Bußgeldkatalog zu den Corona-Maßnahmen in Bremen (Stand: 23.11.2020)
Verstoß
Sanktion
Wer muss das Bußgeld zahlen?
trotz angeordneter Quarantäne das Haus bzw. die Einrichtung verlassen oder Besuch empfangen, der nicht dem Haushalt angehört
400 - 4000 €
infizierte Person
... als Kontaktperson (Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person)
300 - 3000 €
Kontaktperson
... als Rückkehrer aus einem ausgewiesenen Risikogebiet
300 - 3000 €
Rückkehrer
verbotswidrige Veranstaltung unter freiem Himmel organisiert
250 - 2500 €*
Organisator
... Teilnahme an einer solchen Veranstaltung
50 - 200 €*
Teilnehmer
verbotswidrige Veranstaltung in geschlossenen Räumen organisiert
250 - 2.500 €*
Organisator
... Teilnahme an einer solchen Veranstaltung
50 - 200 €*
Teilnehmer
verbotswidrig Einrichtung für Publikumsverkehr geöffnet
500 - 2500 €
Verantwortlicher
in für Publikumsver.kehr geöffneter Einrichtung nicht sichergestellt, dass Abstandsregeln eingehalten werden
100 - 2500 €
Verantwortlicher
in für Publikumsver.kehr geöffneter Einrichtung kein Schutz- und Hygienekonzept erstellt
250 - 2500 €
Verantwortlicher
in für Publikumsver.kehr geöffneter Einrichtung keine Namensliste geführt
100 - 2500 €
Verantwortlicher
Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. missachtet
100 - 750 €
Besucher
in Kita kein Schutz- und Hygienekonzept erstellt oder Abstandsregeln missachtet
500 - 2500 €
Verantwortlicher
in Schule oder sonstiger Bildungseinrichtung kein Schutz- und Hygienekonzept erstellt oder Abstandsregeln missachtet
1000 - 5000 €
Träger
* sofern nicht als Straftat zu ahnden
Hinweis: Die Bundesländer passen in unregelmäßigen Abständen die einzelnen Corona-Verordnungen an. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen können wir nicht für die dauerhafte Aktualität der Inhalte auf dieser Seite garantieren. Prüfen Sie daher auch die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechtsverordnung für das Land Bremen, die Sie auf dem landeseigenen Internetportal bremen.de finden können.
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen Kontaksperre & Co in Bremen?
Bremen ist derzeit noch nicht so stark von der Corona-Pandemie erfasst wie andere Bundesländer. Um einen Negativtrend bei der Entwicklung der Infektionszahlen zu verhindern, gelten aber auch in der Hansestadt starke Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens.
Für Zuwiderhandlungen gegen Kontaktsperre, Besuchsverbot oder Schließanordnungen können laut Corona-Bußgeldkatalog auch in Bremen teils hohe Bußgelder und im Einzelfall gar Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.
Um Verstöße leichter ahnden zu können, ist seit dem 04.04.2020 auch ein Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Bremen in Kraft. Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog in Bremen vor?
FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
Wie sind die Corona-Bußgelder in Bremen?
Personen, die gegen Kontakt- oder Besuchsverbote in Bremen verstoßen, müssen laut Corona-Bußgeldkatalog mit Geldbußen zwischen 50 bis 150 Euro rechnen, mindestens. Diese können im Einzelfall angemessen erhöht oder gar verdoppelt werden. Eine Übersicht zu den Regelbußen bzw. Bußgeldrahmen für Corona-Verstöße in Bremen finden Sie in dieser Tabelle.
Warum wurden so strenge Corona-Schutzmaßnahmen in Bremen verhängt?
Um die Gesundheitssysteme durch zu viele gleichzeitig an COVID-19 Erkrankte zu überlasten, soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden. Wie sich die Maßnahmen im Idealfall auswirken, zeigt diese Infografik.
Wie hoch sind die Corona-Bußgelder in anderen Bundesländern?
Die Corona-Bußgeldkataloge der anderen Bundesländer finden Sie hier.
Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten derzeit in Bremen?
Wollen Sie keine Sanktionen nach dem Corona-Bußgeldkatalog in Bremen riskieren, sollten Sie sich u. a. an die folgenden grundlegenden Corona-Regelnhalten:
Ansammlungen sind nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens eines anderen Haushalts erlaubt.
In der Öffentlichkeit sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.
Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen (in geschlossenen Räumen) bzw. mit mehr als 1000 Personen (unter freiem Himmel) sind verboten.
Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Grundsätzlich empfiehlt die Landesregierung Bremens Bürgern dringend, ihre Sozialkontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Erlaubt bleibt es, zur Arbeit zu gehen, hilfebedürftige Personen zu unterstützen, Allein-Sportarten und Bewegung im Freien nachzugehen.
Welchem Zweck dient der Corona-Bußgeldkatalog in Bremen und den anderen Bundesländern?
Die in den einzelnen Bundesländern getroffenen Ausgangsbeschränkungen sollen vor allem die Geschwindigkeit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus bremsen. Die Hoffnung ist, dass sich dadurch nicht zu viele Menschen zeitgleich mit dem Virus infizieren und damit zugleich auch nicht zu viele auf einmal an COVID-19 erkranken. Am Ende soll dies die Kapazitäten des Gesundheitssystems vor einer Überlastung schützen. Einen Eindruck der gewünschten Effekte der Corona-Maßnahmen gibt die folgende Infografik:
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
Ich habe in Bremen am 3.12.2020 an der Bushaltestelle keine Maske getragen. War bei meiner kranken Tochter zu Besuch und wollte für sie einkaufen da sie gerade aus dem Krankenhaus kam. Ich komme aus Niedersachen dort brauchte man z.Zt.keine Maske. DerPolizist machte mich auf die Pflicht aufmerksam und verhängte ein Bußgeld von 50 € was ich nicht nachvollziehen kann, denn ich war ganz alleine an der Haltestelle und habe lediglich schauen wollen wann der Bus fährt. Das kann man ja wohl auch mit einer Verwarnung abtun. Statt der 50€ bekomme ich jetzt nach über 3 Monaten am 31.03. einen Bescheid über 78,50€. Das ist für mich einfach nur Abzocke. MfG M.
Ich habe in Bremen am 3.12.2020 an der Bushaltestelle keine Maske getragen. War bei meiner kranken Tochter zu Besuch und wollte für sie einkaufen da sie gerade aus dem Krankenhaus kam. Ich komme aus Niedersachen dort brauchte man z.Zt.keine Maske. DerPolizist machte mich auf die Pflicht aufmerksam und verhängte ein Bußgeld von 50 € was ich nicht nachvollziehen kann, denn ich war ganz alleine an der Haltestelle und habe lediglich schauen wollen wann der Bus fährt. Das kann man ja wohl auch mit einer Verwarnung abtun. Statt der 50€ bekomme ich jetzt nach über 3 Monaten am 31.03. einen Bescheid über 78,50€. Das ist für mich einfach nur Abzocke.
MfG M.