Neuer Bußgeldkatalog vom Bundesrat beschlossen: Weg frei für neue Bußgelder

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 8. Oktober 2021

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update vom 19.10.2021: Heute wurden die Änderungen der BKatV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neue Bußgeldkatalog tritt demnach am 9. November 2021 in Kraft.

Neuer Bußgeldkatalog: Der Bundesrat bewilligt härtere Sanktionen für Verkehrssünder.
Neuer Bußgeldkatalog: Der Bundesrat bewilligt härtere Sanktionen für Verkehrssünder.

Geplant war ein Beschluss der StVO-Novelle noch vor der Bundestagswahl am 26. September 2021. Doch wie das mit dem neuen Bußgeldkatalog so ist, wurde die Entscheidung mal wieder vertagt. Heute war es allerdings soweit! Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle zugestimmt. Damit könnten die neuen Bußgelder Ende Oktober oder Anfang November in Kraft treten.

Höhere Bußgelder für Falschparker und Temposünder beschlossen

Es war das Streitthema bezüglich der StVO-Novelle: Fahrverbote für überhöhte Geschwindigkeit. Sollten diese laut der alten StVO-Novelle, welche im April 2020 kurz in Kraft trat, dann aber wieder ausgesetzt wurde, noch deutlich früher auf Raser zukommen, sind Temposünder mit dem neuen beschlossenen Bußgeldkatalog besser bedient.

Allerdings werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich teurer. Den beiden nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, welche Sanktionen zukünftig drohen, wenn der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist.

Neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wie hoch sind die neuen Bußgelder Park- und Halteverstößen?

Ein neuer Bußgeldkatalog wurde auch für Park- und Halteverstöße beschlossen. Auch hier werden Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, künftig stärker zur Kasse geben.

Unsere Tabellen liefern Ihnen eine Übersicht, mit welchen Sanktionen Sie für Halte- und Parkverstöße rechnen müssen, wenn die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten ist.

Neuer Bußgeldkatalog für Parkverstöße

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
... über 3 Stunden20 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €eher nicht
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €eher nicht
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... über 1 Stunde25 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €eher nicht
... mit Behin­derung40 €eher nicht
... über 1 Stunde 40 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... über 1 Stunde 55 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €eher nicht
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1Hier prüfen **
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 1 Stunde 70 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €eher nicht
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €eher nicht
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1Hier prüfen **
in zweiter Reihe geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung90 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung110 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1Hier prüfen **
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €eher nicht
... bis zu 1 Stun­de25 €eher nicht
... bis zu 2 Stun­den30 €eher nicht
... bis zu 3 Stun­den35 €eher nicht
... über 3 Stun­den40 €eher nicht
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... über 3 Stunden70 €eher nicht
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung85 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung105 €1Hier prüfen **
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 3 Stun­den70 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht

Neuer Bußgeldkatalog für Halteverstöße

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €eher nicht
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €eher nicht
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... mit Gefähr­dung70 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung90 €eher nicht
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €eher nicht
... mit Behin­derung30 €eher nicht
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €eher nicht
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €eher nicht
nicht platz­sparendes Halten 10 €eher nicht
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €eher nicht

Ab wann gelten die Sanktionen gemäß Bußgeldnovelle?

Aktuell ist noch nicht genau bekannt, wann die Bußgeldnovelle in Kraft tritt.
Aktuell ist noch nicht genau bekannt, wann die Bußgeldnovelle in Kraft tritt.

Nach dem langen Hin und Her und der Verwirrung rund um die StVO-Novelle ist deren Inkrafttreten nun in greifbarer Nähe. Wann es konkret soweit ist, lässt sich aktuell noch nicht genau prognostizieren.

Zunächst einmal muss der neue Bußgeldkatalog im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dann kann es noch bis zu drei Wochen dauern, bis dieser auch in der Praxis Anwendung findet. Es ist also davon auszugehen, dass die neuen Bußgelder ab Ende Oktober oder Anfang November angewendet werden könnten. Aktuell gelten also noch die alten Bußgelder.

