Corona-Mundschutz: Die Zahl der Neuinfektionen muss kleingehalten werden
Coronavirus: Kommt die Maskenpflicht für ganz Deutschland?
Fast seit dem Anbeginn der Corona-Pandemie gibt es eine Diskussion darüber, ob ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) der Ausbreitung von COVID-19 entgegenwirken kann. Wichtig ist es, die Zahl der Neuinfektionen kleinzuhalten, um die weitere Verbreitung zu verlangsamen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das deutsche Gesundheitssystem die Krise abfangen kann und genügend Betten sowie Plätze auf Intensivstationen zur Verfügung hat.
Im Folgenden lesen Sie, welche Maßnahmen die Bundesregierung bislang getroffen hat, wie das Robert Koch-Institut (RKI) eine freiwillige Maskenpflicht in Corona-Zeiten einschätzt und wo in Deutschland eine solche Tragepflicht bereits gilt. Außerdem stellen wir die Vor- und Nachteile einer Corona-Maskenpflicht gegenüber und klären Sie zudem darüber auf, was Sie bei einer selbstgenähten Maske beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Maskenpflicht wegen Corona
Wo sind Corona-Mundschutzmasken Pflicht?
Die Bundesregierung hat sich lange gegen eine Pflicht ausgesprochen, den Mundschutz jedoch zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften “dringend” empfohlen. Mittlerweile haben sich alle Bundesländer für die Einführung einer Maskenpflicht entschieden. Einen Überblick, ab wann und wo in welchem Bundesland der Mundschutz Pflicht ist, gibt diese Tabelle.
Was bringen Mund-Nasen-Schutz-Masken?
Das RKI geht davon aus, dass Tröpfchen durch einen MNS abgefangen werden können. Das schützt zwar nicht davor, sich selbst zu infizieren, kann aber dazu beitragen, dass Sie andere nicht anstecken. Sie können schließlich auch erkrankt sein, ohne Symptome zu zeigen. Weitere Punkte, die für einen MNS sprechen, können Sie hier nachlesen.
Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht (z. B. für Kinder)?
Personen mit Behinderungen oder physischen Einschränkungen, denen das Tragen von einem Mundschutz nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Tragepflicht ausgenommen. Ab welchem Alter auch Kinder Masken tragen müssen, ist nicht einheitlich geregelt. Eine Übersicht zu den Vorgaben der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.
Was kann jeder Einzelne tun, um einer Ausbreitung entgegenzuwirken?
Häufiges und gründliches Händewaschen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen sowie Husten und Niesen in die Armbeuge können die Ausbreitung weiter eindämmen. Auch selbstgenähte Masken tragen ihren Teil zur Eindämmung bei.
Weitere Ratgeber zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie:
Wo in den Bundesländern gilt eine allgemeine Corona-Maskenpflicht?
Hinweis: Soweit eine Maskenpflicht wegen der Corona-Pandemie angeordnet ist, können Personen dieser bereits mit einfachen Behelfs- oder Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutz) nachkommen. Mund und Nase können auch mit Schals und Tüchern abgedeckt werden. Atemschutzmasken (FFP2- und FFP3-Masken) sollten weiterhin medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat das Tragen von einem Mundschutz in ÖPNV und Einzelhandel grundsätzlich bundesweit “dringend” empfohlen.
Bundesland
Wo gilt die Corona-Maskenpflicht?
