Gesetzesänderung: Künftig mehr Tempo-30-Zonen in Kommunen!
Veröffentlichungsdatum: 8. Juli 2024
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Update vom 05.07.2024: Der Bundesrat hat den Änderungen der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Diese sollen zeitnah verkündet werden und treten nach Verkündung in Kraft!
Die Ampelregierung hat sich eine Änderung des Verkehrsrechts mit dem Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Der Fokus soll auf dem Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit liegen. Nun gab das Bundeskabinett für eine geplante Gesetzesänderung grünes Licht. Damit soll künftig die Einrichtung von Tempo-30-Zonen durch Kommunen erleichtert werden.
Haben Autofahrer das Nachsehen?
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) reagierte zunächst verhalten auf die lauter werdenden Forderungen nach mehr Mitspracherecht. Der Druck erhöhte sich aber zusehends: Knapp 1000 Städte und Kommunen schlossen sich der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden” an. Sie fordern u. a., dass Tempo-30-Zonen von Kommunen dort angeordnet werden können, wo sie es für notwendig erachten.
Diesem Wunsch kommt die Gesetzesänderung nun nach. Künftig sollen Tempo-30-Zonen in Kommunen an folgenden Orten leichter eingerichtet werden können:
- auf Vorfahrtsstraßen
- an Spielplätzen
- an viel genutzten Schulwegen
- als Lückenschluss zwischen zwei bis zu 500 m auseinanderliegenden Tempo-30-Zonen (bisher max. 300 m)
Durch den Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Auch Busspuren, Spielstraßen, Bremsschwellen und Radwege sollen künftig leichter entstehen. In der Gesetzesänderung heißt es:
„Die Sicherheit des Verkehrs und ein zügiges Vorankommen müssen dabei weiter berücksichtigt werden, sie sind aber nicht mehr alleine ausschlaggebend.“
Das schnelle Vorankommen im Straßenverkehr als Autofahrer ist damit in Zukunft nicht mehr das Hauptkriterium. Vielmehr rückt der Schutz des Fußgänger- und Radverkehrs in den Vordergrund.
Bisher: Tempo 30 nur an Unfallschwerpunkten
Die Straßenverkehrsordnung legt in § 45 fest, dass Tempo-30-Zonen u. a. nur bei konkreten Gefährdungslagen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen angeordnet werden können. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zu Gunsten der Gesetzesänderung kam die Initiative “Lebenswerte Städte und Gemeinden” ihrer Hauptforderung nach mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits ein ganzes Stück näher.
Damit künftig mehr Tempo-30-Zonen von Kommunen angeordnet werden können, muss der Bundesrat am 24. November der Gesetzesänderung noch zustimmen.
Weitere geplante Änderungen
Neben mehr Tempo-30-Zonen in Kommunen soll die Gesetzesänderung auch die Erprobung von Sonderfahrspuren ermöglichen, etwa für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Die Anordnung von Bussonderfahrstreifen und angemessenen Flächen für den Rad- und Fußverkehr wird erleichtert. Ohne besondere Gefahrenlage soll es künftig möglich sein, mehr Fußgängerüberwege einzurichten.
Auch ein neues Verkehrszeichen für Ladezonen soll es geben, um das Halten und Parken in zweiter Reihe einzudämmen. Die Verringerung der Anzahl von Auffahrunfällen verspricht die Einführung eines Abschaltverbots von Notbremsassistenten bei Kfz über 3,5 Tonnen ab einem Tempo von 30 km/h. Kommunen sollen so selbstständig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen können.