Wie wird das Ermittlungsverfahren eingestellt?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ermittlungsverfahren eingestellt: Was bedeutet das?
Beginn eines jeden Strafverfahrens ist das sogenannte Ermittlungsverfahren. Es wird eingeleitet, sobald gegen eine Person Anzeige erstattet wird oder zureichende Hinweise auf eine Straftat gegeben sind. Am Ende der Ermittlungen wird das Ermittlungsverfahren entweder durch die Staatsanwaltschaft eingestellt oder gegen den Betroffenen Anklage erhoben.
Der folgende Ratgeber widmet sich der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und beantwortet Fragen wie: Was bedeutet: „Ermittlungsverfahren eingestellt“? Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstellung gemäß der Strafprozessordnung (kurz: StPO)?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt?
Mit Einstellung der Ermittlungen endet das Strafverfahren (vorerst). Der Beschuldigte wird also nicht angeklagt und folglich weder zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt noch freigesprochen. Es kann aber sein, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Wenn kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, hat die Staatsanwaltschaft auch keinen Grund, diesen wegen einer Straftat anzuklagen.
Ja, diese Möglichkeit ergibt sich aus § 153 StPO. Wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann die Staatsanwalt mit Zustimmung des zuständigen Strafgerichts von der Verfolgung absehen.
Was bedeutet die Einstellung des Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten?
Wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, ist dies in erster Linie eine gute Nachricht für den Beschuldigten, denn es bedeutet, dass ihn eine strafrechtliche Verurteilung zunächst nicht zu erwarten hat.
Je nachdem, welcher Grund zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt hat, kann es jedoch sein, dass die Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen werden können. Im folgenden Abschnitt wird dies anhand der jeweiligen Einstellungsgründe näher erläutert.
Sofern ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, findet zudem keine Eintragung im Führungszeugnis statt. Dies ergibt sich aus § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (kurz: Bundeszentralregistergesetz – BZRG).
Ermittlungsverfahren: Gründe einer Einstellung
Die Gründe, weshalb ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, sind vielfältiger Natur. Geregelt sind die jeweiligen Einstellungsgründe in der StPO. Zunächst kann es zu einer Einstellung im Ermittlungsverfahren nach § 170 Absatz 2 StPO kommen mangels hinreichenden Tatverdachtes. In diesem Fall hat also die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen festgestellt, dass der Betroffene nicht als Täter der jeweiligen Straftat in Betracht kommt.
Wird das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, tritt allerdings kein Strafklageverbrauch ein, was bedeutet, dass die Ermittlungen in der Sache jederzeit wieder aufgenommen werden können. Im Rahmen des § 170 Absatz 2 StPO kann der Verletzte der Straftat gegen die Einstellung Beschwerde einlegen.
In der Umgangssprache ist hier oftmals auch von einem “Einspruch” gegen die Einstellung im Ermittlungsverfahren die Rede, was begrifflich jedoch nicht korrekt ist.
Ein weiterer Grund, weshalb ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden kann, ist § 153 StPO zu entnehmen. Darin ist festgelegt, dass ein Ermittlungsverfahren bei Vergehen eingestellt werden kann, sofern das Maß der Schuld des Täters als gering anzusehen ist und zudem kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beschuldigte noch nicht vorbestraft ist und die Folgen der Tat nicht schwerwiegend waren.
Auch im Falle des § 153 StPO können die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden.
Gemäß § 153a StPO kommt ferner eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen in Betracht. In dem Fall darf jedoch die Schuld des Täters nicht derartig schwer sein, dass sie der Einstellung entgegenstehen würde. Die Auflagen und Weisungen erfolgen zumeist in Form einer Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung. Wird das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt, tritt im Gegensatz zu den anderen Einstellungsgründen Strafklageverbrauch ein. Das Verfahren kann mithin nicht erneut aufgenommen werden.
Fazit
Zusammenfassend ist folglich festzuhalten:
- Es gibt unterschiedliche Gründe, weswegen ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden kann.
- Nicht jede Einstellung führt automatisch zu einem Strafklageverbrauch.
- Wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, findet keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis statt.
Hallo,
Mein parkendes Auto wurde von einem anderen Gestreift und hat einen Schaden in Höhe von 3.500€ verursacht.
Passiert ist es an einer Videoüberwachten Tankstelle. Das Ermittlungsverfahren wurde aber nun eingestellt, da seine absichtliche Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.
Ist die Versicherung dennoch verpflichtet den Schaden zu regulieren?
Denn ich habe alles auf Video.
Guten Tag,
Ich möchte hier eine dringende Frage stellen.
Wir (mein Mann und ich) bekamen anfang des Jahres einen Brief vom Amtsgericht, in dem stand, wir werden wegen Hausfriedensbruch angezeigt.
Unsere Anwältin ging gleich dagegen vor und folglich wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.
Nun kam aber ein weiterer Brief, in dem davon die Rede ist, dass mein Mann nun eine Strafe zu begleichen habe.
