Neuer Bußgeldkatalog vom Bundesrat beschlossen: Weg frei für neue Bußgelder
Veröffentlichungsdatum: 8. Oktober 2021
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Update vom 19.10.2021: Heute wurden die Änderungen der BKatV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neue Bußgeldkatalog tritt demnach am 9. November 2021 in Kraft.
Geplant war ein Beschluss der StVO-Novelle noch vor der Bundestagswahl am 26. September 2021. Doch wie das mit dem neuen Bußgeldkatalog so ist, wurde die Entscheidung mal wieder vertagt. Heute war es allerdings soweit! Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle zugestimmt. Damit könnten die neuen Bußgelder Ende Oktober oder Anfang November in Kraft treten.
Höhere Bußgelder für Falschparker und Temposünder beschlossen
Es war das Streitthema bezüglich der StVO-Novelle: Fahrverbote für überhöhte Geschwindigkeit. Sollten diese laut der alten StVO-Novelle, welche im April 2020 kurz in Kraft trat, dann aber wieder ausgesetzt wurde, noch deutlich früher auf Raser zukommen, sind Temposünder mit dem neuen beschlossenen Bußgeldkatalog besser bedient.
Allerdings werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich teurer. Den beiden nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, welche Sanktionen zukünftig drohen, wenn der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist.
Neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Wie hoch sind die neuen Bußgelder Park- und Halteverstößen?
Ein neuer Bußgeldkatalog wurde auch für Park- und Halteverstöße beschlossen. Auch hier werden Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, künftig stärker zur Kasse geben.
Unsere Tabellen liefern Ihnen eine Übersicht, mit welchen Sanktionen Sie für Halte- und Parkverstöße rechnen müssen, wenn die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten ist.
Neuer Bußgeldkatalog für Parkverstöße
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... über 1 Stunde | 25 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über 1 Stunde | 40 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über 1 Stunde | 55 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 1 Stunde | 70 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | |
... bis zu 1 Stunde | 25 € | |
... bis zu 2 Stunden | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden | 35 € | |
... über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Neuer Bußgeldkatalog für Halteverstöße
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte: - an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle - im Bereich einer scharfen Kurve - auf einem Fußgängerüberweg bzw. näher als 5 Meter vor diesem - innerhalb einer Grenzmarkierung - im absoluten Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - auf Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße | 30 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
unzulässiges Halten vor einer gekennzeichneten Feuerwehreinfahrt bzw. -zufahrt | 20 € | |
... mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz | 35 € | |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
verbotswidriges Halten auf einem Gehweg, Radweg oder auf einer Fahrradstraße | 50 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... mit Gefährdung | 70 € | |
... mit Sachbeschädigung | 90 € | |
unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
unzulässiges Halten auf Bussonderstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
unzulässiges Halten im Bereich eines Taxistandes | 20 € | |
... mit Behinderung des Taxenverkehrs | 35 € | |
nicht platzsparendes Halten | 10 € | |
unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt | 20 € |
Ab wann gelten die Sanktionen gemäß Bußgeldnovelle?
Nach dem langen Hin und Her und der Verwirrung rund um die StVO-Novelle ist deren Inkrafttreten nun in greifbarer Nähe. Wann es konkret soweit ist, lässt sich aktuell noch nicht genau prognostizieren.
Zunächst einmal muss der neue Bußgeldkatalog im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dann kann es noch bis zu drei Wochen dauern, bis dieser auch in der Praxis Anwendung findet. Es ist also davon auszugehen, dass die neuen Bußgelder ab Ende Oktober oder Anfang November angewendet werden könnten. Aktuell gelten also noch die alten Bußgelder.
Nachfolgend haben wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Änderungen, welche der neue Bußgeldkatalog mit sich bringen wird, zusammengefasst. Sie sehen zudem, wie die Ordnungswidrigkeiten gemäß des alten Bußgeldkatalogs geahndet wurden:
Verstoß | Neues Bußgeld (gilt seit 9.11.21) | Altes Bußgeld (galt bis 8.11.21) |
---|---|---|
Verbotswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen | bis zu 110 € | bis zu 35 € |
Halten und Parken in zweiter Reihe | bis zu 110 € | bis zu 35 € |
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 € | 35 € |
Parken auf einem Lade-/Parkplatz für E-Autos oder Carsharing (neuer Tatbestand) | 55 € | - |
Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten bzw. mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 € | bis zu 65 € |
Einfacher Parkverstoß | bis zu 55 € | 15 € |
LKW-Fahrer missachtet Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen innerorts | 70 € | - |
unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge | bis zu 100 € | bis zu 25 € |
Auto-Posing: unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigungen, nutzloses Hin- und Herfahren | 100 € | 20 € |
unerlaubtes Nutzen oder Durchfahren einer Rettungsgasse (neuer Tatbestand) | 200 - 320 € (plus 1 M Fahrverbot) | - |
Wichtig: Der neue Bußgeldkatalog umfasst auch noch eine Änderung beim Abbiegen. Wer während des Abbiegevorgangs den Fuß- oder Radverkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 140 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Auch das Dooring wird hart sanktioniert. Wird dadurch der Radverkehr gefährdet, fällt künftig eine Geldbuße in Höhe von 40 bis 50 Euro an.
