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Deutscher Verkehrsgerichtstag gibt Empfehlungen bekannt

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach drei Tagen mit intensiven Vorträgen und Diskussionen wurden heute auf dem 62. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar Empfehlungen zum Verkehrsrecht und der Verkehrssicherheit verkündet. Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass dem Punktehandel durch die Schaffung effektiver Sanktionsvorschriften entgegengewirkt werden soll. Zudem empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, dass bei Trunkenheitsfahrten die Möglichkeit zur Entziehung der Täterfahrzeuge geschaffen werden sollte.

62. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar: Das sind die Ergebnisse

Die vom Verkehrsgerichtstag ausgesprochenen Empfehlungen umfassen, dem Punktehandel entgegenzuwirken.
Die vom Verkehrsgerichtstag ausgesprochenen Empfehlungen umfassen, dem Punktehandel entgegenzuwirken.

Schon seit 1963 findet der Verkehrsgerichtstag als Konferenz für Straßenverkehrsrecht und Verkehrswissenschaft statt. Dabei kommen einmal im Jahr Experten aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden zusammen und diskutieren über aktuelle Themen, die das Verkehrsrecht und vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr betreffen.

Zum Ende vom Verkehrsgerichtstag werden traditionell Empfehlungen an die Politik zu einzelnen, wichtigen Themen ausgesprochen. Das war auch am heutigen Freitag, den 26.01.2023 der Fall. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick der drei wichtigsten Empfehlungen, die der Verkehrsgerichtstag in diesem Jahr abgegeben hat:

Den Punktehandel unter Strafe stellen!

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, deren Dienstleistung darin besteht, dass Verkehrssünder ihre Punkte an jemand anderen übertragen können. Dieser Punktehandel stellt bislang eine rechtliche Grauzone dar.

Der Verkehrsgerichtstag sieht darin eine deutliche Schwächung der bußgeldrechtlichen Sanktionen und damit einhergehend auch eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit. Daher fordern die Experten, dem Punktehandel entgegenzuwirken. Ein Mittel dafür soll die Schaffung effektiver Sanktionsvorschriften sein.

Diese sollen auch die Verhängung von Fahrverboten gegen den eigentlichen Fahrer beinhalten. Internetangebote aus dem Bereich des Punktehandels sollten verboten werden. Zudem müsste sich die personelle Situation in den Bußgeldbehörden verbessern, damit diese den tatsächlichen Fahrer durch intensivere Ermittlungen zuverlässiger ausfindig machen können.

Interessant: Damit die Behörden genug Zeit haben, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, beinhalten die vom Verkehrsgerichtstag ausgesprochenen Empfehlungen auch den Punkt, dass die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verstößen nach § 24 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) von drei auf sechs Monate angehoben werden sollte.

Punktekonto in Flensburg: Welche Punkte haben welche Konsequenzen?

Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Punktestand welche Konsequenzen mit sich bringt.
Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Punktestand welche Konsequenzen mit sich bringt.

Vorschrift des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) sollte reformiert werden

Die Regelungen zur Unfallflucht sind für viele Verkehrsteilnehmer undurchsichtig. Diesen Umstand erkennt auch der Verkehrsgerichtstag an und gibt die Empfehlung ab, die Vorschriften im Hinblick auf die Rechte und Pflichten verständlicher und praxistauglicher zu formulieren.

Der entsprechende Arbeitskreis gibt diesbezüglich die folgenden Empfehlungen ab:

  • Eine Mindestwartezeit sollte festgelegt werden.
  • Eine zentrale Meldestelle für Unfälle mit Sachschäden sollte eingerichtet werden.
  • Eine Unfallflucht sollte im Regelfall bei Sachschäden nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Die Voraussetzungen der tätigen Reue sollten so geändert werden, dass diese bei jeder Unfallflucht innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall möglich ist und stets zur Straffreiheit führt.

Die Abstufung einer Fahrerflucht ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit lehnt der Verkehrsgerichtstag hingegen ab.

Regelungen zur Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Entziehung von Täterfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten

Die Experten haben festgestellt, dass eine häufige Ursache für schwere Unfälle Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sind. Sie geben daher die Empfehlung ab, eine Möglichkeit zu schaffen, die Täterfahrzeuge zu entziehen:

Es soll eine Einziehungsmöglichkeit für genutzte Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrten nach §§ 315 c I Nr. 1a, 316 StGB eingeführt werden. Die Einziehung soll nicht nur auf Vorsatztaten beschränkt sein. Voraussetzung ist, dass der Täter in den letzten fünf Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Möglichkeit der Einziehung soll nicht an Grenzwerten festgemacht werden. Eine Einziehung soll auch möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht im Eigentum des Täters steht (§ 74a StGB).

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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1 Kommentar

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  1. MannoD
    Am 1. Februar 2023 um 19:00

    “Allerdings soll bei einem begründeten Verdacht auf eine fehlende Fahreignung eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde zulässig sein, wenn vorab alle therapeutischen und beratenden Optionen ausgeschöpft worden sind.”

    Die ärztliche Schweigepflicht ist allumfassend. Was sollen also solche Erklärungen des Verkehrsgerichtstages?!?

    Sollen die mit viel Macht ausgestatteten Zulassungsstellen sich selber auf den Weg machen…

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