Bußgeldkatalog zu den Corona-Maßnahmen in Thüringen (Stand: 20.11.2020)
Verstoß
Sanktion
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Verletzung des Mindestabstandes, sofern keine Ausnahme vorliegt
100 €
Jede Person
Nichtbeachtung, Nichteinhaltung der allgemeinen Infektionsschutzregeln, fehlende Sicherstellung der erforderlichen Vorkehrungen oder Infektionsschutzregeln
Nichtmitteilung an zuständige Behörde trotz positiver Testung
200 €
Getesteter Bewohner
Verstöße gegen Pflichten zur Kontaktnachverfolgung bzw. Datenschutz
500 - 1.000 €
Verantwortliche Person
Unzulässige Bedienung oder Inanspruchnahme von Veranstaltungen oder Einrichtungen
50 - 500 €
Verantwortliche Person
Nichtbeachtung, Nichteinhaltung der besonderen Infektionsschutzregeln, fehlende Sicherstellung
500 - 1.000 €
Verantwortliche Person
Kein schriftliches Schutzkonzept, keine Vorhaltung, keine Vorlage nach Verlangen der zuständigen Behörde
1.500 - 2.000 €
Verantwortliche Person
Keine oder falsche Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung
60 €
Jede Person
Verstoß gegen absolutes Veranstaltungsverbot
1.000 - 3.000 €
Veranstalter, Leitung/ Geschäftsführung etc.
Durchführung einer Veranstaltung ohne Genehmigung
1.000 - 2.500 €
Veranstalter, Leitung/ Geschäftsführung etc.
Durchführung einer Veranstaltung ohne genehmigtes Konzept
1.000 - 2.500 €
Veranstalter, Leitung/ Geschäftsführung etc.
Keine oder verspätete Anzeige für nicht öffentliche Veranstaltung, private Feier oder Familienfeier
100 €
Verantwortliche Person
Nichtbeachtung, Nichteinhaltung der erforderlichen Infektionsschutzregeln, oder der fehlenden Sicherstellung der erforderlichen Vorkehrungen oder Infektionsschutzregeln
500 - 1.000 €
Verantwortliche Person
Keine oder verspätete Anzeige für Versammlung oder parteipolitische Veranstaltung in geschlossenen Räumen
200 - 500 €
Verantwortliche Person
Verstoß gegen Besuchsverbot, sofern keine Ausnahme vorliegt
150 €
Besucher
Verstoß gegen Vorlagepflicht
750 €
Verantwortliche Person
Öffnung einer Einrichtung oder unterlassene Schließung trotz aktivem COVID-19-Infektionsgeschehen
2.000 €
Einrichtungsleitung
Verstoß gegen Besuchsverbot
150 €
Jede Person
Nichteinhaltung, Nichtbeachtung oder fehlende Sicherstellung der Vorgaben
1.500 €
Einrichtungsleitung, Leistungserbringer
Keine unverzügliche Anzeige an zuständige Behörde bezüglich Kontakt mit infizierter Person, sofern keine Ausnahme vorliegt
500 €
Jede Person
Aufenthalt im vorgeschriebenen Zeitraum außerhalb der eigenen Wohnung und Unterkunft oder Nichtvermeidung von Kontakten zu anderen Personen
500 €
Jede Person
Beschäftigung ansteckungsverdächtiger Mitarbeiter ohne Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde oder Duldung dessen Anwesenheit
3.500 €
Einrichtungsleitung, Mitglied der Leitung einer Einrichtung etc.
Hinweis: Die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Thüringen finden Sie auf dem landeseigenen Portal corona.thueringen.de. Aufgrund der unregelmäßigen Änderungen bei den Regelungen können wir die Aktualität der Inhalte dieser Seite nicht garantieren.
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Welche Sanktionen drohen laut Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen?
Die deutschen Bundesländer erlassen eines nach dem anderen spezifische Corona-Bußgeldkataloge, in denen sie feste Regelbußen für bestimmte Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen festlegen. Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Händen der Länder und nicht des Bundes liegt, entsteht so ein wahrlicher Flickenteppich.
Die Bundesregierung kann zwar einen groben Leitfaden erlassen, die Umsetzung in Landesrecht obliegt jedoch den einzelnen Landesregierungen. Auch in Thüringen ist eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft, die die Schließung von Einrichtungen und Kontaktverbote vorsieht.
