Verkehrsstraftaten sind schwere Vergehen, die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr begehen können. Beispiele hierfür sind das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Diese Straftaten werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft.
Das bedeutet, dass der Staatsanwalt ein Strafverfahren einleitet. Der Ausgang ist meist ungewiss und kann verschiedene Formen annehmen. Eine davon ist die Geldauflage. Mit dieser erwirkt der Richter oder Staatsanwalt, dass der vermeintliche Täter eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder Organisation zahlt.
So können jährlich über 100 Millionen Euro an Spendenorganisationen gezahlt werden, damit sie ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen können. Dies funktioniert jedoch nur, wenn bestimmte Umstände für die Zahlung bestehen. Welche das sind und wie Ihr Verein davon profitieren kann, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geldauflage
Wann ist eine Geldauflage im Verkehrsrecht möglich?
Ein Geldauflage kann nur im Rahmen eines Strafprozess, also nach einer Straftat im Verkehr, verfügt werden.
Was beinhaltet eine Geldauflage?
In der Regel handelt es sich dabei um eine vom Gericht angeordnete Zahlung, die an bestimmte Vereine als Spende geht. Sie stellt die zu leistende Strafe bzw. einen Teil dieser dar. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wann muss eine Geldauflage gezahlt werden?
Verurteilte haben in der Regel sechs Monate Zeit, um die Geldauflage an den bestimmten Verein bzw. die Organisation zu zahlen. Welche Vereine in Frage kommen können, lesen Sie hier.
Spendenorganisationen vorgestellt: An diese Vereine gehen die Geldauflagen
Da Richter und Staatsanwälte eigenmächtig gemeinnützige Vereine nennen können, an die der Angeklagte Geldauflagen zahlen muss, ist dieser Markt hart umkämpft.
Richter und Staatsanwaltschaften berichten oftmals davon, dass die Briefkästen voller Schreiben von Vereinen sind; jedes Mal mit der Bitte, Bußgelder für diese Vereine zu spenden.
Die gemeinnützigen Vereine und Organisationen müssen laut Verwaltungsvorschriften in folgenden Bereichen tätig sein:
Jugendhilfe
Gefangenenhilfe
Opferhilfe
Aufgrund des hohen Andranges auf den Markt, ist der Begriff „Bußgeld-Fundraising“ entstanden. Er beschreibt das Marketing bzw. weitere Prozesse von Vereinen und Organisationen, die sich u.a. mit Geldauflagen finanzieren.
Wie das Bußgeld-Fundraising funktioniert und wie Ihr Verein oder Ihre Organisation in die Liste aufgenommen werden kann, lesen Sie im nächsten großen Abschnitt. Zuerst wollen wir einige Vereine und Spendenorganisationen vorstellen.
Bereits seit 2003 besteht der gemeinnützige Verband, welcher aus dem Zusammenschluss zweier Vereine (Straffälligenhilfe Württemberg e.V. und Verband der Bewährungshilfevereine im OLG Bezirk Stuttgart e.V.) entstand.
Heute gehören ihm 22 Mitgliedsvereine an, die rund 150 ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen. Der Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. möchte folgende Zielgruppen ansprechen:
Der Verband kümmert sich um die Konfliktschlichtung zwischen Täter und Opfer, sodass der Rechtsfrieden eintreten kann. Zudem sollen die Menschen nach einer Straftat wieder resozialisiert werden, um ein normales Leben führen zu können. Ein weiterer wichtiger Punkt der Vereinsarbeit ist außerdem die Öffentlichkeitsarbeit, damit die Bevölkerung Verständnis für die Situation der Straffälligen bildet.
Die Stiftung existiert bereits seit 1996 und ist eine Tochterorganisation der Deutschen Krebshilfe. Die Stiftung steht für die Bekämpfung von Krebserkrankungen im Kindesalter. Die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe der Deutschen Krebshilfe e.V. ist eine rein gemeinnützige Stiftung, die sich aus freiwilligen Spenden aus der Bevölkerung und Geldauflagen finanziert.
Im Rahmen dieses Ziels fördert die Stiftung folgende Projekte:
Auf- und Ausbau der Kinderkrebszentren
Entwicklung neuer Therapien
Einrichtung von Häusern und Wohnungen für Eltern in der Kliniknähe
Die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe der Deutschen Krebshilfe e.V. finanziert, nach eigenen Angaben, fast alle derzeit in Deutschland durchgeführten Therapiestunden bei Kindern. Der Verein sitzt in Bonn.
