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Bundesrat verabschiedet StVO-Novelle: Neue hohe Bußgelder beschlossen

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 17. Februar 2020

Update: Am 28. April 2020 tritt die StVO-Reform in Kraft. Mittlerweile sind die Bußgelder der Novelle von 2020 aber wieder außer Kraft gesetzt worden.

Update vom 03.07.2020: Aufgrund von Formfehlern prüft der Bundesverkehrsminister nun die teilweise Rücknahme einiger Reformen. Das Saarland hat zudem als erstes Bundesland die Neuregelung zu den Fahrverboten ausgesetzt. Erfahren Sie mehr in unseren News:

Bundesrat: Die StVO-Novelle bringt zahlreiche Änderungen mit sich.
Bundesrat: Die StVO-Novelle bringt zahlreiche Änderungen mit sich.

Zwar hat das Tempolimit in der 985. Sitzung des Bundesrates am Valentinstag, den 14. Februar 2020, keine Mehrheit bekommen, doch haben die Mitglieder umfangreichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Der Bundesrat sieht für die StVO-Novelle noch einige Stellen vor, die überarbeitet werden müssen, danach tritt diese aber in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Wir haben die wichtigsten neuen Verkehrsregeln und Bußgelder für Sie zusammengefasst.

Raser müssen tiefer in die Tasche greifen

Der Bundesrat hat der StVO-Novelle weitgehend zugestimmt. Besonders sticht in dem Beschluss (Drucksache 591/19) hervor, dass die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben werden. Den folgenden Tabellen können Sie die neuen und alten Geldbußen entnehmen:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) aktuelle Bußgelder

Bußgelder gelten noch bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum steht noch nicht fest).

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h10 €eher nicht
… 11 - 15 km/h20 €eher nicht
… 16 - 20 km/h30 €eher nicht
… 21 - 25 km/h70 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h80 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h120 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h240 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h440 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h600 €23 Monate3 MHier prüfen **
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
>>> aktueller Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße (außerorts)

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) neue Bußgelder

Diese Bußgelder gelten ab Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum ist noch nicht bekannt).

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) aktuelle Bußgelder

Bußgelder gelten noch bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum steht noch nicht fest).

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h15 €eher nicht
... 11 - 15 km/h25 €eher nicht
... 16 - 20 km/h35 €eher nicht
... 21 - 25 km/h80 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h100 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h280 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h480 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h680 €23 Monate3 MHier prüfen **
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
>>> aktueller Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße (innerorts)

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) neue Bußgelder

Diese Bußgelder gelten ab Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum ist noch nicht bekannt).

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Was halten Sie von den neuen hohen Bußgeldern?

Der Bundesrat zu dieser StVO-Novelle:

„Die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, verkehrsadäquates Verhalten zur Vermeidung von Gefährdungen zu regulieren und Verletzungen der StVO sinnvoll zu ahnden. […] Zudem ist die Anordnung von Fahrverboten innerhalb geschlossener Ortschaften einheitlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h geboten, um die notwendige Lenkungswirkung entfalten zu können.“

Hervorzuheben ist, dass durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen entfällt. Bisher sah die Regelung vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 31 km/h außerorts ab Inkrafttreten des Beschlusses nun immer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot droht.

Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, mehr Regeln für LKW-Fahrer

Radfahrer überholen: Laut Bundesrat schreibt die StVO-Novelle einen Seitenabstand von mindestens 2 Metern außerorts vor.
Radfahrer überholen: Laut Bundesrat schreibt die StVO-Novelle einen Seitenabstand von mindestens 2 Metern außerorts vor.

Die Sicherheit im Radverkehr soll durch den Beschluss im Bundesrat zur StVO-Novelle signifikant erhöht werden. Dafür erhalten Radfahrer eigene Verkehrszeichen, die ihnen bspw. erlauben, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, wenn ein entsprechender Grünpfeil für Radfahrer vorhanden ist:

Der Bundesrat beschließt die StVO-Novelle und führt damit einen Grünpfeil für Radfahrer ein.

Außerdem sollen künftig Fahrradzonen eingerichtet werden können, in denen Kraftfahrzeuge höchstens mit Tempo 30 fahren dürfen. Daneben wird ab Inkrafttreten der Novelle nicht mehr nur das verbotene Parken auf Fahrradschutzstreifen, sondern auch das Halten geahndet. Das Bußgeld für diesen neuen Verstoß beginnt bei 55 Euro und reicht bei einer Sachbeschädigung bis hin zu 100 Euro.

Auch Fußgänger finden in der vom Bundesrat beschlossenen StVO-Novelle Erwähnung und sollen besser geschützt werden. Wer auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone parkt, obwohl dies durch Verkehrszeichen verboten ist, wird nicht mehr mit 30 Euro, sondern mit 55 Euro Bußgeld belangt. Außerdem wurde der in § 5 Abs. 4 beschriebene „ausreichende Seitenabstand“ beim Überholen nun genau definiert. Sie müssen

  • mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts und
  • wenigstens 2 Meter Seitenabstand außerorts
Bundesrat: In der StVO-Novelle ist Schrittgeschwindigkeit für LKW beim Abbiegen innerhalb von Ortschaften vorgeschrieben.
Bundesrat: In der StVO-Novelle ist Schrittgeschwindigkeit für LKW beim Abbiegen innerhalb von Ortschaften vorgeschrieben.

zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scootern) einhalten, wenn Sie diese überholen wollen.

