Schmerzensgeld: Antworten auf die 10 häufigsten Fragen!
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzengeld?

Auch Schmerzensgeld heilt keine Wunden. Es hilft aber, ein Unfallgeschehen besser zu verarbeiten und die Unfallfolgen abzumildern.
In typischen Fällen ist zu fragen, wann z.B. aus physischer Hinsicht ein Schmerzensgeld beim Schleudertrauma begründet ist oder wann aus psychischer Sicht ein „Schockschaden“ Ansprüche auslöst.
Wer Schmerzensgeld nach einem Unfall beansprucht, sollte wissen, welche Voraussetzungen der Schmerzensgeldanspruch hat und nach welchen Maßstäben er beziffert wird. Überzogene Erwartungen sind fehl am Platz. Fälle in den USA, in denen Millionenbeträge zugesprochen werden, sind realitätsfern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schmerzensgeld
Schmerzensgeld soll beispielsweise nach einem Unfall einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen schaffen.
Sollten die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein, haben Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
Spezifische Ratgeber zum Schmerzensgeld:
Nach langem Hin und Her hat die gegnerische Versicherung nun endlich das geforderte Schmerzensgeld gezahlt. Doch hält nun der Fiskus die Hand auf? Müssen Sie die erhaltene Entschädigung am Ende gar versteuern? Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema. » Weiterlesen...
Schmerzensgeldansprüche können in der Regel immer bei fremdverursachten Schäden geltend gemacht werden. Viele Betroffene denken dabei direkt an eine Gerichtsverhandlung. Doch ist eine solche wirklich nötig oder kann Schmerzensgeld auch ohne Anzeige eingefordert werden? Im folgenden Ratgeber gehen wir dieser Frage auf den Grund. » Weiterlesen...
Kinder sind oft unachtsam und stellen gerade im Straßenverkehr eine Gefahr dar. Doch was passiert, wenn ein Kind einen Unfall verursacht? Muss es dann Schmerzensgeld an den verwundeten Autofahrer zahlen? Steht Kindern selbst eine Entschädigung zu, wenn sie verletzt wurden? Hier finden Sie die Antworten darauf. » Weiterlesen...
Dass es sich beim Schmerzensgeld um einen rechtlichen Anspruch handelt, ist den meisten bekannt. Dass zur Geltendmachung des Schadensersatzes allerdings nicht unweigerlich ein Anwalt benötigt wird, wissen vermutlich nicht alle Geschädigten. Erfahren Sie hier, wann ein Anwalt Pflicht ist. » Weiterlesen...
Was ist eine Bagatellverletzung? Wie äußert sich eine solche Verletzung? Die Definition dazu und inwiefern sich eine Bagatellverletzung auf das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall auswirkt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber. Wie laut Verkehrsrecht mit einer Bagatellverletzung im Allgemeinen umgegangen wird, erfahren Sie hier ebenfalls. » Weiterlesen...
Beim Schmerzensgeld spielt die Dauer der Auszahlung eine wichtige Rolle. Insbesondere wie Frage, wie lange zu warten ist, bis es zur Zahlung kommt, ist für Anspruchsteller relevant. Lesen Sie hier nach, was die Prüffrist ist und wie sich eine Regulierungsverzögerung auswirkt. » Weiterlesen...
Schmerzensgeld steht jedem Menschen zu. Doch seinen Anspruch geltend zu machen, erfordert oftmals den Gang vor Gericht. Dort muss eine Klage auf Schmerzensgeld eingereicht werden. Wie das abläuft und was ein sogenannter unbezifferter Leistungsantrag ist, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen auf taube Ohren stoßen, hilft nur der gerichtliche Antrag, um Schmerzensgeld geltend zu machen. Ohne einen Anwalt ist dies jedoch nicht möglich. Bei der Klageerhebung gilt es einiges zu beachten. Insbesondere eine detaillierte Beweisführung ist unermesslich. Was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Bestimmte Verletzungen begründen einen Schadenersatz - das sogenannte Schmerzensgeld. Doch ab wann bekommt ein Betroffener Schmerzensgeld? Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Schmerzensgeld erfüllt sein? Erfahren Sie das und alles weitere zum Thema hier. » Weiterlesen...
1. Schmerzensgeld nach Autounfall: Was sagt das Gesetz?
Die Rechtliche Grundlage, um nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld zu fordern, ist § 253 II BGB. Die früher maßgebliche Vorschrift des § 847 BGB wurde aufgehoben. Auch nach neuem Recht kann infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige Entschädigung“ in Geld gefordert werden. Mehr sagt das Gesetz nicht.