Der „Weisse Ring“ (eigene Schreibweise) wurde 1976 in Mainz gegründet. Er unterstützt Kriminalitätsopfer und will Straftaten verhüten. Dabei ist es dem Verein nach eigenen Angaben egal, welches Geschlecht, Alter, Religion oder Staatsangehörigkeit der Opfer besitzt.
Zudem umfasst das Vereinsnetz über 3.000 ehrenamtliche Helfer in 420 Außenstellen in Deutschland. Außerdem gehören etwa 50.000 Mitglieder zum gemeinnützigen Verein.
Die Aufgaben umfassen u.a.:
Beistand und Betreuung der Opfer nach einer Straftat
Vermittlung von Hilfe über andere Organisationen
Übernahme von Anwaltskosten sowie finanzielle Unterstützung bei Notlagen, die die Tat betreffen
Die erste Rotkreuzgesellschaft wurde 1863 in Baden-Württemberg gegründet, mit der Idee, allen Menschen in Not zu helfen. Seitdem haben sich viele Landes-, Orts- und Kreisverbände sowie Schwesternschaften gegründet. Einer davon ist der Ortsverein Baunatal. Dieser ist z. B. in folgenden Aufgabenfeldern aktiv:
Um Menschen in Not adäquat helfen zu können, ist das DRK Baunatal wie auch das DRK selbst auf Spenden angewiesen.
Bußgeld spenden: So funktioniert das System
Den Rahmen für die Geldauflage bildet die Strafprozessordnung (StPO); genauer gesagt Paragraph 153 a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen.
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. (Quelle: § 153a Abs. 1 StPO)
Zudem nennt der Paragraph mögliche Folgen, die für einen möglichen Ausgang des Strafprozesses in Betracht gezogen werden können:
eine bestimmte Leistung erbringen, die der Wiedergutmachung des Schadens dient, der durch die Tat verursacht wurde
Leistungen für eine gemeinnützige Sache oder Organisation erbringen
Unterhaltspflichten nachkommen
Täter-Opfer-Ausgleich: Der Täter bemüht sich, einen Ausgleich mit seinem Verletzten zu erreichen, was dazu führt, dass er die Tat wieder gut macht (sei es auch nur zum überwiegenden Teil) bzw. dies anzustreben
an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen
an einem Aufbauseminar oder Fahreignungsseminar teilnehmen
eine Geldauflage zugunsten einer Spendenorganisation und/oder der Staatskasse zahlen
Die Geldauflage im Verkehrsstrafverfahren
Geldauflagen können nur in Strafverfahren auferlegt werden. Straftaten im Straßenverkehr, die ein Strafverfahren nach sich ziehen, sind z.B. unterlassene Hilfeleistung, der Kennzeichenmissbrauch oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ordnungswidirgkeiten, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, können hingegen keine Geldauflage zur Folge haben. Bußgelder durch Ordnungswidrigkeiten können Sie deshalb auch nicht spenden.
Der Ablauf eines Strafverfahrens ist in der Strafprozessordnung geregelt. Zuerst kommt das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft prüft gemeinsam mit anderen Behörden, wie beispielweise der Polizei, den Sachverhalt und sichtet die Beweise. Besteht ein hinreichender Verdacht, folgt das Zwischenverfahren.
Wann kommt es dazu, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird und was bedeutet die Einstellung für den Beschuldigten? Antworten auf diese Fragen sowie Informationen dazu, wann ein Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden kann, erhalten Sie hier. » Weiterlesen...
Wie lange darf ein Ermittlungsverfahren dauern? Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung und was kann ein Ermittlungsverfahren in die Länge ziehen? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Was ist ein Ermittlungsverfahren? Wann wird es eingeleitet? Wie läuft es ab und wie lange dauert es? Alles Wissenswerte zum Ermittlungsverfahren können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...
Beim Zwischenverfahren überprüft das Gericht nun, ob dann alle erforderlichen Beweise vorliegen und eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Ist es das nicht, wird das Hauptverfahren in der Regel nicht eröffnet. Tritt der andere Fall ein, kommt es zum Hauptverfahren.
Dieser Schritt ist der Wichtigste für den Angeklagten. Hier darf er noch einmal Angaben zur Tat bzw. vom Schweigerecht Gebrauch machen. Am Ende wird das Urteil verkündet. Hierbei kann der Angeklagte freigesprochen werden, sofern das Gericht noch Zweifel an der Schuld hat. Der Richter kann aber auch eine Geldstrafe oder den Freiheitsentzug urteilen. Eine weitere Alternative stellen Geldauflagen dar.
