Gesundheitszeugnis: Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sanktionen zum Gesundheitszeugnis

VerstoßSanktion
Gesundheitszeugnis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegtbis zu 2.500 Euro
Beschäftigung einer Person ohne Gesundheitszeugnis
bis zu 25.000 Euro
Vorsätzliche Beschäftigung einer Person ohne Gesundheitszeugnis und dadurch folgende Verbreitung einer meldepflichtigen KrankheitGeldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren

Hygiene in der Gastronomie

Das Gesundheitszeugnis belegt eine Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln.
Das Gesundheitszeugnis belegt eine Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln.

Aus der eigenen Küche wissen wir, dass es bei der Verarbeitung von Lebensmitteln allerhand zu beachten gilt. Daher spielt die Hygiene in der Gastronomie eine besonders wichtige Rolle. Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Umgang mit Lebensmitteln geschult sind, verlangt der Gesetzgeber von diesen ein Gesundheitszeugnis. Hierbei handelt es sich um den Nachweis einer besonderen Schulung des Gesundheitsamtes.

Doch wer benötigt laut Gesetz ein Gesundheitszeugnis? Woher bekomme ich einen entsprechenden Nachweis? Geht der Gesundheitsausweis mit Kosten einher? Wer muss das Gesundheitszeugnis bezahlen? Und wie lange ist es gültig? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Gesundheitszeugnis

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Umgangssprachlich wird eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Eine Untersuchung durch einen Arzt findet dabei nicht statt.

Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?

Welche Personen einen Gesundheitspass für die Ausübung ihres Berufs beantragen müssen, lesen Sie hier.

Wo bekomme ich ein Gesundheitszeugnis?

Die IfSG-Belehrung für das Gesundheitszeugnis erfolgt in der Regel durch das Gesundheitsamt. Hierbei handelt es sich um eine Informationsveranstaltung. Im Anschluss an die Schulung wird das Dokument ausgestellt.

Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis gültig?

Grundsätzlich ist die Gültigkeit bei einem Gesundheitszeugnis nicht begrenzt. Ihre Kenntnis über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen müssen Sie daher nicht verlängern. Allerdings müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter regelmäßig entsprechend schulen.

Wann ist vom Gesundheitszeugnis die Rede?

Gesundheitszeugnis gemäß § 43 IfSG: Hierbei handelt es sich eigentlich um die Erstbelehrung.
Gesundheitszeugnis gemäß § 43 IfSG: Hierbei handelt es sich eigentlich um die Erstbelehrung.

Wer in der Gastronomie oder mit Lebensmitteln arbeiten wollte, benötigte gemäß Bundesseuchengesetz ein sogenanntes Gesundheitszeugnis. Hierbei handelt es sich um das Ergebnis einer amtsmedizinischen Untersuchung, welches bescheinigte, dass aus medizinischer Sicht aktuell keine Gründe vorlagen, die gegen eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich sprachen.

Am 1. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft und ersetzte das bis dahin bestehende Bundesseuchengesetz. Damit gehört eigentlich auch das Gesundheitszeugnis der Vergangenheit an. Allerdings definiert der Gesetzgeber weiterhin besondere Voraussetzungen für die Arbeit mit Lebensmitteln. So wird nun eine Bescheinigung benötigt, die belegt, dass die jeweilige Person vom Gesundheitsamt über ihre Verpflichtungen nach dem IfSG belehrt wurde.

Dieses Dokument wird umgangssprachlich weiterhin als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Alternativ dazu werden auch Begriffe wie Gesundheitspass, Gesundheitsausweis oder Gesundheitsschein verwendet. Offiziell handelt es sich dabei um die Belehrungen für Lebensmittelpersonal nach § 43 IfSG.

Kann ich das Gesundheitszeugnis von meinem Hausarzt erhalten? In der Regel wird dieser Nachweis vom Gesundheitsamt ausgestellt, allerdings kann die Behörde dafür auch einen Arzt beauftragen. Nicht jeder Hausarzt ist also dazu befugt.

