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Bußgeldbescheid anfechten: Wie können Sie sich wehren?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. September 2023

Betroffene können gegen drohende Sanktionen vorgehen

Wann können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten?
Wann können Sie einen Bußgeldbescheid anfechten?

Ein Moment der Unachtsamkeit oder Stress: Die Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften kann unterschiedlichste Ursachen haben, führen aber regelmäßig zu denselben Konsequenzen für die Betroffenen.

Manchmal droht nur ein Verwarngeld, bei schwerer wiegenden Ordnungswidrigkeiten können teils hohe Bußgelder und sogar Punkte und Fahrverbote die Folge sein. Den ein oder anderen können die Maßnahmen der Behörden schwer treffen.

Grundsätzlich müssen Betroffene einen Bußgeldbescheid nicht in jedem Fall wortlos hinnehmen. Es gibt zahlreiche Gründe, die es im Einzelfall möglich machen, erfolgreich gegen die Sanktionen vorzugehen. Wie Sie einen Bußgeldbescheid anfechten und welche Fallkonstellaltionen einen Einspruch erfolgreich machen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Bußgeld anfechten

Ist es möglich, ein Bußgeld anzufechten?

Sie können ein Bußgeld durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anfechten.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Dieser muss schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden. Alle Informationen diesbezüglich erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Brauche ich dazu einen Anwalt?

Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, wenn Sie ein Bußgeld anfechten wollen. Dies ist allerdings keine Pflicht.

Mittels Einspruch das drohende Bußgeld anfechten

Der Bußgeldbescheid markiert das vorläufige Ende des gegen den betroffenen Fahrer eingeleiteten Bußgeldverfahrens. Gegen diesen sind jedoch Rechtsmittel gegeben. Das bedeutet, dass der Beschuldigte den Bußgeldbescheid auch noch anfechten kann, dieser also nicht unmittelbar rechtskräftig ist.

Mit Zustellung des Bescheids beginnt die sogenannte Einspruchsfrist von zwei Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Betroffene einen Einspruch gegen den Bescheid erheben. Das bedeutet jedoch nicht, dass dieser in jedem Fall von Erfolg gekrönt ist, das Bußgeldverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird.
Sie können ein Bußgeld anfechten, nicht immer aber ist der Erfolg auch garantiert.
Sie können ein Bußgeld anfechten, nicht immer aber ist der Erfolg auch garantiert.

Die zuständige Bußgeldstelle prüft zunächst, ob sie den Einspruch gegen den Bescheid aufgrund der vorgetragenen Begründung akzeptiert. Lehnt sie den Einspruch ab, wird das Verfahren an das Gericht weitergegeben, die Parteien setzen sich fortan prozessual auseinander.

Einen Anwalt für Verkehrsrecht müssen die Betroffenen dabei nicht zwangsläufig beauftragen, wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten wollen, wenngleich der anwaltliche Rat vor unnötigen Zusatzkosten durch einen chancenlosen Einspruch bewahren kann.

Bußgeldbescheid anfechten: Tipps und mögliche Gründe für einen erfolgreichen Einspruch

So vielfältig wie die Ursachen der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können auch die Gründe sein, aufgrund derer die Beschuldigten ein gegen sie angeordnetes Bußgeld anfechten können. Im Folgenden einige Sachverhalte, wegen derer Sie im Einzelfall einen Bußgeldbescheid ggf. erfolgreich anfechten können:

  • Die Verfolgungsverjährung ist eingetreten.
  • In dem Bescheid ist ein falscher Name vermerkt.
  • Der Beschuldigte ist auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar.
  • Bei der Messung kam es zu technischen oder menschlichen Fehlern.

Nicht jeder Betroffene, der den erhaltenen Bußgeldbescheid anfechten will, hat dabei jedoch die komplette Abwendung von Sanktionen im Sinn. Der ein oder andere will z. B. nur ein mögliches Fahrverbot verhindern, da dieses etwa existenzbedrohend wäre. Vereinzelt kann dann ein drohendes Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld abgewandelt werden.

Wie groß Ihre Chancen im Einzelfall tatsächlich sind, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid anfechten, kann jedoch letztlich nur ein versierter Verkehrsrechtsanwalt einschätzen. Zudem erhält ein beauftragter Rechtsanwalt umfassende Akteneinsicht und kann so mögliche Messfehler aufdecken. Diese umfangreiche Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten Laien hingegen nicht.

Über den Autor

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Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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3 Kommentare

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  1. Denis sagt:

    Wenn ich meine Parkscheibe aus versehen falsch eingestellt habe und es Leute bezeugen können dass ich, in der Zeit wo ich das Verwarngeld bekommen habe, dort anwesend war.
    Kann ich es anfechten?

  2. Klett sagt:

    kann ich einen bereits bezahlten bussgeldbescheid noch anfechten,

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Klett,

      mit der Zahlung des Bußgeldes wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Rechtsmittel können anschließend nicht mehr eingelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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