Nach langem Hin und Her: Der Bundesrat stimmt der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung zu
Was lange währt, wird demnächst endlich in Kraft treten. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass künftig ein neuer Bußgeldkatalog in Deutschland angewendet werden kann. Dieser sieht, wie bereits erwähnt, härtere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstößen im ruhenden Verkehr vor.
Das es nun nach über einem Jahr tatsächlich zur Einführung der StVO-Novelle kommt, war zwischenzeitlich gar nicht mal so sicher. Nachfolgend finden Sie eine Chronologie der Pannen, welche die Einführung der neuen Bußgelder begleitet haben.
StVO-Novelle: Was bisher geschah
- Gesetzesänderung: Künftig mehr Tempo-30-Zonen in Kommunen!
- Deutscher Verkehrsgerichtstag gibt Empfehlungen bekannt
- Neuer Bußgeldkatalog vom Bundesrat beschlossen: Weg frei für neue Bußgelder
- Bußgeldkatalog 2021: Neu versus alt – Welche Bußgelder ändern sich?
Wer denkt, dass der Bußgeldkatalog zu heftig ist, sollte mal bei uns im Ort schauen wie da gefahren wird ! Durschnittsgeschwindigkeit 73 km Innerorts.
Der Top-Racer fährt 124 km !!! Innerorts. 62% der Fahrer fahren deutlich über den erlaubten 50 km.
Denkt ihr das ist normal ?
Selbst Autofahrerin , finde ich für die vielen egoistischen rücksichtlosen, Fahrer die härtere Strafe angebracht.
Nur für die Postboten und Firmen Auslieferer finde ich es nicht angebracht ,dass Sie nicht mehr in der zweiten Reihe parken dürfen.
Zudem sollte man die vielen sehr gestressten Pakete Auslieferer total entlasten und mehr Rücksicht nehmen .
Sie finden meistens keine Parkmöglichkeit und treffen nicht mal die Personen an denen Sie ihre Pakete ausliefern sollten.
Für diese Personen würde ich vor dem Ort ein Lager einrichten ,dass jeder von den bequemen Personen ihre Pakete da dann selbst abholen müssten
ich kaufe bei rewe ein fast jeden 2 tag da sind 2 behinderten parkplätze und meistens von nicht behinderten belegt.sagst du etwas bekommst du den finger gezeigt oder sie sagen die sollen doch zuhause bleiben.da sollte man mehr geld verlangen und 1 punkt.ich wohne in einer einbahnstrasse da fahren am tag und nacht 10-12 autos falsch,parken auf dem gehweg wo mann mit hund oder rollator nicht vorbeikommt.oder beim bäcker jeden sonntag parken auf gehweg ist angesagt warum die sind zu faul um 10 meter zu gehen.schauen sie die leute an sie bekommen einen arsch wie ein brauereigaul.viele grüsse
Autofahren wird unbezahlbar darauf soll es hinauslaufen. Aber es gibt ja auch in den Kommentaren hier genug Leute die sich darüber freuen. Es handelt sich bestimmt um die Spezies, die alleine im Auto sitzen und Maske tragen. Es braucht bitte nur für diese noch viel härtere Sanktionen.
Der größte Fehler ist folgender: Alle Bußgelder sind nur mit einem Betrag angegeben, dabei müsste man die Zahlungen an das Nettoeinkommen anpassen. Nur so können alle gleich belehrt werden ohne bestimmte Gruppen zu diskrimieren.
Jo, und wie soll man das Kontrollieren? Vor erhalt des Knöllchens bitte die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Die müssen dann geprüft werden und abgelegt werden, so kommen zu deinem Knöllchen von 40 € nochmal 70 €bearbeitungs- und Verwaltungskosten hinzu. Und der ganze Prozess zieht sich pro Knöllchen über Monate.
Klasse Idee ;)
Wie hieß es noch zur Begründung ? “Vorrangiges Ziel sei mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger…. ” .
