Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen als den zugelassenen Personen | 150 € | jede Person ab 14 Jahren |
Feiern und/oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen | 150 € | jede Person ab 14 Jahren |
trotz Verpflichtung kein Schutz- oder Hygienekonzept vorgelegt | 5.000 € | Verantwortlicher |
Verstoß gegen die Maskenpflicht | 250 € | jede Person ab 14 Jahren |
Durchführung einer nicht zulässigen Veranstaltung oder Versammlung | 5.000 € | Veranstalter oder Leiter einer Veranstaltung oder Versammlung |
... Teilnahme | 500 € | Teilnehmer |
verbotswidriger Betrieb einer Sporthalle, Sportplatzes, Sportanlage, Sporteinrichtungen oder Tanzschulen | 5.000 € | Betreiber, Geschäftsführung |
verbotswidriger Betrieb einer Einrichtung oder Durchführung von touristischen Führungen oder Reisebusreisen | 5.000 € | Betreiber, Geschäftsführung |
unzulässiger Betrieb einer Einrichtung oder Durchführung von touristischen Führungen unter Verstoß gegen die Vorgaben oder unzulässige Durchführung von Führungen in Kulturstätten | 5.000 € | Verantwortlicher |
Betreiber von Ladengeschäften, die ... |
... nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt | 5.000 € | Verantwortlicher |
... kein Schutz- und Hygienekonzept oder kein Parkplatzkonzept vorlegen können | 5.000 € | Verantwortlicher |
Betreiber von Einkaufszentren, die ... |
... nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand in den verbindenden Kundenpassagen eingehalten werden kann | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig in den verbindenden Kundenpassagen anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt | 5.000 € | Verantwortlicher |
... kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können | 5.000 € | Verantwortlicher |
Verantwortliche von Dienstleistungsbetrieben, die ... |
... nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt | 5.000 € | Verantwortlicher |
... kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können | 5.000 € | Verantwortlicher |
Betreiber von Praxen, die ... |
... nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt | 5.000 € | Verantwortlicher |
Betreiber von Verkaufsstellen auf einem Markt ... |
... nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann | 5.000 € | Verantwortlicher |
... nicht sicherstellen, dass das Personal seiner Maskenpflicht nachkommt | 5.000 € | Verantwortlicher |
... kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können | 5.000 € | Verantwortlicher |
unzulässige Öffnung bzw. unzulässiger Betrieb von gastronomischen Einrichtungen* | 5.000 € | Betreiber, Geschäftsführung |
unzulässige Öffnung bzw. unzulässiger Betrieb von Hotels, Beherbungsstätten, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen oder sonstigen Unterkünften* | 5.000 € | Betreiber, Geschäftsführung |
unzulässige Durchführung von Tagungen, Kongressen, Messen oder Ausstellungen | 10.000 € | Leiter, Veranstalter |
Betreiber betrieblicher Unterkünfte, die ... |
... angeordnete Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht einhalten | 25.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
... ihre Nichteinhaltung durch die Beschäftigten dulden | 25.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
... den Pflichten zur Überprüfung oder Dokumentation nicht nachkommen | 25.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
Verantwortliche, die bei Prüfungen ... |
... nicht sicherstellen, dass der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern eingehalten wird | 5.000 € | Leiter, Betreiber |
... nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschauer zulassen | 5.000 € | Leiter, Betreiber |
Verantwortliche, die verbotswidrig Angebote der Erwachsenenbildung oder berufliche Aus- und Fortbildung oder Musikunterricht oder Fahrschulunterricht erteilen | 5.000 € | Verantwortlicher |
Betreiber von Kulturstätten wie Museen und Gedenkstätten, die ... |
... kein Schutz- oder Hygienekonzept vorlegen können | 5.000 € | Betreiber |
... nicht sicherstellen, dass die Anzahl der Besucher nicht höher ist als ein Besucher je 10 m² zugänglicher Fläche | 5.000 € | Betreiber |
Betreiber von Kulturstätten wie Theatern, Konzerthäusern und Kinos, die ... |
... nicht sicherstellen, dass grundsätzlich der Mindestabstand zwischen allen Teilnehmern eingehalten wird (bei Einsatz von Blasinstrumenten und Gesang beträgt der Mindestabstand 2 m) | 10.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
... mehr als die gestattete Besucherzahl zulassen | 10.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
... kein Schutz- oder Hygienekonzept vorlegen können | 10.000 € | Inhaber, Geschäftsführung |
* Betrieb nur zugelassen, wenn entsprechende Sicherheits- und Hygienekonzepte sowie allgemeine Corona-Regeln eingehalten werden bzw. werden können |
Ich bin seit 04.04.2020 zuhause halte mich an die Coronaregeln
Mein Nachtbar ist Reichsbürger der hält sich aber nicht an die Regeln
Heute den 05,02.2021 wieder 10 Personen in 1 Haushalt
Ein Arbeitskollege weigert sich auch nach Aufforderung einen MNS aufzusetzen. Was kann ich tun ? Bin in einer großen Firma, Werkstattbereich
Wegen einer Knie-OP in der RoMed-Klinik am 04.11.20 aus Formentera am15.10. angereist. COVID-Test am Flughafen (MUC) negativ! Bei meiner Frau (Begleitung) Testergebnis positiv! erste OP-Besprechung 27.10. in der Klinik mit Anreise aus Garching/München. Am 02.11.20 erneute Anreise zur Klinik für einen Covid-Test und am 04.11. zur OP. Was ist von mir und zu beachten? Ihr W.
