Eintrag in die Bußgeldliste: Wie funktioniert das?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldliste für gemeinnützige Vereine 

Was ist eine Bußgeldliste?
Was ist eine Bußgeldliste?

Während Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten geahndet werden, können strafrechtliche Regelmissachtungen eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.

Handelt es sich um eine Straftat, die nicht durch einen Aufenthalt im Gefängnis gesühnt werden muss, kann das Verfahren manchmal gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Diese wird dann an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

Doch wie können Sie mit Ihrem Verein eine Eintragung in diese Bußgeldliste der Gerichte erwirken? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Bußgeldliste

Was ist eine Bußgeldliste?

Eine Bußgeldliste ist ein Verzeichnis gemeinnütziger Einrichtungen, auf welches ein Gericht zugreifen kann. Diese Liste bietet einen Überblick der Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine Geldauflage anzunehmen.

Wie kann ich einen Eintrag in die Bußgeldliste erwirken?

Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie Ihre gemeinnützige Einrichtung in einer Bußgeldliste eintragen lassen können.

Besteht die Möglichkeit, ein Bußgeld zu spenden?

Ein Bußgeld aus einem Bußgeldbescheid, welches für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ausgesprochen wird, zu spenden, ist in aller Regel nicht möglich. Eine Spende kommt allerdings in Betracht, wenn es sich um Geldbeträge aus Zahlungsauflagen handelt, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden.

So können Sie Ihren Verein in die Bußgeldliste eintragen lassen

Wie kann ein Eintrag in die Bußgeldliste erfolgen?
Wie kann ein Eintrag in die Bußgeldliste erfolgen?

Um in eine Bußgeldliste aufgenommen werden zu können, muss die entsprechende gemeinnützige Einrichtung in einem der nachfolgenden Bereiche tätig sein:

  • Opferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Straffälligen- und Bewährungshilfe
  • Gesundheits- und Suchthilfe sowie
  • Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

Trifft eines dieser Aufgabenfelder auf Sie zu, können Sie sich an das zuständige Oberlandesgericht wenden. In aller Regel finden Sie online ein Formular, mit welchem Sie die Eintragung in die Bußgeldliste beantragen können.

Damit Ihr Antrag korrekt geprüft werden kann, müssen Sie die nachfolgenden Unterlagen einreichen:

  • Eine Kopie der Eintragung Ihrer Einrichtung in das Vereinsregister
  • Satzung des Vereins
  • Wichtige Bescheinigung wie beispielsweise die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe
  • Informationsmaterial, in welchem die aktuellen Projekte aufgeführt sind

Wichtig: Ein bloßer Eintrag in der Bußgeldliste ist keine Garantie dafür, dass Sie auch tatsächlich Spenden in Form von Geldauflagen erhalten. Richter bzw. Staatsanwaltschaft entscheiden immer im Einzelfall, an welche Einrichtung die jeweilige Geldauflage geht.

Wann kann eine Geldauflage gespendet werden?

Nun stellt sich natürlich die Frage, wann finanzielle Zuwendungen überhaupt an Vereine, die in der Bußgeldliste eingetragen sind, fließen können. Dies ist in aller Regel nur möglich, wenn es sich um ein Strafverfahren handelt.

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens besteht die Option, das Bußgeld zu spenden, meist nicht. Im Strafverfahren ist das unter Umständen allerdings möglich. Handelt es sich um keine gravierende Straftat, kann die Staatsanwaltschaft von der Erhebung einer Klage absehen.

Dies ist in § 153a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Damit das Vergehen dennoch gesühnt wird, kann die Staatsanwaltschaft eine Geldauflage aussprechen. Nimmt der Beschuldigte diese Option wahr, wird ein Betrag festgelegt, welchen dieser an eine gemeinnützige Organisation aus der Bußgeldliste spenden muss.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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