Baden-Württemberg
im öffentlichen und touristischen Personenverkehr sowie den zugehörigen Einrichtungen, in Ladengeschäften und Einkaufszentren, in Dienstleistungsbetrieben im Bereich Körperpflege (Frisör, Kosemetikstudios, Tattoostudios usf.), in Arztpraxen und Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe, in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, von Mitarbeitern in Freizeitparks, Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und gastronomischen Einrichtungen bei direktem Kundenkontakt
Bayern
für Nutzer sowie Kontroll- und Servicepersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrer ausgenommen) sowie den hierzu gehörenden Einrichtungen, in Groß- und Einzelhandelsbetrieben mit Kundenverkehr und Verkaufsstellen auf Märkten (gilt auch für das Personal, ausgenommen in Theken- und Kassenbereichen, sofern hier andere bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden), in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenverkehr, in Arzt- und Zahnarztpraxen und sonstigen Praxen medizinischer, pflegerischer oder therapeutischer Einrichtungen (sofern die zu erbringende Leistung dies zulässt), bei Gottesdiensten und ähnlichen Zusammenkünften, beim Besuch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, während der praktischen Fahrprüfung sowie dem praktischen Fahrunterricht (für alle Insassen)
Berlin
in ÖPNV, Eisenbahn- und Flugverkehr, auf Fähren (gilt auch für nicht fahrzeugführendes Personal) sowie den dazugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfen, Haltestellen, Flughäfen, Fähranlegern (auch für Kontrolleure und Servicepersonal), in anderen Fahrzeugen mit wechselnden Fahrgästen, in Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr sowie Verkaufsstellen und Einkaufszentren (für Kunden), im Kino (für Besucher, die sich nicht am Sitzplatz befinden), in Museen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen (für Besucher), in Gaststätten für Gäste im Innenbereich, die sich nicht an ihrem Platz aufhalten sowie Personal mit Gästekontakt, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen sowohl für Patienten als auch Personal (sofern bei der Behandlung möglich), in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben (sowohl für Kunden als auch Personal), für Besucher von Theatern, Opernhäusern, Bibliotheken, Archiven, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen (ausgenommen die Person befindet sich an ihrem Platz), in geschlossenen Sportanlagen (außer während des Sportbetriebs), in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Besucher (auch für Bewohner bzw. Patienten, die sich nicht in ihren Zimmern aufhalten oder Besuch empfangen); ab 10.08.2020 auch in Schulen (außer während des Unterrichts); ab dem 03.10.2020 auch in Büro- und Verwaltungsgebäuden (außer am Schreibtisch)
Brandenburg
bei der Nutzung des öffentlichen Personennah- sowie -fernverkehrs einschließlich Taxen und Schulbussen (ausgenommen Fahrpersonal) sowie in den zugehörigen Einrichtungen, in Verkaufsstellen (auch für das Personal, sofern dies Kundenkontakt hat und keine andere geeignete bauliche Maßnahme getroffen wurde), in Dienstleistungsbetrieben, in denen körpernahe Dienstleistungen erbracht werden (auch für das Personal, sofern keine anderen baulichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden, beim Besuch in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, bei Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten (ausgenommen Fahrpersonal)
Bremen
im ÖPNV sowie den hierzu gehörenden Einrichtungen, beim Besuch von Verkaufsstellen, die für den Publikumsverkehr geöffnet sind, in Betrieben, sofern der Mindestabstand zwischen den Beschäftigten nicht eingehalten werden kann und keine anderen baulichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden, bei Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Hamburg
im öffentlichen Personennahverkehr, Flugverkehr, bei touristischen Rundfahrten, in Taxen sowie den zugehörigen Einrichtungen (bei Personenbeförderung in Pkw Maskenpflicht auch für Fahrpersonal, sofern keine anderen geeigneten baulichen Maßnahmen getroffen wurden), in allen Verkaufsstellen des Einzelhandels und Ladenlokalen von Dienstleistungs- oder Handwerksbetrieben, Apotheken, Sanitätshäusern, Banken und Sparkassen sowie Pfandhäusern und bei deren öffentlichen Pfandversteigerungen, in Poststellen, im Großhandel, auf Fachausstellungen, in Fachspezialmärkten, an den Verkaufsständen auf Wochenmärkten sowie öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen (für Kunden), bei Angeboten in Seniorentreffs in geschlossenen Räumen, in Wohneinrichtungen der Pflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen vom Betreten bis zum Verlassen der Einrichtung, während des praktischen Fahrunterrichts in geschlossenen Fahrzeugen
Hessen
