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Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog zu den Corona-Maßnahmen in Thüringen (Stand: 20.11.2020)

VerstoßSanktionWer muss das Buß­geld zahlen?
Ver­letzung des Min­dest­ab­stan­des, sofern keine Aus­nah­me vor­liegt100 €Jede Per­son
Nicht­beach­tung, Nicht­ein­haltung der all­gemei­nen In­fek­tions­schutz­regeln, feh­lende Sicher­stel­lung der er­forder­lichen Vor­kehrung­en oder In­fek­tions­schutz­regeln500 - 1.000 €Vor­stand, Ver­eins­vorsitzen­de, Organi­sator, zu­ständi­ge Amts­träger, Ver­anstal­ter, Lei­ter, Ge­schäfts­führung, Betriebs­inha­ber, Ein­richtungs­lei­tung
Nicht­mit­teilung an zu­stän­dige Be­hörde trotz posi­tiver Tes­tung200 €Ge­teste­ter Be­woh­ner
Ver­stö­ße gegen Pflich­ten zur Kontakt­nach­ver­folgung bzw. Daten­schutz500 - 1.000 €Verant­wort­liche Per­son
Un­zu­lässige Be­die­nung oder In­anspruch­nahme von Ver­an­stal­tungen oder Ein­richtung­en50 - 500 €Verant­wort­liche Per­son
Nicht­beach­tung, Nicht­ein­hal­tung der be­son­deren In­fek­tions­schutz­regeln, fehlen­de Sicher­stel­lung500 - 1.000 €Verant­wort­liche Per­son
Kein schrift­liches Schutz­kon­zept, keine Vor­hal­tung, keine Vor­lage nach Ver­lang­en der zu­ständi­gen Be­hörde1.500 - 2.000 €Verant­wort­liche Per­son
Keine oder fal­sche Ver­wen­dung der Mund-Nasen-Be­deck­ung60 €Jede Per­son
Ver­stoß gegen abso­lutes Ver­anstal­tungs­ver­bot1.000 - 3.000 €Veran­stalter, Lei­tung/
Ge­schäfts­füh­rung etc.
Durch­füh­rung einer Ver­an­stal­tung ohne Ge­neh­mi­gung1.000 - 2.500 €Veran­stalter, Lei­tung/
Ge­schäfts­füh­rung etc.
Durch­füh­rung einer Ver­an­stal­tung ohne ge­neh­mig­tes Kon­zept1.000 - 2.500 €Veran­stalter, Lei­tung/
Ge­schäfts­füh­rung etc.
Keine oder ver­spä­tete An­zeige für nicht öffent­liche Ver­anstal­tung, pri­vate Feier oder Famil­ien­feier100 €Verant­wort­liche Per­son
Nicht­beach­tung, Nicht­ein­haltung der er­forder­lichen In­fektions­schutz­regeln, oder der fehlen­den Sicher­stel­lung der er­forder­lichen Vor­keh­rungen oder In­fektions­schutz­regeln500 - 1.000 €Verant­wort­liche Per­son
Keine oder ver­späte­te An­zeige für Ver­samm­lung oder partei­poli­tische Ver­an­stal­tung in ge­schlosse­nen Räu­men200 - 500 €Verant­wort­liche Per­son
Ver­stoß gegen Besuchs­verbot, sofern kei­ne Aus­nah­me vor­liegt150 €Besu­cher
Ver­stoß gegen Vor­lage­pflicht750 €Verant­wort­liche Per­son
Öff­nung einer Ein­rich­tung oder unter­lassene Schlie­ßung trotz akti­vem COVID-19-In­fektions­ge­sche­hen2.000 €Ein­richtungs­leitung
Ver­stoß gegen Be­suchs­verbot150 €Jede Per­son
Nicht­ein­haltung, Nicht­beach­tung oder feh­len­de Sicher­stel­lung der Vor­ga­ben1.500 €Ein­richtungs­leitung, Leis­tungs­erbrin­ger
Keine un­ver­züg­liche An­zeige an zu­stän­dige Be­hörde be­züglich Kon­takt mit infi­zierter Per­son, sofern kei­ne Aus­nahme vor­liegt500 €Jede Per­son
Aufent­halt im vor­ge­schriebe­nen Zeit­raum außer­halb der eige­nen Woh­nung und Unter­kunft oder Nicht­ver­mei­dung von Kon­tak­ten zu ande­ren Per­so­nen500 €Jede Per­son
Be­schäfti­gung an­steckungs­verdächti­ger Mit­arbei­ter ohne Ge­nehmi­gung der zu­ständi­gen Ge­sund­heits­behör­de oder Dul­dung des­sen An­wesen­heit3.500 €Ein­richtungs­leitung, Mit­glied der Lei­tung ei­ner Ein­rich­tung etc.
Hinweis: Die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Thüringen finden Sie auf dem landeseigenen Portal corona.thueringen.de. Aufgrund der unregelmäßigen Änderungen bei den Regelungen können wir die Aktualität der Inhalte dieser Seite nicht garantieren.

Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Video: Ist eine Maske am Steuer erlaubt?

