Corona-Bußgeldkatalog des Landes Sachsen (Stand: 23.11.2020)
Verstoß
Bußgeld
Wer muss das Bußgeld zahlen?
unzulässige Gruppenbildung
150 €
Jede Person, die gegen das Verbot verstößt
Nichteinhaltung des Mindestabstandes
150 €
Jede Person, die gegen das Verbot verstößt
Missachtung der Maskenpflicht
60 €
jede betroffene Person
Öffnung oder Betreiben von nicht zulässigen Einrichtungen, Betrieben oder Veranstaltungen
500 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Öffnung oder Betreiben Einrichtungen, Betrieben oder Veranstaltungen ohne Hygienekonzept
500 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Nichteinhaltung des Hygienekonzepts
500 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Nichtbenennung eines Ansprechpartners vor Ort
500 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Nichtdurchsetzung der Kontaktbeschränkung, Abstandsregelungen oder der Maskenpflicht
500 €
Ansprechpartner gemäß Hygienekonzept
Nichterhebung der personenbezogenen Daten
500 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ohne Nachweis
500 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Kein Besuchskonzept
150 €
Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher
Unzulässige Versammlung
5.000 €
Jeder Veranstalter
Verstoß gegen das Gebot der häuslichen Absonderung
500 - 10.000 €
Ein- und Rückreisende
Verstoß gegen das Gebot, die eigene Wohnung oder Unterkunft auf direktem Wege aufzusuchen
150 - 3.000 €
Ein- und Rückreisende
Verstoß gegen das Besuchsverbot
300 - 5.000 €
Ein- und Rückreisende
Verstoß gegen das Gebot der Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt
150 - 2.000 €
Ein- und Rückreisende
Verstoß gegen das Gebot, bei Auftreten von Symptomen umgehend das Gesundheitsamt zu informieren
300 - 3.000 €
Ein- und Rückreisende
Verstoß gegen das Gebot, das Landes- oder Bundesgebiet auf direktem Wege zu verlassen
150 - 3.000 €
Ein- und Rückreisende
Verstoß gegen das Gebot, ein entsprechendes Testergebnis beim Gesundheitsamt vorzulegen (sofern eine Ausnahme von der Quarantänepflicht gemacht werden soll)
300 - 3.000 €
Ein- und Rückreisende
Nichtdurchführen eines Tests
300 - 3.000 €
Ein- und Rückreisende
Hinweis: Aufgrund der dynamischen Lage und der in unregelmäßigen Abständen überarbeiteten Corona-Verordnungen können wir die dauerhafte Aktualität der Inhalte dieser Seite nicht garantieren. Bitte prüfen Sie daher auch stets die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen. Diese finden Sie auf dem landeseigenen Portal coronavirus.sachsen.de.
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen: Wie teuer sind Verstöße gegen die Corona-Regeln?
Im Bundesland Sachsen wurden die Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise vorerst bis zum 30. November verlängert. Damit diese Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung zeigen, sollen Verstöße konsequent geahndet werden.
Zu diesem Zweck trat zum ersten April der Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen in Kraft. Auf dessen Grundlage kann die zuständige Behörde nunmehr Bußgelder aussprechen, wenn sich die Menschen nicht an die neuen Regeln halten.
Doch wie hoch fallen die Sanktionen im Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen aus? Sind auch Straftatbestände und somit Haftstrafen möglich? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldkatalog zu Corona-Verstößen in Sachsen
Welche Bußgelder können bei Corona-Verstößen in Sachsen ausgesprochen werden?
Kommt es bei Familienfeiern zu einer unzulässigen Gruppenbildung, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Wie weitere Verstöße, beispielsweise gegen das Besuchsverbot, geahndet werden können, zeigt diese Tabelle.
Sind auch Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit Corona-Verstößen möglich?
Ja. Es greift nämlich nicht nur der Corona-Bußgeldkatalog in Sachsen, sondern auch das Infektionsschutzgesetz. Und dieses sieht für Regelmissachtungen auch Freiheits- und Geldstrafen vor.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Welche Sanktionen sieht der Corona-Bußgeldkatalog in Sachsen vor?
Der Corona-Bußgeldkatalog listet unter anderem Bußgelder für die nachfolgenden drei Verstöße auf:
Nichttragen einer Mund-Nasenbedeckung: 60 Euro
Nichteinhaltung des Mindestabstands: 150 Euro
Verstoß gegen die Quarantäneauflage: 500 bis 10.000 Euro
Gesundheitsministerin Köpping erklärte gegenüber dem MDR Sachsen, es gehe nicht um Verbote, sondern um Vernunft:
Uns geht es darum, dass die Menschen zu Hause bleiben.
Bis Mittwoch den ersten April wurden in Sachsen 2.245 Menschen registriert, die mit dem Coronavirus infiziert sind. 18 Menschen sind bereits im Zusammenhang mit der Erkrankung in Sachsen gestorben.
Wann darf ich das Haus verlassen?
In der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 ist definiert, in welchen Fällen ein triftiger Grund vorliegt, um das Haus zu verlassen:
Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Arbeitsweg
Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung
Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit)
Notwendiger Lieferverkehr (auch Post)
Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort
Arztbesuche
Einkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs
Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine (beispielsweise bei Behörden oder Gerichten)
Besuch beim Ehe- oder Lebenspartner
Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, Minderjährigen und Sterbenden
Sport und Bewegung im Freien (alleine oder maximal mit einer nicht im Haushalt lebenden Person)
Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.