Fußgänger und Radfahrer dürfen sich durch den Beschluss im Bundesrat und die StVO-Novelle also über mehr Sicherheit im Straßenverkehr freuen. Eine höhere Verkehrssicherheit erfordert jedoch auch neue Regeln.

So müssen die Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen demnächst innerhalb von geschlossenen Ortschaften Schrittgeschwindigkeit einhalten, wenn sie rechts abbiegen wollen. Halten sie sich nicht daran, droht in Zukunft ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Die Änderung soll

„bewirken, dass schwere Unfälle von Lastkraftwagen und vergleichbaren Kraftfahrzeugen von je über 3,5 t Gesamtmasse mit Rad Fahrenden beim Rechtsabbiegen verhindert werden“

wie es in dem Beschluss heißt.

Höhere Bußgelder für falsches Parken, Halten und unnötigen Lärm

Auch Autofahrer haben sich nach der Sitzung im Bundesrat zur StVO-Novelle auf Neuerungen einzustellen. Wichtig ist beispielsweise, dass es künftig nicht mehr ausreicht, 5 Meter vor einer Kreuzung zu parken, wenn ein Radweg vorhanden ist. Ist ein solcher baulich von der Fahrbahn abgetrennt (kein bloßer Schutzstreifen), müssen Sie 8 Meter Platz zur nächsten Kreuzung oder Einmündung halten. Weitere höhere Geldbußen drohen unter anderem für:

Die vom Bundesrat beschlossene StVO-Novelle sieht ein höheres Bußgeld für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt vor.
Die vom Bundesrat beschlossene StVO-Novelle sieht ein höheres Bußgeld für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt vor.
  • das Parken an einer unübersichtlichen Stelle: künftig nicht mehr 15 Euro, sondern 35 Euro
  • das Parken in einer Feuerwehrzufahrt: demnächst nicht mehr 35 Euro, sondern 55 Euro
  • das Parken auf einem Behindertenparkplatz: lag vorher bei 35 Euro, bald bei 55 Euro
  • das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: aktuell drohen 25 Euro, künftig sind es 80 Euro und 1 Punkt
  • das Halten in zweiter Reihe: aktuell bei 15 Euro, künftig bei 55 Euro
  • das Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung (z. B. Auto im Winter warm laufen lassen): momentan 10 Euro, künftig 80 Euro
  • das unzulässige Befahren einer Umweltzone: derzeit bei 80 Euro, künftig bei 100 Euro

Übrigens sieht der Bundesrat in seiner StVO-Novelle auch eine Neuerung für Fahranfänger vor: Künftig gilt das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse als A-Verstoß. Dieser geht in aller Regel mit der Anordnung eines Aufbauseminars einher.

Wie geht es nun weiter?

Die Änderungen, die der Bundesrat zur StVO-Novelle noch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) umsetzen lassen muss, treten in Kraft sobald das Ministerium diese ausformuliert hat und die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Die allermeisten neuen Regeln gelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung.

Quellen und weiterführende Links

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72 Kommentare

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  1. Stefan sagt:

    Das zeigt aus meiner Sicht ein Mißverhältnis. Das Parken auf dem Gehweg wurde mit 30€ auf 55€ nicht ganz verdoppelt, aber das Fahren mit dem Fahrrad mehr als verdreifacht (15€ zu 55€). Wobei das Parken auf dem Gehweg das Befahren ja eben vorraussetzt. Und das ist mit einem PKW ungleich gefährlicher als mit einem Fahrrad. Also man muss die Strafe hier nicht Senken, aber sollte sie doch für das Gehwegparken nochmal anziehen.

  2. Martin sagt:

    Ich finde schon, dass es passend ist. Ein parkendes Auto kann man gut erkennen. Radfahrer rasen jedoch oftmals ohne Rücksicht auf Verluste auf Fußwegen und nicht zuletzt kommen Sie auch oft ohne Vorwarnung um Häuserecken geschossen und lassen mir als Fußgänger oft kaum Zeit zum reagieren.
    Gegen einen parkenden PKW bin ich noch nie gelaufen, Radfahrer haben mich jedoch schon mehrfach zu Fall gebracht.

  3. Felix sagt:

    Hallo,
    ich bin am 2.2.2020 mit 21km/h zu viel innerorts geblitzt worden. Heute kam der Anhörungsbogen. Bis zum Bußgeldbescheid wird es wohl noch etwas dauern. Gilt dann die alte oder neue StVO falls sie vor dem Erhalt in Kraft tritt?
    Leider finde ich dazu keine Informationen. Ich freue mich über eine Einschätzung. Vielen Dank!
    Liebe Grüße Felix

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Felix,

      es gilt das Gesetz, das zum Tatzeitpunkt gültig war. In Ihrem Fall sollte daher die “alte” StVO zur Anwendung kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mona sagt:

    Haralds Einwand galt wohl den Radfahrern auf der Fahrbahn, nicht dem Gehweg. Diese Radrennfahrer, die sich wegen Wurzelwellen o.ä. weigern, den Radweg zu nehmen. Am besten noch im Pulk.
    Wieso MÜSSEN die nicht auf den Radweg?

  5. Kevo sagt:

    Anstatt einmal höhere Strafen für Straftaten bzw. Strafbestände einzuführen wird wieder an den kleinen Temposünder gedacht.
    Wird zeit das der doofe deutsche mal aufwacht und was dagegen macht. Man kann diese Meinung teilen oder nicht, aber das was in moment in DE los ist, ist alles andere als normal.