Mehr Sicherheit könnte man auch schaffen indem man die Verkehrsinfrastruktur verbessert, intelligent angemessenen Parkraum bereitstellt, durchgängig für benutzbare Rad- und Fußwege sorge trägt.
Klar, das kostet erst mal wieder, und das Steuergeld habt ihr ja bereits sonstewo für sonstewas verbraten.
Liebe Schilderhintermbaumaufsteller und Sonntagsnachmittagsblitzerfallenbetreiber, seid doch wenigstens so anständig zuzugeben dass ihr in erster Linie mehr Geld vom Bürger braucht. Welches hernach bestimmt wieder nicht zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet wird.
ES SOLLTE SO LANGE SEIN, ZUSÄTZLICH JE NACH BERUF MIT ZUSATZZAHLUNG
Hallo zusammen
Wenn ich sowas lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Ich bin Lkwfahrer und muß in die gr.Städte rein.Es bleibt uns garnichts anders übrig in zeiter Reihe zu parken.Weil keine Entladebuchten für uns gibt.Aber wenn die Regierung es so will.Fahren wir duch wenn wir nicht halten können.Und der kunde bekommt nicht seine Ware.Jetzt mal meine Frage.wie soll das die Post oder Parktdienste Mühlabfuhr Taxis Stadtwerke machen?
Der neue Bußgeldkatalog ist einfach nur eine Frechheit. Klar hält man sich an Regeln, aber Hauptsache andere Verkehrsteilnehmer auch.!
Wo kann man am besten abzocken? An dem Deutschen des Liebsten – dem Auto!!
Dann fahr mal in Ausland. Da sind dann die deutschen Bußgelder im Vergleich ein Trinkgeld!
1. In der DDR gab es Überholverbot, d.h. an bereits blinkenden Fahrzeugen vorbei zu fahren. Das könnte auch viele Rechtsabbieger- Unfälle mit Radfahrern vermeiden. Besonders, wenn die mit 40… quasi aus dem Nichts kommend, Fußgängerüberwege benutzen.
2. Eine Abstandsregelung, die Radfahrer zu Fußgängern auf gemeinsam benutzten Wegen einhalten müssen , ähnlich wie KFZ zu Radfahrern, wäre überfällig.
3. Eine Ampelschaltung “Gelb- Grün” als Voranzeige, wie u.a. in den USA, Schweden verbreitet (auch in der ehemaligen DDR), wäre angebracht. Damit wäre vorausschauendes Fahren, weniger Treibstoffverbrauch und weniger Umweltbelastung möglich.
Last doch mal alle Fahrzeuge eine Woche stehen dann bricht die Wirtschaft zusammen
Und was ist mit Erhöhung der Strafen für zu laute Fahrzeuge wie Motorräder?
Man sollte langsam auch mal an die Radfahrer angehen. Fahren mit Kopfhörern ist bei sehr vielen schon normal und rote Ampeln gelten bei vielen auch nicht, ganz egal ob Kinder in der Nähe sind und die somit als Vorbildfunktion zählen.
In so gut wie allen Nachbarstaaten kostet es mehr, und Tempo 120\130 ist Standard auf der Autobahn. Aber hier möchte man kostengünstig Regeln missachten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, hauptsache freie Fahrt für dumme Bürger… Ganz ehrlich, die strafen können gar nicht hoch genug sein….
Es wurde allerhöchste Zeit für diese Anpassungen. Jeder ist für sich selbst und andere verantwortlich. Einfach an die Regeln halten. Schilder lesen und hoffentlich begreifen, Tacho beobachten, Handy weglegen und immer auch an und für andere Verkehrsteilnehmer denken. Dann klappt es auch.
Natürlich ist niemand vor kleineren Verstößen gefeit. Die eingenommenen Gelder sollten aber vordergründig für mehr Sicherheit verwendet werden. Bitte mehr Kontrollen.
Echt jetzt? Finde ich nicht. Mehr Kontrolle hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Denn diese „Kontrollen“ dienen seltenst einer Gefahrstellenüberwachung. Denn genau dort werden diese viel zu selten durchgeführt – eher dort, wo es keine Gefahr gibt, sich aber gut Bußgelder kassieren lassen. Das gehört auch geregelt!
Halten in zweiter Reihe – Fahrgemeinschaften und Eltern die ihre Kinder zur Kita fahren werden jubeln. Da muß es Ausnahmen geben !
