei Gefährdung90 €1
... bei Unfall110 €1
auf einer Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen von Autobahnen gewendet oder rückwärts gefahren, um einen möglichen Stau zu umgehen130 €1
... bei Gefährdung160 €1
... bei Unfall195 €1
auf der durchgehenden Fahrbahn einer Autobahn gewendet oder rückwärts gefahren, um einen möglichen Stau zu umgehen200 €11 Monat
... bei Gefährdung240 €11 Monat
... bei Unfall290 €11 Monat
sich als Motor­radfah­rer im Stau an an­deren Fahr­zeugen vor­bei­ge­schlän­gelt (verbotswidriges Rechtsüberholen)ab 100 €1
bei strafbaren Verstößen (z. B. Gefährdung oder Nötigung)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe2 oder 3Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis

Bußgelder beim Nichtbilden einer Rettungsgasse

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Sie bildeten auf einer Auto­bahn oder Außer­orts­straße keine freie Gasse zur Durch­fahrt von Polizei- oder Hilfsfahr­zeugen, obwohl der Verkehr stockte.200 €21 Monat1 M
... mit Behin­derung240 €21 Monat1 M
... mit Gefähr­dung280 €21 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat1 M
Sie unterl­ießen es, einem Einsatz­fahrzeug mit blauem Blinklicht und Martins­horn sofort freie Bahn zu schaffen.240 €21 Monat1 M
... mit Gefähr­dung280 €21 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat1 M
Sie nutzten unbe­­rech­tigt eine außer­­orts bei stocken­­dem Verkehr gebil­­dete Rettungs­­gasse.240 €21 Monat1 M
... mit Behin­derung280 €21 Monat1 M
... mit Gefähr­dung300 €21 Monat1 M
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat1 M

So verhalten Sie sich bei einem Verkehrsstau richtig

Im Stau kann die Info aus dem Radio Sie auf dem Laufenden halten.
Im Stau kann die Info aus dem Radio Sie auf dem Laufenden halten.

Auch wenn das Radio als Stauwarner oder Stauradar agiert und Sie als Kraftfahrer stets über aktuelle Staus im Verkehr informiert, können Sie diese selbstverständlich nicht immer umfahren – insbesondere auf Autobahnen, die eine spontane Abfahrt oftmals nicht ermöglichen.

Gerade bei längeren Fahrten ist eine gute Vorbereitung das A und O, denn niemand kann voraussagen, ob es zu einem Stau kommt oder nicht. Achten Sie daher stets darauf, ein Warndreieck sowie einen Verbandskasten an Bord zu haben. Seit 2014 besteht außerdem die Warnwesten-Pflicht für Autofahrer. Im besten Fall sollten Sie für jeden Mitfahrer eine Weste griffbereit haben. Und auf längeren Fahrten können auch Verpflegung und Co durchaus helfen, einen möglichen Stau gut zu überstehen.

Worauf Sie bei Staus auf Autobahnen in jedem Fall achten müssen und was zu tun ist, wenn es im Stau zu einem Unfall gekommen ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Stau

Welche Bußgelder drohen, wenn ich im Stau gegen die Regeln verstoße?

Je nach Art des Verstoßes können Bußgelder zwischen 20 und 320 Euro auf Sie zukommen. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog genau bei welchen Zuwiderhandlungen in einem Stau vorsieht, zeigen diese Tabellen. Einen Überblick zum richtigen Verhalten bei einem Stau auf Autobahn & Co. bietet Ihnen diese kompakte Infografik.

Auf welchen Autobahnen ist gerade Stau?

Eine gute und stets aktualisierte Übersicht finden Sie hier. Verfolgen Sie am besten jedoch auch stets die Staumeldungen im Radio, wenn Sie mit Ihrem Wagen unterwegs sind. Große Radiosender geben ebenfalls regelmäßig aktuellste Stauinfos durch. Die Angaben in Navigationsgeräten hingegen können oftmals irreführend sein.

