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Bußgeldbescheid nicht erhalten – Wie ist nun vorzugehen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldbescheid nicht erhalten – Wie sieht es mit der Beweispflicht aus?

Die Post ist nicht angekommen? Die Beweispflicht liegt beim Betroffenen.
Die Post ist nicht angekommen? Die Beweispflicht liegt beim Betroffenen.

Sie wurden geblitzt und warten auf einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde? Der Bescheid bleibt allerdings aus, stattdessen erhalten Sie eine Mahnung. Wie gehen Sie nun am besten vor? In diesem Ratgeber erklären wir, was Sie tun können.

Als Strafzettel wird häufig das Verwarngeld bezeichnet, welches dem Betroffenen bei geringen Verstößen zugesendet wird. Die Regelsätze für Verkehrsverstöße sind im Bußgeldkatalog festgesetzt.

Diese belaufen sich auf maximal 55 Euro und haben keine Punkte in Flensburg oder sonstige Sanktionen zur Folge.

Bezahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Bußgeldbescheid versendet.

FAQ: Bußgeldbescheid nicht erhalten

Was passiert, wenn Verkehrssünder den Bußgeldbescheid nicht erhalten?

Wird das Bußgeld nicht fristgerecht beglichen oder ein Einspruch eingelegt, versenden die Behörden Mahnungen.

Wie kann ich herausfinden, wann das Schreiben versendet wurde?

Hierfür ist in der Regel eine Akteneinsicht notwendig.

Wie lässt sich die Zustellung eines Bescheides beweisen?

Die Bußgeldstelle versendet Bußgeldbescheide per Postzustellurkunde. Dabei bestätigt der Postbote die Zustellung. 

Strafzettel nicht erhalten – Nun folgt ein Bußgeldbescheid

Haben Sie die Post nicht erhalten, in dem das Verwarngeld enthalten war, so haben Sie zwei Möglichkeiten zu reagieren:

  • Entweder legen Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch ein oder
  • Sie beißen in den sauren Apfel und zahlen die geforderte Summe.

Bei einem Verwarngeld besteht keine Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie auf den Bußgeldbescheid warten.

Bußgeldbescheid nicht bekommen – Ein Anwalt kann helfen

Wenn Betroffene einen Bußgeldbescheid nicht erhalten, merken Sie dies oft erst, wenn die erste Mahnung eintrifft. Bringt der Bußgeldbescheid nicht nur das Bußgeld mit sich, sondern auch weitere Kosten und Gebühren, kommen nun Mahngebühren hinzu.

Dies ist besonders für den Betroffenen ärgerlich, kann er oft nichts dafür, wenn er durch die Post den Bußgeldbescheid nicht erhalten hat. Wer unterliegt nun, wenn der Brief nicht angekommen ist, der Beweispflicht? Der Betroffene ist in einer denkbar schlechten Situation: Er kann nicht beweisen, dass er den Bescheid nicht erhalten hat, daher ergeben sich vier Möglichkeiten:

  • Er kann Akteneinsicht beantragen, um die Postzustellungsurkunde zu überprüfen.
  • Als zweite Möglichkeit, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden, dies könnte sich allerdings schwierig gestalten, da die First bereits abgelaufen ist.
  • Dann besteht die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.
  • Als letzte Variante kann der Bescheid bezahlt und damit das Verfahren beendet werden.

Empfehlenswert ist es in jedem Falle, einen Anwalt hinzuzuziehen, der die Erfolgschancen der genannten Möglichkeiten einschätzen kann. Er kann Sie auch hinsichtlich der Verjährung beraten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Luka
    Am 10. Januar 2023 um 13:19

    Ich habe keine Strafe erhalten, weil meine Adresse gekündigt wurde und ich keine andere hatte..es ist 2 Jahre her..ist der Fall verjährt?

  2. Fischer
    Am 13. Oktober 2019 um 10:20

    Ich habe keinen Bußgeldbescheid bekommen, auch keine Zustellungsurkunde!. Evtl. mit Werbung weggeworfen. Erst jetzt erfahre ich vom Bußgeld mit zusätzlichen Kosten.
    Wie soll ich mich verhalten?Den Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung erhalten – Ist dies rechtens?
    Ist es rechtens, wenn bei Ihnen ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung eingeht? Um was es sich bei der Verwarnung durch die Bußgeldstellen tatsächlich handelt, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn keine vorherige Verwarnung seitens der Behörde ergeht und ob Sie eigentlich einen Rechtsanspruch auf eine im Vorfeld zugestellte Verwarnung haben, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
    Mit freundlichen Grüßen

    K-H Fischer

  3. M.
    Am 29. Januar 2019 um 0:55

    Frage: Habe ich die :Beweispflicht für den Eingang eines Bußgeldbescheides ohne Postzustellungsurkunde, die erst im Mahnverfahren
    Zur Anwendung kam

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