  6. inbiwa sagt:

    Vorab, ich fahre selber Rad. Was aber auf unseren Straßen mitlerweile an Verkehrsvergehen seitens Radfahrer begangen wird, ist sehr bedenklich.
    Bei Fussgägerüberwegen werden die Fußgänger beiseite gedrängt, obwohl man abzusteigen hat, auf gemeinsamen Fuß-und Radwegen müssen die Fußgänger beiseite springen, obwohl der Fußgänger Vorrang hat. In Einbahnstraßen wird der Vorrangverkehr nicht beachtet und es wir sehr vermehrt ohne Licht gefahren. Selbst die Polizei ignoriert das mitlerweile und fährt an Verkehrssündern einfach vorbei.. Sehr Traurig. Auch der Bussgeldgatalog sollte diesen Vergehen angepasst werden und nicht nur hauptsächlich die Autofahrer (aber hier ist der Verdienst in die Staatskasse auf Grund der größeren Anzahl viel höher und Ertragreicher).
    Es sollten alle Verkehrsteilnehmer gleich behandelt werden und gleich zur Rechenschaft gezogen werden. Auch sollte die Prävention durch Polizei wieder verstärkt werden, nur muss der Staat mit Personal hier handeln. Bussgelder sollten in Verkehrssicherheit investiert werden und nicht in andere Projekte von Staaat und Komunen.

  7. Birgit sagt:

    Wenn man im November mit 0,6 Atemalkohol auf einem E-Skooter erwischt wurde, wie hoch ist da die Strafe?

  8. Uranus sagt:

    Ich finde die Erhöhung der Strafe bei Überschreitungen mehr wie nur gerechtfertigt.
    Zum einen für die Leute die es einfach nicht lernen wollen und über geringe Geldstrafen nur lachen und verspottungen darstellen. Wenn man heute sieht, wie sich manche Autofahrer hier benehmen im Straßenverkehr, denen kommt eine hohe Geldstrafe wie den Entzug der Fahrerlaubnis nur zu gute. Würde sich hierzu die Erhöhung der Strafen nicht ändern kommen diese Autofahrer immer mit klimpfigen geringfügigen Strafen davon. Diese lernen es somit hoffentlich was das bedeutet und schalten ihr Hirn endlich ein das man sich auch dementsprechend an Regeln zu halten hat und nicht zum Lachen ist wie sie es jetzt schon tun. Selbst bei 11 km/h finde ich die Strafe zu gering und das vor allem innerorts da wo Menschenleben auf den Spiel steht muss hier hart bestraft werden

  9. Marvin sagt:

    Durch die neuen Strafen entsteht aus meiner Sicht ein Missverhältnis. Gerade die Überschreitungen von mehr als 20 km/h oder 25 km/h sollten deutlich härter sanktioniert werden. Ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung ist es kein Versehen mehr, sondern aus meiner Sicht Vorsatz.
    Und was soll die Geldstrafe von 680€ bei mehr als 70 km/h zu schnell? Das sollte mindestens 1500€ kosten, wenn nicht sogar einkommensabhängig noch höher ausfallen. Wer so schnell fährt, ist nicht geeignet zum Autofahren.

  10. Jakob sagt:

    Na super einmal 30er Schild übersehen 1 Monat Fahrverbot + Punkt.
    Ab sofort wird wohl jeder 5 kmh weniger schnell fahren als erlaubt.
    Viel Spaß beim Vorwärtskommen.
    *****bande da oben hat wohl nichts besseres zu tun.

  11. Marc1989 sagt:

    Was leider sehr oft vergessen wird ist die Tatsache, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist und dieses erstmal auf die Straße (= Fahrbahn) gehört (StVO § 2 Abs. 1: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen …“). Selbstverständlich gibt es einige Sonderreglungen für’s Radfahren (manche bevorteilen den Radverkehr, manche benachteiligen den Radverkehr gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr).
    Die Vorstellung, dass Radwege immer genutzt werden müssen hält sich sehr hartnäckig. Dabei ist die StVO da eindeutig (StVO § 2 Abs. 1: „… Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. …“). Das bedeutet konkret, dass Radwege, die nicht mit diesen blauen Schildern (mit Fahrrad drauf) gekennzeichnet sind überhaupt nicht benutzt werden müssen.

    Der Gesetzgeber unterscheidet also in benutzungspflichtige und sonstige Radwege. Dies ist damit begründet, dass viele Studien belegen, dass die Nutzung von Radwegen teilweise deutlich gefährlicher ist als die Nutzung der Straße (Kollision mit rechtsabbiegenden KfZ, KfZ aus Ein- und Ausfahrten, anderen Radfahrenden (Geisterradler), Passanten, sich plötzlich öffnenden Autotüren, Laternenmasten; Stürze wegen schlechtem oder beschädigtem Belag, irrwitziger Trassenführung, zu geringer Spurweite). Außerdem muss berücksichtigt werden, dass Radverkehr nicht nur Freizeitverkehr ist und gut trainierte Berufspendler auf dem Fahrrad durchaus Geschwindigkeiten von über 30 km/h schaffen. Da wird dann in einer Straße, in der sowieso nur eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt ist, der KfZ-Verkehr gar nicht durch den Radverkehr verlangsamt. Hier auf einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg zu fahren wäre meiner Einschätzung nach nicht sinnvoll.