im ÖPNV sowie den zugehörigen Einrichtungen, In Ladengeschäften, Bank- und Postfilialen in Bereichen mit Publikumsverkehr, auf Wochenmärkten, in allen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen, in überdachten Einkaufszentren und Ladenstraßen, in Spielhallen und Spielbanken, in geschlossenen Räumen von Schlössern, Museen, Gedenkstätten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen, für Küchenpersonal und Servicekräfte während der Tätigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
im ÖPNV (inklusive Taxen), in Personennahverkehrszügen, auf Fähren und im Flugverkehr (auch für Personal mit ständigem Kundenkontakt) sowie den zugehörigen Einrichtungen, in Verkaufsstellen des Einzelhandels, Stätten sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr (auch für Personal, sofern keine anderen baulichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden), im Innenbereich von Fahrgastschiffen (ausgenommen Schiffsführer und im gastronomischen Bereich für Gäste, die sich an ihrem Platz befinden), in Reisebussen, in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, in Betrieben des Heilmittelbereichs sowie Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, in Arztpraxen und Praxen anderer Gesundheitsberufe (für Patienten mindestens außerhalb der ärztlichen Konsultation), beim Paartanz in Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen (sofern das Abstandsgebot zwischen den Personen gilt), in Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, im Innenbereich von Gaststätten (ausgenommen Gäste, die sich an ihrem Platz aufhalten) auch für Personal, das sich im Gastraum aufhält oder Kundenkontakt hat,
Niedersachsen
im öffentlichen und gewerblichen Personen- sowie Flugverkehr inklusive der zugehörigen Einrichtungen, für Kunden von Verkaufsstellen, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen (ausgenommen Banken), bei touristischen Schiffsfahrten sowie Busfahrten, bei der Seilbahnnutzung, während Kutschfahrten, Stadtführungen oder anderen touristischen Führungen in Parks u. Ä., in Spielhallen und Spielbanken (ausgenommen am Platz), auch für Dienstleister in gastronomischen Betrieben sowie Dienstleistungsbetrieben, in denen körpernahe Dienstleistungen erbracht werden, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, während des praktischen Fahrunterrichts sowie praktischen Fahrprüfungen (für alle Insassen), in Beherbergungsstätten für Beschäftigte mit Kundenkontakt im gemeinsam genutzten Innenbereich, während des praktischen Fahrunterrichts, bei Kommunalwahlen; in Schulen überall dort, wo der Mindestabstand zu anderen Jahrgängen oder Kohorten nicht eingehalten werden kann (ausgenommen im Unterricht)
Nordrhein-Westfalen
bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs sowie der zugehörigen Einrichtungen, im Innenbereich von Ausflugsschiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen, in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren und ähnlichen Einrichtungen sowie Wettvermittlungsstellen, in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen außer am Sitzplatz, in geschlossenen Räumlichkeiten von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten sowie von Garten- und Landschaftspark, auf Messen und Kongressen (außer am Sitzplatz), in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben in Bereichen mit Kundenverkehr (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann), in den Räumen gastronomischer Einrichtungen (außer am Sitzplatz), in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Warteschlangen, beim praktischen Fahrunterricht sowie Fahrprüfungen
Rheinland-Pflanz
im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Flugverkehr (inklusive der zugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfe und Flughäfen), in Taxen und Mietwagen zur Personenbeförderung, in Schulbussen, Reisebussen sowie im Schiffsverkehr, in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien (z. B. Einzelhandel, Banken, Apotheken, Tankstellen, Bibliotheken, Baumärkte, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Spielbanken, auf Wochenmärkten), in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, wenn der Mindestabstand aufgrund der Leistung nicht eingehalten werden kann, in Kinos, Theatern, Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen (außer am Platz; gilt nicht für Darsteller & Co während der Vorstellung), in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Wartesituationen, in öffentlich zugänglichen Bereichen von Freizeitparks, Messen, Zoos, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen (ausgenommen sind weite parkähnliche Flächen im Freien), innerhalb von gastronomischen Einrichtungen (außer am Platz) sowie in Warte- und Abholungssituationen, bei Versammlungen und Veranstaltungen im Freien in Warte- und Abholungssituationen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Platz), bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten sowie dem Straßenverkauf (für Kunden und Mitarbeiter), innerhalb der Räumlichkeiten von Hotel- und Beherbergungsstätten, bei der Nutzung von Fahrgeschäften, während des praktischen Fahrunterrichts bzw. der praktischen Fahrprüfung (für alle Insassen)
