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Bußgeldbescheid – Infos über Kosten und Wirksamkeit

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid gerechtfertigt

Wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, ist das oft mit hohen Kosten verbunden, denn zu den eigentlichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog kommen noch die Gebühren vom Bußgeldbescheid. Dieser sollte allerdings nicht immer auch direkt bezahlt werden, denn auch die Behörden können Fehler machen. Doch wie können Sie sich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid wehren? Was steht dort überhaupt drin? Und wie teuer ist ein mögliches Gerichtsverfahren?

FAQ: Bußgeldbescheid

Wann droht ein Bußgeldbescheid?

Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Wurden Sie bei einem Verkehrsverstoß erwischt, werden Ihnen durch einen Bußgeldbescheid die entsprechenden Sanktionen mitgeteilt. Aber auch bei Verstößen gegen Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten können entsprechende Schreiben versandt werden.

Gelten beim Bußgeldbescheid Fristen?

Ja, im Verkehrsrecht muss der Bescheid in der Regel innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß beim Verkehrssünder eingehen, da die Tat ansonsten verjährt. Allerdings können verschiedene Umstände auch zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.

Wie formuliere ich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Grundsätzlich kann ein Einspruch formlos erfolgen. Eine Orientierungshilfe kann unser Muster sein, dieses finden Sie hier.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Was ist bei einem Bußgeldbescheid zu beachten?
Was ist bei einem Bußgeldbescheid zu beachten?

Zunächst soll kurz beschrieben werden, wie ein Musterbescheid aussehen kann. So wird deutlich, worauf wir im weiteren Textverlauf eingehen werden.

Der Bußgeldbescheid ist ein wesentlicher Bestandteil des Bußgeldverfahrens, gibt dieser doch an, welche Sanktionen der Betroffene erhalten soll. Jeder Bescheid enthält immer Angaben zur betroffenen Person und möglichen weiteren Beteiligten. Der Verteidiger ist ebenfalls namentlich erwähnt und wird mit einer Adresse aufgeführt. Der Verstoß, welcher dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, ist inklusive Tatzeit und Ort genau charakterisiert.

Ebenso sind die angewendeten Bußgeldvorschriften und die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit niedergeschrieben. Etwaige Beweismittel, wie die berühmten Blitzerfotos, sind ebenfalls im Anhang enthalten und falls erforderlich näher erläutert. Zu guter Letzt werden das gemäß Bußgeldkatalog ausgesprochene Bußgeld und weitere Folgen, wie etwa ein Fahrverbot, genannt.

Darüber hinaus muss ein Bußgeldbescheid den Beschuldigten immer darauf hinweisen, dass die Rechtskraft des Bußgeldbescheids eintritt, wenn binnen 14 Tagen kein Einspruch nach § 67 OwiG erfolgt.

Im Falle eines Einspruchs ist ausdrücklich nicht gewährleistet, dass der Beschuldigte hinterher besser dasteht als vorher. Auch härtere Sanktionen können beim nochmaligem Überprüfen der Tat verhängt werden. Es gibt somit kein Verschlechterungsverbot.

Die Frist, welche im Bußgeldbescheid angegeben ist, weist den Betroffenen darauf hin, bis wann das Bußgeld bezahlt werden muss. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft. Auch hierauf wird der Beschuldigte hingewiesen.

Video: Inhalt vom Bußgeldbescheid

Video zum Bußgeldbescheid: Welchen Inhalt muss dieser aufweisen?
Video: Was muss im Bußgeldbescheid stehen?

Wann tritt eine Unwirksamkeit vom Bußgeldbescheid ein?

Unter Umständen kann ein Bußgeldbescheid unwirksam sein
Unter Umständen kann ein Bußgeldbescheid unwirksam sein

Generell gibt es zwei Gründe, aus denen ein Bußgeldbescheid unwirksam werden kann. Zunächst sei der Fall einer Verjährung näher erläutert.