Nachfolgend haben wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Änderungen, welche der neue Bußgeldkatalog mit sich bringen wird, zusammengefasst. Sie sehen zudem, wie die Ordnungswidrigkeiten gemäß des alten Bußgeldkatalogs geahndet wurden:

Ver­stoßNeues Buß­geld (gilt seit 9.11.21)Altes Buß­geld (galt bis 8.11.21)
Verbots­widriges Parken auf Rad- und Geh­wegenbis zu 110 €bis zu 35 €
Halten und Parken in zweiter Reihebis zu 110 €bis zu 35 €
Parken auf Schwer­be­hin­der­ten-Park­platz55 €35 €
Parken auf einem Lade-/Park­platz für E-Autos oder Car­sharing (neuer Tat­be­stand)55 €-
Parken in amt­lich ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten bzw. mit Be­hin­derung von Rettungs­fahr­zeugen100 €bis zu 65 €
Ein­facher Park­verstoßbis zu 55 €15 €
LKW-Fahrer miss­achtet Schritt­ge­schwin­dig­keit beim Rechts­ab­biegen inner­orts70 €-
un­er­laub­te Nutzung des Geh­wegs durch Fahr­zeugebis zu 100 €bis zu 25 €
Auto-Posing: un­nötiger Lärm, ver­meid­bare Abgas­belästi­gungen, nutz­loses Hin- und Her­fahren100 €20 €
un­er­laubtes Nutzen oder Durch­fahren einer Rettungsgasse
(neuer Tat­bestand)
200 - 320 €
(plus 1 M Fahr­verbot)
-

Wichtig: Der neue Bußgeldkatalog umfasst auch noch eine Änderung beim Abbiegen. Wer während des Abbiegevorgangs den Fuß- oder Radverkehr gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 140 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Auch das Dooring wird hart sanktioniert. Wird dadurch der Radverkehr gefährdet, fällt künftig eine Geldbuße in Höhe von 40 bis 50 Euro an.

Nach langem Hin und Her: Der Bundesrat stimmt der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung zu

Was lange währt, wird demnächst endlich in Kraft treten. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass künftig ein neuer Bußgeldkatalog in Deutschland angewendet werden kann. Dieser sieht, wie bereits erwähnt, härtere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstößen im ruhenden Verkehr vor.

Das es nun nach über einem Jahr tatsächlich zur Einführung der StVO-Novelle kommt, war zwischenzeitlich gar nicht mal so sicher. Nachfolgend finden Sie eine Chronologie der Pannen, welche die Einführung der neuen Bußgelder begleitet haben.

StVO-Novelle: Was bisher geschah

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

** Anzeige

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (69 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

44 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Johann K
    Am 28. Oktober 2021 um 23:13

    Wer denkt, dass der Bußgeldkatalog zu heftig ist, sollte mal bei uns im Ort schauen wie da gefahren wird ! Durschnittsgeschwindigkeit 73 km Innerorts.
    Der Top-Racer fährt 124 km !!! Innerorts. 62% der Fahrer fahren deutlich über den erlaubten 50 km.
    Denkt ihr das ist normal ?

  2. Margot H
    Am 28. Oktober 2021 um 9:25

    Selbst Autofahrerin , finde ich für die vielen egoistischen rücksichtlosen, Fahrer die härtere Strafe angebracht.
    Nur für die Postboten und Firmen Auslieferer finde ich es nicht angebracht ,dass Sie nicht mehr in der zweiten Reihe parken dürfen.
    Zudem sollte man die vielen sehr gestressten Pakete Auslieferer total entlasten und mehr Rücksicht nehmen .
    Sie finden meistens keine Parkmöglichkeit und treffen nicht mal die Personen an denen Sie ihre Pakete ausliefern sollten.
    Für diese Personen würde ich vor dem Ort ein Lager einrichten ,dass jeder von den bequemen Personen ihre Pakete da dann selbst abholen müssten

  3. helmut
    Am 24. Oktober 2021 um 5:35

    ich kaufe bei rewe ein fast jeden 2 tag da sind 2 behinderten parkplätze und meistens von nicht behinderten belegt.sagst du etwas bekommst du den finger gezeigt oder sie sagen die sollen doch zuhause bleiben.da sollte man mehr geld verlangen und 1 punkt.ich wohne in einer einbahnstrasse da fahren am tag und nacht 10-12 autos falsch,parken auf dem gehweg wo mann mit hund oder rollator nicht vorbeikommt.oder beim bäcker jeden sonntag parken auf gehweg ist angesagt warum die sind zu faul um 10 meter zu gehen.schauen sie die leute an sie bekommen einen arsch wie ein brauereigaul.viele grüsse

  4. Ella
    Am 13. Oktober 2021 um 9:43

    Autofahren wird unbezahlbar darauf soll es hinauslaufen. Aber es gibt ja auch in den Kommentaren hier genug Leute die sich darüber freuen. Es handelt sich bestimmt um die Spezies, die alleine im Auto sitzen und Maske tragen. Es braucht bitte nur für diese noch viel härtere Sanktionen.

