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Gesundheitsamt in Deutschland: Aufgaben und Ziele der Behörde

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Aufgaben von einem Gesundheitsamt sind vielfältig

Gesundheitsamt: Zuständigkeit und Aufgaben sind gesetzlich geregelt.
Gesundheitsamt: Zuständigkeit und Aufgaben sind gesetzlich geregelt.

Mit dem Gesundheitsamt befassen sich normalerweise nur diejenigen, die konkret mit diesem zu tun haben. Dabei sind das bei Weitem nicht nur Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in der Pflege. Auch Berufsfelder, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kommen nicht selten mit dem Gesundheitsamt in Berührung. Doch in Zeiten von Corona gewinnt ein Aufgabenbereich dieser Gesundheitsbehörde besonders an Bedeutung – der Infektionsschutz.

Der nachfolgende Ratgeber betrachtet, welche Aufgaben und Ziele das Gesundheitsamt hat. Des Weiteren erläutert er, mit welchen Behörden das Gesundheitsamt in Deutschland zusammenarbeitet, um beispielsweise beim Infektionsschutz oder Impfungen effektiv handeln zu können.

FAQ: Gesundheitsamt

Was ist das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt ist eine Behörde, die in Deutschland Teil des öffentlichen Gesundheitssystems ist und neben dem Infektionsschutz unter anderem auch für den amtsärztlichen Dienst zuständig ist.

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?

Die Aufgabenbereiche der Gesundheitsämter sind vielzählig. Welche Ziele und Aufgaben im Allgemeinen bestehen, erfahren Sie hier.

Welches Gesundheitsamt ist wann zuständig?

Je nach Sachlage können verschiedene Fachbereiche zuständig sein. Wie Sie ein zuständiges Gesundheitsamt in ihrer Nähe ermitteln, lesen Sie hier.

Was ist unter einem „Gesundheitsamt“ zu verstehen?

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens führte bereits 1934 zur Schaffung der sogenannten Gesundheitsämter. Das Gesundheitsamt an sich ist eine Behörde, die in Deutschland Teil des Gesundheitssystems ist. Es gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst und erfüllt sowohl ärztliche als auch verwaltungstechnische Aufgaben.

Der öffentliche Gesundheitsdienst unterliegt zunächst der Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit. Diesem sind die entsprechenden Landesbehörden unterstellt, zu denen als „untere Gesundheitsbehörde“ die Gesundheitsämter zählen.

Eine Hauptaufgabe vom Gesundheitsamt ist der Infektionsschutz und somit der Schutz der Bevölkerung vor Krankheiten.
Eine Hauptaufgabe vom Gesundheitsamt ist der Infektionsschutz und somit der Schutz der Bevölkerung vor Krankheiten.

Es handelt sich um eine staatliche Einrichtung, allerdings kann es regional weiterhin kommunale Behörden geben. In diesem Fall ist im Landratsamt das zuständige Gesundheitsamt angesiedelt und bildet meist einen sogenannten Fachdienst oder eine Abteilung zum Sachgebiet Gesundheitswesen. Wie die Aufteilung regional geregelt ist, obliegt den einzelnen Bundesländern und ist üblicherweise in den Landesgesetzen zum Gesundheitsdienst festgehalten. In der Regel leitet ein Amtsarzt die Behörde oder die Fachabteilung in den Landratsämtern.

Gesundheitsamt: Welche Aufgaben und Ziele hat die Behörde

Da ein Gesundheitsamt eine staatliche Behörde ist, beruht deren Arbeit auf verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen. Die entsprechenden Landesgesetze bilden hier in der Regel die wichtigste Grundlage und stellen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten und Aufgaben der Gesundheitsämter dar. Neben der Zuständigkeit von einem Gesundheitsamt sind hier unter anderem auch die Vorgaben für Impfungen, die Meldungen von Krankheiten durch den Arzt an das Gesundheitsamt sowie Vorschriften für Hygiene- und Infektionsschutzbelehrungen festgehalten. 

Die Vorschriften auf Bundesebene, wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz (IfSG), dienen unter anderem als rechtliche Basis für Maßnahmen zum Infektionsschutz, die durch das Gesundheitsamt erlassen werden können.

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes lassen sich in mehrere Gebiete aufteilen. Neben dem Infektions- und Katastrophenschutz zählen folgende Bereiche dazu:

  • amtsärztlicher Dienst
  • kinder- und jugendärztlicher Dienst
  • je nach Bundesland auch kinder- und jugendzahnärztlicher Dienst
  • sozialpsychiatrischer Dienst
  • Berichterstattung zum Gesundheitsstand in der Bevölkerung (Erfassung von meldepflichtigen Krankheiten)
  • Gesundheitsförderung
  • AIDS-Beratung
  • Epidemiologie
  • Hygieneüberwachung
  • Umweltmedizin
  • Beratung zu Schwangerschaften, von Schwangeren, Konfliktberatung

Da das Gesundheitsamt oftmals eine Vielzahl an Anlaufstellen in den Bundesländer, Kommunen und Städten hat, ist es durchaus üblich, dass einige dieser Anlaufstellen sich auf einen dieser Aufgabenbereiche konzentriert. Zudem können die Länder selbst festlegen, welcher Bereich besonders im Mittelpunkt der Arbeit eines Gesundheitsamtes stehen soll.