Diese richtet sich nach den §§ 31 ff OwiG, in denen die Verjährungsfrist eines Bußgeldbescheids genau definiert ist. So heißt es in § 31 Absatz 2 OwiG etwa:

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

  1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu weitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
  4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

Es sei ausdrücklich erwähnt, dass es sich hier nur um die Verjährung zur Durchsetzung von Bußgeldern handelt. Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben andere Fristen zum Punkteverfall.

Die oben genannten Verjährungen können allerdings unterbrochen werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn Behörden den Anhörungsbogen versenden. Zudem sind die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die bloße Anordnung zur Vernehmung des Betroffenen bereits ausreichend, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen.

Wer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchte, kann das auf dieser Rechtsgrundlage nur in den seltensten Fällen tun. In der Regel erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheids im Rahmen der gesetzlichen Frist.

Unter Umständen kann es vorkommen, dass der Bußgeldbescheid aufgrund von technischen und formellen Fehlern unwirksam ist. So führt eine fehlerhafte Tatzeitangabe bei einem Rotlichtverstoß ohne besondere Vorkommnisse etwa dazu, dass der Bußgeldbescheid unwirksam werden kann. Einfache Schreibfehler beim Vor- und Zunamen des Betroffenen sind hingegen keine Gründe für die Unwirksamkeit, wenn die Identität trotzdem zweifelsfrei (etwa durch KFZ-Kennzeichen o.ä.) festgestellt werden kann.

Besonders bei längeren Bußgeldbescheiden mit Fahrverboten im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen können den zuständigen Bußgeldstellen häufig Formfehler unterlaufen. Daher ist es in einem solchen Fall ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser erkennt mögliche Fehler schnell und kann Sie bezüglich der Erfolgschancen von einem Einspruch beraten.

Wie hoch sind die Gebühren beim Bußgeldbescheid?

Die Gebühren beim Bußgeldverfahren sowie die zu zahlenden Strafen sind oft unangenehm hoch. Erstere liegen bei mindestens 25 Euro, die Geldbußen können je nach Verstoß gegen die StVO mehrere hundert Euro betragen.

Geregelt ist die Höhe der Gebühren in § 107 OWiG:

(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Neben den Gebühren müssen auch noch die Auslagen bezahlt werden. Zu den Auslagen zählen zum Beispiel Kosten für Postzustellungen, Bekanntmachungen oder Reisekosten.

Die genauen Kosten, die neben dem Bußgeld noch auf Verkehrssünder zukommen, können daher im Vorfeld nicht konkret beziffert werden.

Mehr zu Gebühren im Bußgeldbescheid:

So können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid muss nicht einfach hingenommen werden, daher sollten Sie die Angaben immer genau prüfen. Kommen Ihnen Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Zunächst müssen Sie die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid einhalten. Diese ist dem entsprechenden Schreiben zu entnehmen. In der Regel liegt sie bei zwei Wochen – nach Zustellung vom Bußgeldbescheid.

Danach gibt es zwei Möglichkeiten, um gegen die Sanktionen vorzugehen. Entweder Sie schalten einen Anwalt für Verkehrsrecht ein oder Sie formulieren selbst einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Unser Muster soll Ihnen dabei als Orientierung dienen:

Einspruch Bußgeldbescheid (Muster/Vorlage)

Absender:

Max Mustermann
Muster-Straße 123
12345 Muster-Stadt

Empfänger:

Zentrale Bußgeldstelle der Muster-Stadt
Bußgeld-Straße 1
12345 Muster-Stadt

Betreff: Einspruch/Widerspruch/ähnliches Wort

Sehr geehrter Herr XY,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom Datum (exakt) mit dem Aktenzeichen „XYZ“ Einspruch einlegen.
Die Begründung liegt in folgenden Punkten:

[…]

___________________________________
Ort, Datum, Unterschrift

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster

 

Muster vom Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Dieses kurze Schreiben reicht zunächst aus, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Allerdings wird bereits ersichtlich, dass es eine fundierte Begründung geben muss, damit positiv über den Einspruch entschieden wird. Einige dieser möglichen Begründungen wurden weiter oben im Ratgeber bereits charakterisiert.