Welche Arten von Stau gibt es?

Bei einem richtigen Stau stehen die Fahrzeuge beinahe gänzlich, müssen regelmäßig immer wieder anhalten oder können öfter über Minuten kaum noch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei gerade noch durchgehend rollenden Fahrzeugen – jedoch mit erheblich verringertem Tempo – handelt es sich um stockenden Verkehr.

Woher stammt das Wort “Stau”?

Immer wieder kommt der Mythos auf, bei dem Wort “Stau” handele es sich um eine Abkürzung für “stehende Autos”. Das stimmt jedoch nicht, denn das Wort gab es auch schon vor der Erfindung von Kraftfahrzeugen. Stattdessen hat es seinen Ursprung wahrscheinlich im mittelhochdeutschen Wort “stouwen” (hemmen, stocken, nicht abfließen lassen) und wurde auch in der Bedeutung ‘fließendes Wasser hemmen’ bereits im 17. Jahrhundert verwendet. Diese Bedeutung wurde lediglich auf den stockenden Verkehrsfluss übertragen.

Spezielle Informationen zum richtigen Verhalten bei Stau:

Stau: So verhalten Sie sich richtig!

Bei Stau richtig verhalten!
Bei Stau richtig verhalten!

Stau auf Autobahnen & Co: Wo staut es sich aktuell?

Aktuelle Informationen über Staus auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen bietet Ihnen die Seite stau.info. Im Minutentakt erfahren Sie dort, wo Sie mit Verzögerungen Ihrer Fahrt rechnen müssen. Achten Sie im Radio stets auf die Stauinfo bzw. die aktuelle Staumeldung. Schnell erhalten Sie so die neuesten Stauinformationen, können sich auf den vorausliegenden Stau einstellen oder diesen noch umfahren. Ist eine Umfahrung nicht mehr möglich, rufen Sie sich die im Stau gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) geltenden Verhaltensregeln ins Gedächtnis – und haben Sie vor allem Geduld.

In einen Stau geraten: Welche Regeln gelten nun?

Haben Sie diverse Staumeldungen oder Stauinfos überhört oder hatten keine Wahl mehr, den vor Ihnen liegenden Stau zu umfahren, bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich mit der Situation abzufinden und das Beste daraus zu machen. Damit Ihnen neben der verlorenen Zeit nicht auch noch ein Bußgeld wegen falschem Verhalten im Stau den Tag vermiest, sollten Sie folgende Vorschriften im Stau befolgen:

