Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar: Was wird hier beschlossen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Update vom 27.01.2023: Der 61. Verkehrsgerichtstag empfiehlt der Politik unter anderem die Verlängerung der Verjährungsfristen bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von 3 auf insgesamt 6 Monate. Mehr dazu erfahren Sie in unserer News: “Deutscher Verkehrsgerichtstag gibt Empfehlungen bekannt”
Konferenz für Verkehrsrecht
Deutscher Verkehrsgerichtstag (VGT) – das ist eine seit 1963 jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht und Verkehrswissenschaft. Unter den Teilnehmern sind in erster Linie Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und andere Experten für das Verkehrsrecht. Auch Sachverständige für Fahrzeugtechnik sowie Forschende und Dozenten nehmen an dem Verkehrsgerichtstag in Goslar teil. Auch der Presse steht er offen: Journalisten sind ebenfalls zugelassen.
Der Kongress endet regelmäßig damit, dass dem Gesetzgeber Empfehlungen über die besprochenen Themen übermittelt werden. Diese werden traditionell in acht Arbeitskreisen während der Konferenz erarbeitet und mit Abschluss der Tagung veröffentlicht. Doch wie sehr lassen sich die Gesetzgebenden von den Ergebnissen der Arbeitskreise beeinflussen? Welche Themen werden eigentlich besprochen? Und wer kann am VGT teilnehmen? Finden Sie hier Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ:Deutscher Verkehrsgerichtstag
Jedes Jahr treffen sich Juristen und andere Experten für Verkehrssicherheit und -technik auf dieser Konferenz zu Themen des Straßenverkehrsrechts.
Die Themen sind breit gefächert und reichen vom Punktesystem, über Diesel-Fahrverbote und Fragen des Verkehrsstrafrechts bis hin zu Unfällen mit Bus und LKW. Weitere Themenbereiche haben wir hier für Sie aufgelistet.
Der VGT hat hohe Relevanz, weil die dort ausgesprochenen Empfehlungen der Experten von der Politik aufgegriffen und von der Gesetzgebung umgesetzt werden.
Deutscher Verkehrsgerichtstag: So hat alles begonnen
Den VGT gibt es zwar erst seit 1963, doch seine Ursprünge liegen bereits in den Jahren davor. Die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 war in der DDR noch bis 1956 anwendbar, in der BRD hatte sie sogar noch bis 1971 Bestand. Obwohl jeweils Teile geändert und an bestehende Verhältnisse angepasst wurden, konnte sie jedoch in beiden Teilen Deutschlands nicht mit den Entwicklungen im Straßenverkehr mithalten. Den Bürgern die aktuelle, zersplitterte Rechtsprechung nahe zu bringen, gestaltete sich immer schwieriger. Die zunehmende Motorisierung ab den 1950er Jahren tat ein Übriges.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 1961 der gemeinnützige Verein „Verkehrswissenschaftliches Seminar e. V“ in Hamburg gegründet. Nach einer späteren Umbenennung in „Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. – Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar” heißt der Verein seit 2009 „Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V.”
Experten aus allen Bereichen der Verkehrswissenschaft
Deutscher Verkehrsgerichtstag – das ist ein Begriff, den jeder kennt, der sich mit dem Verkehrsrecht, mit der Verkehrspolitik oder der Verkehrstechnik beschäftigt. Der Kernpunkt der Konferenz ist die Tagung der Arbeitskreise, der unter anderem eine Mitgliederversammlung, eine Eröffnungs- und eine Begrüßungsansprache vorausgehen. Daran schließt sich üblicherweise ein Plenarvortrag an. Prominente Redner wie die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz treten hier auf.
An zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden in den acht Arbeitskreisen aktuelle und verkehrsrelevante Themen debattiert. Dabei hat jeder Arbeitskreis ein fest definiertes Thema und eine Leitung, die den Ablauf und das Gespräch moderiert. Üblicherweise referieren an jedem Tag etwa drei bis vier Experten je Arbeitskreis. Das können etwa Rechtsanwälte, Richter, Ministerialräte, leitende Versicherungsmitarbeiter, Vertreter von Automobilclubs und Dozenten sein.
Über welche Inhalte wird gesprochen?
Die behandelten Themen sind vielfältig und stammen nicht nur aus den Bereichen Rechtswissenschaft und Technik, sondern auch aus der Kultur, dem Umweltschutz und anderen Bereichen, die durch den Verkehr berührt werden. Tagungen der Arbeitskreise fanden in den letzten Jahren beispielsweise zu folgenden Themen statt:
- Die Streupflicht im Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherungspflicht und Umweltschutz
- Straßenplanung im Konflikt öffentlicher und individueller Interessen
- Inhalt und Grenzen der Schadensminderungspflicht
- Medizinische Begutachtung von Verkehrsunfallopfern
- Kapitalisierung von Schadensersatzrenten
- Fahrerassistenz- und Leitsysteme
- Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität?
- Arbeitsrecht und Straßenverkehrssicherheit – Anspruch und Wirklichkeit
- Neue Rechtsgrundlagen für den Straßenverkehr mit Fahrrädern?
- Haftung des Staates für Einsatzfahrzeuge
- Bemessung des Schmerzensgeldes
- Verkehrssicherheit für Kinder
- Abgaskrise – Konsequenzen für Verbraucherschutz und Hersteller
- Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung
- Unfalldatenspeicher
- Neue Geschwindigkeitsgrenzen im Ortsverkehr?
Aber die Themensetzung konzentriert sich nicht ausschließlich auf den Straßenverkehr. Immerhin bezieht sich der Name „Deutscher Verkehrsgerichtstag“ ebenfalls nicht lediglich auf Pkw und Lkw, die auf Straßen unterwegs sind. Zuwiderhandlungen in der Seeschifffahrt oder auch Vorsorge gegen Schiffsunfälle im Küstenvorfeld sind beispielhafte Themen, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Üblicherweise befasst sich Arbeitskreis VIII mit der Schifffahrt.
Kann jeder am VGT teilnehmen?
Prinzipiell steht die Teilnahme am Kongress jedem offen. Anmeldungen sind nur für die gesamte Dauer des VGT möglich, nicht aber für einen einzelnen Tag. Wollen Sie teilnehmen, müssen Sie sich für einen bestimmten Arbeitskreis anmelden und den Tagungsbeitrag fristgerecht zahlen. Dieser beläuft sich aktuell auf 60 Euro für Mitglieder des Vereins „Deutscher Verkehrsgerichtstag“, 135 Euro für Nichtmitglieder und 25 Euro für Studierende und Referendare unter 30 Jahren.
Die Möglichkeiten zur Anmeldung sind allerdings begrenzt: Stoßen einzelne Arbeitskreise auf übermäßig großes Interesse, können diese geschlossen werden, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl erreicht ist. Dies soll verhindern, dass die Diskussion innerhalb des Arbeitskreises ausufert, was eine Entscheidungsfindung deutlich erschweren oder gar verhindern würde.
Haben Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, erfolgt Ihre Eintragung auf die Teilnehmerliste. Sie bekommen dann Ihren Teilnehmer-Ausweis sowie eine Stimmkarte per Post. Zutritt haben Sie in der Regel nur zu dem Arbeitskreis, für den Sie sich angemeldet haben.