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Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Mecklenburg-Vorpommern

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 23.11.2020)

Ord­nungs­widrig­keitBußgeldWer muss das Buß­geld zahlen?
Verstoß gegen Masken­pflicht50 - 150 €je­de be­trof­fene Per­son
Verstoß gegen Rege­lung zum Aufent­halt im öffent­lichen Raum50 - 150 €je­de be­trof­fene Per­son
Verbo­tene Zu­sam­men­kunft von Grup­pen feiern­der Men­schen50 - 500 €je­de be­trof­fene Per­son
Nicht­er­stellung eines Hy­giene- und Si­cher­heits­konzeptes500 - 1000 €Ver­ant­wort­licher der ent­spre­chenden Ein­rich­tung
Nicht­ein­halten der Auf­lagen in zu­lässig ge­öff­neten Be­trie­ben/Ein­rich­tungen500 - 1.000 €In­ha­ber/Be­trei­ber
Nicht­ein­halten der Auf­lagen bei zu­lässigen öffentlichen Zusammenkünften500 - 1.000 €Ver­ant­wortl­icher
Nicht­ein­halten der Auf­lagen für Fahr­schulen500 - 1.000 €Be­trei­ber
Nicht­ein­halten der Auf­lagen bei fa­mi­liären Zu­sam­men­künf­ten150 €Ver­ant­wortl­icher
unzu­lässiger Be­trieb einer Frei­zeit-, Sport- oder kul­tu­rel­len Ein­rich­tung1.000 - 25.000 €Be­trei­ber
Ange­bot von tou­ris­mus­affinen Dienst­leis­tungen100 - 2.500 €An­bieter
Sportbetrieb1.000 - 25.000 €Be­trei­ber
unzu­lässiger Be­trieb ei­nes Pros­titu­tions­gewer­bes1.000 - 25.000 €Be­trei­ber
unzu­lässiger Be­trieb einer Gast­stätte, Bar, Disko­thek, Knei­pe oder ähn­lichen Ein­rich­tung1.000 - 25.000 €Be­trei­ber
in nicht öffentlich zugängliche Personal­restaurants, Kantinen und ähnlichen Betriebe, ohne die Einhal­tung von einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen zu gewähr­leisten150 - 500 €In­ha­ber
Hygienean­forderungen nicht eingehalten500 - 1.000 €In­ha­ber
verbotenes Reisen in das Gebiet des Landes Mecklen­burg-Vorpommern150 - 2.000 €Rei­sen­der
Nichtab­reise trotz Vorlie­gens der Abreise­pflicht150 - 2.000 €Rei­sen­der
verbots­widriger Besuch von Krankenhaus, Alten- und Pflege­heim etc.150 - 1.000 €Besu­cher
Teilnahme an verbotenen Veran­staltungen, Ansamm­lungen oder Versamm­lungen150 - 500 €Teil­neh­mer
Verstoß gegen Abson­derungs­pflicht nach Einreise aus Risikogebiet500 - 2.000 €Rei­sen­der
... nicht auf direktem Wege in Unter­kunft oder Wohnung begeben500 - 2.000 €Rei­sen­der
... Besuch während der Abson­derung empfangen150 - 1.000 €Rei­sen­der
... nicht oder verspätet nach Einreise Kontakt zur Behörde aufge­nommen500 - 1000 €Rei­sen­der
Hinweis: Bitte prüfen Sie auch die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese finden Sie auf dem landeseigenen Portal regierung-mv.de. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen und der unregelmäßgen Anpassungen können wir nicht dauerhaft für die Aktualität der Inhalte dieser Seite garantieren.

Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Video: Ist eine Maske am Steuer erlaubt?

Bußgelder in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Corona-Bußgeldkatalog: Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde ein solcher nun beschlossen.
Corona-Bußgeldkatalog: Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde ein solcher nun beschlossen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun einen Bußgeldkatalog, nach dem Verstöße gegen die angeordneten Corona-Maßnahmen geahndet werden. Dieser wurde am 2. April 2020 von der Landesregierung beschlossen.

Gleichzeitig gelten seit dem 3. April verstärkte Einreisekontrollen. Zwar ist Bewohnern aus anderen Bundesländern bereits seit Mitte März die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern zu touristischen Zwecken untersagt, aber durch den Beginn der Osterferien rechnet die Landesregierung, dass am Wochenende wieder mehr Tagesausflügler versuchen werden, an die Ostsee zu kommen. Doch eben dies kann laut dem neuen Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Mecklenburg-Vorpommern nun teuer werden.

FAQ: Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Bußgelder können verhängt werden, wenn ich die Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in MV missachte?

Je nach Verstoß sind hier Bußgelder zwischen 25 und 5000 Euro möglich. Unsere Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Bußgelder.

Kann ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen auch eine Straftat darstellen?

Ja, unter Umständen kann ein Verstoß auch einen Straftatbestand erfüllen. Gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann eine derartige Straftat eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren nach sich ziehen.

Was ist in Mecklenburg-Vorpommern derzeit erlaubt?

Die geltenden Vorschriften sind der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung von Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen. Die wichtigsten Regeln haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Kein Osterausflug an die Ostsee: Diese Verbote gelten derzeit in MV

Die Vorschriften, deren Missachtung der neue Bußgeldkatalog zur Corona-Epidemie in Mecklenburg-Vorpommern nun ahndet, sind in der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung von MV festgelegt.

Vermeiden Sie Corona-Bußgelder: In MV sind Zusammenkünfte derzeit verboten.
Vermeiden Sie Corona-Bußgelder: In MV sind Zusammenkünfte derzeit verboten.

Es handelt sich hierbei um eine Landesverordnung; die darin aufgestellten Regeln gelten also nur in Mecklenburg-Vorpommern. Die wichtigsten Vorschriften fassen wir hier für Sie zusammen (Stand 30. Juni 2020):

  • Einzelhandelsbetriebe dürfen wieder öffnen. Es sind die Hygieneanforderungen einzuhalten. Je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde im Geschäft aufhalten.
  • In der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder mit maximal 10 Personen, die nicht zum Haushalt gehören, erlaubt
  • In diversen Situationen ist eine Mund-Nase-Deckung vorgeschrieben (Mehr dazu siehe weiter oben).
  • Folgende Einrichtungen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen: Diskotheken, Clubs, Messen, Ausstellungen, Indoor-Spielplätze und -Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
  • In der Öffentlichkeit gilt ein Mindestabstand von 1,50 m.
  • Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern und Zirkusse dürfen wieder öffnen, wenn sie ein ausreichendes Hygienekonzept haben.
  • Freibäder und Badeseen können unter Auflagen wieder geöffnet werden.
  • Zusammenkünfte aus familiären Anlässen sind als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen erlaubt.
  • Gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Speisen vor Ort anbieten.
  • Es gelten weitreichende Betretungseinschränkungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Bei touristischen Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern muss wenigstens eine Übernachtung gebucht sein. Tagesausflüge aus anderen Bundesländern und dem Ausland sind nach wie vor untersagt.

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.

Bildnachweise: fotolia.com/nilsp, depositphotos.com/© Giovanni_Cancemi, depositphotos.com/© .shock

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bildnachweise

1 Kommentar

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  1. Hannes
    Am 9. April 2020 um 19:22

    Grober Unsinn hier mit dem angeblich Grill- oder Picknickverbot!

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