In der Regel ist es jedoch empfehlenswert, einen Anwalt mit dem Schreiben zu beauftragen. Dieser kümmert sich dann auch um die weiteren Schritte, welche aus dem Einspruch resultieren können. Der Bußgeldbescheid kann durch den Einspruch nicht rechtskräftig und somit auch nicht vollstreckt werden.

Die vorliegenden Sanktionen muss der Betroffene bei laufendem Einspruchsverfahren nicht bezahlen, denn diese werden erst dann fällig, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und eine finale Entscheidung vorliegt.

gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen
Sie haben zwei Wochen Zeit, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen wollen

Mit dem Eintreffen des Einspruchs bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Hierbei überprüft die Behörde zunächst, ob der Einspruch alle formalen Richtlinien einhält und innerhalb der vorgegebenen Frist eingetroffen ist.

Sollte diese nicht der Fall sein, so kann der Einspruch direkt verworfen werden und der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Sind keine Formfehler im Schreiben enthalten, stellt die Behörde fest, ob der Bescheid aufrechterhalten werden soll. In der Regel wird die Behörde den Betroffenen daher auffordern, Angaben zu machen, die seiner Entlastung dienen. Das können Hinweise auf fehlerhafte Messverfahren, Einsprüche gegen das Beweisfoto oder neue Zeugen sein.

Die vorgetragenen Sachverhalte werden dann nochmals von der Verwaltungsbehörde überprüft. Danach wird wieder entscheiden, ob der Bescheid aufrechterhalten wird. Ist dies der Fall, kümmert sich der Staatsanwalt um die Sache. Das gehört zum normalen Ablauf und muss Autofahrer nicht verunsichern, denn der Tatbestand bleibt eine Ordnungswidrigkeit, egal wer ermittelt. Zu guter Letzt kann der Fall dann vor dem zuständigen Amtsgericht landen. Dessen Entscheidung ist dann de facto bindend und rechtskräftig.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Die Kinder meckern, der Weg ist lang und das Wetter will auch nicht so recht mitspielen – jeder kennt solche anstrengenden Urlaubsreisen mit dem Auto ins Ausland. Durch die daraus resultierende Unaufmerksamkeit, kann es schnell zur Überschreitung der Geschwindigkeit kommen. Wenige Wochen nach dem erholsamen Urlaub kommt dann zum Beispiel der teure Bußgeldbescheid aus Italien, den Niederlanden oder einem anderen EU-Land an.

Besonders ärgerlich ist, dass fast alle anderen Staaten deutlich höhere Strafen für Verkehrssünder vorsehen, als es der deutsche Gesetzgeber tut. Ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden kann schnell mehrere hundert Euro kosten, auch wenn der Betroffene nur wenige km/h zu schnell gefahren ist.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland
Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland wird oft auch in Deutschland verfolgt

In der EU ist es mittlerweile klar geregelt, dass der Bescheid aus einem anderen Mitgliedsland im Herkunftsland des Betroffenen vollstreckt werden darf. Das gilt für fast alle „gängigen“ Verkehrsverstößen wie dem Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Allerdings werden die europäischen Behörden erst dann aktiv, wenn die Höhe des Bußgelds mehr als 70 Euro beträgt, mit kleineren Delikten können Autofahrer durchaus davonkommen. Auch mit Fahrverboten ist der Regel nicht zu rechnen.

Sollten Autofahrer in Staaten geblitzt werden, die nicht zur EU gehören, so besteht in der Regel keine Gefahr einer Vollstreckung der Strafen. Ein Sonderfall ist der Bußgeldbescheid aus der Schweiz. Ein Abkommen zwischen Deutschland und dem Nicht-EU-Mitglied macht eine Vollstreckung unter bestimmten Aspekten möglich. In der Regel immer dann, wenn die Geldbuße mehr als 40 Euro beträgt.