Oftmals gibt es zudem die Möglichkeit, dass bereits mit dem Erhalt des Anhörungsbogens, welcher zu Beginn der Verfahrenskette verschickt wird, eine Geldauflage in Betracht gezogen werden kann. Entscheidet sich der Staatsanwalt für dieses Vorgehen, kann das Verfahren sogar vor der Gerichtsverhandlung eingestellt werden. Dies funktioniert jedoch nur, wenn Sie sich als Täter bekennen und den Anhörungsbogen ordnungsgemäß ausfüllen.
Wie Sie Bußgelder spenden können
Wie bereits erwähnt, können Sie Ihr Bußgeld nur dann unter Umständen spenden, wenn Sie ein Strafverfahren vor sich haben.
Die Geldauflage ersetzt dann die Anklage oder Verurteilung, da sie zur Verfahrenseinstellung führt. Nachdem der vermeintliche Täter die gesetzeswidrige Handlung begangen hat, bekommt er in der Regel einen Anhörungsbogen. Hier hat er bereits die Möglichkeit anzugeben, ob die Geldstrafe an Spendenorganisationen gehen soll. Dafür ist ein extra Feld auf dem Bogen gekennzeichnet, welches angekreuzt werden kann. Zudem kann der Angeklagte seine Wünsche in der Gerichtsverhandlung kundtun.
Dies ist jedoch noch nicht endgültig, da der Betroffene keinerlei Entscheidungsgewalt über diesen Schritt besitzt. Denn der Richter bzw. Staatsanwalt entscheidet, ob es überhaupt zur Geldauflage kommt bzw. wohin sie fließt. Etwa 70 Prozent aller Geldauflagen in Deutschland werden von Staatsanwaltschaften zugewiesen; lediglich 30 Prozent durch Richter.
Bedingungen und Vorteile der Geldauflage
In diesem Sinne kann nicht davon gesprochen werden, das Bußgeld zu spenden, da es sich hierbei nicht mehr um Bußgeld im eigentlichen verkehrsrechtlichen Sinne handelt, sondern um eine Geldauflage. Und diese kann nur im Laufe eines Strafverfahrens (wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 Promille) verhangen werden.
Zudem kann der vermeintliche Täter lediglich den Vorschlag geben, mit einer Geldauflage zu urteilen. Im Endeffekt besprechen sich der Staatsanwalt und der Richter, ob die Geldauflage die richtige Verurteilung ist. Die Staatsanwaltschaft unterstützt den Richter durch Vorschläge und Anregungen, um eine geeignete gemeinnützige Einrichtung zu finden.
Die gemeinnützige Organisation sollte in der Regel zum vorgeworfenen Tatbestand passen. Die Geldauflage ist wie eine Art Verurteilung anzusehen und soll lehrreich wirken. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, dass zwischen dem Tatvorwurf und der Zuweisung einer Geldauflage ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht. So ist der Verein „Weißer Ring“, der sich u.a. um die Betreuung von Menschen nach einer Straftat kümmert, oftmals eine der Spendenorganisationen, die bei Körperverletzungen etc. als Geldauflage genannt wird.
Wer eine Geldauflage auferlegt bekommen hat, muss eine Frist von sechs Monaten einhalten. In diesem Zeitraum muss er das Bußgeld spenden. Die Frist kann noch einmal um maximal drei Monate verlängert werden.
Die Geldauflage muss nicht zwingend vom Angeklagten bezahlt werden. Die Behörden prüfen in der Regel nicht, wer die Auflage zahlt. Zwar verhängt das Gericht die Strafe gegen den Angeklagten persönlich, jedoch kann auch beispielsweise der Arbeitgeber der Geldauflage nachkommen. In diesem speziellen Fall ist sie aber als Arbeitslohn anzusehen, so das Finanzgericht Bremen in einem Urteil von 2005.
Die Geldauflage verkürzt die Verhandlung. Da sie zudem nicht als Urteil, sondern als Verfahrenseinstellung anzusehen ist, muss der Angeklagte keine größeren Verfahrenskosten tragen, wie es bei langwierigen Verhandlungen der Fall ist.
Da bereits am Anfang der Verhandlung auf eine Geldauflage plädiert werden kann, wird die Verhandlung zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Das bedeutet, dass das Gericht beispielsweise keine weiteren Zeugen anhört, damit sich die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten nicht weiter ausweiten.
