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Aktueller Corona-Bußgeldkatalog für Bremen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 9. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog zu den Corona-Maßnahmen in Bremen (Stand: 23.11.2020)

VerstoßSanktionWer muss das Bußgeld zahlen?
trotz angeord­neter Quaran­täne das Haus bzw. die Ein­rich­tung verlassen oder Besuch em­pfangen, der nicht dem Haus­halt an­gehört400 - 4000 €infi­zierte Person
... als Kontakt­person (Kontakt zu einer nach­weis­lich infi­zier­ten Per­son)300 - 3000 €Kontakt­person
... als Rück­kehrer aus einem ausge­wiesenen Risiko­gebiet300 - 3000 €Rück­kehrer
verbots­widrige Veran­staltung unter freiem Himmel orga­nisiert250 - 2500 €*Organi­sator
... Teil­nahme an einer solchen Veran­staltung50 - 200 €*Teil­nehmer
verbots­widrige Veran­staltung in geschlossenen Räumen orga­nisiert250 - 2.500 €*Organi­sator
... Teil­nahme an einer solchen Veran­staltung50 - 200 €*Teil­nehmer
verbots­widrig Ein­rich­tung für Pub­likums­ver­kehr ge­öff­net500 - 2500 €Verant­wortlicher
in für Pub­likums­ver.­kehr ge­öff­neter Ein­rich­tung nicht sicher­ge­stellt, dass Ab­stands­regeln ein­ge­halten werden100 - 2500 €Verant­wortlicher
in für Pub­likums­ver.­kehr ge­öff­neter Ein­rich­tung kein Schutz- und Hy­giene­konzept er­stellt250 - 2500 €Verant­wortlicher
in für Pub­likums­ver.­kehr ge­öff­neter Ein­rich­tung keine Namens­liste geführt100 - 2500 €Verant­wortlicher
Be­suchs­verbot in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­einrich­tungen etc. miss­achtet100 - 750 €Be­sucher
in Kita kein Schutz- und Hy­giene­konzept erstellt oder Ab­stands­regeln miss­ach­tet500 - 2500 €Verant­wortlicher
in Schule oder sonstiger Bil­dungs­ein­rich­tung kein Schutz- und Hy­giene­konzept erstellt oder Ab­stands­regeln miss­ach­tet1000 - 5000 €Trä­ger
* sofern nicht als Straftat zu ahnden
Hinweis: Die Bundesländer passen in unregelmäßigen Abständen die einzelnen Corona-Verordnungen an. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen können wir nicht für die dauerhafte Aktualität der Inhalte auf dieser Seite garantieren. Prüfen Sie daher auch die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechtsverordnung für das Land Bremen, die Sie auf dem landeseigenen Internetportal bremen.de finden können.

Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Dürfen Sie im Auto eine Maske tragen oder verstoßen Sie damit gegen das Vermummungsverbot?

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen Kontaksperre & Co in Bremen?

Missachtung der Ausgangsbeschränkungen: Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog in Bremen vor?
Missachtung der Ausgangsbeschränkungen: Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog in Bremen vor?

Bremen ist derzeit noch nicht so stark von der Corona-Pandemie erfasst wie andere Bundesländer. Um einen Negativtrend bei der Entwicklung der Infektionszahlen zu verhindern, gelten aber auch in der Hansestadt starke Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens.

Für Zuwiderhandlungen gegen Kontaktsperre, Besuchsverbot oder Schließanordnungen können laut Corona-Bußgeldkatalog auch in Bremen teils hohe Bußgelder und im Einzelfall gar Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.

Um Verstöße leichter ahnden zu können, ist seit dem 04.04.2020 auch ein Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Bremen in Kraft. Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog in Bremen vor?

FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für Bremen

Wie sind die Corona-Bußgelder in Bremen?

Personen, die gegen Kontakt- oder Besuchsverbote in Bremen verstoßen, müssen laut Corona-Bußgeldkatalog mit Geldbußen zwischen 50 bis 150 Euro rechnen, mindestens. Diese können im Einzelfall angemessen erhöht oder gar verdoppelt werden. Eine Übersicht zu den Regelbußen bzw. Bußgeldrahmen für Corona-Verstöße in Bremen finden Sie in dieser Tabelle.

Warum wurden so strenge Corona-Schutzmaßnahmen in Bremen verhängt?

Um die Gesundheitssysteme durch zu viele gleichzeitig an COVID-19 Erkrankte zu überlasten, soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden. Wie sich die Maßnahmen im Idealfall auswirken, zeigt diese Infografik.

Wie hoch sind die Corona-Bußgelder in anderen Bundesländern?

Die Corona-Bußgeldkataloge der anderen Bundesländer finden Sie hier.

Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten derzeit in Bremen?

Der Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Bremen sieht für Verstöße Geldbußen ab 50 € vor.
Der Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Bremen sieht für Verstöße Geldbußen ab 50 € vor.

Wollen Sie keine Sanktionen nach dem Corona-Bußgeldkatalog in Bremen riskieren, sollten Sie sich u. a. an die folgenden grundlegenden Corona-Regeln halten:

  • Ansammlungen sind nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens eines anderen Haushalts erlaubt.
  • In der Öffentlichkeit sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen (in geschlossenen Räumen) bzw. mit mehr als 1000 Personen (unter freiem Himmel) sind verboten.
  • Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Grundsätzlich empfiehlt die Landesregierung Bremens Bürgern dringend, ihre Sozialkontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Erlaubt bleibt es, zur Arbeit zu gehen, hilfebedürftige Personen zu unterstützen, Allein-Sportarten und Bewegung im Freien nachzugehen.

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?

Welchem Zweck dient der Corona-Bußgeldkatalog in Bremen und den anderen Bundesländern?

Die in den einzelnen Bundesländern getroffenen Ausgangsbeschränkungen sollen vor allem die Geschwindigkeit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus bremsen. Die Hoffnung ist, dass sich dadurch nicht zu viele Menschen zeitgleich mit dem Virus infizieren und damit zugleich auch nicht zu viele auf einmal an COVID-19 erkranken. Am Ende soll dies die Kapazitäten des Gesundheitssystems vor einer Überlastung schützen. Einen Eindruck der gewünschten Effekte der Corona-Maßnahmen gibt die folgende Infografik:

Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.

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Bildnachweise: fotolia.com/kameraauge, fotolia.com/oneinchpunch, fotolia.com/chika_milan

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Magitta
    Am 1. April 2021 um 14:42

    Ich habe in Bremen am 3.12.2020 an der Bushaltestelle keine Maske getragen. War bei meiner kranken Tochter zu Besuch und wollte für sie einkaufen da sie gerade aus dem Krankenhaus kam. Ich komme aus Niedersachen dort brauchte man z.Zt.keine Maske. DerPolizist machte mich auf die Pflicht aufmerksam und verhängte ein Bußgeld von 50 € was ich nicht nachvollziehen kann, denn ich war ganz alleine an der Haltestelle und habe lediglich schauen wollen wann der Bus fährt. Das kann man ja wohl auch mit einer Verwarnung abtun. Statt der 50€ bekomme ich jetzt nach über 3 Monaten am 31.03. einen Bescheid über 78,50€. Das ist für mich einfach nur Abzocke.
    MfG M.

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