    Einige Gerichturteile besagen weiterhin, dass benutzungspflichtige Radwege nur genutzt werden müssen, wenn dies auch möglich ist. Bei vereisten Radwegen darf z.B. die geräumte Straße genutzt werden. Wann ein Radweg nicht mehr benutzbar ist, liegt im Ermessensspielraum der Ordnungskräfte bzw. der Gerichte. Es ist also durchaus denkbar, dass ein/e RadfahrerIn einen mit Wurzelschäden übersäten Radweg gar nicht nutzen muss.

    Trotzdem mache ich als Radfahrer, der sich stark mit der StVO auseinandergesetzt hat und versucht sich so strikt wie möglich daran zu halten, die Erfahrung, dass ich häufig angehupt werde, weil ich nicht auf dem Radweg fahre, den ich gar nicht benutzen muss.

    KfZ-Führende sollten auch immer auf die Schilder für den Radverkehr achten. Das vermeintliche Belehren durch Hupen ist unabhängig davon trotzdem verboten.

  12. Marc1989 sagt:

    Nachtrag:

    Die Radwegreglung findet sich natürlich in StVO § 2 Abs. 4. Dämlicher copy-paste-Fehler. Sorry.

  13. Schröer sagt:

    Leute, was regt ihr euch eigentlich auf. Ein Zusammenleben kann nur funktionieren, wenn man sich an Gesetze hält. Also haltet euch dran und ihr habt nichts zu befürchten. Immer diese Endlosdiskussionen und Nörgeleien. Meistens von denen, die sich selber nicht gerne an an Spielregeln halten und andere dabei in Gefahr bringen. Man erlebt es jeden Morgen im Berufsverkehr, fürchterlich dieses stetige Drängeln und überholen müssen. Spätestens an der nächsten roten Ampel trifft man sich wieder. Wenn man sich doch an die Regeln hält, dann hat man doch nichts zu befürchten, egal was im Bußgeldkatalog abgedruckt ist. Denkt Mal drüber nach.

  14. Matthias sagt:

    Die Staat ist so fertig.
    Die ganzen Ahnungslose Beamten,Politiker müssen endlich weg. Außer Verbote und Gängelungen am Steuer zahlenden Normalo kriegen , diese Realitätsverlust Inhaber nix geschi. En .

  15. Hans-Jürgen sagt:

    Sehr gut beobachtet und mit Recht kritisiert. Der Höhepunkt ist das Ignorieren von Ordnungswidrigkeiten durch die Exekutive. Noch schlimmer, diese fahren selbst ordnungswidrig und belegen das immer mit ihrem “Dienst”. Mal zur Rede gestellt bekommt man die Antwort, “Wir dürfen Alles!”

  16. werner sagt:

    Diese Gesetzesänderungen dienen nicht der Sicherheit, sondern sind doch nur reine Abzocke und das Bundesverkehrministerium ist nicht mehr in der Lage zu erkennen was Verhältnismäßig ist. Hier wird mal wieder klar, wie unfähig und überfordert unsere Verkehrsminister sind. Denn wer von den Politikern so klar erkennbar gegen die Autofahrer ist, die aber dafür auch noch Steuern bezahlen müssen, sollten ihre Ämter besser gleich abgeben. Die Autofahrer müssen mal wieder ausbaden was die unfähigen Politiker nicht auf die Reihe bringen. Unsere Straßenzustände sind zum großen Teil erbärmlich, zu dem sind sie dem heutigen Verkehr nicht mehr gewachsen, und für die Radfahrer und Fußgänger fehlen gute Rad und Fußwege, die jetzt aber schnell von den Straßen der Autofahrer abgzweigt werden um die Autofahrer noch mehr zu gängeln und behindern. Die Autofahrer werden hier klar benachteiligt und abgezockt dank den Versagern in der Politik. Es muss hier dringend die Gleichbehandlung für alle Teilnehmer auf unseren Straßen durchgesetzt werden, denn es kann nicht sein, dass die Autofahrer bewusst benachteiligt und sogar behindert werden. Ich fahre auch sehr viel Auto und auch viele tausende Kilometer im Jahr mit dem Fahrrad, aber so einen Murks habe ich noch nicht erlebt.

  17. Wolf sagt:

    Welche Partei kann ich wählen, wenn ich mehr Freiheit für einfache Bürger, und die Lösung von Problemen beginnend bei dem Größten, und wenn dann noch Energie übrig ist, weiter beim nächst kleineren erreichen möchte?

    So ziemlich alle Staaten in Europa scheinen sich inzwischen an China als Vorbild zu orientieren.

  18. Rico sagt:

    Ok die kleineren Tempovergehen werden angepasst aber die Rücksichtslosen Raser die mit über 50km/h Überschreitungen wirklich gefährlich sind bekommen keine höheren Strafen.
    Da die Wahrscheinlichkeit kleinerer Vergehen deutlich häufiger eintritt kann man auch mehr Einnehmen, es scheint mir also eher um eine Maximierung der Einnahmen zu gehen als Gefährdungen im Straßenverkehr zu minimieren.