  5. Joermunur
    Am 11. Oktober 2021 um 17:25

    Der größte Fehler ist folgender: Alle Bußgelder sind nur mit einem Betrag angegeben, dabei müsste man die Zahlungen an das Nettoeinkommen anpassen. Nur so können alle gleich belehrt werden ohne bestimmte Gruppen zu diskrimieren.

    • Manfred
      Am 14. Oktober 2021 um 9:41

      Jo, und wie soll man das Kontrollieren? Vor erhalt des Knöllchens bitte die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Die müssen dann geprüft werden und abgelegt werden, so kommen zu deinem Knöllchen von 40 € nochmal 70 €bearbeitungs- und Verwaltungskosten hinzu. Und der ganze Prozess zieht sich pro Knöllchen über Monate.

      Klasse Idee ;)

  6. Albert
    Am 11. Oktober 2021 um 7:49

    Wie hieß es noch zur Begründung ? “Vorrangiges Ziel sei mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger…. ” .
    Mehr Sicherheit könnte man auch schaffen indem man die Verkehrsinfrastruktur verbessert, intelligent angemessenen Parkraum bereitstellt, durchgängig für benutzbare Rad- und Fußwege sorge trägt.
    Klar, das kostet erst mal wieder, und das Steuergeld habt ihr ja bereits sonstewo für sonstewas verbraten.
    Liebe Schilderhintermbaumaufsteller und Sonntagsnachmittagsblitzerfallenbetreiber, seid doch wenigstens so anständig zuzugeben dass ihr in erster Linie mehr Geld vom Bürger braucht. Welches hernach bestimmt wieder nicht zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet wird.

  7. Marek
    Am 10. Oktober 2021 um 14:12

    ES SOLLTE SO LANGE SEIN, ZUSÄTZLICH JE NACH BERUF MIT ZUSATZZAHLUNG

  8. Dirk
    Am 10. Oktober 2021 um 6:20

    Hallo zusammen
    Wenn ich sowas lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Ich bin Lkwfahrer und muß in die gr.Städte rein.Es bleibt uns garnichts anders übrig in zeiter Reihe zu parken.Weil keine Entladebuchten für uns gibt.Aber wenn die Regierung es so will.Fahren wir duch wenn wir nicht halten können.Und der kunde bekommt nicht seine Ware.Jetzt mal meine Frage.wie soll das die Post oder Parktdienste Mühlabfuhr Taxis Stadtwerke machen?

  9. Janni
    Am 10. Oktober 2021 um 3:26

    Der neue Bußgeldkatalog ist einfach nur eine Frechheit. Klar hält man sich an Regeln, aber Hauptsache andere Verkehrsteilnehmer auch.!
    Wo kann man am besten abzocken? An dem Deutschen des Liebsten – dem Auto!!

    • Hans
      Am 25. Oktober 2021 um 15:04

      Dann fahr mal in Ausland. Da sind dann die deutschen Bußgelder im Vergleich ein Trinkgeld!

  10. Johny
    Am 10. Oktober 2021 um 1:47

    1. In der DDR gab es Überholverbot, d.h. an bereits blinkenden Fahrzeugen vorbei zu fahren. Das könnte auch viele Rechtsabbieger- Unfälle mit Radfahrern vermeiden. Besonders, wenn die mit 40… quasi aus dem Nichts kommend, Fußgängerüberwege benutzen.

    2. Eine Abstandsregelung, die Radfahrer zu Fußgängern auf gemeinsam benutzten Wegen einhalten müssen , ähnlich wie KFZ zu Radfahrern, wäre überfällig.

    3. Eine Ampelschaltung “Gelb- Grün” als Voranzeige, wie u.a. in den USA, Schweden verbreitet (auch in der ehemaligen DDR), wäre angebracht. Damit wäre vorausschauendes Fahren, weniger Treibstoffverbrauch und weniger Umweltbelastung möglich.

  11. Wolfgang
    Am 9. Oktober 2021 um 19:25

    Last doch mal alle Fahrzeuge eine Woche stehen dann bricht die Wirtschaft zusammen

  12. Bosanaz
    Am 9. Oktober 2021 um 14:21

    Und was ist mit Erhöhung der Strafen für zu laute Fahrzeuge wie Motorräder?