Gesundheitszeugnis für die Gastronomie: Wer benötigt es konkret?

Brauchen alle Kellner ein Gesundheitszeugnis? Nein, wo genau Sie arbeiten, ist dabei relevant.
Brauchen alle Kellner ein Gesundheitszeugnis? Nein, wo genau Sie arbeiten, ist dabei relevant.

Der Gesetzgeber schreibt die Erstbelehrung für Personen vor, welche in der Gastronomie oder der Lebensmittelindustrie arbeiten möchten und bei der Herstellung, Behandlung oder dem Inverkehrbringen mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Zu diesen Lebensmitteln zählen:

  • Fleisch
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr

Darüber hinaus benötigen Personen ein Gesundheitszeugnis, die Lebensmittel in gewerblichen Gaststätten verarbeiten. Ebenso wie die Küchenbeschäftigten in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas und Seniorenheimen.

Im Gegensatz dazu ist ein Gesundheitszeugnis für Erzieher oder Pflegepersonal nicht notwendig, wenn diese die Speisen lediglich verteilen. Auch Kellner können auf die Belehrung verzichten, wenn diese keinen Küchenzutritt haben. Gleiches gilt für Lieferanten und Auslieferer, da diese mit den Speisen nicht in Kontakt kommen.

Übrigens! Sie besitzen das Gesundheitszeugnis gemäß dem früheren Bundesseuchengesetz? Auch in diesem Fall müssen Sie nicht mehr zur Erstbelehrung.

Wo kann ich ein Gesundheitszeugnis beantragen?

Um den Nachweis rechtzeitig zu erhalten, sollten Sie den Termin für das Gesundheitszeugnis frühzeitig online machen.
Um den Nachweis rechtzeitig zu erhalten, sollten Sie den Termin für das Gesundheitszeugnis frühzeitig online machen.

Personen, deren Tätigkeit den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln vorsieht, müssen vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme, eine entsprechende Belehrung gemäß IfSG absolvieren. Der Nachweis über diese Schulung ist dann dem Arbeitsgeber vorzulegen und darf nicht älter als 3 Monate sein. Fehlt das entsprechende Dokument oder ist dieses zu alt, darf keine Beschäftigung erfolgen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern. Bei vielen Behörden können Sie das Gesundheitszeugnis bereits online beantragen bzw. einen Termin für die Erstbelehrung vereinbaren.

Zuständig für die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen bzw. die Durchführung der Erstbelehrungen gemäß § 43 IfSG ist das örtliche Gesundheitsamt. Dieses veranstaltet regelmäßig Gruppenbelehrungen zum Gesundheitszeugnis. Die Dauer der Schulung beträgt dabei üblicherweise 1,5 bis 2 Stunden.

Für die Belehrung und das Gesundheitszeugnis müssen Sie Kosten zwischen 20 und 35 Euro einplanen. Wie hoch die Gebühr konkret ausfällt, müssen Sie vor Ort erfragen, da diese je nach Wohnort variiert. Fällig ist der Betrag üblicherweise direkt bei der Schulung und muss von den Teilnehmern meist aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Denn der Arbeitsgeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Belehrung zu übernehmen.

Der Gesetzgeber beschränkt bei der Belehrung für das Gesundheitszeugnis die Gültigkeit nicht. Es handelt sich dabei somit um eine unbefristete Bescheinigung. Sie müssen ein bestehendes Gesundheitszeugnis also nicht verlängern. Allerdings sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle zwei Jahre eine erneute Belehrung ihrer Mitarbeiter vorzunehmen und diese auch zu dokumentieren. Dabei sollten unbedingt die individuellen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.

Sie haben Ihr Gesundheitszeugnis verloren? In diesem Fall sollten Sie sich an das Gesundheitsamt wenden, welches das Dokument damals ausgestellt hat. Denn in der Regel ist es möglich, gegen eine Gebühr eine Zweitschrift – also eine Kopie – auszustellen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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