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Maskenpflicht: Wie lange kann eine solche angeordnet sein?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mund-Nasen-Schutz als Vorkehrungsmaßnahme gegen Infektionen

Maskenpflicht: Wie lange sie gültig ist, bestimmen die entsprechenden Verordnungen.
Maskenpflicht: Wie lange sie gültig ist, bestimmen die entsprechenden Verordnungen.

In allen Bundesländern gilt im ÖPNV und in Geschäften eine Maskenpflicht. Größtenteils wurde dies mit steigenden COVID-19-Infektionszahlen auch auf Schule und Arbeitsplätze sowie auf den öffentlichen Raum ausgeweitet. Da die Corona-Schutzmaßnahmen Angelegenheit der Bundesländer sind, gestaltet sich die Ausweitung der Maskenpflicht sehr unterschiedlich. Wie lange eine solche Maßnahme dauern kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich.

Nachfolgend erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen eine Maskenpflicht begründen, wie lange eine solche Pflicht bestehen kann und wie lange Sie bestimmte Arten von Masken tragen können. Darüber hinaus bieten wir eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen in Bezug auf einen Mund-Nasen-Schutz in den einzelnen Bundesländern.

FAQ: Maskenpflicht und wie lange sie dauern kann

Gibt es Vorgaben für die Maskenpflicht und wie lange sie gültig ist?

Sowohl das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie auch die Rechtsverordnungen der Bundesländer oder die Erlasse der Kommunen bilden die rechtlichen Grundlagen für eine Maskenpflicht. Gesetzlich ist die Dauer einer solchen Maßnahme auf vier Wochen beschränkt. Sie kann je nach Sachlage jedoch verlängert werden.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Unter bestimmten Umständen, kann eine Befreiung der Maskenpflicht erfolgen. Welche Gründe für Ausnahmen noch bestehen können, erläutert unser Ratgeber zum Thema „Ausnahmen von der Maskenpflicht“.

Wie lange können Sie bestimmte Maskenarten tragen?

Je nach Maskenart, gibt es verschiedene Vorgaben zur Tragedauer. Auch arbeitsrechtliche Bestimmungen können eine Rolle spielen. Wichtige Information diesbezüglich, finden Sie hier.

Im Video: Mit Maske Autofahren, geht das?

Video: Maske am Steuer
Im Video erfahren Sie, ob Ihnen ein Bußgeld droht, wenn Sie mit Maske Auto fahren.

Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zur Maskenpflicht

Wie lange Sie eine Mundschutzpflicht  beachten müssen, ist regional unterschiedlich.
Wie lange Sie eine Mundschutzpflicht beachten müssen, ist regional unterschiedlich.

Im Zusammenhang mit den bestehenden Corona-Maßnahmen und der damit verbundenen Maskenpflicht in Deutschland, stellen sich viele die Frage, wie lange diese zu beachten sein wird. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass eine pauschale Festlegung oder Aussage dazu, wie erwähnt, nicht möglich ist. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen spielt das Infektionsgeschehen eine entscheidende Rolle zum anderen sind regionale Verordnungen unterschiedlich gestaltet. Eine Maskenpflicht bzw. wie lange diese gilt, wird in der Regel durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer festgelegt. Bundeseinheitlich sind diese Bestimmungen eher selten.

Allerdings hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen, zu denen auch die Maskenpflicht gehört, geschaffen. Im neu angelegten § 28a IfSG ist bestimmt, dass der Bundestag zur Verhinderung einer Verbreitung des Coronaviruses diese Maßnahmen anordnen kann. Hierfür muss laut Gesetz eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorliegen.

Welche Maßnahmen dann genau angeordnet werden, ist je nach Faktenlage unterschiedlich. Zur Maskenpflicht und für wie lange eine solche gelten kann, ist diesbezüglich unter Absatz 5 Folgendes bestimmt:

Rechtsverordnungen, die […] erlassen werden, sind mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden.

Grundsätzlich dürfen also Verordnungen, die Maßnahmen wie eine Maskenpflicht beinhalten, zeitlich nicht unbefristet gelten. Gesetzlich ist die Geltungsdauer zwar auf vier Wochen beschränkt, das Gesetz legt jedoch auch fest, dass die Dauer der Maßnahmen verlängert werden kann. Eine Verlängerung sowie die Verordnung an sich sind immer zu begründen. Den Bundesländern wird nach Absatz 7 zudem gestattet, Maßnahmen auch nach Ende der nationalen Epidemischen Lage anzuordnen. Dies ist dann bei einer regionalen Ausbreitung möglich.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Kommunen unabhängig von allgemeinen Verordnungen des Bundes oder des Bundeslandes weitere bzw. abweichende Bestimmungen erlassen können. Es ist also immer ratsam, die geltenden regionalen Regelungen zu prüfen.

Wo gilt eine Maskenpflicht?

BundeslandAb welchem Alter gilt die Maskenpflicht?
Baden-Württemberg6 Jahre
Bayern6 Jahre
Berlin6 Jahre
Brandenburg6 Jahre
Bremen6 Jahre
Hamburg7 Jahre
Hessen6 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern6 Jahre
Niedersachsen6 Jahre
Nordrhein-Westfalen6 Jahre
Rheinland-Pfalz6 Jahre
Saarland6 Jahre
Sachsen6 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein6 Jahre
Thüringen6 Jahre

Masken: Wie lange sie bei Mundschutzpflicht tragbar sind

Mundschutzpflicht: Wie lange Sie Maske tragen können, hängt auch von der Art dieser ab
Mundschutzpflicht: Wie lange Sie Maske tragen können, hängt auch von der Art dieser ab

Bei einer bestehenden Maskenpflicht ist das „Wie lange“ nicht bei der Dauer der Maßnahme interessant. Auch das Tragen einer Maske an sich sollte unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren erfolgen. Zu diesen zählt auch die Tragezeit. Denn Masken schützen nicht unbegrenzt lange, sodass ein regelmäßiger Tausch notwendig ist. Bei der Maskenpflicht ist also wie lange sie zu tragen ist, eine durchaus wichtige Frage.

Neben dem privaten Bereich spielt hier auch der Arbeitsschutz eine Rolle. Für das Tragen von medizinischen FFP2/3-Masken im Beruf werden 30-minütige Pausen nach zwei Stunden empfohlen. Ist die Maske durchfeuchtet, sollte sie bereits früher ausgetauscht werden. Generell gilt bei den FFP-Masken, dass diese maximal 48 Stunden genutzt werden sollten.

Einweg- und Alltagsmasken, die waschbar sind, sollten Sie bei ständigem Tragen nach drei bis vier Stunden austauschen. Die Wirkung wird mit zunehmender Feuchtigkeit eingeschränkt. Bei kompletter Durchfeuchtung sollten Sie die Maske immer wechseln, egal wie lange Sie diese getragen haben. Waschen sollten Sie die Masken bei mindestens 60 Grad und das am besten nach jedem längeren Tragen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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