Zu den allgemeinen Aufgaben der Gesundheitsämter gehören unter anderen die Überwachung des bestehenden Impfschutzes in der Bevölkerung sowie die Durchsetzung einer geltenden Impfpflicht. Auch die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und die Schuleingangsuntersuchung sind ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben. Darüber hinaus gehört die Unterstützung von Suchtkranken oder psychisch Erkrankter ebenso zum Aufgabenbereich eines Gesundheitsamts wie das Ausstellen von Gesundheitszeugnissen oder die Aufklärung und das Informieren der Bevölkerung zu den unterschiedlichsten gesundheitsrelevanten Themen.

Gesundheitsamt: Hygienschulung und Kontrolle

Das Gesundheitsamt kontrolliert die Hygiene bzw. die Einhaltung der Standards in vielen Berufsfeldern.
Das Gesundheitsamt kontrolliert die Hygiene bzw. die Einhaltung der Standards in vielen Berufsfeldern.

Üblicherweise gehören die Überwachung von Hygienestandards und die Einhaltung dieser immer zum Aufgabenbereich. In diesem Zusammenhang ist den meisten der Begriff „Gesundheitsamt“ auch geläufig. So prüft ein staatliches Gesundheitsamt die Hygiene nicht nur in Schulen, Kindergärten, sondern auch in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Die Einhaltung der Vorschriften prüfen üblicherweise Hygienekontrolleure.

Damit Betriebe und Betreiber bezüglich der geltenden Vorschriften Bescheid wissen, sind in der Regel eine Hygieneschulung durch das Gesundheitsamt sowie eine Infektionsschutzbelehrung vorgeschrieben.  

Bezüglich der Lebensmittelhygiene und deren Überwachung sowie die Einhaltung dieser im Hotel- und Gastgewerbe ist üblicherweise eine besondere Fachabteilung zuständig. Nur vereinzelt und regional sind diese Aufgabenbereiche mit denen des Gesundheitsamtes zusammengefasst. Die Zuständigkeiten sind also je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Infektionsschutz durch die deutsche Gesundheitsbehörde

Der Infektionsschutz ist nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie ein Hauptaufgabenbereich im Gesundheitsamt. Grundsätzlich ist die Behörde dafür zuständig,  die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern bzw. diese einzudämmen. Das gilt nicht nur während einer Pandemie, sondern im Prinzip zu jeder Zeit.

Um beispielsweise die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern, müssen bestimmte Berufsgruppen eine Infektionsschutzbelehrung durch das Gesundheitsamt nachweisen. Nur mit einer solchen Bescheinigung, dem Gesundheitszeugnis, ist das Arbeiten in der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie zulässig.

Wo eine solche durch das Gesundheitsamt geforderte Infektionsschutzbelehrung stattfindet, wie teuer diese ist und welche Unterlagen für die Bescheinigung vorhanden sein müssen, bestimmen die Bundesländer selbst. In der Regel unterscheiden sich die Anforderungen nicht und die Preise sind zwischen 20 Euro für eine Gruppenbelehrung und 40 Euro für eine Einzelbelehrung angesiedelt.

Das Infektionsschutzgesetz befähigt das Gesundheitsamt notwendige Maßnahmen anzuordnen und durchzusetzen.
Das Infektionsschutzgesetz befähigt das Gesundheitsamt notwendige Maßnahmen anzuordnen und durchzusetzen.

Zum Infektionsschutz gehört unter anderem auch, dass das Gesundheitsamt Impfungen kontrolliert und gegebenenfalls einen Nachweis über diese verlangt. Kommt es zu einem Ausbruch und zur Verbreitung einer ansteckenden Krankheit, sind die Gesundheitsämter dazu ermächtigt, Maßnahmen zu erlassen bzw. zu verordnen.

So sind während der Corona-Krise beispielsweise Quarantänen, Kontaktverbote,  Ausgangsbeschränkungen und Maskenpflicht erlassen worden.