  13. Uta
    Am 9. Oktober 2021 um 12:32

    Man sollte langsam auch mal an die Radfahrer angehen. Fahren mit Kopfhörern ist bei sehr vielen schon normal und rote Ampeln gelten bei vielen auch nicht, ganz egal ob Kinder in der Nähe sind und die somit als Vorbildfunktion zählen.

  14. Horst
    Am 9. Oktober 2021 um 0:34

    In so gut wie allen Nachbarstaaten kostet es mehr, und Tempo 120\130 ist Standard auf der Autobahn. Aber hier möchte man kostengünstig Regeln missachten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, hauptsache freie Fahrt für dumme Bürger… Ganz ehrlich, die strafen können gar nicht hoch genug sein….

  15. Peter
    Am 8. Oktober 2021 um 17:34

    Es wurde allerhöchste Zeit für diese Anpassungen. Jeder ist für sich selbst und andere verantwortlich. Einfach an die Regeln halten. Schilder lesen und hoffentlich begreifen, Tacho beobachten, Handy weglegen und immer auch an und für andere Verkehrsteilnehmer denken. Dann klappt es auch.
    Natürlich ist niemand vor kleineren Verstößen gefeit. Die eingenommenen Gelder sollten aber vordergründig für mehr Sicherheit verwendet werden. Bitte mehr Kontrollen.

    • Gertrut
      Am 14. Oktober 2021 um 8:59

      Echt jetzt? Finde ich nicht. Mehr Kontrolle hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Denn diese „Kontrollen“ dienen seltenst einer Gefahrstellenüberwachung. Denn genau dort werden diese viel zu selten durchgeführt – eher dort, wo es keine Gefahr gibt, sich aber gut Bußgelder kassieren lassen. Das gehört auch geregelt!

  16. Peter
    Am 8. Oktober 2021 um 16:15

    Halten in zweiter Reihe – Fahrgemeinschaften und Eltern die ihre Kinder zur Kita fahren werden jubeln. Da muß es Ausnahmen geben !
    Ist es dem Gesetzgeber lieber wenn wieder jeder mit der eigenen Karre zum Job fährt – bloß weil da wo die Mitfahrer wohnen keine
    Haltemöglichkeit besteht ? Sollen Eltern vielleicht mit ihren Kindern hunderte Meter zur Kita laufen ?

  17. Ichfahregernefahrrad
    Am 8. Oktober 2021 um 14:25

    Erzähl hier keinen Rotz. Es geht nicht um schwächere Verkehrsteilnehmer, sondern einzig und allein um Bußgeldeinnahmen. Wie sonst erklärt man sich die Steigerung fürs Parken ohne Parkschein? Innerorts Parken nurnoch für Reiche, vielen Dank. Wer in der Stadt arbeitet und aufs Auto angewiesen ist, darf blechen. Asozial ist das, mehr nicht.

    • Josef
      Am 10. Oktober 2021 um 10:49

      Mit vielem im neuen Bußgeldkatalog bin ich ja einverstanden. Was mir nur fehlt sind die Bußgelder bezüglich fahren neben dem Radweg, bzw in falscher Richtung fahren wenn für beide Richtungen ein Radweg vorhanden ist.
      Gerade die möchtegern Radrennfahrer die bis auf ganz wenige Ausnahmen grundsätzlich auf der Straße fahren. Die sollten verstärkt kontrolliert und zur Kasse gebeten werden.
      Leider ist das Gegenteil der Fall. Selbst erlebt. Radweg je Fahrtrichtung. Auto steht mit einer Seite etwas auf dem Radweg, 2 Radfahrer auf der anderen Seite nebeneinander auf der Straße. Polizei sagt denen noch nicht einmal was, aber Autofahrer bekommt Knöllchen

      • Joachim
        Am 18. Oktober 2021 um 19:17

        @Josef:
        Seit 1997 ist die Fahrbahn der Regelfahrweg für Fahrräder. Das, was Sie “Radweg” nannten, ist schon lange nicht mehr vorgeschrieben.
        Der Radfahrer wird dadurch wesentlich sichtbarer im Straßenverkehr.
        Und mit einem Rennrad ist die fußwegbegleitende Radverkehrsführung praktisch nicht befahrbar.