  19. Nine sagt:

    Ich werde nicht ganz schlau. Ich bin heute mit etwas über 20 km/h geblitzt worden außerorts. Gilt jetzt schon der neue Katalog oder ist dieser noch nicht in Kraft getreten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nine,

      aktuell gelten noch die alten Bußgelder. Erst einen Tag nachdem die StVO-Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, treten die neuen Bußgelder in Kraft. Ein Datum steht dafür aber noch nicht fest.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. H J Schmidt sagt:

    Hier werden nur zum Zweck der staatlichen Mehreinnahmen die Bußgelder schon wieder so drastisch geändert, bez. verschärft. Ich meine auch schon bemerkt zu haben, das jetzt Geschwindigkeitsvorgaben nach unten gesetzt werden, damit auf jeden Fall viel Geld kassiert werden kann. MIt erhöhten Unfallzahlen, hat diese Betrügerische Masche des Bundesrates nichts mehr zu tun, nein das ist pure Abzocke … (Rechtsabbiegen ausgenommen)
    Leider sind wir Deutschen soo zahm und wehren uns nicht, ich weiß auch nicht warum wir die Millionen Autofahrer die Melkekühe der Nation so ruhig bleiben und nicht wie die Franzosen alle Straßen blockieren, bis unsere gewählten Politiker mal merken, das wir das Volk viele viele Stimmen haben und uns nicht wie eine Herde Kühe vor sich her treiben lassen.
    Wenn ich wüsste wie wir uns gegen diese gravierenden, einschneidenten und sehr teuer werdenten Erhöhungen mit sicherlich öfterem Fußgängeranteil wehren können, dann bitte ich darum das alle die, die meine Zeilen lesen und vor allem die Fahrer, die Tagtäglich Beruflich unterwegs sind, auch hier protestieren. Vieleicht finden wir ja einen Verein der unsere Ablehnung aufgreift, eine Pedition gegen diese Machenschaften unserer Politiker in die Wege leitet und die Politsche Entscheidung in dieser Form kippt.
    Denn so machen die in Berlin was sie wollen.
    In der Hoffnung, wir können was ändern.
    09.03.2020
    MFg H J Schmidt

  21. Sabine sagt:

    Guten Tag,
    im Text steht überall “(Datum ist noch nicht bekannt).”
    Gibt es da mittlerweile neue Informationen ab wann die neuen Regelungen in Kraft treten sollen?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    MfG
    Sabine

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sabine,

      ein genaues Datum steht noch nicht fest. Vermutlich treten die neuen Regelungen aber noch im März in Kraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Klaus sagt:

    Zum Fahrrad,
    Als Autofahrer muss ich 1,5 und 2 mtr. Abstand halten, aber wenn ich mit dem Auto langsam fahre und ich werde von einem Fahrrad überholt werde wird der Abstand nicht eingehalten…..es kommt da vor und das oft nur 20 cm Abstand eingehalten wird, wird das auch mit einem Bußgeld geahndet wird?

  23. Lukas sagt:

    Guten Tag,
    Wie lange verbleiben Punkte in Flensburg bis sie gelöscht werden?
    Und erneuert sich die Zeit wenn neue Punkte dazu kommen?

    MfG

  24. David sagt:

    Haha…geil…da kommen die ganzen Wutbürger und ahnungslosen Besserwisser wieder raus. Die ganzen “Die-da-oben”-Schreier die sich jetzt echauffieren übersehen auch gerne, dass wir bisher eine Insel der Glückseligen waren. In anderen Ländern sind drakonische Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen schon lange die Norm. Auch wenn es mir selbst keinen Spaß macht meinen Gasfuß einbremsen zu müssen muss ich mir eingestehen dass die neuen “Strafen” schnell dazu führen werden, dass weniger Leute im Straßenverkehr sterben als bisher. Wenn man das Ganze als reine Geldmacherei abstempelt, macht man es sich selbst zu einfach. Also…erst mal denken bevor man sich hier zum Besten gibt – sonst hat man sich schnell lächerlich gemacht.

  25. Ronny sagt:

    Einfach nur Staats-Abzocke ! Heutzutage baut man Auto´s ,die aus 100 km/h nach 30-35m zum Stehen kommen und soll dann für 5 km/h zu viel bezahlen . Bei den heutigen hoch motorisierten Auto´s geht das doch ganz schnell und wenn ich mehr Zeit mit dem Beobachten des Tacho´s verbringe als mich auf den immer dichter werdenden Verkehr zu konzentrieren , ich glaube kennt das Ende .Und die ,die wirklich vorsätzlich 70 km/h zu schnell sind haben auch das nötige Kleingeld für den Anwalt, der sie da wieder rausholt . mfG

  26. Niklas sagt:

    Ich bin heute geblitzt worden, dann gelten für mich noch die alten Regeln oder?
    Weil es ist ja noch nicht bekannt wann die in Kraft treten oder?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Niklas,
      solange die Gesetzesänderung nicht in Kraft tritt, gelten weiterhin die bestehenden Bußgelder.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Uwe sagt:

    Hallo, ich wurde abzüglich der Toleranz mit 72 zu schnell auf der Schnellstraße geblitzt , nun soll ich 1200 Euro Strafe zahlen , 2 Punkt und 3 Monate Fahrverbot bekommen. Punkte und Fahrverbot ist ja korrekt, da ich einen Fehler gemacht habe, nur wieso plötzlich 1200 anstatt 600 Euro, das frage ich. Ich wurde das letzte mal vor 3-4 Jahren geblitzt !