Saarland
bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs sowie den zugehörigen EInrichtungen (auch in Wartebereichen), auf Fähren u. Ä. beim Ein- und Aussteigen (sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann), während des Aufenthalts auf Messen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und den zugehörigen Wartebereichen, für Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, für Kunden bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen, für das Personal in gastronomischen Betrieben und Beherbergungsbetrieben, sofern für dieses keine anderen gleichwertigen Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wurden
Sachsen
in ÖPNV und Reisebussen, bei der Nutzung von Fahrdiensten zum Transport von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen, beim Aufenthalt in Geschäften und Läden, für Personal bei Behandlungen des Gesichts (FFP2-Maske ohne Atemventil plus Schutzbrille), für schulfremde Personen, die sich zulässigerweise auf dem Schulgelände bewegen dürfen (Mitführpflicht gilt für alle auf dem Schulgelände, jedoch keine grundsätzliche Tragepflicht), in Kitas für einrichtungsfremde Personen sowie für Eltern beim Abholen und Bringen ihrer Kinder [Personal in Geschäften und Fahrzeugen können ausgenommen werden, sofern andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden]
Sachsen-Anhalt
bei der Nutzung von öffentlichem Personennah- und -fernverkehr inklusive Schülerverkehr, für Kunden in Ladengeschäften, Einkaufszentren, auf Messen, Ausstellungen, Märkten sowie der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in den folgenden Einrichtungen in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Theatern, Kinos, Konzerthäusern, Bügrerhäusern, Bürgertreffs u. Ä., Planetarien, Sternwarten, Fitness- und Sportstudios, bei Rehasport, Yoga und anderen Präventionskursen, auf Indoor-Spielplätzen, bei Bildungsangeboten im Gesundheitswesen, an Hochschulen, in der Erwachsenenbildung usf., bei Angeboten in Seniorenbegegnungsstätten und Mehrgenerationenhäusern
Schleswig-Holstein
für Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (einschließlich Taxen u. Ä.), für Kunden in Verkaufsstellen des Einzelhandels, in abgeschlsosenen Verkaufsständen, in überdachten EInkaufszentren, im touristischen Reiseverkehr, für Besucher von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung von pflegebedürftigen , älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung
Thüringen
für Fahrgäste in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und sonstigen Verkehrsmitteln mit Publikumsverkehr, für Kunden in Geschäften mit Publikumsverkehr
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Welche Maßnahmen wurden zur Eindämmung von Sars-CoV-2 bereits getroffen?
Aktuell ist bundesweit ein Corona-Mundschutz keine Pflicht.
Zunächst hatte das Robert Koch-Institut, das derzeit täglich die aktuellen Fallenzahlen der Pandemie bekannt gibt, eine freiwillige Maskenpflicht nur für Corona-Risikogruppen bzw. für Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege empfohlen. Die Risikogruppe meint Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören:
Ältere Menschen ab 50 bis 60 Jahren
Menschen mit Grunderkrankungen wie Diabetes, Erkrankungen des Atemsystems, Krebspatienten oder einer Herzkreislaufkrankheit
Menschen mit einer Immunschwäche
Die Betroffenen sollten versuchen, sich besonders gut zu schützen, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Zu den mittlerweile allseits bekannten Maßnahmen zählen: wenigstens 1,5 Meter Abstand halten, häufiges Händewaschen (mindestens 30 Sekunden lang), Husten und Niesen möglichst in die Armbeuge.
Daneben gelten seit Ende März bzw. Anfang April strenge Verhaltensregeln in jedem Bundesland. Verstöße werden jeweils mit einem eigenen Corona-Bußgeldkatalog geahndet. Möglich macht das das Infektionsschutzgesetz, das drastische Maßnahmen wie beispielsweise die Anordnung häuslicher Quarantäne, rechtfertigt.
Eine Maskenpflicht für die Corona-Zeit wurde zwar nicht auf bundesweiter Ebene erlassen, mittlerweile haben jedoch alle Bundesländer eine solche beschlossen. Daneben gilt je nach Bundesland auch die Verpflichtung, die Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen (Einkaufen, Luft schnappen, mit dem Hund Gassi gehen, den Lebenspartner besuchen), den Mindestabstand von 1,5 Metern stets einzuhalten und Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim nicht zu besuchen.
Wer muss einen Mundschutz tragen?