2. Was ist eine „billige Entschädigung in Geld“?
Naturgemäß ist es schwierig, Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu beziffern. Maßgeblich kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Es gibt keine pauschalen, allgemeingültigen Beträge. Deshalb spricht das Gesetz nur von einer „billigen Entschädigung in Geld“. Mit dem Tatbestandsmerkmal „billig“ wird zum Ausdruck gebracht, dass alle Umstände berücksichtigt werden, die den einzelnen Schadensfall prägen.
Die Entschädigung bestimmt sich nach der Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion
Schmerzensgeld soll dem Unfallopfer einen angemessenen Ausgleich für seine verletzungsbedingten Schäden bieten. Derartige Schäden sind vor allem die anlässlich des Verkehrsunfalls erlittenen oder noch zu erleidenden Schmerzen, ausgestandene Ängste und Sorgen und die Beeinträchtigung der Lebensfreude. Art und Ausmaß dieser Beeinträchtigungen bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes.
Ein wirklicher Ausgleich solcher immaterieller Schäden ist nicht immer möglich. Für eine Querschnittslähmung gibt es keinen Geldbetrag, der die damit verbunden Nachteile ausgleichen könnte.
Im Rahmen der Ausgleichsfunktion sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
a. Schmerzintensität
Das Schmerzensgeld bemisst sich zunächst nach der Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) und der Dauer der Schmerzeinwirkung. Auch Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit sind einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung und keine Folgeschäden vorliegen. Bei HWS-Schleudertraumen (Schleuderverletzung der Halswirbelsäule) wird meist auf die Tragedauer der „Schanz’schen Krawatte“ (umgangssprachlich auch als Halskrause bekannt) abgestellt. Je länger, desto schwerwiegender die Verletzung.
b. Eingriffsintensität
Muss der Geschädigte zur Wiederherstellung seiner Gesundheit operiert werden, wiegt dieser Umstand schwerwiegender, als bloße Prellungen oder schnell heilende Blessuren.
c. Folgeschäden
Zeigen sich Folgeschäden oder sind diese wahrscheinlich, erhöht sich das Schmerzensgeld nach dem Unfall. Dabei ist die Art der Beeinträchtigung zu ermitteln. Organische und psychische Beeinträchtigungen zählen gleichermaßen. Feststellung und Nachweis sind in der Praxis jedoch schwierig.
Renten- und Begehrensneurosen begründen kein Schmerzensgeld. Sie entstehen dadurch, dass ein Unfallbeteiligter das Unfallgeschehen, das im Grundsatz als allgemeines Lebensrisiko zu verstehen ist, psychisch nicht verarbeitet, er sich krank fühlt und in einen andauernden Leidenszustand verfällt, der den Wunsch nach Rente und materieller Lebenssicherung bedingt.
Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion
Schmerzensgeld dient auch der Genugtuung. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat. Im Rahmen der Genugtuungsfunktion sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
a. Ausmaß des Verschuldens
Hat der Unfallverursacher vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Vergleich zum Verhalten des Geschädigten erheblich fahrlässig gehandelt, ist dessen Verhalten schwerwiegender zu beurteilen als ein Nichtverschulden oder geringfügiger Verkehrsverstoß des Schädigers.
b. Regulierungsverzögerung
Bei der Bewertung ist das Verhalten des Geschädigten und dessen Versicherung bei der Schadensabwicklung einzubeziehen. Das bloße Bestreiten des vorgetragenen Sachverhalts ist jedermanns Recht. Wird die Schadensabwicklung jedoch bewusst und mutwillig verzögert oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
c. Vermögensverhältnisse
Auch die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers sind relevant. Da die Schadensabwicklung im Verkehrsunfallrecht über die Haftpflichtversicherung des Schädigers erfolgt, wird dessen wirtschaftlich bessere Position schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Vor allem haftet der Schädiger, soweit er versichert ist, nicht persönlich und wird von seiner Haftung freigestellt.
3. Schmerzensgeld: Welche Beträge sind realistisch?
Pauschale Angaben sind unmöglich. Die höchsten Schmerzensgelder betrugen (soweit bekannt) 500.000,00 Euro nebst einer Monatsrente von 650 Euro (Urteil Kammergericht Berlin, Az. 35 O 157/10), 600.000,00 Euro (Urteil OLG Jena, Az. 4 U 459/09) und 700.000,00 Euro (Vergleich OLG Frankfurt, Az. 14 U 99/11).
