Teure Erinnerungen: Bußgeld für Souvenirs aus dem Urlaub
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 8. August 2018
Ein Bußgeld folgt bei Souvenirs aus dem Urlaub, wenn es sich um bedrohte Arten oder Natur- bzw. Kulturgüter handelt.
Reptilienleder, Elfenbein, Felle – hier greift das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Egal ob München, Frankfurt oder Düsseldorf – an deutschen Flughäfen lagern mittlerweile Unmengen an beschlagnahmten Waren, die von den zuständigen Zollbeamten regelmäßig in Gepäckstücken entdeckt werden.
Sommerzeit ist Reisezeit und weil die Ferien meist schneller vergehen, als es Touristen lieb ist, erfreuen sich Mitbringsel als Erinnerungsstücke großer Beliebtheit. In manchen Fällen droht jedoch ein Bußgeld für Souvenirs aus dem Urlaub. Nachfolgend wird gezeigt, bei welchen Waren die Einfuhr wegen akut bedrohter Arten in der Regel illegal ist:
- Lebende Tiere
- Wildkatzenfelle
- Pelze von Bären, Wölfen und Schlangenhäute
- Hörner oder Stoßzähne
- Schnitzereien aus Elfenbein oder Wahlknochen
Aber auch Natur- und Kulturgüter wie beispielsweise Sand, Muscheln, Korallenteile oder Steine, können von der Einfuhr ausgeschlossen sein. In Griechenland, der Türkei oder in Ägypten droht bei den genannten Gütern nicht nur ein Bußgeld für Souvenirs aus dem Urlaub, sondern unter Umständen sogar Gefängnisstrafen. Diese werden allerdings nur in Einzelfällen verhängt, wenn es durch die Schwere des begangenen Unrechts begründet werden kann.
Bußgeldtabelle: Verfahren zu illegalen Souvenirs zwischen 2014 und 2016
Dass Bußgelder tatsächlich verhängt werden, zeigen Fälle, die im Zeitraum von 2014 bis 2016 vor Gericht verhandelt wurden. Das Bundesamt für Naturschutz hat Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen und deren Ahndung zusammengetragen. Einige Beispiele sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt.
Tatbestand im Verfahren | Bußgeld/Freiheitsstrafe |
---|---|
Einfuhr von 13 aus Elefenbein bestehenden Schnitzereien | 1.000 € |
Einfuhr des Fells eines Leoparden | 2.500 € |
Einfuhr von einem Paar Schuhen, die aus dem Leder einer Tigerpython gefertigt wurden | 2.700 € |
Einfuhr von Elfenbein in einer Gesamtmenge von 31,7 kg | 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung |
Einfuhr von 24 lebenden Carolina-Dosenschildkröten und 7 lebenden grünen Baumschleichen | 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung |
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