Grundsätzlich gelten Ausnahmen von der Maskenpflicht für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung nicht in der Lage sind, eine solche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen bzw. denen es aufgrund dessen nicht zumutbar ist. Darüber hinaus gibt es keine einheitlichen Regelungen dazu, ab welchem Alter ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll. Im Folgenden ein Überblick zu den bisherigen Altersgrenzen:
Baden-Württemberg: ab 6 Jahren
Bayern: ab 6 Jahren
Berlin: kein Mindesalter definiert, Kleinstkinder sind aber ausgeschlossen
Brandenburg: ab 6 Jahren
Bremen: ab 6 Jahren
Hamburg: ab 7 Jahren
Hessen: ab 6 Jahren
Mecklenburg-Vorpommern: ab 6 Jahren
Niedersachsen: ab 6 Jahren
NRW: ab 6 Jahren
Rheinland-Pfalz: ab 6 Jahren
Saarland: ab 6 Jahren
Sachsen: auch kleine Kinder, sofern sie dazu in der Lage sind
Sachsen-Anhalt: ab 2 Jahren
Schleswig-Holstein: ab 6 Jahren
Thüringen: ab 6 Jahren
Was spricht für eine Maskenpflicht in Corona-Zeiten und was dagegen?
Wie bereits erwähnt, gibt es bisher keine bundesweit einheitliche Regelung zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie. Dennoch hat die Stadt Jena seit Anfang April eine Maskenpflicht eingeführt. Das Coronavirus hat sich in den Folgewochen nicht weiter drastisch ausgebreitet, wie der MDR berichtet. Und das, obwohl Jena zu Beginn der Pandemie noch als „Corona-Hotspot“ galt. Unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel gilt die Pflicht, Corona-Mundschutzmasken zu tragen. Im Landkreis Nordhausen undHanau gilt ebenso die Pflicht zum Tragen von Masken. Weitere Bundesländer und Städte folgen dem Beispiel zunehmend.
Wird ein Mundschutz während der Corona-Pandemie zur Pflicht, könnte das die Ausbreitung des Virus weiter eindämmen. Unsere Grafik zeigt, welchen Einfluss ein MNS hat.
Und auch das RKI hat seine Empfehlung Anfang April angepasst. Das Institut merkt an, dass ein Mund-Nasen-Schutz oder eine textile BarriereTröpfchen abfangen kann, die selbst beim Sprechen ausgestoßen werden. Eine Maskenpflicht in Corona-Zeiten könnte also dafür sorgen, dass sich weniger Menschen mit dem Virus infizieren und so der Infektionsschutz verbessert werden kann.
Zusammengefasst sprechen also folgende Punkte für eine Maskenpflicht während der Corona-Krise
Durch das Tragen einer Maske werden feine Partikel gefiltert, durch die sich andere Menschen potentiell anstecken können.
Die ausgestoßenen Teilchen fliegen weniger weit. Das kann Menschen in der näheren Umgebung vor einer Infektion schützen, etwa wenn der gebotene Abstand beispielsweise beim Einkaufen einmal nicht eingehalten werden kann.
Die Entwicklung der Fallzahlen in Jena gibt einen ersten Hinweis darauf, dass ein MNS tatsächlich etwas bewirken kann.
Je mehr Menschen eine Maske tragen, desto mehr können auch vor Ansteckung geschützt werden.
Dem stehen allerdings auch einige Aspekte entgegen
Eine Maskenpflicht zu Corona-Zeiten könnte zu einer Knappheit für jene führen, die aufgrund ihrer Arbeit auf diese angewiesen sind.
Durch eine Corona-Maskenpflicht könnten die Preise aufgrund der hohen Nachfrage weiter ansteigen.
Es gibt bereits jetzt einen Mangel an Schutzmasken. Unternehmen in der Gesundheitsbranche sowie Pflegeeinrichtungen und Personal im Einzelhandel benötigen die Masken dringend, um weiterhin arbeiten zu können. Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen meist nur unter strengen Auflagen weiter produzieren und beteuern bereits jetzt eine Maskenknappheit.
Das Tragen von Masken könnte evtl. den Eindruck falscher Sicherheit vermitteln und dazu führen, dass etwa die Abstands- und Hygieneregeln nicht mehr eingehalten werden.
Ein MNS schützt den Träger nicht vor einer Infektion.
Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch, den 15. April, dafür ausgesprochen, keine bundesweite Maskenpflicht während der Corona-Pandemie zu verhängen. Das Tragen wird jedoch im öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten dringend empfohlen.
Jeder Schutz ist besser als kein Schutz. Anleitungen zum Nähen von eigenen Masken finden Sie etwa hier. Eigene Masken sollten bei 60 Grad gewaschen werden. Sobald die Maske feucht ist, sollten Sie sie wechseln und dafür am besten von hinten abnehmen. Fassen Sie sie nicht im Atembereich ab, um die Partikel nicht mit den Fingern zu berühren.