Die Geldauflage ersetzt nicht die Schuldfeststellung. Es gibt kein Urteil. Die Geldauflage stellt das Verfahren davor ein. Aus diesem Grund gibt es auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn sich der Angeklagte später für eine Anstellung bewerben muss. Häufig lassen sich Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis vom potenziellen Arbeitnehmer aushändigen, um die Vorstrafen zu prüfen.
Die Straftat, die mit einer Geldauflage endete, steht nicht im Führungszeugnis.
Die Geldauflage kommt immer dann in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung dadurch beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Das bedeutet, hat die Öffentlichkeit ein Interesse an der Strafverfolgung; ist es also beispielsweise eine besonders schwere Tat, die vermehrt in den hiesigen Medien Erwähnung fand, ist die Geldauflage unter Umständen nicht geeignet. Das liegt daran, dass das öffentliche Interesse aufgrund der vorzeitigen Verurteilung nicht „beseitigt“ wird, sondern weiter besteht. Ist hingegen die Straftat so schwerwiegend, können auch keine Geldauflagen erteilt werden.
Umfang der Geldauflagen
Tritt also einer der beiden Fälle nicht ein, ist die Geldauflage ein geeignetes Mittel, um den vermeintlichen Täter zum Nachdenken zu bringen, was wiederum sein Handeln beeinflussen bzw. verbessern kann.
Oftmals kommt es auch dazu, dass die Geldauflage zu einer Spendenorganisation parallel zu anderen Auflagen und Weisungen verhängt wird. Als Beispiel ist hier eine Straftat zu nennen, die etwa das Arbeiten in einer gemeinnütziger Einrichtung sowie eine Spende zum Urteil hat.
Auch kann die Geldauflage in die Staatskasse erfolgen. Es gibt zudem Fälle, in denen der Angeklagte Teile der Auflage an den Staat und an eine Spendenorganisation zahlen musste.
Die Geldauflage richtet sich u.a. nach den finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten. Das bedeutet, dass die Auflagen nicht übermäßig hoch sind; jedoch so groß, dass der vermeintliche Täter eine Lehre daraus ziehen kann. Besonders bei Jugendstraftaten, bei denen auch Geldauflagen möglich sind, prüft das Gericht, ob der Jugendliche Taschengeld bezieht bzw. nebenberuflich tätig ist.
Die Geldauflage nach § 153 StPO wird, im Gegensatz zur Geldstrafe, nicht nach Tagessätzen verhängt. Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft setzt einen Betrag fest, der dann innerhalb der Frist von sechs Monaten zu zahlen ist. Es gibt keine geregelte Obergrenze für Geldauflagen. Die einzige Grenze ist die Zumutbarkeit des Gerichts gegenüber dem Angeklagten.
Aktuelle Lage in Deutschland
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 130.000 Gerichts- und rund 190.000 Ermittlungsverfahren in Folge einer Geldauflage eingestellt. So können durchschnittlich 100 bis 120 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Im Vergleich: Jährlich nehmen die deutschen Bundesländer über eine Milliarde Euro an Bußgeldern ein.
Je nach Bundesland gibt es Unterschiede in der Verteilung nach Geldauflagen, die an gemeinnützige Einrichtungen oder die Staatskasse fließen. In Baden-Württemberg beispielsweise ist die Zuweisung folgendermaßen:
81 Prozent an gemeinnützige Einrichtungen
davon: 17 Prozent an justiznahe Einrichtungen wie z.B. Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.
19 Prozent an die Staatskasse
Das Bundesland möchte nun die Geldauflagen an die Staatskasse erhöhen, damit er Anteil mindestens 41 Prozent, also den Bundesdurchschnitt, ergibt.
In Berlin gehen beispielsweise lediglich rund 20 Prozent der Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen. Es sind also keine pauschalen Angaben und Vergleiche zu machen, da jedes Bundesland für sich selbst entscheidet, welchen Anteil sie erstreben wollen.
Bußgeld-Fundraising für Vereine
Der Alltag im Gerichtsgebäude sieht folgendermaßen aus: Einigen sich Richter, Staatsanwalt und Angeklagter auf eine Geldauflage, verkündet das Gericht die Gesamtstrafe und übergibt dem vermeintlichen Täter eine Visitenkarte oder Broschüre von einer gemeinnützigen Institution.