Diese Werte sind keinesfalls repräsentativ. Auch innerhalb desselben Gerichts schwanken die Beträge erheblich. Im Schnitt liegt das Schmerzensgeld bei Schleudertrauma in einfachen Fällen bei ca. 600 €. In der jeweiligen Schmerzensgeldtabelle für Schleudertrauma finden sich dann entsprechende Fälle. Der Betrag kann geringer, aber auch wesentlich höher ausfallen.
Hinzu kommt, dass viele Streitigkeiten zwischen Geschädigten und Haftpflichtversicherer außergerichtlich oder vergleichsweise im Rechtsstreit erledigt und somit kaum öffentlich bekannt werden. Aufgrund der auch für den Versicherer oft nicht einschätzbaren Situation und des damit ungewissen Ausgangs eines Rechtsstreits, kursiert innerhalb der Versicherungsbranche die Empfehlung, Streitigkeiten möglichst vergleichsweise zu bereinigen (Deisler, Quo Vadis Schmerzensgeld? Versichererungswirtschaft, 2006, 990).
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele für zugesprochenes Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen
Unfallhergang und Folgen | Höhe Schmerzensgeld | Gericht / Urteil |
---|---|---|
Motorradfahrer stürzt in Kurve auf Rollsplitt, vor der sich kein unmittelbarer Warnhinweis befand, und verletzt sich an Hand und Knie. | 4000 Euro | Schleswig-Holsteinisches OberlandesgerichtOLG Schleswig 7 U 143/14 – 18.06.2015 |
Transporterfahrer missachtete die Vorfahrt an einem unbeschrankten Bahnübergang, kollidierte mit einem Zug, wurde 50 m mitgeschleift und verletzte sich schwer. | 0 Euro | Oberlandesgericht OldenburgOLG Oldenburg 1 U 113/13 – 19.06.2014 |
Unfall auf einer Kreuzung aufgrund eines Rotlichtverstoßes, bei der sich der Unfallgeschädigte ein Schädel-Hirn-Trauma, leichte Schnittwunden an Stirn und Augenbrauen sowie eine Prellung am Knie zuzog. | 500 Euro | Amtsgericht DorstenAG Dorsten 3 C 170/06 – 11.12.2006 |
Unfall aufgrund eines Vorfahrtsverstoßes, bei dem sich der Geschädigte u.a. ein Schleudertrauma zuzog. Ein Psychiater konstatierte später Schmerzverarbeitungsstörungen. | 19.667,51 Euro | Landgericht EssenLG Essen 18 O 100/01 – 17.06.2004 |
Pkw fuhr an einer Tankstelle auf ein Motorrad auf, wodurch dieses umkippte und der Motorradfahrer sich einen Innenmeniskusriss zuzog. | 5.112,92 Euro | Landgericht EssenLG Essen 12 O 170/02 – 12.03.2004 |
Weitere Schmerzensgeldtabellen: Wie viel Schmerzensgeld gibt es für…
- Augenverletzung
- Bänderriss
- Beckenbruch
- Brustbeinbruch
- Ellenbogenfraktur
- Gehirnerschütterung
- Hundebiss
- HWS-Zerrung
- Immateriellen Schäden
- Jochbeinbruch
- Kieferbruch
- Knieprellung
- LWS-Prellung
- Multiple Prellungen
- Nackenschmerzen
- Nasenbeinbruch
- Platzwunde am Kopf
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Prellung
- Rippenbruch
- Rippenprellung
- Rückenschmerzen
- Schädelhirntrauma
- Schleudertrauma
- Schlüsselbeinbruch
- Schockschaden
- Schulterluxation
- Schulterprellung
- Sprunggelenkfraktur
- Thoraxprellung
- Tinnitus
- Unfall mit Personenschaden
- Verletzungen an der Schulter
- Verletzungen nach einem Auffahrunfall
- Verletzungen nach einem Fahrradunfall
- Verletzungen nach einem Motorradunfall
- Zahnverlust
4. Wer muss was beweisen?
Fordert der Geschädigte nach einem Unfall Schmerzensgeld, muss er beweisen, dass er und welchen Schaden er erlitten hat. Es überrascht nicht, dass Haftpflichtversicherer an diesem Punkt ansetzen und vorgetragene Schäden gerne bestreiten.
Der Nachweis erfolgt im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Im Verkehrsunfallrecht geht es häufig um Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall. Wird dann wegen eines Schleudertraumas Schmerzensgeld gefordert, scheuen sich Versicherer nicht, zum Gegenbeweis ein Gegengutachten einzuholen.