    • Johny
      Am 10. Oktober 2021 um 1:58

      Weshalb wollen Sie denn noch arbeiten, wenn bald sowieso ( für den Normalo ) Auto, Flugreisen, beheizte Wohnung und auch das Schnitzel weg fällt – Sich nichts leisten, das kann man doch auch ohne Arbeit?

  18. Peter
    Am 8. Oktober 2021 um 13:25

    die Tabelle für Parkverstösse kann nicht stimmen.
    Parken im Halteverbot kann nicht teurer sein als Parken im Parkverbot.

    • Claudia
      Am 11. Oktober 2021 um 15:05

      Doch, da du beim Halteverbot nicht mal eine Minute stehen bleiben darfst.
      Beim Parkverbot darfst du drei Minuten halten.

  19. Sabsus
    Am 8. Oktober 2021 um 12:53

    Da helfen nur noch Blitzer app oder Radar Warner. Werkstätten, Benzin und Anschaffung wurden sowieso überproportional teurer in letzter Zeit. Geschwindigkeits Begrenzungen werden manchmal sinnvoll und manchmal als abzocke kontrolliert. Sie sind nicht für jeden und bei jeder Tageszeit und Witterung immer sinnvoll… dafür will man dann nicht auch noch bluten.

  20. Anton
    Am 8. Oktober 2021 um 12:25

    Hallo, war ja klar, einfach auf die Autofahrer draufhauen ist ja am einfachsten. Die Autofahrer sind der letzte Arsch die kann man am besten abzocken.
    Ich verstehe nicht das keiner was dagegen unternimmt!!!! Wird einfach so hingenommen. Schlimm, ganz schlimm !!!! Da wird sich Vater Staat wieder freuen da fließt wieder Geld in die leere Kasse. Ich finde das zum kotzen!!!!
    Grüße Anton

    • Wolle
      Am 3. November 2021 um 13:02

      Einfach an die Regeln halten und „Vater Staat“ zieht den kürzeren 👍🤣

    • Addi
      Am 13. Oktober 2021 um 12:31

      Frag doch mal einen Raucher bzgl. abgezockt werden vom Staat :)

    • Kalle
      Am 8. Oktober 2021 um 13:22

      Einfach nur dummes Geschwätz. Ohne Worte!

      • Santo R
        Am 9. Februar 2022 um 13:49

        Eigentlich alle Radfahrer, Motoradfahrer und
        Scuterfahrer sind Arme Menschen. Normale
        Menschen benutzen nur Auto.

    • David
      Am 8. Oktober 2021 um 12:52

      Ich hab einen Tipp, einfach an die Verkehrsregeln halten :)

      • Sabine
        Am 9. Oktober 2021 um 7:35

        …ich frage mich, was genau ist der Park-Verstoß: Nicht platzsparend geparkt ???…und wann werden endlich die Radfahrer zur Kasse gebeten…die müssen doch auch bei Rot anhalten und ihre Fahrräder vernünftig abstellen, ohne das man auf dem Fußweg darüber stolpert…

        • FaktenStattGeschwafel
          Am 22. Oktober 2021 um 9:05

          “wann werden endlich die Radfahrer zur Kasse gebeten…die müssen doch auch bei Rot anhalten”
          137612 Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs *) das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a BKat
          –> Macht 60 € und 1 Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung 100€ (137613), mit Unfall 120€ (137614). Wenn schon länger als 1s rot war, werden daraus 100€ (137624)/160€ (137625)/180€ (137626).

        • Nils
          Am 13. Oktober 2021 um 20:15

          Zum Beispiel letztens ein Porsche der in einer schiefeinlaufenden parkbucht 90° gedreht steht und somit potentielle Parkplätze ein nimmt damit niemand mit seiner Tür sein Auto zerdellt. Die Radfahrer werden bereits zur Kasse gebeten. ein Rotlichtverstoß wird auf einem Fahrrad genauso bestraft wie mit einem Auto falls man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Das Vernünftige abstellen lässt sich wohl eher auf betrunkene zurück führen weil ich niemanden kenne der sein Fahrrad liegend auf dem Fußweg liegen lässt. Allgemein ist dieses Szenario irgendwie nicht sehr verbreitet. Googlen sie mal nach Whataboutism.