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Uwe,

      bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vorsatz kann das Bußgeld verdoppelt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Markus sagt:

    interessant ist es auch, ob und wie sich die Bußgelder für LKW ändern, da sie ja wesentlich höher ausfallen, als für normale KFZ

  29. Hans sagt:

    Schon komisch, dass sich viele darüber aufregen, wie schlimm es doch ist, dass alles Abzocke ist, der Staat sich unfassbares erlaubt, der kleine Mann nur zahlen soll. Ich verrate euch mal einen geheimen aber legalen Trick, wie man diese gemeine Abzocke umgehen kann: Die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten! Ich habe das selber ausprobiert, es funktioniert wirklich. Nur neulich habe ich mal getestet, ob der Blitzer auch wirklich funktioniert: Bei 10 zu schnell hat er funktioniert. Klar, ist halt passiert, aber da ist der Staat doch nicht schuld, sondern ich Schussel, der in Gedanken war.

  30. jens sagt:

    gelten immer noch die atlen Regelen würde geblitzt heute am 30 März

  31. Heinz sagt:

    Ich habe selbst die Blitzerschulung und begrüße hoehere Strafen für “Raser”
    Wir haben damals bei 14 km drüber angefangen zu messen, heute bei 9 km . Und dann ist wohl die Hauptfrage “” WO”” ?? Am besten nachts in der 30er Zone !!!
    Es ist wie in der Gesamtpolitik ” Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Und die Gewinner sind die Rechtsanwälte. Damit kein Missverständnis entsteht, auch für mich steht der Schutz des Lebens im Vordergrund, aber eben der “Schutz”

  32. Toni sagt:

    Ich finde die alte Bußgeldregelung ausreichend genug.
    Den Verstoß: Parken auf dem Fußgängerweg verstehe ich, allerdings auf dem Radweg parken in Bremen nicht. Welche Funktion soll der Radweg noch haben, darauf zu parken, wobei die Radfahrer ohnehin schon auf der Straße fahren?!
    Und wieso ist das fahren mit Blitzerapp verboten? Angesichts einer Kontrolle gibt es sowieso niemand freiwillig zu, dass man die App gerade laufen hatte. Wie soll man dabei erwischt werden? Echt überflüssig und unbedacht. Das zwingt einen zur Verkehrsrechtsschutz zu greifen um im Falle eines Falles, zumindest das Fahrverbot zu vermeiden.
    Und was mich auch sehr stört und seit Jahrzehnten diskutiert wird : wieso werden Bußgelder für Inländer nicht nach Lohnverdienst verdonnert? Lieber die Gäste zu höheren Strafen verdonnern. Wie die Italiener! Für manch Eine /n/r sind 70€ schmerzhaft.
    Für Besserverdiener wiederum scherzhaft.

  33. Thomas sagt:

    Wann Genau gilt den jetzt der neue Katalog ? aktuell 10.04.2020 gilt ja noch der alte ? oder gibts schon änderungen ? dazu findet man nichts konkretes nur das dem generell am 23.3 zugestimmt wurde wenn ich das richtig verstanden habe ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas,

      das ist richtig. Am 23.3.2020 hat das Kabinett die StVO-Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die Änderungen sollen so schnell wie möglich in Kraft treten. Das passiert, einen Tag nach dem die StVO-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das ist bisher noch nicht geschehen. Wir vermuten, dass sich dies aufgrund von Corona verzögert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Wolfgang sagt:

    Liebe Redaktion,
    Ich bin am 1.4.2020 mit 41 kmh geblitzt worden, innerorts und in einer Zone 20. Schild hab ich keines gesehen…
    Wirklich nur aus Versehen…
    Gilt hoffentlich auch och der alte Bussgeldkatalog?
    Grüße Wolfgang

  35. Robert sagt:

    Mit welcher Strafe muss ich nach dem neuen Bußgeldkatalog rechnen, wenn ich mit einem S-Pedelec unerlaubt den Radweg benutze?

  36. Romi sagt:

    Hallo,
    ich bin heute den 14.04.2020 mit 20km/h zu viel außerorts (Autobahn/Schnellstraße) in einer Baustelle geblitzt worden.
    Auf den Anhörungsbogen warte ich jetzt erst einmal ab und bis zum Bußgeldbescheid wird es wohl noch etwas dauern.
    Gilt denn jetzt noch die alte oder schon die neue StVO? (damit ich ungefähr weiß, was auf mich zukommen wird).
    Leider finde ich dazu keine Infos. (Ich lese nur, dass es noch kein Datum für die neue StVO gibt bis es denn in Kraft tritt..?!)
    Deshalb bin ich mir ziemlich unsicher welche Daten ich von welchem Bußgeldkatalog entnehmen soll.. Alt oder neu?

    Ich freue mich über eine Nachricht mit was ich denn jetzt rechnen muss.
    Im Voraus schon einmal vielen Dank.

    Liebe Grüße Romi

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Romi,

      es gilt weiterhin der alte Bußgeldkatalog. Selbst wenn die StVO-Novelle in Kraft tritt bevor Sie den Bußgeldbescheid bekommen, werden Sie nach der alten Regelung sanktioniert. Denn für die Sanktionen ist immer der Tattag entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Boris sagt:

    Ich wurde heute am 16.04.2020 mit 26 km/h geblitzt. Brief ist nicht da. Geschwindigkeit weiß ich, weil ich genau in dem Moment auf das GPS geschaut habe vom Navi. Welche Strafen werden fällig sein?

  38. Kevin sagt:

    Guten Tag,

    gibt es schon einen Datum ab wann die neuen Bußgeldregelung gilt ?

  39. Katharina sagt:

    Hallo,
    Ich bin heute mit etwas über 20 km/h innerorts geblitzt worden. Is die Gesetzesänderung denn nun schon in Kraft getreten? Oder wie ist das?