Welche Sanktionen drohen laut Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen?

Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen: Wie hoch sind die Geldbußen bei Verstößen gegen Kontaktsperre & Co?
Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen: Wie hoch sind die Geldbußen bei Verstößen gegen Kontaktsperre & Co?

Die deutschen Bundesländer erlassen eines nach dem anderen spezifische Corona-Bußgeldkataloge, in denen sie feste Regelbußen für bestimmte Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen festlegen. Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Händen der Länder und nicht des Bundes liegt, entsteht so ein wahrlicher Flickenteppich.

Die Bundesregierung kann zwar einen groben Leitfaden erlassen, die Umsetzung in Landesrecht obliegt jedoch den einzelnen Landesregierungen. Auch in Thüringen ist eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft, die die Schließung von Einrichtungen und Kontaktverbote vorsieht.

Doch welche Sanktionen drohen laut Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln? Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick zu den drohenden Bußgeldern und Strafen, die das Infektionsschutzgesetz bei Zuwiderhandlungen vorsieht.

FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Thüringen?

Eine Übersicht zu den drohenden Sanktionen, die der Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen vorsieht, finden Sie in dieser Tabelle.

Wie hoch sind die Bußgelder in anderen Bundesländern?

Eine Übersicht dazu, welche Sanktionen die anderen Bundesländer in ihrem Corona-Bußgeldkatalog erlassen haben, finden Sie hier.

Was sollen die Corona-Schutzmaßnahmen bewirken?

Im Wesentlich soll die Schnelligkeit der Ausbreitung des neuen Coronavirus verlangsamt werden. Welchem Zweck dies dient, zeigt diese Infografik.

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?

Bis 25.000 Euro Bußgeld bei Corona-Verstößen auch in Thüringen möglich

Thüringen gehört den aktuellen Zahlen folgend derzeit nicht zu den akut von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern in Deutschland. Dennoch hat auch das Bundesland im Herzen Deutschlands eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der Kontaktsperren, Besuchsverbote und Schließungsanordnungen erfasst sind. Die hierin getroffenen Corona-Regeln sind demnach auch in diesem Bundesland wirksam.

Verbotswidrige Partys: Welche Stafe sieht der Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Thüringen vor?
Verbotswidrige Partys: Welche Stafe sieht der Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Thüringen vor?

Sanktionen nach dem Corona-Bußgeldkatalog sind in Thüringen u. a. bei Verstößen gegen die folgenden Regeln denkbar:

  • es gilt ein Mindestabstand von 1,50 m
  • in der Öffentlichkeit wird empfohlen, sich nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts zu treffen oder mit maximal 10 sonstigen Personen
  • sofern Einrichtungen öffnen dürfen, müssen sie die Kontaktdaten der Besucher erfassen
  • folgend Arten von Veranstaltungen sind untersagt: Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen
  • Clubs, Diskotheken, Prostitutionsstätten, Bordelle und Swingerclubs bleiben geschlossen
  • Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen: je Patient ist maximal ein Besucher pro Tag für maximal zwei Stunden
  • private Feiern dürfen mit bis zu 30 Personen (in geschlossenen Räumen) bzw. 75 Personen (unter freiem Himmel) stattfinden, ohne dass diese vorher bei den Behörden angezeigt werden müssen
  • Gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen
  • politische Versammlungen unter freiem Himmel sind ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl erlaubt
  • Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmer bleiben untersagt

Kommt es zu einer Zuwiderhandlung, kann diese gemäß Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen mit Geldbußen bis 25.000 Euro geahndet werden.

Achtung! Einzelne Verstöße gegen die Corona-Regeln können auch Straftaten darstellen. Bei Straftatbeständen nach §§ 74, 75 IfSG können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis fünf Jahren drohen.

Welchem Zweck dient der Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen und den anderen Bundesländern?

Die Corona-Schutzmaßnahmen sollen im Wesentlichen der Eindämmung der Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus dienen. Maßgebliches Ziel dabei ist, die Zahl gleichzeitiger auch schwerer COVID-19-Erkrankungen zu verringern und so das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Die gewünschten Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen zeigt die folgende Infografik:

Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.

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Bildnachweise: fotolia.com/Henry Czauderna, depositphotos.com/Feverpitch, fotolia.com/nemanjanovakovic

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

1 Kommentar

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  1. Martin
    Am 24. April 2020 um 20:30

    Sehr geehrte Frau Merkel,

    es ist schon eine absolute Frechheit, dass ein Bußgeld anfällt bei Nichttragen einer Schutzmaske. Wo bekomme ich den eine? In den Apotheken sind sie ausverkauft und im Internet bezahlt man Preise die jenseits von gut und böse sind. Zuerst sollte für die gesamte Bevölkerung sichergestellt werden, das aussreichend Masken verfügbar sind, bevor man mit Pflichten um die Ecke kommt und Bußgelder verhängt. Immerhin werden durch die Bevölkerung demnächst vermehrt Demonstrationen stattfinden. Wir lassen es uns nicht länger gefallen, was Ihr mit uns macht. Viele Grüße an den Bundestag in Berlin.

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