Die Vereine und Organisationen haben seit Jahren das Bußgeld-Fundraising für sich entdeckt, weshalb sich viele Institutionen bei Richtern und Staatsanwälten bewerben. Bereits im Jahr 2009 sagte der Geschäftsführer der Agentur „ProFund“, welche sich auf die Beratung von gemeinnützigen Organisationen zum Bußgeld-Fundraising spezialisiert hat, Wilhelm Heermann:
Es ist inzwischen fast unmöglich, neu in den Markt hineinzukommen. (Quelle: Wilhelm Heermann, ProFund)
Möchte ein Verein auch mit Geldauflagen aus Strafverfahren finanziert werden, muss er sich in eine Liste beim Oberlandesgericht eintragen lassen. Zudem muss der Verein kurze Berichte schreiben, wie er das zugewiesene Geld verwendet hat.
Diese Listen sind keinesfalls als Empfehlung an die Richter zu verstehen. Ebenfalls ist die Eintragung in die Liste keine Pflicht, dass der Verein auch unterstützt wird. Der Verein muss nachweisbar gemeinnützig arbeiten und keinen Profit aus der ehrenamtlichen Tätigkeit erlangen.
Je nach Bundesland verwaltet ein anderes Gericht die gemeinsame Liste. In Brandenburg ist es beispielsweise der Präsident des Oberlandesgerichtes, der gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt die Liste für das Land Brandenburg führt.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Wir führen Gewaltprävention und Integrationsarbeit an Schulen durch mithiöfe ehrenamtlichen TrainerInnen und sind seid ca. 2015 in der Liste unseres OLG-Bezirkes Koblenz/Rlp. eingetragen. Während dem Eintragungsverfahren wurden wir sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir so gut wie keine Chance haben Geldauflagen zu erhalten, da alle Richter angewiesen sind nur justiznahe Einrichtungen zu fördern. Wenn ich höre wie viel Gelder jährlich verhängt werden, klingt die Verteilung nicht wirklich fair.
Ich möchte gerne den Bundesverband A. e.V. eintragen lassen. Der A. e.V. ist eine bundesweit einmalige Betroffenen-Hilfsorganisation und ist bundesweit tätig.
[Beitrag editiert]
hier liegt ein Missverständnis vor. Unsere Domain stellt lediglich ein Informationsportal dar. Wir sind keine offizielle Behörde. Für Eintragungen müssen Sie sich an die entsprechende Behörde wenden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind im Bußgeldkatalog von M-V registriert. Gerne möchten wir uns in Deutschland registrieren lassen. Können Sie uns eine Adressliste zukommen lassen?
VG Sylvia G.
Guten Tag,
Ich möchte unseren Verein in Düren bei Ihnen als gemeinnützigen Verein in den Inhaltsverzeichniss eintragen zu lassen.
Ich bitte um Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Kinas
Wir sind der Kinder u. Jugendhilfe zuzuordnen, als Pflegeelternverein NWM.eV und finanzieren unsere Aktionen über Spendengelder.
Wir sind Eltern für “aus dem Nest gefallene Kinder” und ermöglichen so geschädigten Kindern einen fairen Start ins Leben, indem wir diese Kinder in unseren Familien aufnehmen und fördern. Das spart dem Gemeinwesen viel Geld, denn Heime sind um ein vielfaches teurer.
Auch neu gegründete Vereine wie wir sollten eine reale Chance erhalten von diesen Spendentopf zu profitieren. Unsere Arbeit ist gesellschaftsrelevant und fordert unseren ganzen Einsatz 24Std. am Tag, jeden Tag und wir tun es gern.
mit hoffnungsvollen Grüßen
Johannes W.
Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Wir führen Gewaltprävention und Integrationsarbeit an Schulen durch mithiöfe ehrenamtlichen TrainerInnen und sind seid ca. 2015 in der Liste unseres OLG-Bezirkes Koblenz/Rlp. eingetragen. Während dem Eintragungsverfahren wurden wir sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir so gut wie keine Chance haben Geldauflagen zu erhalten, da alle Richter angewiesen sind nur justiznahe Einrichtungen zu fördern. Wenn ich höre wie viel Gelder jährlich verhängt werden, klingt die Verteilung nicht wirklich fair.
Ich möchte gerne den Bundesverband A. e.V. eintragen lassen. Der A. e.V. ist eine bundesweit einmalige Betroffenen-Hilfsorganisation und ist bundesweit tätig.
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Hallo Mairon,
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Hallo Sylvia,
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Jana Kinas
Hallo Jana K.,
gern können wir Ihr Verein aufnehmen. Bitte senden Sie uns dafür eine Email an info@bussgeldkatalog.org mit einem Logo, das wir verwenden dürfen.
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