Manchmal kommt es zu Stau wegen einer Sperrung. Bewahren Sie in jedem Fall Ruhe.
Manchmal kommt es zu Stau wegen einer Sperrung. Bewahren Sie in jedem Fall Ruhe.
  • Freie Gasse für Einsatzfahrzeuge bilden: War in der Staumeldung im Radio bereits die Rede von einem Unfall (z. B. in einer Baustelle), können Sie sich bereits darauf einstellen, dass der vorausfahrende Verkehr bald zum Stocken kommt. Fahren Sie daher besonders aufmerksam. Sobald die ersten Fahrzeuge vor Ihnen langsamer und dichter fahren, sollten Sie eine Gasse bilden, die ggf. Einsatzkräfte für die Durchfahrt zu einem vorausliegenden Unfallort benötigen. Auf Autobahnen sollte die Gasse stets zwischen der äußersten linken und der rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro. Zusätzlich sind regelmäßig zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.
  • Nicht aussteigen: Wenn es sich nicht um einen absoluten Notfall (z. B. Unfallsicherung) handelt, dürfen Sie im Stau das Fahrzeug nicht verlassen! Selbst wenn die Blase drückt, müssen Sie Ihr Geschäft am nächsten Rastplatz verrichten. Tun Sie dies nicht, können 10 Euro fällig werden.
  • Den Seitenstreifen nicht benutzen, um schneller voranzukommen: Schon so mancher Autofahrer dachte sich nach einer Stauwarnung, er könnte direkt den Seitenstreifen nutzen, um schneller ans Ziel zu kommen – oder zumindest zur nächsten Abfahrt. Dieser Verstoß kann jedoch mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg in Flensburg geahndet werden.
  • Nicht wenden oder rückwärtsfahren: Ausschließlich, wenn die Polizei Sie dazu auffordert, dürfen Sie bei einem Stau auf Autobahnen rückwärts fahren oder wenden. Ansonsten ist dies strikt verboten! Je nachdem, ob Sie auf der durchgehenden Fahrbahn oder dem Seitenstreifen wenden oder rückwärtsfahrend die Autobahn verlassen wollen, können Bußgelder zwischen 75 und 290 Euro, ein Punkt in Flensburg und sogar ein Fahrverbot drohen. Kommt es dadurch sogar zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung anderer Fahrer, die sich in dem Stau befinden, kann dies auch als Straftat bewertet werden. Dann können sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Verlust der Fahrerlaubnis die Folge sein.
  • Nicht versuchen, sich an Fahrzeugen im Verkehr vorbeizuschlängeln: Kommt es auf Autobahnen zu einem Stau, ist es für Motorradfahrer ein Leichtes, sich einfach durch den Stau hindurchzuschlängeln, nachdem die meisten Fahrer bereits aufgrund der Staunachrichten im Verkehr zum Stehen gekommen sind. Dies ist jedoch verboten und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt geahndet. Zugrunde gelegt werden kann hierbei etwa das verbotswidrige Überholen von rechts.
  • Nicht zu dicht auffahren: Stauwarnungen und Staumelder haben den Zweck, dass Autofahrer sich bereits im Vorfeld auf die Situation vorbereiten können, die vor Ihnen liegt. Dazu gehört auch, den Abstand zum Vordermann auf mindestens eine Autolänge zu vergrößern, um so das Risiko eines Unfalls vor allem in einer Baustelle zu minimieren.

Infografik: Wie verhalten Sie sich bei Stau auf der Autobahn richtig?

Infografik zum richtigen Verhalten bei Stau auf Autobahnen
Infografik zum richtigen Verhalten bei Stau auf Autobahnen

Wie können Sie sich auf einen langen Stau vorsorglich vorbereiten?

Bei langen Reisen: Bereiten Sie sich auch auf einen möglichen Verkehrsstau vor.
Bei langen Reisen: Bereiten Sie sich auch auf einen möglichen Verkehrsstau vor.

Auf der Autobahn entsteht ein Stau besonders schnell, manchmal auch ohne für viele Betroffenen zunächst ersichtlichen Grund (z. B. durch ein falsches Bremsmanöver mit Rückstauung, Mittelspurschleicher, Elefantenrennen). Doch auch Unfälle können teils lange Staus verursachen.

Gerade bei längeren Fahrten kann es daher sinnvoll sein, sich für alle Eventualitäten gut auszurüsten, falls Sie doch einmal über Stunden in einen Verkehrsstau geraten sollten. Folgende Punkte können Sie zum Beispiel vor der Abfahrt – etwa in den Urlaub – prüfen:

  • Ist genug Benzin im Tank?
  • Insbesondere bei großer Hitze oder im Sommer: Haben Sie ausreichend Getränke an Bord (auch andere Verpflegung kann durchaus sinnvoll sein)?
  • Bei Kälte: Haben Sie ggf. auch Decken an Bord, um sich vor einer möglichen Unterkühlung zu schützen?
  • Für Kinder: Haben Sie z. B. Spiele zur Ablenkung und Beschäftigung dabei?

