Inkassounternehmen treiben öfter Geldbußen aus dem Ausland ein
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 1. Februar 2018
Immer häufiger treiben Inkassounternehmen Geldbußen aus dem Ausland stellvertretend ein.
Deutschland. Andere Länder, andere Sitten – das gilt gerade auch bei Verkehrsvorschriften im Ausland und den hierfür drohenden Sanktionen. Kommt ein Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland, denken viele Betroffene, sie müssten Knöllchen aus dem Ausland nicht zahlen. Doch nicht nur die Vollstreckungsabkommen können diesen Irrtum teuer werden lassen, sondern auch der immer öfter genutzte Service von Inkassounternehmen, die Geldbußen aus dem Ausland stellvertretend eintreiben. 2017 wurden rekordverdächtige 450.000 Inkassoverfahren wegen Auslandsverstößen initiiert.
Grenzüberschreitende Eintreibung über Inkassounternehmen nach Europarecht zulässig?
Viele Fahrer wissen um die innerhalb der EU geschlossenen Vollstreckungsabkommen einzelner Länder, die bestimmen, dass Knöllchen aus dem Ausland bei einem Wert von 70 Euro und mehr von den landeseigenen Behörden verfolgt werden können.
Immer öfter aber nutzen die ausländischen Behörden auch den Service von privaten Inkassounternehmen, die Geldbußen aus dem Ausland stellvertretend eintreiben. Dabei werden öffentlich-rechtliche Ansprüche als zivilrechtliche Forderungen etwa von Parkraumbewirtschaftern oder Autobahnbetreibern definiert, sodass privatrechtliche Inkassoverfahren angesetzt werden können.
Auf diese Weise machen Inkassounternehmen zum Beispiel auch in der Schweiz verhängte Geldbußen in Deutschland geltend, obwohl diese kein Vollstreckungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat. Das ist häufig rechtswirksam, da der europäische Zusammenschluss auch grenzüberschreitend die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht.
56. Verkehrsgerichtstag nimmt Legalität dieser Praxis unter die Lupe
Auch auf dem 56. Verkehrsgerichtstag wurde die Praxis der Inkassounternehmen, Geldbußen aus dem Ausland einzutreiben, thematisiert.
Auf dem 56. Verkehrsgerichtstag hat sich ein Arbeitskreis allein dieser Praxis gewidmet:
Die grenzüberschreitende Eintreibung von Geldbußen und Mautgebühren durch private Inkassobüros bzw. Anwälte hat sich in den letzten Jahren zu einem wahrhaften Massenphänomen entwickelt.” (Presse-Information des Arbeitskreises I)
Die einen erkennen an, dass das Ausweichen auf Inkassounternehmen, um Geldbußen aus dem Ausland geltend zu machen, sich der ein oder anderen Regelungslücken innerhalb der EU verdanken. Die Bußgeldbescheide und sich hieraus ergebende Ansprüche haben ja durchaus ihre Berechtigung.
Auf der anderen Seite werden von Zeit zu Zeit nicht nur Geldbußen um teils nicht nachvollziehbare Gebührensätze in die Höhe getrieben. Dadurch erhöhen sich für den Betroffenen auch zusätzlich die Kosten für Anwalt und Inkassoverfahren.
Daraus ergeben sich zwei Problemfelder:
- Auf EU-Ebene bedarf es einer besseren Struktur, damit die Behörden ihre berechtigten Forderungen gegenüber ausländischen Fahrern durchsetzen können.
- Damit Behörden und Inkassounternehmen Geldbußen aus dem Ausland nicht missbräuchlich, sondern transparenter durchsetzen, müssen klarere Regeln geschaffen werden.
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