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Maskenverweigerer, die ein falsches Attest vorlegen, machen sich strafbar

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 24. August 2020

Maskenverweigerer, die ein falsches Attest vorlegen, machen sich strafbar.
Maskenverweigerer, die ein falsches Attest vorlegen, machen sich strafbar.

Trotz weitgehender Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt in allen Bundesländern eine Maskenpflicht, z. B. in Geschäften, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Menschen, denen es aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen, können sich von einem Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen und diese bei einer Kontrolle vorzeigen. Ein eigenhändig ausgefülltes Blanko-Attest genügt hingegen nicht. Maskenverweigerer, die ein falsches Attest vorlegen, machen sich strafbar.

Eigenhändig ausgefüllte Blanko-Atteste befreien nicht von der Maskenpflicht

Nur ein ärztliches Attest befreit von der Pflicht, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen. Ein aus dem Internet heruntergeladenes und anschließend selbst ausgefülltes Blanko-Attest genügt hierfür nicht. Darauf weist die Bundespolizei ausdrücklich hin. Die Bundespolizeiinspektion Münster teilte mit, dass einige Personen bei Kontrollen ein Online-Attest vorzeigen, welches sie angeblich von der Pflicht befreie, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ein Arzt habe auf seiner Website ein solches Blanko-Attest angeboten. Er behauptete, dass es genüge, wenn Nutzer dort ihre Daten eintragen würden. Die Polizei widerspricht diesem Vorgehen ausdrücklich und betont, dass sich Maskenverweigerer, die ein falsches Attest nutzen, strafbar machen. Gegen einen Arzt, der solche Blanko-Bescheinigungen anbot, wird inzwischen ermittelt.

Die Polizei kann nachprüfen, ob Maskenverweigerer ein falsches Attest vorgelegt haben.
Die Polizei kann nachprüfen, ob Maskenverweigerer ein falsches Attest vorgelegt haben.

Des Weiteren müssen Menschen, die keine Maske tragen, mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen. Zugbegleiter können Maskenverweigerern die Weiterfahrt untersagen und bei Verstößen gegen die Mundschutzpflicht die Polizei einschalten. Diese ist durchaus in der Lage, die Echtheit vermeintlicher Atteste zu überprüfen.

Weitere Informationen zur Corona-Maskenpflicht: Was gilt wo?

Die Rechtslage ist derzeit etwas unübersichtlich, weil jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hierzu erlässt. Lediglich eines ist überall gleich – dass Maskenverweigerer, die ein falsches Attest vorlegen, eine Straftat begehen. Allerdings wird es immer wahrscheinlicher, dass ein einheitliches Bußgeld kommen wird. Bund und Länder wollen in dieser Woche darüber beraten.

Aktuell drohen Maskenmuffeln folgende Bußgelder in den einzelnen Bundesländern:

BundeslandBußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg100 - 250 €
Bayern150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson)
Berlin50 - 500 €
Brandenburg50 - 250 €
Bremen50 €
Hamburg80 €
Hessen50 €
Mecklenburg-Vorpommern50 - 150 €
Niedersachsen150 €
NRW150 €
Rheinland-Pfalz50 €
Saarland50 - 100 €
Sachsen60 €
Sachsen-Anhaltzunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein150 €
Thüringen60 €

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in diesen Ratgebern:

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