Was mache ich, wenn eine Kundin sich vehement weigert, ihre Maske richtig aufzusetzen und sich dann auch noch dem Ladenverweis widersetzt? Ich kann doch nicht jedes Mal die Polizei rufen!
Mit wieviel Personen darf man innn eine Versammlung abhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf diese Aussage: “Gewerbetreibende müssen in Bayern dafür Sorge tragen, dass Ihr Geschäft nur mit Mundschutz betreten wird. Bei Verstößen hiergegen können sie laut aktuellem Bußgeldkatalog für Bayern ebenfalls in Haftung genommen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org”
Könnten Sie hierfür bitte den Nachweis erbringen? M.W. ist das nämlich nicht so. Im aktuellen Bußgeldkatalog ist diesbgl. nichts erkennbar. Gewerbetreibende müssen demnach nur für ihr Personal aufkommen:
Mit freundlichen Grüßen
Simon
Hallo Simon,
die Verordnung wurde diesbezüglich mittlerweile abgeändert. Bitte beachten Sie, dass sowohl Verordnung als auch Bußgeldkatalog stetigen Veränderungen und Anpassungen an das aktuelle Infektionsgeschehen unterliegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ein bekannter DJ macht zur Zeit regelmäßig einen Livestream im Freien (z. B. Parkhäuser etc) und lädt dazu persönlich und über eine Freundin Gäste ein, die auch in Begleitung erscheinen dürfen, sich dies vor Ort über das Internet anzuhören. Da sich die Gäste die Musik allerdings nur über das Internet anhören können (er stellt hierzu WLAN bereit), vertritt er die Meinung, dass es sich hierbei um keine Veranstaltung handelt und dies legal ist, da er sich ja im Freien aufhält und er nicht direkt eine Party veranstaltet und dazu einlädt. Stimmt dies oder fällt dies unter eine “Corona Party”?
Hallo Chris,
bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Behörden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
….”in Mithaftung genommen werden”……. und was heißt das bitteschön genau? Wenn nur eine Verkäuferin im Laden ist und plötzlich schleicht sich da einer ohne Maske rein, ohne dass sie das merkt? Und angenommen, gerade in diesem Moment ist ein Kontrolleur da….Dafür ist sie dann verantwortlich? Und wie genau bitte? Mit was? In dem irren Bußgeldkatalog steht da nämlich nix. Also gar nix. Und ehrlich gesagt, kanns das auch nicht sein. Liebe Grüße Anja
Hallo,
Wie verhällt es sich, wenn ein Kunde ein Geschäftbetritt ohne Maske betritt und dieser sagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann. Reicht es aus, dass mir der Kunde das mitteilt, oder muss er ein Ärztliches Attest in Originalform vorlegen? Desweiteren, wie hoch ist das Bußgeld, mit welchem der Ladeninhaber haftet, wenn der Kunde ohne Maske das Geschäft betritt?
Kann ich am 09.05.2020 mit dem Auto nach Bayern zu meinem kranken Bruder fahren?
Mir wurde jetzt schon zwei mal von Einzelhändlern gesagt, SIE müssten mit Bußgeld rechnen, wenn ICH im Laden als Kunde ohne Mundschutz einkaufe/herumstehe, auch wenn ich der einzige Kunde bin (Tante-Emma-Laden) und der Verkäufer hinter einer Scheibe steht. Der Mindestabstand war eingehalten. Ist das korrekt? Ich kann den Hinweis im Bußgeldkatalog nicht finden.
Ist der Einzelhändler verpflichtet meinen Verstoß zu melden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jasmin,
Gewerbetreibende müssen in Bayern dafür Sorge tragen, dass Ihr Geschäft nur mit Mundschutz betreten wird. Bei Verstößen hiergegen können sie laut aktuellem Bußgeldkatalog für Bayern ebenfalls in Haftung genommen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
darf ich in meinem Garten grillen und die Hausbewohner ( 8Personen) die sich super um mich und meine Frau ( wir beide über 70 und Risikopatienten) kümmern dazu einladen? Natürlich mit gebührendem Abstand von mindestens 1,50-2,00 m ?
Das konnte bisher niemand beantworten!
Mit freundlichem Gruß
Frank
Hallo Frank,
prüfen Sie hierzu die derzeit aktuelle Fassung der Corona-Rechtsverordnung. Die Bundesländer stellen diese Informationen auf den landeseigenen Internetportalen zur Verfügung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org