Maskenpflicht im ÖPNV: Vorschriften für Bus und Bahn
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2021
Pendeln mit Bus und Bahn: Wenn Abstandhalten keine Option ist
Wer während der Corona-Krise mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Arbeit pendelt, muss unter Umständen feststellen, dass sich das Kontaktverbot und der Mindestabstand nicht immer einhalten lassen. Um dennoch die Verbreitung von Corona weiterhin einzudämmen, führt Deutschland eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel ein.
Doch in welchen Bundesländern besteht eine Maskenpflicht im ÖPNV? Wann treten bzw. traten entsprechende Vorschriften in Kraft? Und besteht die Maskenpflicht bereits den an Haltestellen oder erst in Bus und Bahn? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Maskenpflicht im ÖPNV
Die Antwort liefert diese Tabelle.
Die Bezeichnung Maskenpflicht ist vielleicht etwas irreführend, denn grundsätzlich reicht es auch aus, wenn Sie sich ein Tuch oder einen Schal über Mund und Nase binden.
Ja, in der Regel sind Masken bei jeder Form der gewerblichen Personenbeförderung vorgeschrieben. Die Verpflichtung gilt dabei sowohl für Fahrer als auch für Fahrgäste.
Im Video: Dürfen Sie eigentlich am Steuer eine Maske tragen?
Weitere Ratgeber zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie:
- Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Hausrecht bei einer Maskenpflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Maskenpflicht in Arztpraxen
- Maskenpflicht im Einzelhandel
- Maskenpflicht im Flugzeug
- Maskenpflicht für Kinder
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
- Maskenpflicht an Schulen
- Maskenpflicht in Zügen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht
- Wie lange gilt die Maskenpflicht?
Wo in Deutschland besteht wegen Corona im ÖPNV eine Maskenpflicht?
So gehen die verschiedenen Bundesländer im Kampf gegen den Coronavirus mitunter ihre eigenen Wege bzw. legen die Vorgaben der Bundesregierung individuell aus. In welchen Bundesländern dabei aktuell (Stand 27. April 2020) eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Bundesland | Maskenpflicht im ÖPNV? |
---|---|
Baden-Württemberg | ja, ab dem 27. April 2020 (in Sulz am Neckar seit dem 17. April) |
Bayern | ja, ab dem 27. April 2020 |
Berlin | ja, ab dem 27. April 2020 |
Brandenburg | ja, ab dem 27. April 2020 (in Potsdam sei t dem 20. April) |
Bremen | ja, ab dem 27. April 2020 |
Hamburg | ja, ab dem 27. April 2020 |
Hessen | ja, ab dem 27. April 2020 (in Hanau seit dem 20. April) |
Mecklenburg-Vorpommern | ja, ab dem 27. April 2020 |
Niedersachsen | ja, ab dem 27. April 2020 (in Wolfsburg seit dem 20. April) |
Nordrhein-Westfalen | ja, ab dem 27. April 2020 |
Rheinland-Pfalz | ja, ab dem 27. April 2020 |
Saarland | ja, ab dem 27. April 2020 |
Sachsen | ja, ab dem 20. April 2020 |
Sachsen-Anhalt | ja, ab dem 23. April 2020 |
Schleswig-Holstein | ja, ab dem 29. April 2020 |
Thüringen | ja, ab dem 24. April 2020 (in Jena seit dem 6. April) |
Wie die Tabelle zeigt, haben sich mittlerweile alle Bundesländer für eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr entschieden, um dadurch die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bürger die diese Vorschrift missachten, müssen mit Sanktionen rechnen. Wie hoch die Bußgelder in einem solchen Fall ausfallen, variiert je nach Bundesland. So wird die Missachtung der Maskenpflicht in Bus und Bahn in Bayern beispielsweise mit einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro geahndet, wohingegen in Mecklenburg-Vorpommern 25 Euro fällig sind.
Übrigens! Das Tragen einer Maske beschränkt sich üblicherweise nicht nur auf den Aufenthalt im Bus oder Zug. So besteht die Maskenpflicht auch am Bahnhof und den Haltestellen. Denn dort kommen sich die Menschen beim Ein-, Aus- und Umsteigen häufig näher.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
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aber welche maskenart soll im öpnv verwendet werden
vielen Dank für eine Antwort oder Inormationsmöglichkeit
Hallo Heinz,
geeignete Mund-Nase-Bedeckungen können sein: medizinische Maske, Mundschutz (FFP1, FFP2), selbst genähte Alltagsmasken, Stoffmasken (Alltagsmasken), Tücher, Schals. FFP3-Masken (mit Ventil) hingegen sind für den Schutz Dritter ungeeignet. Diese schützen nur den Träger und sollten medizinischem Personal vorbehalten bleiben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org