    Danke für Rückmeldung

  40. Marcel sagt:

    Hallo,
    wie ist es wenn der Verstoß vor dem 28.4 begangen wurde aber er danach bearbeitet wird. Wird dann der neue oder alte Bußgeldkatalog angewendet? Viele Dank!
    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcel,

      die neuen Sanktionen und Regeln gelten erst ab dem 28.04. Zuvor begangene Verstöße werden nach der bisherigen Rechtslage geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Mindy sagt:

    Hallo 👋🏻

    Mal eine Frage ich wurde Anfang März ca. Geblitzt und habe bis jetzt aber noch keinen Brief bekommen, wenn ich jetzt aber angenommen im mai meinen Brief bekomme gelten dann die alten oder die neuen Bußgelder ? 🤔

  42. Ina sagt:

    Es wundert doch überhaupt nicht, dass nur die kleinen Vergehen mit höheren Geldstafen belegt wurden, so kann der Staat mehr abkassieren.

    Es gibt unmengen an Verkehrvergehen im Jahr aber nur ein kleiner %-teil sind die größeren Vergehen hier wäre es also nicht so profitabel nachzulegen.

    Bleibt nur der Tip: Dort schnell fahren, wo man es in DE noch darf. Ändert sich bestimmt auch noch mit einer generellen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Aber bei Begrenzungen an die Geschwindigkeit halten. Leider musste ich schon oft auch feststellen, dass viele Begrenzungen relativ sinnfrei sind. Begrenzung 50 ausserorts und man sieht meilenweit ist für mich sinnfrei. Hier sollte nachgearbeitet und neu bewertet werden, damit man zügiger vorankommt.

    Leider werden immer nur die Fahrer bestraft, welche zu schnell fahren und nicht diejenigen, welche den Verkehr ausbremsen und somil leider auch of Unfälle verursachen. Wo bleibt hier die Stafe? Man muss nicht generell 10 oder mehr km/h zu langsam fahren, das provoziert zum überholen. Über solche Menschen ängere ich mich im Verkehr am meisten.

    Gute fahrt euch allen

  43. Peter sagt:

    Hier wird wieder kräftig abkassiert , die wenigsten Unfälle und damit nicht einmal 10 Prozent sind Ursache für schnelles fahren, sondern
    Unaufmerksamkeit oder Fehlreaktionen der verursachenden Autofahrer . Warum wird das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder SMS schreiben nicht höher geahndet, oder das Handy im Auto gänzlich verboten , oder so programmiert das nur noch Notrufe abgesetzt werden können? Warum wird das Rechtsfahrgebot fleissig schon seit Jahren ignoriert , schlimm genug das die meisten Autofahrer noch nicht einmal wissen das es dieses Gesetz gibt . Ich fahre durchschnittlich 40000 km im Jahr Auto und Motorrad und weiss wovon ich rede.
    Ich bin gegen Raser in der Ortschaft und zu schnellens fahren wo Menschen gefährdet werden könnten ,aber auch für Toleranz für Leute die mal auf einer freien Landstrasse wo niemand gefährdet wird etwas zu schnell unterwegs sind.

  44. Wolfgang sagt:

    Guten Morgen,

    wie ist die Rechtslage, wenn ich mit einem LKW beim Abladen auf dem Fahrradweg stehen “muss”, weil andere Möglichkeiten nicht bestehen. Gilt das als parken, halten etc?

    Danke und Grüße
    Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Wolfgang,

      wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als 3 Minuten abstellen oder sich in dieser Zeit so vom Kfz entfernen, dass es nicht mehr in Sichtweite ist, gilt dies als parken. Unter 3 Minuten gilt der Vorgang als halten (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  45. beppo sagt:

    Beispiel: Sommerhitze 30 Grad und mehr und Stau auf der Autobahn, wie verhalte ich mich als Motorradfahrer
    um meine Gesundheit und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Mein Motorrad hat bauartbedingt
    kein Navi, kein Radio “Stauwarner” und schon gar kein Vorratsfach für Wasser o.ä.
    1 Monat Fahrverbot, 100 € und 1 Punkt wenn ich es richtig gelesen habe
    wenn ich In der Mitte durch fahre ( Rettungsgasse) ist das so ?
    Jetzt schon Danke für die Antwort

  46. Pendler 0815 sagt:

    Hi Leute ich pendle am Tag ca. 130km und finde eine Erhöhung der Strafen angebracht.
    Was mir fehlt sind die Kontrollen auf Autobahnen! Hier erlebe ich täglich wie Fahrer drängeln, nötigen, rechts überholen.
    Das Glück muss mit den doofen sein, denn toi toi toi bis jetzt habe ich dadurch noch keine erste Hilfe leisten müssen.
    Aber klar, ruhen wir uns auf einer Statistik aus und wenn die anderen mal lernen Auto zu fahren oder ma’ einfach platz machen, wären Regeln eh überflüssig ;)

    Wer schonmal durch andere Länder gefahren ist wie NL, Frankreich usw. wird sich sicher auch gewundert haben wie entspannt/langweilig eine Autofahrt sein kann.
    @A.Scheuer & Team:
    Meiner Meinung sollte auf 2 Spurigen Autobahnen von 5 bis 19Uhr Tempo 120km/h für PKW’s gelten.

    Dieser hick hack Innerorts mit tempo 30, 40, 50, 60 und teilweise 70. Versucht den flow zu wahren. Wieso muss ich für 200m die 30 Beschränkung aufheben um danach erneut auf 30 abzubremsen? Was sollen die 40 Schilder? ist das son mittelding zwischen 30 und den verrückten 50ern?
    Wieso sind die neuen Schilder so klein?