Nun zu meiner Frage:
Können wir dagegen vorgehen, da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde?
Es geht schließlich um dieselbe Sache und wir verstehen nicht, wieso das nicht auch bei meinem Mann eingestellt wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich habe einige Fragen an Sie bezüglich der Konsequenzen eines Ladendiebstahls. Ich wurde heute erwischt, als ich 4 Teile in dem Laden H&M geklaut habe (die Etiketten habe ich schon entfernt). Der Wert der Sachen würde ca bei 50-60€ liegen. Ich bin ersttäterin und 20 Jahre alt. Ich habe natürlich Angst vors Gericht zu kommen und das mir etwas ins Führungszeugnis eingetragen wird, da ich mich in meinem Studium befinde. Was wird auf mich zukommen? Wann ich mit einer Anzeige rechnen und wenn es ein leichter Diebstahl wäre, könnte ich nur eine Geldbuße bezahlen und würde mit einem blauen Auge davon kommen? Ich frage Sie nur aus Angst und da ich natürlich nicht weiß was alles auf mich zu kommt, ob direkt im ersten Brief steht, dass ich nur eine Geldstrafe bekomme etc. ich nehme so Kontakt mit Ihnen auf, da ich nicht weiß wie ich es sonst tun könnte und ich mit meiner Familie noch darüber sprechen muss. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Sohn ( 37, unter Depression psysich erkrankt, zur Zeit Arbeitslos seit Ende Mai wegen Erkrankung, krank gemeldet bis Ende August), wurde von Penny Markt wegen Diebstahl (Juli) angezeigt, sollte 1 Flasche Cola geklaut hatte. Amtsgericht hat das Strafverfahren eingestellt, ohne Grund. Jetzt schrieb den Anwalt meinem Sohn, und verlangte 50 Euro Schaden + 20 Euro Anwaltskosten. Muß mein Sohn trotzdem bezahlen? Soll bis 15. September, 2023 bezahlt werden.
Ich habe der Polizei alle beweise vorgelegt. Und auch denn Täter benannt. Der mir denn Strom geklaut hat. Und doch wurde das Verfahren ohne Gründe eingestellt.
Und der Stromdiebstahl geht einfach weiter. Und ich habe keine Chance etwa sdagegen zu tun.
Und wnen ich dann nicht mehr Leben weil ich deswegen einen herzinfakt erlitten habe. Da braucht man auch nicht zu ermitteln. Deswegen.
Zu was haben wir gesetzt wenn man nichts dagegen unternimmt.
Mein Glauben an die Gesetze und mein Glauben an die Gerechtigkeit ist verloren.
Moin Moin,
unsere Tochter, 12 Jahre hat eine Sachbeschädigung im Wert von 5900 Euro gemacht.
Das Ermittlungsverfahren wurde wegen Schuldunfähigkeit nach Paragraph 170 Abs. 2 StPO in Verbindung mit Paragraph 19 StGB eingestellt.
Nun sollen wir als Eltern für den Schaden aufkommen. Ist das so richtig, dass wir jetzt in Regress treten müssen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, viele Grüße
Hallo Brigitte P.,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an Ihren Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe einen Fall der jetzt nach Paragraf 152 Abs.1 ein gestellt worden ist. Es geht darum das wir Geräumt worden sind, und der damalige Vermieter Sachen ein behalten hatt die mir nicht gehören! Darunter meine Einlagerungs Matratze und Duschstuhl vom Sanitätshaus! Ich sitze im Rolkstuhl und habe Pflegestufe 3! Habe die Rechnubg der Matratze schon bekommen und auch alle anderen Quittungen liegen vor und beweisen das es nicht meine Sachen sind! Trotzdem hatt die Stattsanwaltschaft das Verfahren eingestellt trotzt zeugen die nicht mal befragt worden sind ec…da der Vermieter nicht vorbestraft sei und das es sich ja hier überwiegend um eine Zivilrechtliche Auseinandersetzung geht! Der Vermieter hatt auch bevor wir nen Termin bekommen haben, um Sachen ab zu holen das meiste darunter auch alle Küchen Sachen Fernseher, Fahrrad ec….verkauft! Da haben wir auch alle Beweise für! Was kann mann jetzt machen?
Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO war der Anlaß , mehr darüber erfahren zu wollen.
Meine Fragen und Unklarheiten wurden sehr präzise beantwortet und geklärt.
Ein Betrug im Internet!Fälschung der Personendaten,der Bankdaten, Adresse,falsche Angaben bei Ebay.Praktisch alles gefälscht.Wie ist das möglich?Internetcafes bieten eine gute Plattform.Banken bei der mit gefälschter Indentität Konten eröffnet werden können,so das niemand
Transaktionen rückverfolgen kann.Warum greift der Gesetzgeber da nicht ein?Was hat der Gesetzgeber für ein Intresse daran,das Betrüger sich auf
diese Art und Weise schamlos bereichern können?Was hat das mit unseren Werten zu tuen?