Für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide aus ausländischen Staaten, sollte am besten ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden. Entscheidend sind nämlich immer die Gesetze der jeweiligen Länder, die andere Fristen und Vorschriften vorsehen.

Fazit zum Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ärgerlich, kann er doch ein Loch in die knappe Haushaltskasse reißen. Allerdings müssen sich vermeintliche Verkehrssünder nicht immer mit der Geldbuße abfinden. Es kann vorkommen, dass Behörden Fehler machen und Bescheide somit unwirksam sind.

Zudem können Autofahrer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, etwa wenn sie den Sachverhalt deutlich anders gesehen haben und dafür fundierte Beweise vorlegen können. Für einen ersten Widerspruch reicht teilweise das obige Musterschreiben aus, in der Regel ist der Gang zum Anwalt aber ratsam.

Dieser ist umso essenzieller, wenn der Bescheid nicht aus Deutschland kommt. Zum einen sind die Bußgelder in den meisten Ländern deutlich höher als in der Bundesrepublik, zum anderen gelten hier andere Gesetze und Vorschriften.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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185 Kommentare

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  1. R. Dittich
    Am 1. März 2015 um 18:54

    Wie viel darf zwischen ,,Vergehen” und benachrichtigung vergehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 11:27

      Hallo Herr Dittich,

      die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. hmoerser
    Am 28. Februar 2015 um 9:07

    was kann man tun wenn man Harz IV Empfänger ist und die Geldbusse nicht zahlen kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 11:28

      Hallo,

      es ist möglich, das Bußgeld in Raten zu bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Klaus Stemmer
    Am 26. Februar 2015 um 14:25

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage. Ist bei der Toleranz (3kmh) bei Geschwindigkeitsüberschreitung die Abweichung des Tachos eingerechnet?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 11:43

      Hallo Herr Stemmer,

      ja; es wird jedenfalls keine weitere Toleranz vom gemessenem Wert abgezogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Gabriele
    Am 25. Februar 2015 um 12:21

    30€
    Fussgängerzone und be-und entladen.
    Wiederspruch nicht angenommen.
    Stadt 35510Butzbach.

  5. Klaus Röhler
    Am 16. Februar 2015 um 12:48

    Guten Tag,

    gibt es eine Frist bis wann ein Busgeldbescheid über eine Ordnungswidrigkeit ( bin Busfahrer und hatte die Bescheinigungen und Schaublätter über berücksichtigungsfreien Tage der vergangenen 21 Tage nicht mitgeführt).

    MfG
    Klaus Röhler

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:30

      Hallo Herr Röhler,

      innerhalb von 3 Monaten muss die Behörde sich mit Ihnen in Verbindung setzen, da die Ordnungswidrigkeit ansonsten verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. J.Kabs
    Am 27. Januar 2015 um 18:16

    Gibt es eine frist in welcher Zeitspanne ein Anhörungsbogen zugestellt werden mus?bei geschwindigskeitüberschreitung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 11:28

      Hallo Herr Kabs,

      die zuständige Bußgeldbehörde hat 3 Monate Zeit ab dem Tag, an dem Sie das Vergehen begangen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Martina Bohnet
    Am 8. Januar 2015 um 15:27

    Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen.
    Dabei werden zwei Ordnungswidrigkeiten aufgeführt.
    1. Geschwindigkeitsübertretung
    2. Handy am Steuer.
    Darf mit einem Bescheid, zwei Sachen in einem Bescheid geahndet werden?

    Viele Grüße
    martina Bohnet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2015 um 11:40

      Hallo Frau Bohnet,

      ja, dies ist möglich. Je nachdem ob “Tatmehrheit” oder “Tateinheit” angenommen wird, fallen jedoch die Strafen anders aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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