Doch welche Sanktionen drohen laut Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln? Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick zu den drohenden Bußgeldern und Strafen, die das Infektionsschutzgesetz bei Zuwiderhandlungen vorsieht.
FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Thüringen?
Eine Übersicht zu den drohenden Sanktionen, die der Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen vorsieht, finden Sie in dieser Tabelle.
Wie hoch sind die Bußgelder in anderen Bundesländern?
Eine Übersicht dazu, welche Sanktionen die anderen Bundesländer in ihrem Corona-Bußgeldkatalog erlassen haben, finden Sie hier.
Was sollen die Corona-Schutzmaßnahmen bewirken?
Im Wesentlich soll die Schnelligkeit der Ausbreitung des neuen Coronavirus verlangsamt werden. Welchem Zweck dies dient, zeigt diese Infografik.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Bis 25.000 Euro Bußgeld bei Corona-Verstößen auch in Thüringen möglich
Thüringen gehört den aktuellen Zahlen folgend derzeit nicht zu den akut von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern in Deutschland. Dennoch hat auch das Bundesland im Herzen Deutschlands eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der Kontaktsperren, Besuchsverbote und Schließungsanordnungen erfasst sind. Die hierin getroffenen Corona-Regeln sind demnach auch in diesem Bundesland wirksam.
Sanktionen nach dem Corona-Bußgeldkatalog sind in Thüringen u. a. bei Verstößen gegen die folgenden Regeln denkbar:
in der Öffentlichkeit wird empfohlen, sich nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts zu treffen oder mit maximal 10 sonstigen Personen
sofern Einrichtungen öffnen dürfen, müssen sie die Kontaktdaten der Besucher erfassen
folgend Arten von Veranstaltungen sind untersagt: Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen
Clubs, Diskotheken, Prostitutionsstätten, Bordelle und Swingerclubs bleiben geschlossen
Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen: je Patient ist maximal ein Besucher pro Tag für maximal zwei Stunden
private Feiern dürfen mit bis zu 30 Personen (in geschlossenen Räumen) bzw. 75 Personen (unter freiem Himmel) stattfinden, ohne dass diese vorher bei den Behörden angezeigt werden müssen
Gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen
politische Versammlungen unter freiem Himmel sind ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl erlaubt
Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmer bleiben untersagt
Kommt es zu einer Zuwiderhandlung, kann diese gemäß Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen mit Geldbußen bis 25.000 Euro geahndet werden.
Achtung! Einzelne Verstöße gegen die Corona-Regeln können auch Straftaten darstellen. Bei Straftatbeständen nach §§ 74, 75 IfSG können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis fünf Jahren drohen.
Welchem Zweck dient der Corona-Bußgeldkatalog in Thüringen und den anderen Bundesländern?
Die Corona-Schutzmaßnahmen sollen im Wesentlichen der Eindämmung der Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus dienen. Maßgebliches Ziel dabei ist, die Zahl gleichzeitiger auch schwerer COVID-19-Erkrankungen zu verringern und so das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Die gewünschten Folgen der Corona-Schutzmaßnahmen zeigt die folgende Infografik:
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
es ist schon eine absolute Frechheit, dass ein Bußgeld anfällt bei Nichttragen einer Schutzmaske. Wo bekomme ich den eine? In den Apotheken sind sie ausverkauft und im Internet bezahlt man Preise die jenseits von gut und böse sind. Zuerst sollte für die gesamte Bevölkerung sichergestellt werden, das aussreichend Masken verfügbar sind, bevor man mit Pflichten um die Ecke kommt und Bußgelder verhängt. Immerhin werden durch die Bevölkerung demnächst vermehrt Demonstrationen stattfinden. Wir lassen es uns nicht länger gefallen, was Ihr mit uns macht. Viele Grüße an den Bundestag in Berlin.
Sehr geehrte Frau Merkel,
es ist schon eine absolute Frechheit, dass ein Bußgeld anfällt bei Nichttragen einer Schutzmaske. Wo bekomme ich den eine? In den Apotheken sind sie ausverkauft und im Internet bezahlt man Preise die jenseits von gut und böse sind. Zuerst sollte für die gesamte Bevölkerung sichergestellt werden, das aussreichend Masken verfügbar sind, bevor man mit Pflichten um die Ecke kommt und Bußgelder verhängt. Immerhin werden durch die Bevölkerung demnächst vermehrt Demonstrationen stattfinden. Wir lassen es uns nicht länger gefallen, was Ihr mit uns macht. Viele Grüße an den Bundestag in Berlin.