StVO-Reform endlich in Kraft: Ab heute gelten die neuen Bußgelder
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 28. April 2020
Im Herbst 2019 wurde sie vorgelegt, im Februar 2020 über sie im Bundesrat abgestimmt und nun ist sie endlich da: Heute, am 28. April, tritt die lang erwartete StVO-Reform in Kraft. Ab sofort gelten damit einige neue Verkehrsregeln und für bestimmte Verstöße auch neue Bußgelder.
Diese Bußgelder ändern sich jetzt
Wenn Sie ab heute gegen die Verkehrsregeln verstoßen, erwartet Sie womöglich ein höheres Bußgeld, als Sie es vielleicht gewohnt sind. Auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können bei bestimmten Zuwiderhandlungen nun eher drohen.
Mit welchen neuen Sanktionen Sie fortan rechnen müssen, können Sie unseren frisch aktualisierten Ratgebern entnehmen:
Hinweis: Die neuen Bußgelder gelten nur für Verstöße, die ab dem 28. April begangen wurden. Haben Sie sich vorher etwas zu Schulden kommen lassen, erhalten aber erst nach Inkrafttreten der StVO-Novelle den Bußgeldbescheid, müssen Sie trotzdem nur das frühere Bußgeld zahlen.
Mit dem Bußgeldrechner einfach und schnell die Sanktionen ermitteln
Die StVO-Reform mag nun in Kraft sein, doch natürlich haben sich nicht alle Bußgelder geändert und für viele Verstöße gelten nach wie vor die alten Sanktionen. Wollen Sie nicht erst lange suchen, ob Ihr Verkehrsdelikt von der StVO-Novelle betroffen ist, können Sie einfach mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, was Sie nun erwartet. Selbstverständlich haben wir auch diesen für Sie auf den neuesten Stand gebracht.
Sie wollen alle aktuellen Bußgelder im Überblick? Dann finden Sie hier den vollständigen überarbeiteten Bußgeldkatalog als PDF (auch als kostenloser Download verfügbar).
Diese Fragen bleiben offen
Obwohl die Änderungen der StVO-Novelle sehr umfangreich sind, sind sie in manchen Teilen immer noch nicht umfangreich genug. Es bleiben nach wie vor einige Lücken offen, von denen bislang unklar ist, ob und wann das Bundesverkehrsministerium diese mit weiteren Anpassungen zu schließen gedenkt. Dies betrifft vor allem:
- fehlende Punkte: Für einige Verstöße werden jetzt so hohe Bußgelder verhängt, dass dafür in der Theorie auch Punkte in Flensburg (bzw. mehr Punkte) anfallen müssten. Doch in der Praxis ist dies nicht bei allen der Fall. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Punkte erst mit einer späteren Änderung eingeführt werden.
- Einordnung in A- bzw. B-Verstöße: Durch die Erhöhung einiger Bußgelder bzw. das Verhängen von neuen Punkten sollten theoretisch einige Verstöße nun als A- oder B-Verstöße gelten. Doch auch hier gilt, dass dies in der Praxis (noch) nicht angepasst wurde.
- Wiederholungstäterregel: Die Regel, dass man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) nur als Wiederholungstäter ein Fahrverbot bekommt, scheint nicht mehr zu gelten, denn laut StVO-Reform fällt bei diesen Geschwindigkeitsüberschreitungen nun immer ein Fahrverbot an. Trotzdem findet sich in der Novelle kein Wort darüber, dass diese Regel explizit abgeschafft ist.
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Quellen und weiterführende Links
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