Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Brandenburg (Stand: 25.08.2020)
Verstoß
Bußgeld
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Aufenthalt mit weiteren Personen im öffentlichen Raum
50 - 250 €
jede Person
Verstoß gegen die Maskenpflicht
50 - 250 €
jede Person
als Arbeitgeber oder Betreiber Hygienekonzept nicht umgesetzt
100 - 5.000 €
Arbeitgeber, Geschäftsführung
Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen bei Versammlungen, in Verkaufsstellen, Beherbergungsstätten, Gaststätten und sonstigen Gewerbebetrieben und Einrichtungen mit Publikumsverkehr
250 - 10.000 €
Veranstalter, Betreiber, Anbieter, Geschäftsführung o. Ä.
Angabe unvollständiger oder wahrheitswidriger Kontaktdaten
50 - 250 €
betreffende Person
verbotswidrige Durchführung einer privaten Veranstaltung
1.000 - 5.000 €
Veranstalter
Teilnahme an einer verbotswidrig durchgeführten privaten Veranstaltung
250 - 1.000 €
Betreiber, Veranstalter, Geschäftsführung o. Ä.
Hinweis: Da die Länder in unregelmäßigen Abständen die jeweiligen Verordnungen anpassen und überarbeiten, können wir für die Aktualität der Inhalte dieser Seite nicht garantieren. Bitte prüfen Sie daher auch die jeweils aktuellste Fassung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Sie finden diese auf dem Internetportal des Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg.
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Coronavirus-Bußgeldkatalog Brandenburg: Wer nicht hören will, muss zahlen!
Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, gelten auch in Brandenburg weitreichende Beschränkungen für das alltägliche Leben. Da sich allerdings immer noch nicht alle Bürger an das geltende Kontaktverbot und die Vorgaben zum Mindestabstandhalten, drohen für diese OrdnungswidrigkeitenSanktionen. So tritt am 02. April 2020 der Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg in Kraft.
Doch für welches Fehlverhalten müssen die Brandenburger mit Geldbußen rechnen? Wie hoch fallen die Sanktionen laut Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Brandenburg aus? Und sieht dieser für Wiederholungstäter besonders harte Konsequenzen vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
Wie hoch fallen die Bußgelder für Corona-Verstöße in Brandenburg aus?
Eine Übersicht zu den Verstößen und Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Welche Kriterien spielen bei der Bemessung der Bußgelder eine Rolle?
Informationen zu den Umständen, die die Verwaltungsbehörden bei der Festlegung der Geldsanktionen berücksichtigen, finden Sie hier.
Gelten für Wiederholungstäter Besonderheiten?
Wer wiederholt gegen die Vorschriften zur Corona-Bekämpfung verstößt, muss mit einer Erhöhung des Bußgeldes rechnen. So kann in einem solchen Fall vom Regelsatz abgewichen und ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Wie werden die Corona-Bußgelder in Brandenburg bemessen?
Wer nicht die Beschränkungen der Corona-Krise einhält, die sich aus der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) ergeben, muss auch in Brandenburg mit Sanktionen rechnen. Um entsprechende Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, hat die Landesregierung Regelsätze für die verschiedenen Verstöße festgelegt.
Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) äußerte sich zur Einführung des Corona-Bußgeldkataloges in der Pressekonferenz vom 31. März 2020 wie folgt :
Es gibt immer noch Einige, die aus der Reihe tanzen und sich nicht an die Regeln halten. Deshalb haben wir den Bußgeldkatalog erstellt. Um es auch klar zu sagen: Dies ist ein Regelkatalog und keine Bittschrift. Wer sich nicht daran hält, für den wird es Konsequenzen geben und das kann auch teuer werden.
Die im Corona-Bußgeldkatalog von Brandenburg definierten Geldsanktionen liegen dabei zwischen 50 und 25.000 Euro. Dabei sehen die Regelsätze grundsätzlich Spannen vor, weshalb die Verwaltungsbehörden die konkreten Bußgelder nach Ermessen bestimmen. Dabei werden unter anderem folgende Umstände berücksichtigt:
Ausmaß der Gefahr für die öffentliche Gesundheit
ggf. entstandener wirtschaftlicher Vorteil aus
der Tat sowie die Höhe dessen
Fahrlässigkeit
Einsicht des Täters
vorangegangene Verstöße gegen die SARS-CoV-2-EindV
Die im Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße von Brandenburg aufgeführten Regelsätze gelten grundsätzlich bei der ersten Missachtung der Vorgaben. Erfolgen Verstöße mehrmalig, ist eine Verdoppelung der Geldbußen möglich. Dabei kann das maximale Bußgeld bis zu 25.000 Euro betragen.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.
Frage, wenn der Abstand von 1,5m gewahrt ist, dann muss keine Maske getragen werden? Erfolgt eine doppelte Bestrafung wenn Abstand und Maske nicht eingehalten werden. Muss ein Ladenbesitzer Strafe zahlen wenn ein Kunde keine Maske trägt?
Frage, wenn der Abstand von 1,5m gewahrt ist, dann muss keine Maske getragen werden?
Erfolgt eine doppelte Bestrafung wenn Abstand und Maske nicht eingehalten werden.
Muss ein Ladenbesitzer Strafe zahlen wenn ein Kunde keine Maske trägt?