Ist es dem Gesetzgeber lieber wenn wieder jeder mit der eigenen Karre zum Job fährt – bloß weil da wo die Mitfahrer wohnen keine
Haltemöglichkeit besteht ? Sollen Eltern vielleicht mit ihren Kindern hunderte Meter zur Kita laufen ?
Erzähl hier keinen Rotz. Es geht nicht um schwächere Verkehrsteilnehmer, sondern einzig und allein um Bußgeldeinnahmen. Wie sonst erklärt man sich die Steigerung fürs Parken ohne Parkschein? Innerorts Parken nurnoch für Reiche, vielen Dank. Wer in der Stadt arbeitet und aufs Auto angewiesen ist, darf blechen. Asozial ist das, mehr nicht.
Mit vielem im neuen Bußgeldkatalog bin ich ja einverstanden. Was mir nur fehlt sind die Bußgelder bezüglich fahren neben dem Radweg, bzw in falscher Richtung fahren wenn für beide Richtungen ein Radweg vorhanden ist.
Gerade die möchtegern Radrennfahrer die bis auf ganz wenige Ausnahmen grundsätzlich auf der Straße fahren. Die sollten verstärkt kontrolliert und zur Kasse gebeten werden.
Leider ist das Gegenteil der Fall. Selbst erlebt. Radweg je Fahrtrichtung. Auto steht mit einer Seite etwas auf dem Radweg, 2 Radfahrer auf der anderen Seite nebeneinander auf der Straße. Polizei sagt denen noch nicht einmal was, aber Autofahrer bekommt Knöllchen
@Josef:
Seit 1997 ist die Fahrbahn der Regelfahrweg für Fahrräder. Das, was Sie “Radweg” nannten, ist schon lange nicht mehr vorgeschrieben.
Der Radfahrer wird dadurch wesentlich sichtbarer im Straßenverkehr.
Und mit einem Rennrad ist die fußwegbegleitende Radverkehrsführung praktisch nicht befahrbar.
Weshalb wollen Sie denn noch arbeiten, wenn bald sowieso ( für den Normalo ) Auto, Flugreisen, beheizte Wohnung und auch das Schnitzel weg fällt – Sich nichts leisten, das kann man doch auch ohne Arbeit?
die Tabelle für Parkverstösse kann nicht stimmen.
Parken im Halteverbot kann nicht teurer sein als Parken im Parkverbot.
Doch, da du beim Halteverbot nicht mal eine Minute stehen bleiben darfst.
Beim Parkverbot darfst du drei Minuten halten.
Da helfen nur noch Blitzer app oder Radar Warner. Werkstätten, Benzin und Anschaffung wurden sowieso überproportional teurer in letzter Zeit. Geschwindigkeits Begrenzungen werden manchmal sinnvoll und manchmal als abzocke kontrolliert. Sie sind nicht für jeden und bei jeder Tageszeit und Witterung immer sinnvoll… dafür will man dann nicht auch noch bluten.
Hallo, war ja klar, einfach auf die Autofahrer draufhauen ist ja am einfachsten. Die Autofahrer sind der letzte Arsch die kann man am besten abzocken.
Ich verstehe nicht das keiner was dagegen unternimmt!!!! Wird einfach so hingenommen. Schlimm, ganz schlimm !!!! Da wird sich Vater Staat wieder freuen da fließt wieder Geld in die leere Kasse. Ich finde das zum kotzen!!!!
Grüße Anton
Einfach an die Regeln halten und „Vater Staat“ zieht den kürzeren 👍🤣
Frag doch mal einen Raucher bzgl. abgezockt werden vom Staat :)
Einfach nur dummes Geschwätz. Ohne Worte!
Eigentlich alle Radfahrer, Motoradfahrer und
Scuterfahrer sind Arme Menschen. Normale
Menschen benutzen nur Auto.
Ich hab einen Tipp, einfach an die Verkehrsregeln halten :)
…ich frage mich, was genau ist der Park-Verstoß: Nicht platzsparend geparkt ???…und wann werden endlich die Radfahrer zur Kasse gebeten…die müssen doch auch bei Rot anhalten und ihre Fahrräder vernünftig abstellen, ohne das man auf dem Fußweg darüber stolpert…
“wann werden endlich die Radfahrer zur Kasse gebeten…die müssen doch auch bei Rot anhalten”
137612 Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a BKat
–> Macht 60 € und 1 Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung 100€ (137613), mit Unfall 120€ (137614). Wenn schon länger als 1s rot war, werden daraus 100€ (137624)/160€ (137625)/180€ (137626).