Hilfe bei der Umsetzung ihrer Aufgaben bzw. notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung kann ein Gesundheitsamt von den Vollstreckungsbehörden erhalten. Das heißt, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei können die Behörde dabei unterstützen. Auch das Ordnungsamt kann das Gesundheitsamt zur Kontrolle für die Einhaltung von auferlegten Bestimmungen heranziehen. Wichtig in diesem Zusammenhang sind § 16 sowie § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren. (§ 16 IfSG)

Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend. (§ 28 IfSG)

Darüber hinaus können die jeweiligen Landesgesetze die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt und den Vollstreckungsbehörden im Detail definieren. Auf Bundesebene besteht eine Zusammenarbeit nicht nur mit den entsprechenden Bundesministerien, sondern unter anderem auch mit dem Robert-Koch-Institut (RKI). Ein zuständiges Gesundheitsamt kann beispielsweise auf Empfehlung des RKI bzw. auf Grundlage der erhobenen Daten selbst Empfehlungen aussprechen oder notwendige Maßnahmen anordnen.

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?

Benötigen Bürger Hilfe vom öffentlichen Gesundheitsdienst, kann je nach Wohnort und Grund für die Hilfe eine andere Anlaufstelle für sie wichtig sein. Doch welches Gesundheitsamt ist genau zuständig?  Neben den Landrats- und Bürgerämter, welche die notwendigen Informationen bereitstellen, können Bürger auch das Online-Tool des Robert-Koch-Instituts verwenden.

Dieses ist unter https://tools.rki.de/PLZTool/ erreichbar und ermittelt das zuständige Gesundheitsamt entweder per Postleitzahl oder nach Eingabe des jeweiligen Wohnortes. Die Suchergebnisse enthalten in der Regel sowohl die Anschrift als auch Telefon- und Faxnummern sowie die offizielle E-Mailadresse.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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7 Kommentare

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  1. H Brigitte
    Am 12. März 2024 um 15:17

    kann das sein, daß eine Bäckerei mit Kaffee Ausschank
    innen- und Außenbestuhlung hat, keine Toiletten haben muss
    ???
    LG Brigitte H

  2. Anja W
    Am 9. September 2022 um 22:22

    Unser Mieter ist verstorben. Er ist gestürzt und lag mehrere Tage in seinem Blut.
    Jetzt nach langen 3 Monaten durften wir in die Wohnung, und das Badezimmer ist immer noch voller blutgetränkter Tücher und keiner hat es entfernt!
    Wer ist dafür zuständig?

  3. Sonja S
    Am 27. Juli 2022 um 9:23

    Wohin kann ich mich wenden?
    Mieter unter uns sprühen mit allen möglichen chemischen Mitteln- gegen Schimmel Duftverstärker usw.
    Draußen ist es kühl und angenehm, aber wir können kein einziges Fenster öffnen
    ohne mit diesem Gestank zu leben, 24 Stunden am Tag ! Sogar das Treppenhaus stinkt.

  4. Meier
    Am 18. Januar 2021 um 11:59

    Hallo,

    ich muss da auch mal etwas loswerden. Warum werden so viel unterschiedliche Regeln oder Vorschriften bezüglich Corona
    und Reiserückkehrer veröffentlicht ?
    Wahrscheinlich ändern sich täglich die Vorschriften.
    Das ist sehr irreführend!

    Helge

  5. Walther
    Am 4. November 2020 um 9:15

    Dürfen private Sicherheitskräfte einer Kommune meine persönlichen Daten dem Gesundheitsamt melden, die mir dann ohne Nachweis einer akuten Gefährdung, die angeblich von mir ausginge und was nur eine mutmaßliche Annahme der aktiv auf mich zugetreten und hinter mir hergelaufenen Sicherheitsleuten keine Bedrohung darstellt, die tatsächlich von mir ausgeht, ein Bußgeldbescheid zustellen?

    • Frei
      Am 3. Juni 2022 um 9:34

      Nein, dürfen sie nicht.
      Ausserdem ist das Recht – und im Falle von COVID-19 die Pflicht(!) – auf Selbstbestimmung zu achten und die Übergriffigkeit abzulehen!

  6. Rudolf u. Irene
    Am 9. September 2020 um 11:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    große Teile der Bürger/innen im Lande fragen sich,
    warum kümmert sich das Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitsbehörden u. Ämter nicht endlich darum, dass der Impfstoff zur Pneumokokken-Impfung Pneumax23 nicht zur Verfügung steht in den
    Hausarztpraxen ?
    Es ist doch unerträglich, dass wir und so hören wir das in der Hausarztpraxis ja auch Apotheken der Impfstoff Pneumovax 23 nicht zur Verfügung steht.
    Seit über einem dteivierteljahr laufen wir unserer Hausarztpraxis nach was nun mit der notwendigen Pneumokokken-Impfung ist.
    Selbst unsere frühere Hausarztpraxis in Nideggen und hier in Erftstadt ist verzweifelt den Impfstoff
    nicht zu bekommen.
    Da muss man sich als Bürger in diesem Lande in der
    Tat fragen, was haben wir für ein Gesundheitsversorgungssxstem ? In der Tat eine Schande.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rudolf u. Irene

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