5. Wie sieht ein typischer Fall zum Schmerzensgeld aus?
Auffahrunfall und Schmerzensgeld werden oft im Zusammenhang genannt. So wird oft behauptet, dass die HWS-Verletzung durch den Unfall aus technischer und biomechanischer Sicht auszuschließen sei, wenn die Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeuges weniger als 10 km/h betragen habe. Unterhalb dieser „Harmlosigkeitsgrenze“ sei im Regelfall keine derartige Verletzung möglich.
Jedoch könne es im Einzelfall auch bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten zu HWS-Verletzungen kommen. Dann allerdings könne sich der Geschädigte nicht auf den Anschein berufen, dass in Fällen dieser Art typischerweise eine HWS-Verletzung eintrete, sondern müsse seine Verletzung im Detail beweisen. Soweit sich dann aus der Datendokumentation des behandelnden Arztes eindeutig der objektive Befund einer HWS-Distorsion ergebe, sei der Beweis erbracht (LG Saarbrücken 2 S 159/02). Das Gericht sprach dem Kläger in diesem Fall ein Schmerzensgeld von 511,29 Euro zu.
Fälle dieser Art werden oft auf dem Rücken des Unfallopfers ausgetragen. Die Gutachten der dafür notwendigen Spezialisten, wie Unfallforscher, Ärzte, Biomechaniker, Orthopäden, Neurologen, widersprechen sich häufig. Insbesondere dann, wenn sich langfristig Verletzungsfolgen ergeben, wird die Beweisführung zunehmend schwieriger. Früher gab es nur die Röntgenaufnahme. Das subjektiv geäußerte Beschwerdebild ließ sich damit oft nicht belegen. Da die Medizin mit modernen Kernspintomographen auch Weichteile und durch die Bewegung eines Gelenks auch überdehnte, ausgefranzte, teilweise oder komplett abgerissene Bänder, Schäden im Rückenmark und in den Gelenken sichtbar machen kann, haben Unfallopfer heutzutage wesentlich bessere Aussichten, ihr Leiden zu beweisen und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall zu erstreiten.
6. Wie ist die Schmerzensgeldtabelle zu verstehen?
„Die“ Schmerzensgeldtabelle gibt es nicht. Es kann auch keine geben. Nach dem Gesetz hat das Gericht unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion als Schmerzensgeld eine „billige Entschädigung“ und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Schmerzensgeld in Höhe von vergleichbaren Fällen festzusetzen. Für diese Vergleiche wurden Schmerzensgeldtabellen entwickelt. Sie sind letztlich nichts anderes als eine Sammlung bekannter Gerichtsurteile, in denen Schmerzensgeldstreitigkeiten entschieden wurden.
In der Praxis gebräuchlich sind u.a.:
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMM-DAT von Rechtsanwalt Andreas Slizyk,
- Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle genannt),
- Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle
Die Tabellen enthalten weitgehend die gleichen Gerichtsentscheidungen und unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass sie auch nicht veröffentlichte Vergleiche oder nicht veröffentlichte, nur individuell bekannte Gerichtsentscheidungen wiedergeben.
Jede Schmerzensgeldtabelle bei einem Autounfall ist mit Vorsicht zu interpretieren. Sie dient allenfalls als Orientierungshilfe und entlastet das Gericht nicht von der Verantwortung, im Einzelfall eigenverantwortlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Teils haben die Gerichte in Deutschland für ihren Gerichtsbezirk auch eigene Tabellen entwickelt, nach denen sie bei einem Autounfall Schmerzensgeld zuerkennen. Insbesondere kommt es auf den Vortrag des Geschädigten an, inwieweit er dem Gericht Aspekte liefert, die für die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes maßgebend sind. Auch braucht der Anspruch in der Höhe nicht unbedingt beziffert zu werden und kann, wenn die Bemessung schwierig ist, in das Ermessen des Gerichts gestellt werden.
Detaillierte Ratgeber: Wie hoch kann der Schadensersatz ausfallen?
Beim Schmerzensgeld spielt die Höhe eine wesentliche Rolle. Bevor ein Geschädigter rechtliche Schritte einleitet, fragt er sich, wie er seinen Anspruch vorab berechnen kann, um abzuschätzen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt. Gibt es eine Formel für die Schmerzensgeldberechnung? Hier erfahren Sie es! » Weiterlesen...
Beim Schmerzensgeld ist die Bemessung Ergebnis einer richterlichen Würdigung. Der Grundsatz der Billigkeit ist entscheidend. Wie Sie als Geschädigter Einfluss auf die Höhe vom Schmerzensgeld nehmen und welche Orientierungshilfe Sie nutzen können, erklärt Ihnen dieser Ratgeber. » Weiterlesen...