Eine Anleitung, wie Sie eigene Mund-Nasen-Masken nähen können, bietet auch dieses Video:
Das Video zeigt, wie Sie Mund-Nasen-Masken selber nähen können.
Updates zur Corona-Mundschutzpflicht
Sachsen hat am 17. April 2020 als erstes Bundesland eine Maskenpflicht festgelegt. Sie gilt ab Montag, den 20. April 2020. Die Pflicht gilt dann im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Um Nase und Mund zu bedecken, müssen Bürger jedoch keine FFP2-Maske tragen. Sie können auch selbst genähte Masken, Tücher oder Schals verwenden.
Seit dem 20. April gilt auch in der Stadt Wolfsburg eine Maskenpflicht. In Wolfsburg gilt die Pflicht, eine Maske zu tragen in Geschäften, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Arztpraxen, im ÖPNV, Taxen und für Eltern, die ihre Kinder im Kindergarten abholen möchten. Nur im Freien besteht diese Pflicht nicht.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 27. April 2020 eine Corona-Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und in Taxen. Bayern wird ebenfalls am 27. April 2020 nachziehen und eine Corona-Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Läden einführen.
Inhaber von Geschäften müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Ein Verstoß hiergegen kann mit 5.000 € belegt werden.
das richtet sich danach, ob eine Regelbuße im jeweiligen Bundesland vorgesehen ist – und ob Sie ohne Maske auch tatsächlich bei einer Kontrolle auffallen.
Bei Beschwerden ist laut der Coronaschutzverordnung (Stand: 04.05.2020 – §12a letzter Absatz) jeder von der Maskenpflicht befreit, der durch das Tragen von Masken gesundheitliche Probleme bekommt. Zitat: „Diese Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.“ Quelle: Land NRW Coronaschutzverordnung – Link: land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf
NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte am 24.04.2020 bei einem Presse-Briefing, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, auch keine Maske tragen müssen. „Ein Nachweis (für eine Maskenbefreiung aus medizinischen Gründen) ist nicht unbedingt ein ärztliches Attest, sondern schlicht und ergreifend die Tatsache, dass man in dieser Situation ist.“ Quelle: Land NRW Pressevideo youtube.com/watch?v=ra-ZSa5UIVU&t=2153
Hallo,
ich bin u.a. wegen “obstruktiver Schlafapnoe” zu 50 % schwerbehindert und darf u.a wegen hohem Blutdruck nicht mit Maske/Atemschutz arbeiten.
Muß ich da eine Maske tragen ?
in den Bundesländern gelten in aller Regel Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen eines Mundschutzes aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zumutbar ist. Entsprechende Vorerkrankungen sollten dabei attestiert sein.
was ist, wenn ein Mensch unter der Maske kaum atmen kann?
Kommt es durch solche Masken nicht zu anderen Krankheiten…. der Mensch atmet zu viel von seinem CO2 gleich wieder ein, die Feuchtigkeit die sich in den Masken bildet ist Nährboden für Bakterien, Pilze… und die Masken werden schnell feucht?!
für Personen, denen aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen das Tragen einer Maske unzumutbar wäre bzw. nicht möglich ist, sind zumeist von der Maskenpflicht ausgenommen.
Hallo,
ihr berichtet viel über die Masken pflicht und wie gut die eine oder die andere ist, aber leider höre ich nicht für wen all diese Masken pflicht betrifft.
Ach jetzt nach Stundenlangen suchen im Internet kann ich keine Antwort finden.
Ist die Masken pflicht auch für Babys und Kleinkinder?
Wenn ich im Supermarkt einkaufen gehen setzte ich schon seit Wochen meine FFP2-Maske auf, aber wie soll ich mein Kleinkind 1,5 Jahre alt eine Maske aufsetzen und es wird bestimmt die Maske abstreifen.
Zudem habe ich ein Bericht von einem Kinderarzt gelesen der davor wart weil mehr CO2 eingeatmet wird und dieses für Kinder unter 8 Jahre schädlich ist und er davon absolut abrät, aber was ist Gesetz?
Also für wen ist die Masken pflicht ? ab welchen Alter???