    Für SUV Fahrer sollte man eine Praktische 4 Std Pflicht einführen mit neuer Schlüsselzahl 007, damit die mal richtig parken und um die Kurve fahren lernen.

    Unternehmen deren MA mit Betriebsmitteln(PKW/LKW usw.) gegen die Stvo Verstossen, sollten mit bestraft werden und bei Wiederholung mit höheren Strafen oder einer Meldung bei der BG.

  47. Reinhard sagt:

    Die Radfahrer werden mit dieser Novelle klar bevorzugt. Was ich vermisse ist eine Helmpflicht und ein Bußgeld für Radfahrer die keinen Helm tragen. Man kann nicht die ganze Verantwortung für die Sicherheit der Radfahrer den Autofahrern zuschieben und gleichzeitig zulassen, dass Radfahrer ohne Helm (Eigenschutz) unterwegs sein dürfen. In den vergangenen Jahren wurde “Radwege” kostengünstig auf die Fahrbahn gemalt, weil für den Bau richtiger Radwege kein Platz und/oder Geld zur Verfügung stand. Folgerichtig sind diese Radwege unterbrochen an Verkehrsinseln und Bushaltestellen weil sie ja der normalen Fahrbahn abgezwackt sind.
    Es gibt Straßen, bei denen ein solcher “Radweg” kilometerlang teilweise beidseitig angelegt ist. Nach der Novelle ist dort nun auf der gesamten Länge ein Halteverbot, weil man ja auf Radwegen nicht halten darf. Somit darf das Taxi nicht halten, das sich die alte Omi mit Rollator bestellt hat, um zum Arzt gefahren zu werden. Welche Politiker beschließen denn sowas? Da wurde wieder nur an den Schutz von Radfahrern gedacht und alle anderen Belange nicht berücksichtigt. Im übrigen fehlt auch ein Bußgeld für nebeneinander fahrende Radfahrer. Wenn ich die mit 1,5 oder gar 2m Abstand überholen soll, befinde ich mich eventuell schon mit dem linken Rad auf dem Radweg auf der anderen Straßenseite.

  48. André sagt:

    Ich kann mich meinen Vorrednern die auf die Exekutive verweisen nur anschließen. Und in der Tat wurden einst die Straßen aus den Steuergeldern der Autofahrer gebaut. Ob dies heute immer noch so ist oder das Geld für größere Schlafsäle der Regierung verbraten wird kann ich schlussendlich nicht beurteilen. Nun werden diese Strassen kostenlos von den Radfahrern benutzt weil die Radwege teilweise in einem miserablen Zustand sind. Mein Vorschlag daher, die Radfahr-Steuer wieder einzuführen, um die immer wieder kritisierten Radwege zu erneuern. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt … Und da die Politik ja immer gerne ins Ausland schaut würde ich vorschlagen die Steuer nach Gewicht des Fahrrads in 100 Gramm Schritten zu entrichten, und halte daher eine Steuer von 100 € pro kg Gewicht, und pro Sitz im Jahr für angemessen. Aber mal Spass beiseite , was ist nur los in diesem Land? Keine Statistik beweist das die Verschärfungen jemals etwas bewirkt hätten …außer die Staatskasse zu füllen. Der Verkehr ist dadurch zu keiner Zeit sicherer geworden…, wenn dann kann man es den immer sicherer werdenden Fahrzeugen mit immer ausgefeilteren Assistenzsystemen etc. zuordnen…nun ja….und all diejenigen die Menschenleben billigend in Kauf nehmen ,werden ihr Verhalten wohl weiterhin nicht ändern . Dies beweisen unzählige Statistiken. Das Schlagwort dieser Tage heißt …unverhältnismäßig, so wie dieser neue Bussgeldkatalog. Meiner Befürchtung nach hat der Fachkräftemangel in der deutschen Politik, welcher sich scheinbar den Weg zur Diktatur ebnet, die Spitze des Eisberges aber noch nicht erreicht….

  49. Gerhard sagt:

    Leider findet man hier bei uns im ländlichen Raum sehr viele, auch einzelne Fahrradfahrer auf der Strasse. Obwohl in wenigen Metern Entfernung ein breiter Radweg zur Verfügung steht. Ein Überholvorgang mit vorgeschriebenem Abstand zwingt den Autofahrer komplett auf die Gegenfahrbahn. Bei Gegenverkehr ist überholen unmöglich. Das bringt es mit sich, dass der Autoverkehr heute schon auf Fahrradgeschwindigkei heruntergebremst wird und sich dadurch lange Staus bilden. Zukünftig kann man dann ja wohl nur noch hinter einem Radfahrer herfahren und dass über mehrere 10 km.

  50. Moni sagt:

    Bei uns im ländlichen Raum gibt es so gut wie keine Radwege, d. h. die Radfahrer fahren alle auf den Straßen…die sowieso schon zu eng und kurvenreich sind.
    Es ist immer wieder eine Mutprobe, mit 1,5 Metern Abstand an die Radfahrer vorbei zu fahren, ohne selbst in Gefahr zu geraten.
    Erst kürzlich passiert, Radfahrerin fährt fast drei Kilometer im Berufsverkehr nachmittags… ohne das sie überholt werden kann.
    Hinter ihr eine Kolonne von Fahrzeugen. Welch ein Blödsinn.

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