7. Was ist ein Schockschaden?
Erlebt ein Unfallopfer den Unfalltod eines nahen Angehörigen hautnah mit, gehen die psychischen Beeinträchtigungen oft deutlich über den reinen seelischen Schmerz und die Trauer hinaus und führen zu einer echten Gesundheitsbeeinträchtigung. Der Geschädigte entwickelt eine Psychose, Neurose oder Depression, sodass die Grenze zur üblichen seelischen Belastung überschritten wird. Ein solcher unfallbedingter „Schockschaden“ kann den Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
8. Was ist eine Schmerzensgeldrente?
Unfallopfer klagen häufig über Folgeschäden, die sich erst lange Zeit nach dem Unfallgeschehen entwickelt haben. Auch solche Folgeschäden sind schadenersatzpflichtig. Für Langzeitschäden werden oft Geldrenten bezahlt (§ 843 BGB).
9. Was ist die Kapitalisierung von Schmerzensgeldrenten?
Statt der Rente kann der Geschädigte aber auch eine Abfindung in Kapital verlangen. Gleichsam sind Ansprüche auf Ausgleich eines künftigen Erwerbsschadens oder vermehrter, gesundheitlich bedingter Bedürfnisse in Form einer Geldrente zu entschädigen.
Wegen des damit verbundenen jahrelangen oder jahrzehntelangen Abwicklungsaufwandes bevorzugen Versicherer Abfindungsvereinbarungen, die eine Kapitalisierung der Rente beinhalten. Die Entschädigung wird dann in einer Summe ausbezahlt und beendet das Verfahren endgültig. Die Versicherer haben ein gewisses Interesse an diesem Verfahren, da die endgültige Erledigung des Verfahrens wirtschaftliche Vorteile bringt. Auch der Geschädigte kann profitieren, wenn er eine größere Summe zur Verfügung hat, die ihm die Umstellung erleichtert.
10. Wie ist das mit der Verjährung von Schmerzensgeld?
Die Regelverjährungszeit beträgt drei Jahre. Wurde der Geschädigte beim Verkehrsunfall verletzt, verjähren seine Schadensersatzansprüche nach 30 Jahren, beginnend vom Tag des Unfalls (§ 199 II BGB). Zeigen sich vorher nicht erkannte oder erkennbare Folgeschäden, kann der Geschädigte auch noch nachträglich Schmerzensgeld beantragen. Um eventuellen Verjährungsfolgen entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Schädiger für alle unfallbedingten Beeinträchtigungen, auch soweit sie noch nicht erkennbar sind und erst künftig auftreten, haftet.
Weitere Infos zur Verjährung von Schmerzensgeld
Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem erlittenen immateriellen Schaden bleibt nicht grenzenlos bestehen. Wie jeder andere Schadensersatzanspruch auch, kann er verjähren. Doch wann setzt die Verjährung beim Schmerzensgeld ein? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber! » Weiterlesen...
Vor drei Jahren fuhr eine Aurofahrerin auf mein Auto auf. Der schaden wurde von Ihrer Versicherung bezahlt. Ich war auch beim Arzt und der meinte das man momentan nicht viel erkennen kann. Mittlerweile habe ich zwei Bandscheibenvorfälle in der Halswirbelsäule. Kann man da noch was machen?
Hallo Olaf,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen deshalb auf einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo meine Frage, bekommt man nach einen Behandlungsfehler , keinen Geldbetrag oder Ausgleich für Arbeitsausfall , wenn man Rente bekommen ? LG Dimitrijevic
Hallo,
auf dieser Plattform beschäftigen wir uns mit Verkehrsrecht. Wir empfehlen in Ihrem Fall, einen Spezialisten für das Gebiet der ärztlichen Behandlungsfehler zur Hilfe zu nehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich habe eine Frage
Ich fuhr mit ca 70kmh in eine nichtsehbare tiefe fütze auf einer Schnellstraße .
Abgesehen vom Schaden am Fahrzeug der sich ca auf 3000€ bewegt habe ich ein Schädeltraumer einen eingeklemmten Nerv unter dem Schulterblatt , eine sehr schmerzhafte Sehnscheidentzündung und bleibende schäden am Knie.
Was wird das an Schmerzensgeld werden ?
Danke im Vorraus
Gruß Alexander K.
Hallo Alexander,
leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen und Sie auf die mögliche Höhe eines Schmerzensgeldes hinweisen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org