Hallo Gudrun,
viele Menschen vertragen das Tragen einer Maske nicht. In den Landesverordnungen zu Corona gibt es entsprechende Ausnahmeregelungen.
Sie schreiben:
Inhaber von Geschäften müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Ein Verstoß hiergegen kann mit 5.000 € belegt werden.
Bitte belegen Sie Ihre Aussage.
Hallo IR,
dies geht z. B. aus dem aktuellen Corona-Bußgeldkatalog Bayerns hervor (Stand: 07.08.2020).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Weil man in Brandenburg klug ist, Frau Gudrun.
Hallo Roxana,
nein, wenn die Gebärende horizontal aufliegt ist die Verwendung einer Maske nicht sinnvoll.
tschüss
Warum wird in Brandenburg kein Bußgeld zur Maskenpflicht verhängt! Immer mehr Leute laufen beim Einkaufen ohne rum
Gilt die Maskenpflicht auch für die Gebärende im Kreissaal während der Geburt?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage. Was passiert wenn man z.B. eine Maske bei sich trägt aber vergisst die Maske in der Ubahn aufzusetzen(ist nur einmal passiert)?
Hallo Lennert,
das richtet sich danach, ob eine Regelbuße im jeweiligen Bundesland vorgesehen ist – und ob Sie ohne Maske auch tatsächlich bei einer Kontrolle auffallen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bei Beschwerden ist laut der Coronaschutzverordnung (Stand: 04.05.2020 – §12a letzter Absatz) jeder von der Maskenpflicht befreit, der durch das Tragen von Masken gesundheitliche Probleme bekommt. Zitat: „Diese Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.“ Quelle: Land NRW Coronaschutzverordnung – Link: land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf
NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte am 24.04.2020 bei einem Presse-Briefing, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, auch keine Maske tragen müssen. „Ein Nachweis (für eine Maskenbefreiung aus medizinischen Gründen) ist nicht unbedingt ein ärztliches Attest, sondern schlicht und ergreifend die Tatsache, dass man in dieser Situation ist.“ Quelle: Land NRW Pressevideo youtube.com/watch?v=ra-ZSa5UIVU&t=2153
schonmal ausprobiert als Verkäufer den ganzen Tag lang mit Lappen(Mundschtz) zu arbeiten…
Hallo,
ich bin u.a. wegen “obstruktiver Schlafapnoe” zu 50 % schwerbehindert und darf u.a wegen hohem Blutdruck nicht mit Maske/Atemschutz arbeiten.
Muß ich da eine Maske tragen ?
Hallo Reinhard,
in den Bundesländern gelten in aller Regel Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen eines Mundschutzes aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht zumutbar ist. Entsprechende Vorerkrankungen sollten dabei attestiert sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
was ist, wenn ein Mensch unter der Maske kaum atmen kann?
Kommt es durch solche Masken nicht zu anderen Krankheiten…. der Mensch atmet zu viel von seinem CO2 gleich wieder ein, die Feuchtigkeit die sich in den Masken bildet ist Nährboden für Bakterien, Pilze… und die Masken werden schnell feucht?!
Hallo Anja,
für Personen, denen aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen das Tragen einer Maske unzumutbar wäre bzw. nicht möglich ist, sind zumeist von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ihr berichtet viel über die Masken pflicht und wie gut die eine oder die andere ist, aber leider höre ich nicht für wen all diese Masken pflicht betrifft.
Ach jetzt nach Stundenlangen suchen im Internet kann ich keine Antwort finden.
Ist die Masken pflicht auch für Babys und Kleinkinder?
Wenn ich im Supermarkt einkaufen gehen setzte ich schon seit Wochen meine FFP2-Maske auf, aber wie soll ich mein Kleinkind 1,5 Jahre alt eine Maske aufsetzen und es wird bestimmt die Maske abstreifen.
Zudem habe ich ein Bericht von einem Kinderarzt gelesen der davor wart weil mehr CO2 eingeatmet wird und dieses für Kinder unter 8 Jahre schädlich ist und er davon absolut abrät, aber was ist Gesetz?
Also für wen ist die Masken pflicht ? ab welchen Alter???
Hallo Bernd,
einheitliche Regelungen hierzu gibt es nicht. Einen Überblick zu den momentan geltenden Altersgrenzen finden Sie hier.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org