    • Kristar
      Am 8. Oktober 2021 um 12:49

      Kleiner Tipp, lieber Anton, einfach an die Regeln halten, dann musst auch keinen Cent bezahlen!
      Viele Grüße von einem überzeugten Autofahrer

      • Harry
        Am 10. Oktober 2021 um 14:51

        Was ist mit den Motorrad Fahrern?
        Haben die etwa weiterhin Narrenfreiheit und können Rasen ohne sich an jedliche Verkehrsregeln zu halten?
        Jeden Tag liest man in den Medien Motorradunfälle und immer werden unschuldige Verkehrsteilnehmer in Unfällen verwickelt.
        Die Strafen für Motorradfahrer müssen ver zehnfacht werden. Ansonsten lernen es Motorradfahrer nie, auch an Verkehrsregeln zu halten!!!

        • FaktenStattGeschwafel
          Am 22. Oktober 2021 um 9:24

          Für Motorradfahrer gelten bzgl. Geschwindigkeitsverstößen die gleichen Regeln und Strafen wie für Pkw. Es wird zwischen drei Fahrzeugkategorien unterschieden: “Lkw” (enthält auch Pkw mit Anhänger etc.), “Lkw mit Gefahrgut” (enthält auch Busse mit Fahrgästen) und “andere Kfz”. Motorräder und Pkw fallen beide in die Kategorie “andere Kfz”.

        • Andy
          Am 11. Oktober 2021 um 11:22

          Ich finde es nicht richtig alle Motorradfahrer über einen Kamm zu schären. Ich fahre seit ca. 30 Jahren nur schnelle Sportmotorräder, und halte mich trotzdem an die Geschwindigkeiten. Dankeschön, aber ich rase nicht. Sehe aber extrem oft, wie unaufmerksam einige Autofahrer mit dem Handy in der Hand ihr KFZ steuern. Während der Fahrt und an den Ampeln. Das, sollte mehr verfolgt und viel höher bestraft werden, denn diese Entwicklung stellt eine sehr schlimmer Gefahr da. Auf dem Motorrad und Fahrrad habe ich kein Telefon in der Hand, werde aber sehr oft von einigen Autofahrern übersehen. Durch meine vorausschauende Fahrweise, habe ich schon sehr viele Unfälle vermeiden können. Fahre jeden Tag mit dem Fahrrad, und schreibe aus meiner Erfahrung.

          • Andy
            Am 17. Oktober 2021 um 21:37

            Hallo

            Das sehe ich auch so
            Nicht alle Motorradfahrer über einen Kamm scheren , denn dann darf kein Motorrad mehr fahren .
            Hier sollten die schwarzen schafe rausgezogen werden .
            Ich werde sehr oft von Autofahrern mißachtet / übersehen / abgedrängelt usw. und das weil ich Regelkonform unterwegs bin .

            Autofahrer :
            Letztens gesehen das einer mit Handy im gange war und über eine Rote Ampel …….
            Auf der Autobahn Handy am Ohr und ohne blinken & schauen einfach rüberziehen .
            Die Autos ( Sportwagen ) sind mit über 100db eingetragen und wir Motorradfahrer werden auf 95 und weniger geschraubt !? Gefühlt sin die mit 150db +++ unterwegs !

      • Der Oberlehrer mit erhobenem Zeigefinger
        Am 9. Oktober 2021 um 9:15

        Wie Recht Ihr doch habt

      • Kalle
        Am 8. Oktober 2021 um 13:11

        So ist es. Ich würde bei einigen Bußgeldern noch höher gehen. Posing = gleich einmal das Dreifache und unerlaubtes Parken auf einem Behindertenparkplatz = gleich einmal das 4 fache, Parken auf Gehwegen darf auch deutlich teurer werden.
        Sorry, aber es ärgert mich immer wieder, wie im Verkehrsraum den deutlich Schwächeren der Raum genommen wird und mit welcher Ignoranz die Parkfläche mit einem Rollstuhl unerlaubter Weise genutz werden.
        Eines fehlt allerdings, unerlaubtes Parken auf Mutter-Kind-Parkflächen. Auch diese werden gern einmal von anderen ohne mitgeführten Kindern genutzt.

        • Der
          Am 11. Oktober 2021 um 8:44

          Mutter Kind Parkplätze gibt es nicht.
          Das sind nur Gut-willen Parkplätze von den Einkau´fscentren etc..

        • Vera
          Am 9. Oktober 2021 um 7:43

          @Kalle:…wie will man denn auch kontrollieren, ob sich in dem abgestellten Auto eine Mutter mit Kind befindet…? Aber vielleicht gibt’s ja demnächst, bei der Bewilligung des Kindergelds, gleich einen entsprechenden Parkausweis dazu…

Verfassen Sie einen neuen Kommentar