Diese Auflistung dient lediglich der Orientierung und kann je nach Vorlieben erweitert oder abgeändert werden. Es kann auch nicht schaden, im Vorfeld einen Staubericht über die aktuelle Verkehrslage der Strecke durchzusehen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner zu Verstößen im Stau

9 Kommentare

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  1. Marc
    Am 10. Mai 2019 um 22:42

    Moin, wie ist es geregelt wenn ich als Motorradfahrer in Lederkombi im Stau stehe und kurz vor dem kollabieren bin? Darf ich mich am Stau vorbeischlängeln um eine Selbsgefährdung auszuschließen bzw. zu verhindern das ich selbst zum Notfall werde?

  2. Tessa
    Am 23. August 2018 um 13:21

    Moin,
    habe da mal 2 Fragen.
    1)Da es generell verboten ist, sich als Motorradfahrer im Stau auf der Autobahn an stehenden Fahrzeugen “vorbeizuschlängeln”, ist es mir dann erlaubt, den Seitenstreifen anzufahren um Helm und Jacke abzulegen, damit ich in der Sommerhitze nicht kollabiere und um etwas zu trinken?
    2) Wenn ein Stau durch eine Baustelle verursacht wird, muss dann auch die Rettungsgasse gebildet werden? Leider sind aussagekräftige, aktuelle, präzise Hinweise noch immer Mangelware. Egal ob Beschilderung, Radio oder per App!
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:11

      Hallo Tessa,

      eine derartige Ausnahmeregelung ist uns nicht bekannt. Die Rettungsgasse muss prinzipiell gebildet werden, die Ursache des Staus ist irrelevant.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Andreas
    Am 7. Juli 2018 um 21:53

    Ich bin häufiger auf unseren Autobahnen unterwegs.
    Es freut mich zu sehen, dass immer mehr Kraftfahrer eine funktionierende Rettungsgasse von Anfang an bilden.
    Jedoch muss ich auch beobachten, dass immer mehr Kraftfahrzeugfahrer, die Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen misbrauchen. Dabei konnte ich auch schon einige brenzlige Situationen bebachten.
    Mit welchen Kosequenzen müssen solche rücksichtslosen Rüpel rechnen?
    Macht es Sinn, diese Rüpel, ggf. mit Fotos oder Videos, zur Anzeige zu bringen?
    An welche Stelle sollte diese Anzeige, am besten, erfolgen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:01

      Hallo Andreas,

      uns liegen keine Informationen darüber vor, ob dies ein einzeln definierter Tatbestand ist. Da das Nicht-Bilden der Rettungsgasse jedoch streng sanktioniert wird, ist davon auszugehen, dass ein solches Verhalten ebenfalls empfindliche Sanktionen nach sich zieht. Solch eine Anzeige ist regulär bei der Polizei zu erstatten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Walter
    Am 19. Oktober 2017 um 19:06

    ich bin Überland gefahren da auf der Autobahn Stau war .Die Schnellstraße hat sich zum Schluss auf der zweispurigen Straße zu einer einspurigen Straße gestaut .ich bin da nicht ganz rechts gefahren und auf der Brücke darüber machte einer Fotos .Muss ich jetzt mit einer Strafe von 200 € rechnen und 1 Punkt in Flensburg ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:58

      Hallo Walter,

      grundsätzlich gilt laut § 11 Abs. 2 StVO Folgendes: “Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.” Es müssen also zwei Spuren vorhanden sein. Verstöße können mit den entsprechenden Sanktionen geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Janine
    Am 6. Oktober 2016 um 1:51

    Mit welchen Konsequenzen muss man beim Vorbeischlängeln in einem Stau (nicht auf der Autobahn) als Motorrollerfahrer rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2016 um 10:03

      Hallo Janine,

      generell ist dies verboten. Welche Strafe Sie erhalten, kommt darauf an, welche Regeln Sie dabei brechen. Das Rechts-Überholen außerorts kostet beispielsweise mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Halten Sie nicht den richtigen Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen ein, zieht dies auch ein Bußgeld nach sich.

      Ihre Redaktion von bussgeldkatalog.org

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