Zum Beispiel letztens ein Porsche der in einer schiefeinlaufenden parkbucht 90° gedreht steht und somit potentielle Parkplätze ein nimmt damit niemand mit seiner Tür sein Auto zerdellt. Die Radfahrer werden bereits zur Kasse gebeten. ein Rotlichtverstoß wird auf einem Fahrrad genauso bestraft wie mit einem Auto falls man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Vernünftige abstellen lässt sich wohl eher auf betrunkene zurück führen weil ich niemanden kenne der sein Fahrrad liegend auf dem Fußweg liegen lässt. Allgemein ist dieses Szenario irgendwie nicht sehr verbreitet. Googlen sie mal nach Whataboutism.
Kleiner Tipp, lieber Anton, einfach an die Regeln halten, dann musst auch keinen Cent bezahlen!
Viele Grüße von einem überzeugten Autofahrer
Was ist mit den Motorrad Fahrern?
Haben die etwa weiterhin Narrenfreiheit und können Rasen ohne sich an jedliche Verkehrsregeln zu halten?
Jeden Tag liest man in den Medien Motorradunfälle und immer werden unschuldige Verkehrsteilnehmer in Unfällen verwickelt.
Die Strafen für Motorradfahrer müssen ver zehnfacht werden. Ansonsten lernen es Motorradfahrer nie, auch an Verkehrsregeln zu halten!!!
Für Motorradfahrer gelten bzgl. Geschwindigkeitsverstößen die gleichen Regeln und Strafen wie für Pkw. Es wird zwischen drei Fahrzeugkategorien unterschieden: “Lkw” (enthält auch Pkw mit Anhänger etc.), “Lkw mit Gefahrgut” (enthält auch Busse mit Fahrgästen) und “andere Kfz”. Motorräder und Pkw fallen beide in die Kategorie “andere Kfz”.
Ich finde es nicht richtig alle Motorradfahrer über einen Kamm zu schären. Ich fahre seit ca. 30 Jahren nur schnelle Sportmotorräder, und halte mich trotzdem an die Geschwindigkeiten. Dankeschön, aber ich rase nicht. Sehe aber extrem oft, wie unaufmerksam einige Autofahrer mit dem Handy in der Hand ihr KFZ steuern. Während der Fahrt und an den Ampeln. Das, sollte mehr verfolgt und viel höher bestraft werden, denn diese Entwicklung stellt eine sehr schlimmer Gefahr da. Auf dem Motorrad und Fahrrad habe ich kein Telefon in der Hand, werde aber sehr oft von einigen Autofahrern übersehen. Durch meine vorausschauende Fahrweise, habe ich schon sehr viele Unfälle vermeiden können. Fahre jeden Tag mit dem Fahrrad, und schreibe aus meiner Erfahrung.
Hallo
Das sehe ich auch so
Nicht alle Motorradfahrer über einen Kamm scheren , denn dann darf kein Motorrad mehr fahren .
Hier sollten die schwarzen schafe rausgezogen werden .
Ich werde sehr oft von Autofahrern mißachtet / übersehen / abgedrängelt usw. und das weil ich Regelkonform unterwegs bin .
Autofahrer :
Letztens gesehen das einer mit Handy im gange war und über eine Rote Ampel …….
Auf der Autobahn Handy am Ohr und ohne blinken & schauen einfach rüberziehen .
Die Autos ( Sportwagen ) sind mit über 100db eingetragen und wir Motorradfahrer werden auf 95 und weniger geschraubt !? Gefühlt sin die mit 150db +++ unterwegs !
Wie Recht Ihr doch habt
So ist es. Ich würde bei einigen Bußgeldern noch höher gehen. Posing = gleich einmal das Dreifache und unerlaubtes Parken auf einem Behindertenparkplatz = gleich einmal das 4 fache, Parken auf Gehwegen darf auch deutlich teurer werden.
Sorry, aber es ärgert mich immer wieder, wie im Verkehrsraum den deutlich Schwächeren der Raum genommen wird und mit welcher Ignoranz die Parkfläche mit einem Rollstuhl unerlaubter Weise genutz werden.
Eines fehlt allerdings, unerlaubtes Parken auf Mutter-Kind-Parkflächen. Auch diese werden gern einmal von anderen ohne mitgeführten Kindern genutzt.
Mutter Kind Parkplätze gibt es nicht.
Das sind nur Gut-willen Parkplätze von den Einkau´fscentren etc..
@Kalle:…wie will man denn auch kontrollieren, ob sich in dem abgestellten Auto eine Mutter mit Kind befindet…? Aber vielleicht gibt’s ja demnächst, bei der Bewilligung des Kindergelds, gleich einen entsprechenden Parkausweis dazu…